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   BayObLG, 19.02.1998 - 2Z BR 135/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4310
BayObLG, 19.02.1998 - 2Z BR 135/97 (https://dejure.org/1998,4310)
BayObLG, Entscheidung vom 19.02.1998 - 2Z BR 135/97 (https://dejure.org/1998,4310)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Februar 1998 - 2Z BR 135/97 (https://dejure.org/1998,4310)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Beseitigung einer Garderobe, die auf dem Treppenabsatz vor der Wohnungseingangstür angebracht wurde

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Garderobe; Treppenhaus; Treppenabsatz; Gemeinschaftseigentum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22 Abs. 1 § 15 Abs. 1 und 3 § 10 Abs. 1
    Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer für das Anbringen einer Garderobe im Treppenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Garderobe im Treppenhaus - auch nicht für Eigentümer!

  • archive.org (Kurzinformation)

    Kein eigenmächtiger Alleingebrauch am Gemeinschaftseigentum

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungseigentümer darf keine Garderobe im Treppenhaus anbringen - Kein eigenmächtiger Alleingebrauch am Gemeinschaftseigentum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 875
  • NZM 1998, 336
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 04.11.1992 - 24 W 7087/91

    Bauliche Veränderung durch den Einbau eines Schrankes im Gemeinschaftseigentum;

    Auszug aus BayObLG, 19.02.1998 - 2Z BR 135/97
    Darauf, ob der Treppenabsatz im Obergeschoß von den übrigen Wohnungseigentümern tatsächlich benutzt wird, kommt es nicht an, denn diese haben jedenfalls gemäß § 16 Abs. 2 WEG die Kosten und Lasten dieses Gebäudeteils gemeinschaftlich mitzutragen (vgl. KG NJW-RR 1993, 403 ).
  • BayObLG, 03.12.1992 - 2Z BR 104/92

    Rücksichtnahme zwischen eng verwandten Wohnungseigentümern

    Auszug aus BayObLG, 19.02.1998 - 2Z BR 135/97
    Dies läuft auf die Begründung eines Sondernutzungsrechts hinaus und erfordert daher eine Vereinbarung aller Wohnungseigentümer gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 1 WEG (vgl. BayObLGZ 1992, 358/360; Weitnauer/Lüke § 22 Rn. 16).
  • OLG München, 15.03.2006 - 34 Wx 160/05

    Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer bei Einrichtung einer Garderobe im

    Es ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, dass das Landgericht die vorgelegten Lichtbilder ausgewertet und dabei einen Nachteil im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG festgestellt hat (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 875/876).

    Dies läuft auf die Begründung eines Sondernutzungsrechts hinaus und erfordert daher eine Vereinbarung aller Wohnungseigentümer gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 1 WEG (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 875/876).

  • OLG München, 31.03.2006 - 34 Wx 111/05

    Beschwerdewert bei Streit um eigenmächtig eingebaute Wohnungsabschlusstür -

    Sollte bei den Antragstellern daneben auch der Umstand der Disziplinierung von Mitbewohnern eine Rolle spielen, rechtfertigt dies noch keinen Missbrauchsvorwurf (vgl. auch BayObLG NZM 1998, 336; Weitnauer/Lüke WEG 9. Aufl. § 15 Rn. 42 a.E.).
  • OLG Frankfurt, 13.08.2003 - 20 W 71/01

    Wohnungseigentum: Maß des Gebrauchs des Gemeinschaftseigentums durch die

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Antragsteller mehrfach zitierten Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 19.2.1998 (= WuM 1998, 307), worauf bereits das Landgericht unter Bezugnahme auf die gänzlich anderen dortigen örtlichen Verhältnisse hingewiesen hat.
  • LG Aurich, 21.06.2017 - 4 S 46/17

    Wohnungseigentumssache: Pflasterung einer gemeinschaftlichen Grünfläche und

    Dies läuft auf die Begründung eines Sondernutzungsrechts hinaus (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 19. Februar 1998 - 2Z BR 135/97 -, Rn. 8, juris).
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