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   OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - VI-Kart 8/11 (V)   

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OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - VI-Kart 8/11 (V) (https://dejure.org/2015,21168)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.07.2015 - VI-Kart 8/11 (V) (https://dejure.org/2015,21168)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Juli 2015 - VI-Kart 8/11 (V) (https://dejure.org/2015,21168)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eine Zusammenschlussvorhabens im Bereich der Erfassung von lebenden Sauen zur Schlachtung und des Absatzes des so produzierten Fleischs

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 36 Abs. 1
    Rechtmäßigkeit eine Zusammenschlussvorhabens im Bereich der Erfassung von lebenden Sauen zur Schlachtung und des Absatzes des so produzierten Fleischs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZKart 2015, 358
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 16.01.2008 - KVR 26/07

    Kreiskrankenhaus Bad Neustadt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - Kart 8/11
    Der Senat folgt bei seiner Beurteilung den Grundsätzen, wie sie der Bundesgerichtshof insbesondere in seiner Entscheidung Kreiskrankenhaus Bad Neustadt (Beschluss v. 16. Januar 2008 - KVR 26/07 , BGHZ 175, 333 = WuW/E DE-R 2327) dargelegt hat.

    Der räumlich relevante Markt grenzt den Kreis der Nachfrager ab, auf den es für die Beurteilung des Zusammenschlusses ankommt (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss v. 16. Januar 2008 - KVR 26/07 , BGHZ 175, 333 = WuW/E DE-R 2327, Rz. 69 - Kreiskrankenhaus Bad Neustadt ).

    Darüber hinaus steht fest, dass es außerhalb der vorbezeichneten "Region T." und praktisch über das ganze Bundesgebiet verteilt Landkreise gibt, aus denen dort erzeugte Sauen jeweils in relevantem Umfang in die "Region T." geliefert werden, so dass die entsprechenden Gebiete deshalb auch in den räumlich relevanten Markt einzubeziehen sind (vgl. hierzu BGH, Beschluss v. 16.1.2008 - KVR 26/07 , BGHZ 175, 333 = WuW/E DE-R 2327, Rz. 68 - Kreiskrankenhaus Bad Neustadt ).

    Hierbei handelt es sich keinesfalls um eine bloße Randungenauigkeit, die bei der räumlichen Marktabgrenzung außer Betracht bleiben kann (vgl. BGH, Beschluss v. 16.1.2008 - KVR 26/07 , BGHZ 175, 333 = WuW/E DE-R 2327, Rz. 73 - Kreiskrankenhaus Bad Neustadt ).

    Bei von Nachfragern als Bezugsalternative wahrgenommenen Leistungen eines Anbieters außerhalb des räumlich relevanten Markts handelt es sich hiernach um Angebote in diesem Gebiet, die dem Volumen des räumlich relevanten Markts hinzuzurechnen und bei der Ermittlung der Marktanteile in diesem Markt zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Beschluss v. 16. Januar 2008 - KVR 26/07 , BGHZ 175, 333 = WuW/E DE-R 2327, Ls. d) und Rz. 74 - Kreiskrankenhaus Bad Neustadt ).

  • BGH, 11.11.2008 - KVR 60/07

    E. ON/Stadtwerke Eschwege

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - Kart 8/11
    Vor diesem Hintergrund kann das Bedarfsmarktkonzept in Abhängigkeit von den Umständen des jeweiligen Falls eines Korrektivs bedürfen; dem trägt namentlich u.a. das Konzept der Angebotsumstellungsflexibilität Rechnung (vgl. zu Allem BGH, Beschluss v. 16.1.2007 - KVR 12/06 , BGHZ 170, 299, Rzn. 13 ff. - National Geographic II ; BGH, Beschluss v. 11.11.2008 - KVR 60/07 , BGHZ 178, 285 Rzn. 14 ff. - E.ON/Stadtwerke Eschwege ; vgl. auch Senat, Beschluss v. 14.8.2013 - VI-Kart 1/12 [V] , NZKart 2013, 465, Rz. 54 bei juris - Signalmarkt ).

    Weder das Vorbringen der Beteiligten noch der Sachverhalt als solcher geben Anlass, die Zuverlässigkeit der vom Amt festgestellten Einlieferungsquoten durch Offenlegung der Gesamtsauenmengen der einzelnen Landkreise zu überprüfen; die Einlieferungsquoten sind daher der Entscheidung des Streitfalls ohne weiteres zu Grunde zu legen (vgl. BGH, Beschluss v. 11.11.2008 - KVR 60/07 , WuW/E DE-R 2451, Rz. 32 - E.ON/Stadtwerke Eschwege ).

    Dies ist bei der Gesamtwürdigung aller Umstände zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss v. 11.11.2008 - KVR 60/07 , BGHZ 178, 285 = WuW/E DE-R 2451, Rz. 53 - E.ON/Stadtwerke Eschwege ).

  • OLG Düsseldorf, 14.08.2013 - Kart 1/12

    Kabel BW und Unity-Media durften nicht fusionieren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - Kart 8/11
    Bei der von den Beteiligten angefochtenen Untersagungsverfügung handelt es sich um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, so dass für die wettbewerbliche Beurteilung maßgeblich die Sach- und Rechtslage bei Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Beschwerdegericht ist (vgl. hierzu BGH, Beschluss v. 21.12.2004 - KVR 26/03 , NJW-RR 2005, 474 [475] m.w.N., Rz. 13 bei juris - Deutsche Post/trans-o-flex ; vgl. auch Senat, Beschluss v. 14.8.2013 - VI-Kart 1/12 [V] , NZKart 2013, 465, Rz. 45 bei juris - Signalmarkt ).

    Vor diesem Hintergrund kann das Bedarfsmarktkonzept in Abhängigkeit von den Umständen des jeweiligen Falls eines Korrektivs bedürfen; dem trägt namentlich u.a. das Konzept der Angebotsumstellungsflexibilität Rechnung (vgl. zu Allem BGH, Beschluss v. 16.1.2007 - KVR 12/06 , BGHZ 170, 299, Rzn. 13 ff. - National Geographic II ; BGH, Beschluss v. 11.11.2008 - KVR 60/07 , BGHZ 178, 285 Rzn. 14 ff. - E.ON/Stadtwerke Eschwege ; vgl. auch Senat, Beschluss v. 14.8.2013 - VI-Kart 1/12 [V] , NZKart 2013, 465, Rz. 54 bei juris - Signalmarkt ).

    Darüber hinaus sind die von den Beteiligten vorgeschlagenen Auflagen auch in der Sache nicht geeignet, durch strukturelle Effekte (vgl. hierzu Senat, Beschluss v. 14.8.2013 - VI-Kart 1/12 , NZKart 2013, 465 = WuW/E DE-R 4050, Ls. 6 und Rz. 126 bei juris - Signalmarkt ) die mit einem Vollzug des Zusammenschlusses verbundenen Wettbewerbsprobleme zu beseitigen.

  • BGH, 16.01.2007 - KVR 12/06

    National Geographic II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - Kart 8/11
    Vor diesem Hintergrund kann das Bedarfsmarktkonzept in Abhängigkeit von den Umständen des jeweiligen Falls eines Korrektivs bedürfen; dem trägt namentlich u.a. das Konzept der Angebotsumstellungsflexibilität Rechnung (vgl. zu Allem BGH, Beschluss v. 16.1.2007 - KVR 12/06 , BGHZ 170, 299, Rzn. 13 ff. - National Geographic II ; BGH, Beschluss v. 11.11.2008 - KVR 60/07 , BGHZ 178, 285 Rzn. 14 ff. - E.ON/Stadtwerke Eschwege ; vgl. auch Senat, Beschluss v. 14.8.2013 - VI-Kart 1/12 [V] , NZKart 2013, 465, Rz. 54 bei juris - Signalmarkt ).

    Wie das Bundeskartellamt im Ergebnis zu Recht erkannt hat, ist die oben aufgeworfene Frage unter dem Gesichtspunkt fehlender Umstellungsflexibilität zu verneinen, weil Schweineschlachtbetriebe nicht in der Lage und bereit sind, ihre Nachfrage kurzfristig und mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand umzustellen (vgl. hierzu [zur spiegelbildlich umgekehrten Situation bei Angebotsmärkten] BGH, Beschluss v. 16.1.2007 - KVR 12/06 , BGHZ 170, 299, Rz. 20 - National Geographic II ).

  • BGH, 21.01.2014 - KVR 38/13

    Zusammenschlusskontrolle: Bagatellmarktklausel; Qualifizierung von Umsätzen aus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - Kart 8/11
    Denn diese Geschäfte weisen einen genügenden wettbewerblichen Bezug zum Inland auf, weil solche Lieferungen den inländischen Bedarf decken und die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse in Deutschland beeinflussen (vgl. hierzu Senat, Beschluss v. 15.5.2013 - VI-Kart 10/12 [V] , NZKart 2013, 299 = WuW/E DE-R 3943, Rzn. 15 ff. bei juris - Inlandsmarkt , bestätigt durch BGH, Beschluss v. 21.1.2014 - KVR 38/13 , NZKart 2014, 149 = WuW/E DE-R 4135, Rzn. 12 ff. - Viskosefasern ).
  • OLG Düsseldorf, 17.09.2014 - Kart 1/13

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Verpflichtungszusagenentscheidungen des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - Kart 8/11
    X. hat sich durch Stellen eines Sachantrags an dem Verfahren beteiligt und dieses schließlich durch Schriftsätze und Beteiligung an den mündlichen Verhandlungen erheblich gefördert (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss v. 14.3.1990 - KVR 4/88 , WuW/E BGH 2627, Rzn. 79 ff. bei juris - Sportübertragungen ; vgl. auch Senat, Beschluss v. 27.10.2004 - VI-Kart 7/04 [V] , WuW/E DE-R 1361, Rz. 88 bei juris und Beschluss v. 17.9.2014 - VI-Kart 1/13 [V] , NZKart 2014, 514, Rz. 51 bei juris).
  • BGH, 19.06.2012 - KVR 15/11

    Haller Tagblatt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - Kart 8/11
    Potentieller Wettbewerb, der zu einer Kontrolle der Verhaltensspielräume der Zusammenschlussbeteiligten beitragen könnte, besteht nicht und ist innerhalb des Regelprognosezeitraums von drei bis fünf Jahren (vgl. hierzu BGH, Beschluss v. 19.6.2012 - KVR 15/11 , NZKart 2013, 36 = WuW/E DE-R 3695, Rz. 38 - Haller Tagblatt ) auch nicht zu erwarten.
  • BGH, 14.03.1990 - KVR 4/88

    Sportübertragungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - Kart 8/11
    X. hat sich durch Stellen eines Sachantrags an dem Verfahren beteiligt und dieses schließlich durch Schriftsätze und Beteiligung an den mündlichen Verhandlungen erheblich gefördert (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss v. 14.3.1990 - KVR 4/88 , WuW/E BGH 2627, Rzn. 79 ff. bei juris - Sportübertragungen ; vgl. auch Senat, Beschluss v. 27.10.2004 - VI-Kart 7/04 [V] , WuW/E DE-R 1361, Rz. 88 bei juris und Beschluss v. 17.9.2014 - VI-Kart 1/13 [V] , NZKart 2014, 514, Rz. 51 bei juris).
  • BGH, 24.10.1995 - KVR 17/94

    "Backofenmarkt"; Beschränkung des räumlich relevanten Marktes auf das

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - Kart 8/11
    Aus diesen Gründen hat der Bundesgerichtshof in einem Fall, in dem konkret ein Angebotsmarkt zur Überprüfung gestanden hat, entschieden, dass bei der Berechnung der Marktanteile auf dem dort relevanten Inlandsmarkt zum Marktvolumen auch die Importlieferungen ausländischer Hersteller gehören, dagegen Exportlieferungen inländischer Hersteller herauszurechnen sind (vgl. zu Allem BGH, Beschluss v. 24.10.1995 - KVR 17/94 , BGHZ 131, 107 = WuW/E BGH 3026, Rz. 25 bei juris - Backofenmarkt ).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2004 - Kart 7/04

    Zur kartellrechtlichen Bewertung eines Anteilerwerbs bei fusionsbedingter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - Kart 8/11
    X. hat sich durch Stellen eines Sachantrags an dem Verfahren beteiligt und dieses schließlich durch Schriftsätze und Beteiligung an den mündlichen Verhandlungen erheblich gefördert (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss v. 14.3.1990 - KVR 4/88 , WuW/E BGH 2627, Rzn. 79 ff. bei juris - Sportübertragungen ; vgl. auch Senat, Beschluss v. 27.10.2004 - VI-Kart 7/04 [V] , WuW/E DE-R 1361, Rz. 88 bei juris und Beschluss v. 17.9.2014 - VI-Kart 1/13 [V] , NZKart 2014, 514, Rz. 51 bei juris).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2013 - Kart 10/12

    Ermittlung des Inlandsumsatzes i.S. von § 35 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - U (Kart) 15/13

    Ansprüche eines Kabelnetzbetreibers gegen die öffentlich-rechtlichen

  • BGH, 24.06.2003 - KZR 18/01

    Ausschreibung von wiederverwendbaren Hilfsmitteln durch gesetzliche Krankenkassen

  • BGH, 04.03.2008 - KVR 21/07

    Soda-Club II

  • BGH, 23.09.2014 - KVZ 82/13

    Fusionskontrolle: Begründung einer marktbeherrschenden Stellung durch einen

  • BGH, 19.12.1995 - KVR 6/95

    "Raiffeisen"; Begriff der marktbeherrschenden Stellung eines Unternehmens;

  • BGH, 23.02.1988 - KZR 17/86

    Sonderungsverfahren; Abgrenzung des relevanten Marktes bei der Ausübung von

  • BGH, 12.11.2002 - KZR 11/01

    Gemeinsame Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen für Feuerlöschfahrzeuge durch

  • BGH, 12.03.1991 - KZR 26/89

    "Einzelkostenerstattung"; Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Kartellgerichten in

  • BGH, 20.04.2010 - KVR 1/09

    Phonak/GN Store

  • BGH, 21.12.2004 - KVR 26/03

    Deutsche Post/trans-o-flex

  • OLG Düsseldorf, 05.04.2017 - Kart 13/15

    Kartellrechtswidrigkeit des Verbots an Vertragshändler, vertragsgebundene Ware

    Für die Beigeladenen ist eine auf sie zurückzuführende erhebliche Förderung des Verfahrens nicht festzustellen; ob und inwieweit für sie im Einzelnen das Verfahren überhaupt von einer über die Erheblichkeitsschwelle des § 67 Abs. 1 Nr. 3 GWB hinausgehenden besonderen Bedeutung ist, kann auf sich beruhen (vgl. in diesem Sinne etwa BGH, Beschluss v. 14. März 1990 - KVR 4/88 , WuW/E BGH 2627, Rzn. 79 ff. bei juris - Sportübertragungen ; vgl. auch Senat, Beschluss v. 1. Juli 2015 - VI-Kart 8/11 (V) , NZKart 2015, 358 = WuW/E DE-R 4791, Rz. 205 bei juris m.w.N. - Sauenschlachtung ).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2019 - Kart 7/16

    Bankenunabhängiges Bezahlverfahren für den Internethandel

    Jedoch ist eine auf sie zurückzuführende erhebliche Förderung des Verfahrens nicht festzustellen (BGH, Beschluss vom 14.03.1990, KVR 4/88, Rn. 79 ff. bei juris - Sportübertragungen ; Senat, Beschluss vom 23.08.2017, VI-Kart 5/16 (V), Rn. 99 bei juris - Fusionsuntersagung EDEKA/Tengelmann ; Beschluss vom 01.07.2015, VI-Kart 8/11 (V), Rn. 205 bei juris m.w.N. - Sauenschlachtung ).
  • OLG Düsseldorf, 26.10.2016 - Kart 5/15

    Befugnisse des Bundeskartellamts im Fusionskontrollverfahren

    Gründe für eine Belastung der Beteiligten bzw. des Bundeskartellamts mit den Auslagen der Beigeladenen (vgl. hierzu Senat, Beschluss v. 1. Juli 2015 - VI-Kart 8/11 (V) , WuW/E DE-R 4791, Rz. 205 bei juris m.w.N. - Sauenschlachtung ) liegen nicht vor.
  • OLG Düsseldorf, 30.09.2015 - Kart 3/15

    Kartellrechtswidrigkeit sogenannter Radiusklauseln

    Eine Belastung der Betroffenen auch mit den Kosten der Beigeladenen kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil die Beigeladene das Verfahren in dem hier maßgeblichen Punkt - Unzulässigkeit der Beschwerde - nicht gefördert hat (vgl. hierzu BGH, Beschluss v. 14.3.1990 - KVR 4/88 , WuW/E BGH 2627, Rzn. 79 ff. bei juris - Sportübertragungen ; vgl. auch Senat, Beschluss v. 1.7.2015 - VI-Kart 8/11 [V] , NZKart 2015, 358, Rz. 205 bei juris - Sauenschlachtung ).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2017 - Kart 6/16

    Zulässigkeit der Beschwerde eines TV-Anbieters gegen einen Beschluss des

    Jedoch ist in Bezug auf sie (wie im Übrigen auch auf die weiteren Beigeladenen) eine auf sie zurückzuführende erhebliche Förderung des Verfahrens nicht festzustellen (vgl. hierzu etwa BGH, Beschluss v. 14. März 1990 - KVR 4/88 , WuW/E BGH 2627, Rzn. 79 ff. bei juris - Sportübertragungen ; vgl. auch Senat, Beschluss v. 1. Juli 2015 - VI-Kart 8/11 (V) , NZKart 2015, 358 = WuW/E DE-R 4791, Rz. 205 bei juris m.w.N. - Sauenschlachtung ).
  • OLG Rostock, 05.03.2020 - 16 U 1/18

    Kartellrechtliche Zulässigkeit von langen Laufzeiten bei

    Es fehlt entgegen der im Schriftsatz der Klägerin vom 14.02.2020 (S. 4) geäußerten Ansicht auch nicht an der Homogenität der Wettbewerbsbedingungen (vgl. dazu: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01. Juli 2015 - VI-Kart 8/11 (V) -, Rn. 90, juris).
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