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   OLG Hamm, 16.06.1997 - 18 U 235/96   

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https://dejure.org/1997,2642
OLG Hamm, 16.06.1997 - 18 U 235/96 (https://dejure.org/1997,2642)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.06.1997 - 18 U 235/96 (https://dejure.org/1997,2642)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Juni 1997 - 18 U 235/96 (https://dejure.org/1997,2642)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1070
  • NZM 1998, 271
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.01.1996 - III ZR 71/95

    Kausalität der Maklertätigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.1997 - 18 U 235/96
    Allerdings ist weiterhin erforderlich, daß der Hauptvertrag sich zumindest auch als Ergebnis einer wesentlichen Maklerleistung darstellt; es genügt nicht, daß die Maklertätigkeit für den Erfolg auf anderem Weg adäquat kausal geworden ist; denn der Makler wird nicht für den Erfolg schlechthin, sondern für einen Arbeitserfolg belohnt (vgl. BGH NJW-RR 1996, 691; NJW-RR 1988, 1397; NJW-RR 1988, 942 = WM 1988, 725).

    Maßgebende Voraussetzung für die Entstehung der Provisionspflicht des Maklerkunden ist demnach, daß der Vertragsschluß sich als Verwirklichung einer Gelegenheit darstellt, die bei wertender Betrachtung unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung als identisch mit der vom Makler nachgewiesenen Gelegenheit zum Vertragsschluß anzusehen ist (vgl. BGH NJW-RR 1996, 691).

    Die genannte Entscheidung BGH NJW-RR 1996, 691 betraf einen Fall, in dem die Verhandlungen zwischen der Vermieterin und dem an der Anmietung des Objekts interessierten Maklerkunden zeitweilig unterbrochen wurden, da die bisherige Mieterin das Mietverhältnis fortsetzen wollte; nach 14 Tagen, nachdem sich die Mieterin doch zur Beendigung des Mietverhältnisses entschlossen hatte, nahm die Vermieterin ohne Einschaltung des Maklers die Verhandlungen mit dem Maklerkunden wieder auf, wobei es zur Anmietung einer Teilfläche durch den Maklerkunden kam.

  • BGH, 20.03.1991 - IV ZR 93/90

    Anfall der Maklerprovision

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.1997 - 18 U 235/96
    Als maßgeblich hat es der BGH in diesem Zusammenhang angesehen, daß der Maklerkunde nicht erst - wie in dem der Entscheidung BGH NJW-RR 1991, 950 zugrunde liegenden Fall - von einem anderen Makler auf die Vertragsgelegenheit habe hingewiesen werden müssen, was zur Unterbrechung des Kausalzusammenhangs geführt hätte.
  • BGH, 27.01.1988 - IVa ZR 237/86

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers bei Zustandekommen des Hauptvertrages mit

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.1997 - 18 U 235/96
    Allerdings ist weiterhin erforderlich, daß der Hauptvertrag sich zumindest auch als Ergebnis einer wesentlichen Maklerleistung darstellt; es genügt nicht, daß die Maklertätigkeit für den Erfolg auf anderem Weg adäquat kausal geworden ist; denn der Makler wird nicht für den Erfolg schlechthin, sondern für einen Arbeitserfolg belohnt (vgl. BGH NJW-RR 1996, 691; NJW-RR 1988, 1397; NJW-RR 1988, 942 = WM 1988, 725).
  • BGH, 15.06.1988 - IVa ZR 170/87

    Voraussetzungen des Provisionsanspruchs des Nachweismaklers

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.1997 - 18 U 235/96
    Allerdings ist weiterhin erforderlich, daß der Hauptvertrag sich zumindest auch als Ergebnis einer wesentlichen Maklerleistung darstellt; es genügt nicht, daß die Maklertätigkeit für den Erfolg auf anderem Weg adäquat kausal geworden ist; denn der Makler wird nicht für den Erfolg schlechthin, sondern für einen Arbeitserfolg belohnt (vgl. BGH NJW-RR 1996, 691; NJW-RR 1988, 1397; NJW-RR 1988, 942 = WM 1988, 725).
  • BGH, 10.10.1990 - IV ZR 280/89

    Wirtschaftliche Identität des abgeschlossenen Vertrages bei Abschluß mit einem

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.1997 - 18 U 235/96
    Denn die von der Beklagten zu 2) unterzeichnete Provisionsvereinbarung ist - ähnlich wie in dem der Entscheidung BGH NJW 1991, 490 zugrunde liegenden Fall - dahin auszulegen, daß sowohl ein Grundstückserwerb durch beide Beklagte gemeinsam als auch jeweils ein solcher durch einen der Beklagten allein provisionspflichtig sein sollte.
  • OLG Hamm, 21.03.2013 - 18 U 133/12

    Makler kann die Courtage verlangen, wenn sein Kunde billiger kauft

    (Senat, NZM 1998, 271; Senat, Urteil vom 17. Januar 2011 - 18 U - 94/10 - Tz. 15, juris).
  • OLG Düsseldorf, 03.12.2004 - 3 Wx 274/04

    Zur Frage der Kostentragungs- und Verkehrssicherungsverpflichtung bei einem zu

    Sie stimmt überein mit den in der Rechtsprechung und Literatur anerkannten Auslegungsgrundsätzen, wonach auch bei der Auslegung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen gemäß § 133 BGB der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften ist; dabei ist auf den Wortlaut und den objektiven Sinn der im Grundbuch eingetragenen Erklärung abzustellen, so wie sie sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt (vgl. BGH NZM 1998, 956; BayObLG ZWE 2001, 424; OLG Saarbrücken, NZM 1999, 265; Senat NZM 1999, 277; 1998, 271; Weitnauer-Lüke a.a.O. § 10 Rdz. 44).
  • OLG Stuttgart, 10.07.2002 - 3 U 31/02

    Maklergemeinschaftsgeschäft: Provisionsanspruch des einen Maklers bei

    Diese inhaltliche Identität wird von der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung jedenfalls dann noch bejaht, wenn die Preisdifferenz zwischen nachgewiesener Gelegenheit und abgeschlossenem Vertrag nicht mehr als 10 % beträgt (vgl. OLG Hamm NZM 1998, 271 = NJW-RR 1998, 271; OLG München NJW-RR 1995, 1524 hat Identität selbst für den Fall angenommen, dass ein Mietvertrag über monatlich 50.000,00 statt 60.000,00 DM abgeschlossen wurde; vgl. zum Ganzen Palandt/Sprau, 61. Aufl., § 652 Rn. 43 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 17.01.2011 - 18 U 94/10

    Anforderungen an den Nachweis der Kausalität der Nachweistätigkeit für das

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass jedenfalls bei einer inhaltlichen Abweichung zugunsten des Maklerkunden grundsätzlich die wirtschaftliche Identität zu bejahen ist (OLG Hamm NZM 1998, Az. 18 U 235/96).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senates ist maßgebende Voraussetzung für die Entstehung der Provisionspflicht demnach, dass der Vertragsschluss sich als Verwirklichung einer Gelegenheit darstellt, die bei wertender Betrachtung unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung als identisch mit der vom Makler nachgewiesenen Gelegenheit zum Vertragsschluss anzusehen ist (Senat, Urteil vom 16.06.1997, Az. 18 U 235/96, NJW-RR 1998, 1070, 1071).

  • OLG Celle, 05.06.2007 - 11 U 76/07

    Anspruch auf Zahlung von Maklercourtage nach Abbruch von Vertragsverhandlungen

    Diese Differenz (33% ebenso wie 27%) zwischen dem Kaufpreis des zu vermittelnden Geschäfts und dem dann tatsächlich vereinbarten Betrag ist derart erheblich, dass von der erforderlichen inhaltlichen Identität zwischen den beiden Geschäften - auch bei der hier gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise - nicht mehr gesprochen werden kann (vgl. OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2001, 194-195 (Kongruenz verneint bei 48%); OLG Bamberg, NJW-RR 1998, 565 [OLG Bamberg 22.12.1997 - 4 U 134/97] -566 (Kongruenz verneint bei 23%); OLG Hamm, NJW-RR 1998, 1070 [OLG Hamm 16.06.1997 - 18 U 235/96] -1071 (Kongruenz bejaht bei 10%); OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 1272 [OLG Düsseldorf 09.07.1993 - 7 U 18/93] -1273 (Kongruenz verneint bei 22%)).
  • OLG Hamburg, 30.04.2003 - 13 U 10/02

    Zur Entstehung eines Anspruchs auf Maklercourtage

    Ferner hat zwar das OLG Hamm entschieden, dass die wirtschaftliche Gleichwertigkeit nicht zweifelhaft sei, wenn ein Maklerkunde das Objekt zu einem niedrigeren Kaufpreis, als er Gegenstand des Nachweises war, und damit jedenfalls nicht zu drückenderen wirtschaftlichen Bedingungen erworben hat (NJW-RR 1998, 1070, 1071).
  • LG Hagen, 08.04.2010 - 4 O 393/09

    Anforderungen an die Ursächlichkeit ursprünglicher Maklerbemühungen bei einem

    Auch bei einem deutlichen Nachlass des Kaufpreises im Vergleich zu den ursprünglichen Preisvorstellungen des Verkäufers ist in der Rechtsprechung noch nicht von einer wesentlichen Abweichung ausgegangen worden (OLG I2, ZMR 2004, 45; OLG I3 NZM 1998, 271; OLG Y NJW-RR 1999, 1502).
  • OLG Köln, 09.01.2001 - 24 U 151/00

    Vorkenntnisklausel als Individualvereinbarung bei Kaufleuten

    Die Kausalität der Nachweisleistung der Klägerin folgt hier schon aus einer tatsächlichen Vermutung, da ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der Nachweisleistung und dem späteren Abschluss des Hauptvertrages besteht (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1998, 1070, 1071; MK-Roth, a.a.O., § 652 BGB Rz. 166).
  • LG Hamburg, 17.03.2005 - 323 O 353/04
    Allerdings ist der Beklagten der Nachweis gelungen, dass sich die ursprünglichen Verhandlungen, die der Kläger durch seine Maklernachweisleistung angeschoben hatte, zunächst völlig zerschlugen und die Beklagte später aufgrund geänderter Umstände - gänzlich unabhängig von der Tätigkeit des Klägers - völlig neue Verhandlungen aufnahm, d.h. der Kausalzusammenhang zwischen der Nachweistätigkeit und dem Hauptgeschäft unterbrochen wurde (vgl. OLG Hamm, NZM 1998, 271).
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