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   BGH, 27.09.2018 - IX ZR 313/16   

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https://dejure.org/2018,34548
BGH, 27.09.2018 - IX ZR 313/16 (https://dejure.org/2018,34548)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2018 - IX ZR 313/16 (https://dejure.org/2018,34548)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2018 - IX ZR 313/16 (https://dejure.org/2018,34548)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 Abs 1 InsO vom 05.10.1994
    Rückgewährklage nach Insolvenzanfechtung von Pachtzahlungen im Altfall: Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen eines bargeschäftsähnlichen Leistungsaustauschs und für die Schuldnerkenntnis von der Anhäufung weiterer Verluste aus fortlaufend unrentablem ...

  • IWW

    § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 133 Abs. 1 InsO, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Darlegungslast und Beweislast des Anfechtungsgegners für den Einwand eines bargeschäftsähnlichen Leistungsaustauschs; Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Darlegungs- und Beweislast des Insolvenzverwalters für das Nichtvorliegen eines bargeschäftsähnlichen Leistungsaustauschs

  • Betriebs-Berater

    Einwand eines bargeschäftsähnlichen Leistungsaustauschs - Darlegungs- und Beweislast

  • rewis.io

    Rückgewährklage nach Insolvenzanfechtung von Pachtzahlungen im Altfall: Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen eines bargeschäftsähnlichen Leistungsaustauschs und für die Schuldnerkenntnis von der Anhäufung weiterer Verluste aus fortlaufend unrentablem ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 133 Abs. 1
    Darlegungslast und Beweislast des Anfechtungsgegners für den Einwand eines bargeschäftsähnlichen Leistungsaustauschs; Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners

  • rechtsportal.de

    InsO a.F. § 133 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Darlegungs- und Beweislast des Insolvenzverwalters für das Nichtvorliegen eines bargeschäftsähnlichen Leistungsaustauschs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Einwand eines bargeschäftsähnlichen Leistungsaustauschs - Darlegungs- und Beweislast

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 2124
  • MDR 2019, 60
  • NZI 2019, 74
  • WM 2018, 2097
  • BB 2018, 2625
  • DB 2018, 2696
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.05.2017 - IX ZR 285/16

    Insolvenzanfechtung: Wissen des Anfechtungsgegners um drohende

    Auszug aus BGH, 27.09.2018 - IX ZR 313/16
    Auch im Falle eines bargeschäftsähnlichen Leistungsaustausches wird sich der Schuldner der eintretenden mittelbaren Gläubigerbenachteiligung allerdings dann bewusst werden, wenn er weiß, dass er trotz Belieferung zu marktgerechten Preisen fortlaufend unrentabel arbeitet und deshalb bei der Fortführung seines Geschäfts mittels der durch bargeschäftsähnliche Handlungen erworbenen Gegenstände weitere Verluste anhäuft, die die Befriedigungsaussichten der Gläubiger weiter mindern, ohne dass auf längere Sicht Aussicht auf Ausgleich besteht (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 2017 - IX ZR 285/16, ZIP 2017, 1232 Rn. 7 mwN).

    Solche Umstände sind jedoch vom Insolvenzverwalter darzulegen und zu beweisen, dem im Grundsatz die Darlegungs- und Beweislast für sämtliche Voraussetzungen der Anfechtbarkeit einer Rechtshandlung obliegt (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 2017, aaO Rn. 13).

  • BGH, 17.12.2015 - IX ZR 61/14

    Insolvenzanfechtung: Beweislast des Anfechtungsgegners und Wirkungen eines

    Auszug aus BGH, 27.09.2018 - IX ZR 313/16
    b) Die Voraussetzungen eines bargeschäftsähnlichen Leistungsaustauschs hat der Anfechtungsgegner darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, weil es sich dabei um einen für ihn günstigen Umstand handelt, der dem sonst möglichen Schluss von erkannter Zahlungsunfähigkeit auf einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners entgegenstehen kann (BGH, Urteil vom 26. April 2012 - IX ZR 67/09, WM 2012, 1200 Rn. 41; vom 17. Dezember 2015 - IX ZR 61/14, WM 2016, 172 Rn. 39).
  • BGH, 12.02.2015 - IX ZR 180/12

    Insolvenzanfechtung: Beweisanzeichen der Schuldnerkenntnis von seiner

    Auszug aus BGH, 27.09.2018 - IX ZR 313/16
    Anders kann es sein, wenn der Schuldner weiß, dass er fortlaufend unrentabel arbeitet und deshalb bei der Fortführung des Geschäfts auch mittels der in bargeschäftsähnlicher Weise erlangten Leistungen nur weitere Verluste anhäuft (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - IX ZR 180/12, ZIP 2015, 585 Rn. 25).
  • BGH, 26.04.2012 - IX ZR 67/09

    Insolvenzanfechtung: Weiterveräußerung eines sicherungsübereigneten Warenlagers

    Auszug aus BGH, 27.09.2018 - IX ZR 313/16
    b) Die Voraussetzungen eines bargeschäftsähnlichen Leistungsaustauschs hat der Anfechtungsgegner darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, weil es sich dabei um einen für ihn günstigen Umstand handelt, der dem sonst möglichen Schluss von erkannter Zahlungsunfähigkeit auf einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners entgegenstehen kann (BGH, Urteil vom 26. April 2012 - IX ZR 67/09, WM 2012, 1200 Rn. 41; vom 17. Dezember 2015 - IX ZR 61/14, WM 2016, 172 Rn. 39).
  • BGH, 03.03.2022 - IX ZR 78/20

    Rückforderungsklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung:

    (1) In Fällen kongruenter Leistungen kann der Schuldner trotz der Indizwirkung einer erkannten Zahlungsunfähigkeit nicht mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz handeln, wenn er seine Leistung Zug um Zug gegen eine zur Fortführung seines Unternehmens unentbehrliche Gegenleistung erbracht hat, die den Gläubigern im Allgemeinen nutzt (bargeschäftsähnliche Lage, vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - IX ZR 180/12, ZIP 2015, 585 Rn. 22 mwN; Beschluss vom 27. September 2018 - IX ZR 313/16, WM 2018, 2097 Rn. 3).
  • BGH, 12.09.2019 - IX ZR 264/18

    Familienrechtliche Unterhaltsansprüche in der Insolvenz

    Dem liegt zugrunde, dass dem Schuldner in diesem Fall infolge des gleichwertigen Leistungsaustausches die dadurch eingetretene mittelbare Gläubigerbenachteiligung nicht bewusst geworden sein kann (BGH, Beschluss vom 27. September 2018 - IX ZR 313/16, NZI 2019, 74 Rn. 3).
  • BGH, 18.07.2019 - IX ZR 258/18

    Die Hoffnung stirbt zuletzt!

    Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Senats handelt der Schuldner in Fällen kongruenter Leistungen trotz der Indizwirkung einer erkannten Zahlungsunfähigkeit ausnahmsweise nicht mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, wenn er seine Leistung Zug um Zug gegen eine zur Fortführung seines Unternehmens unentbehrliche Gegenleistung erbracht hat, die den Gläubigern im Allgemeinen nutzt (BGH, Urteil vom 4. Mai 2017 - IX ZR 285/16, WM 2017, 1221 Rn. 7 mwN; Beschluss vom 27. September 2018 - IX ZR 313/16, WM 2018, 2097 Rn. 3).
  • BGH, 28.03.2019 - IX ZR 7/18

    Gerichtliche Überprüfung der subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung

    Befriedigt ein Schuldner einen Gläubiger, obwohl er zahlungsunfähig ist und seine drohende oder bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit kennt, handelt er in der Regel mit dem Vorsatz, die übrigen Gläubiger zu benachteiligen; denn er weiß, dass sein Vermögen nicht ausreicht, um sämtliche Gläubiger zu befriedigen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 27. September 2018 - IX ZR 313/16, WM 2018, 2097 Rn. 3).
  • BGH, 19.09.2019 - IX ZR 148/18

    Insolvenzanfechtung wegen Gläubigerbenachteiligung; Beweiswürdigung hinsichtlich

    aa) Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Senats handelt der Schuldner in Fällen kongruenter Leistungen trotz der Indizwirkung einer erkannten Zahlungsunfähigkeit ausnahmsweise nicht mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, wenn er seine Leistung Zug um Zug gegen eine zur Fortführung seines Unternehmens unentbehrliche Gegenleistung erbracht hat, die den Gläubigern im Allgemeinen nutzt (BGH, Urteil vom 4. Mai 2017 - IX ZR 285/16, ZInsO 2017, 1366 Rn. 7 mwN; Beschluss vom 27. September 2018 - IX ZR 313/16, ZInsO 2018, 2519 Rn. 3; Urteil vom 18. Juli 2019 - IX ZR 258/18, ZInsO 2019, 1787 Rn. 22).
  • OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 12 U 44/18

    Rückgewähransprüche wegen insolvenzrechtlich anfechtbar erlangter Beträge

    Der subjektive Tatbestand kann hiernach nicht festgestellt werden, wenn im unmittelbaren Zusammenhang mit der potenziell anfechtbaren Rechtshandlung eine gleichwertige Gegenleistung in das Vermögen des Schuldners gelangt, also ein Leistungsaustausch ähnlich einem Bargeschäft stattfindet (BGH, Beschl. v. 27.09.2018 - IX ZR 313/16, Rn. 3, juris).
  • BGH, 18.07.2019 - IX ZR 259/18

    Insolvenzanfechtung von Erstattungsleistungen einer Sozialkasse

    Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Senats handelt der Schuldner in Fällen kongruenter Leistungen trotz der Indizwirkung einer erkannten Zahlungsunfähigkeit ausnahmsweise nicht mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, wenn er seine Leistung Zug um Zug gegen eine zur Fortführung seines Unternehmens unentbehrliche Gegenleistung erbracht hat, die den Gläubigern im Allgemeinen nutzt (BGH, Urteil vom 4. Mai 2017 - IX ZR 285/16, WM 2017, 1221 Rn. 7 mwN; Beschluss vom 27. September 2018 - IX ZR 313/16, WM 2018, 2097 Rn. 3).
  • OLG Frankfurt, 28.04.2021 - 4 U 72/20

    Vergütungsansprüche des Abschlussprüfers in der Insolvenz

    Der Anfechtungsgegner muss deshalb darlegen, dass in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der angefochtenen kongruenten Leistung des Schuldners eine gleichwertige, zur Fortführung des Unternehmens des Schuldners unentbehrliche Gegenleistung in das Vermögen des Schuldners gelangt ist (BGH, Beschluss vom 27.09.2018, IX ZR 313/16, Rn. 3 f. m.w.N., zit. nach juris).
  • BGH, 26.09.2019 - IX ZR 25/19

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Nichtberücksichtigung eines

    In Fällen kongruenter Leistungen hat der Senat allerdings anerkannt, dass der Schuldner trotz der Indizwirkung einer erkannten Zahlungsunfähigkeit ausnahmsweise nicht mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz handelt, wenn er seine Leistung Zug um Zug gegen eine zur Fortführung seines Unternehmens unentbehrliche Gegenleistung erbracht hat, die den Gläubigern im Allgemeinen nutzt (BGH, Beschluss vom 27. September 2018 - IX ZR 313/16, WM 2018, 2097 Rn. 3).

    Den Gegeneinwand, der Schuldner habe nicht mit einem Nutzen für die Gläubiger rechnen dürfen, weil er fortlaufend unrentabel gearbeitet und deshalb auch mittels der in bargeschäftsähnlicher Weise erlangten Leistungen nur weitere Verluste angehäuft habe, hatte der Insolvenzverwalter darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen (BGH, Beschluss vom 27. September 2018 - IX ZR 313/16, WM 2018, 2097 Rn. 4).

  • OLG Saarbrücken, 15.07.2021 - 4 U 67/18

    1. Überweisungen des Schuldners von Konten bei anderen Banken auf ein beim

    Ein Schuldner handelt innerhalb eines vertraglichen Austauschverhältnisses ausnahmsweise nicht mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, wenn er eine kongruente Leistung Zug um Zug, zumindest aber in einem engen zeitlichen Zusammenhang (vgl. BGH, NZI 2019, 74, juris Rdn. 4), gegen eine zur Fortführung seines eigenen Unternehmens unentbehrliche Gegenleistung erbracht hat, die den Gläubigern im Allgemeinen nützt (vgl. BGH, NZI 2014, 863 (865), juris Rdn. 24; BGH, Beschl. v. 26.09.2019 - IX ZR 25/19, ZInsO 2019, 2365 - 2367, juris Rdn. 12; Schmidt-Ganter/Weinland, aaO., § 133 InsO, Rdn. 67).
  • KG, 07.12.2018 - 14 U 132/17

    Rückgewährklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: Abgrenzung

  • OLG Düsseldorf, 16.05.2019 - 12 U 47/18

    Zahlungsunfähigkeit eines Schwesterunternehmens wegen der Haftung für Forderungen

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