Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 12.12.1997

Rechtsprechung
   BVerfG, 14.04.1998 - 1 BvR 672/98   

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BVerfG, 14.04.1998 - 1 BvR 672/98 (https://dejure.org/1998,5987)
BVerfG, Entscheidung vom 14.04.1998 - 1 BvR 672/98 (https://dejure.org/1998,5987)
BVerfG, Entscheidung vom 14. April 1998 - 1 BvR 672/98 (https://dejure.org/1998,5987)
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87jährige suizidgefährdete Mieterin [eA]

§§ 568 ff BGB, § 765a ZPO, Räumung bei Suizidgefahr;

§ 32 BVerfGG

Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 431
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1998 - 1 BvR 672/98
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht ergeht, die angegriffenen Maßnahmen in dem späteren Verfahren jedoch für verfassungswidrig erklärt werden, gegen die Nachteile, die entstehen würden, wenn die angegriffene Maßnahme vorläufig außer Anwendung gesetzt wird, die Verfassungsbeschwerde aber erfolglos bleibt (BVerfGE 12, 276 [279]; 91, 252 [257 f.]; stRspr).
  • BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvQ 3/60

    Keine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Änderung der Parteienfinanzierung

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1998 - 1 BvR 672/98
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht ergeht, die angegriffenen Maßnahmen in dem späteren Verfahren jedoch für verfassungswidrig erklärt werden, gegen die Nachteile, die entstehen würden, wenn die angegriffene Maßnahme vorläufig außer Anwendung gesetzt wird, die Verfassungsbeschwerde aber erfolglos bleibt (BVerfGE 12, 276 [279]; 91, 252 [257 f.]; stRspr).
  • BGH, 04.05.2005 - I ZB 10/05

    Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Suizidgefahr naher Angehöriger des

    Erforderlich ist stets die Abwägung der - in solchen Fällen ganz besonders gewichtigen - Interessen der Betroffenen mit den Vollstreckungsinteressen des Gläubigers (vgl. BVerfGE 52, 214, 220 = NJW 1979, 2607; BVerfG NZM 1998, 431; OLG Köln NJW 1993, 2248, 2249; Stein/Jonas/Münzberg aaO § 765a Rdn. 5; Schuschke/Walker aaO § 765a Rdn. 10; Keip, Umfang und Grenzen eines sozialen Schuldnerschutzes in der Zwangsvollstreckung, 2000, S. 255 ff.; Sturm, Räumungsvollstreckung und Räumungsschutz gemäß § 765a ZPO unter Berücksichtigung der zweiten Zwangsvollstreckungsnovelle, 2001, S. 209; Walker/Gruß, NJW 1996, 352, 353 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.12.1997 - 2 UF 52/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3761
OLG Karlsruhe, 12.12.1997 - 2 UF 52/97 (https://dejure.org/1997,3761)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.12.1997 - 2 UF 52/97 (https://dejure.org/1997,3761)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Dezember 1997 - 2 UF 52/97 (https://dejure.org/1997,3761)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    HausratsVO § 5 Abs. 1 § 7
    Zuweisung der Ehewohnung und Vermieterschutz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2148
  • NZM 1998, 431
  • FamRZ 1999, 301
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 18.09.1992 - 11 UF 224/92

    Ausgestaltung eines nachehelichen Hausratsverfahrens zur Bestimmung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.1997 - 2 UF 52/97
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ist, soweit ersichtlich, eine uneingeschränkte gesamtschuldnerische Mithaftung des ausscheidenden Ehegatten nur in einem Fall bejaht worden, in dem die Mietkosten in einem besonders unausgewogenen Verhältnis zum Einkommen (56 % des Einkommens) standen und die fortdauernde Unterhaltszahlung nicht gesichert war (OLG Hamm, FamRZ 1993, 574, 575).
  • BGH, 12.07.1989 - IVb ZR 66/88

    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.1997 - 2 UF 52/97
    Im vorliegenden Fall erreicht die Miete lediglich rund 23 % des Einkommens der Antragsgegnerin, das sich auf insgesamt 2.856 DM beläuft, und überschreitet jedenfalls nicht den nach der allgemeinen Lebenserfahrung für den Wohnbedarf (Kaltmiete ohne verbrauchsabhängige Nebenkosten) verwendeten Teil von einem Drittel ("Drittelobergrenze", vgl. BGH, FamRZ 1989, 1160, 1163) der für die Bestreitung aller Lebenshaltungskosten vorhandenen Mittel.
  • OLG Karlsruhe, 15.04.1994 - 18 UF 177/93

    Zuständigkeit; Familiengericht; Ehegatten; Nutzungsrecht; Wohnung; Zustimmung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.1997 - 2 UF 52/97
    In dem Fall der vom Familiengericht für seine Auffassung herangezogenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (18. ZS - FamS, FamRZ 1995, 45 ) war der leistungsschwächere Mieter ausgezogen.
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1106/91

    Zuweisung einer Genossenschaftswohnung als Ehewohnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.1997 - 2 UF 52/97
    Die damit erlaubten erheblichen Eingriffe in die Rechte des Vermieters stellen eine nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG zulässige Eigentumsbeschränkung dar (BVerfG, FamRZ 1991, 1413 ).
  • OLG Hamm, 29.06.1993 - 2 UF 143/92

    Weiterführung des Mietverhältnisses nach der Scheidung; Alleinige Nutzung durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.1997 - 2 UF 52/97
    Unter Berücksichtigung der vorgenannten Umstände und der gebotenen Abwägung des Sicherungsinteresses des Vermieters mit dem Interesse des ausscheidenden Mieters an der endgültigen Entlassung aus dem Mietverhältnis nach Auflösung der Ehe erscheint es angemessen, die Haftung des Antragstellers für die Mietzinszahlungen noch rund zwei Jahre fortdauern zu lassen (vgl. zur zeitlichen Befristung Brudermüller, FamRZ 1987, 109, 115), jedoch begrenzt auf die Höhe des derzeitigen Mietzinses (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1994, 388, 389) für 10 Monate.
  • OLG Frankfurt, 11.03.2019 - 4 UF 188/18

    Wiedereinräumung des Besitzes an Ehewohnung nach Aussperrung

    Allerdings hat der Eigentümer Einschränkungen seiner dinglichen, grundrechtlich durch Art. 14 GG geschützten Rechtsposition selbst dann hinzunehmen, wenn er (z. B. als Vermieter) keinerlei direkten Bezug zu der Ehe hat, deren Schutz die Bestimmung des § 1361b BGB dient (vgl. BVerfG FamRZ 2006, 1596, juris Rn. 16; OLG Düsseldorf aaO.; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 301).
  • OLG Karlsruhe, 10.07.2015 - 18 UF 76/15

    Zuweisung der Ehewohnung an den Alleineigentümer-Ehegatten vor Ablauf des

    Der Eigentümer muss Einschränkungen seiner dinglichen, grundrechtlich durch Art. 14 GG geschützten Rechtsposition selbst dann hinnehmen, wenn er selbst - etwa als Vermieter - keinerlei direkten Bezug zu der Ehe bzw. zu dem Ehepartner hat, deren Schutz die Bestimmung des § 1361b BGB zu dienen bestimmt ist (vgl. zur Parallelvorschrift des durch § 1568a BGB abgelösten § 5 HausratVO BVerfG vom 09.10.1991 - 1 BvR 1106/91, FamRZ 1991, 1413, juris Rn.7; zuletzt BVerfG vom 12.05.2006 - 1 BvR 254/06, FamRZ 2006, 1596, juris Rn. 16; OLG Karlsruhe vom 12.12.1997 - 2 UF 52/97, FamRZ 1999, 301, juris Rn. 22; auch schon BayObLG vom 20.09.1960 - BReg.
  • OLG Hamm, 20.01.2021 - 15 W 68/20

    Berichtigung eines Geburtsregistereintrags; Vorlage eines Reisepasses als Mittel

    Der Nachweis, nicht verheiratet zu sein, kann urkundlich ohnehin nicht geführt werden (vgl. BayObLG NJWE-FER 1998, 171).
  • OLG Hamm, 14.03.2006 - 15 W 127/05

    Verweigerung der Beurkundung der Person des Vaters - Ermittlungspflicht des

    Der Nachweis, nicht verheiratet zu sein, kann urkundlich ohnehin nicht geführt werden (vgl. § 159 DA sowie BayObLG NJWE-FER 1998, 171).
  • OLG Frankfurt, 08.03.2019 - 4 UF 188/18
    Allerdings hat der Eigentümer Einschränkungen seiner dinglichen, grundrechtlich durch Art. 14 GG geschützten Rechtsposition selbst dann hinzunehmen, wenn er (z. B. als Vermieter) keinerlei direkten Bezug zu der Ehe hat, deren Schutz die Bestimmung des § 1361b BGB dient (vgl. BVerfG FamRZ 2006, 1596, juris Rn. 16; OLG Düsseldorf aaO.; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 301).
  • OLG Hamm, 03.08.2006 - 15 W 23/06

    Ermittlungspflicht eines Standesbeamten bei einer Beurkundung der Geburt eines

    Der Nachweis, nicht verheiratet zu sein, kann urkundlich ohnehin nicht geführt werden (vgl. § 159 DA sowie BayObLG NJWE-FER 1998, 171).
  • OLG Hamm, 16.07.2022 - 15 W 337/20

    Zurückweisung eines Verfahrenskostenhilfeantrags Antrag auf Eintragung als Vater

    Der Nachweis, nicht verheiratet zu sein, kann urkundlich ohnehin nicht geführt werden (vgl. BayObLG NJWE-FER 1998, 171).
  • OLG Brandenburg, 30.01.2013 - 7 Wx 4/12

    Personenstandsrecht: Änderung der Eintragung des Namens des Kindesvaters im

    Dieser Umstand erlaubt aber nicht, zur sicheren Feststellung des Nichtbestehens einer Ehe der Beteiligten zu 2. mit Herrn T... von aussagekräftigen Beweismitteln zu ihrem Familienstand abzusehen (BayObLG NJWE-FER 1998, 171).
  • OLG Hamm, 18.08.2021 - 15 W 337/20

    Parallelentscheidung zu OLG Hamm 15 W 337/20 v. 16.07.2022

    Der Nachweis, nicht verheiratet zu sein, kann urkundlich ohnehin nicht geführt werden (vgl. BayObLG NJWE-FER 1998, 171).
  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 15.04.2016 - 1 C 41/16

    Kündigung der Ehewohnung durch den alleinmietenden Ehegatten

    Diesbezüglich hat die Beklagtenseite auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.12.1997, AZ 2 UF 52-97 in NJW 1998, 2148 verwiesen.
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