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   BayObLG, 25.03.1998 - 2Z BR 165/97   

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https://dejure.org/1998,6834
BayObLG, 25.03.1998 - 2Z BR 165/97 (https://dejure.org/1998,6834)
BayObLG, Entscheidung vom 25.03.1998 - 2Z BR 165/97 (https://dejure.org/1998,6834)
BayObLG, Entscheidung vom 25. März 1998 - 2Z BR 165/97 (https://dejure.org/1998,6834)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentumssachen; Wohnungseigentumsgericht; Mahnverfahren; Erledigung der Hauptsache; Hauptsacheerledigung; Wohnungseigentumsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 20a; WEG § 43 Abs. 1, § 46a Abs. 1 Satz 4
    Grundsätze im Mahnverfahren gegen einen Wohnungseigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Nürnberg-Fürth - 14 T 5066/97
  • BayObLG, 25.03.1998 - 2Z BR 165/97

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 488
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 14.08.1996 - 2Z BR 77/96

    Eigentümerbeschluß unter der aufschiebenden Bedingung einer Billigung durch den

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1998 - 2Z BR 165/97
    Im Wohnungseigentumsverfahren setzt die Feststellung der Hauptsacheerledigung ein nach Anhängigkeit des Verfahrens eingetretenes Ereignis voraus, das die Hauptsacheerledigung bewirkt hat (vgl. BayObLG WuM 1996, 722 ).
  • BayObLG, 22.10.1990 - BReg. 2 Z 125/90
    Auszug aus BayObLG, 25.03.1998 - 2Z BR 165/97
    Auch das Landgericht hat eine Entscheidung in der Hauptsache erlassen, als es die sofortige Beschwerde der Antragsgegner als unzulässig verworfen hat (vgl. BayObLG JurBüro 1991, 381/382 m.w.N.).
  • BayObLG, 12.11.1992 - 2Z BR 14/92

    Bestimmtheit eines Antrags im Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1998 - 2Z BR 165/97
    Anträge in Wohnungseigentumssachen sind in weiterem Umfang auslegungsfähig (vgl. BayObLG WuM 1993, 85/86).
  • OLG Köln, 19.01.2000 - 16 Wx 191/99

    Beschwerdewert nach einseitiger Erledigungserklärung in WEG -Sachen

    Bei der Feststellung der Erledigung aufgrund einseitiger Erledigungserklärung handelt es sich um eine Entscheidung in der Hauptsache die mit den allgemeinen Rechtsmitteln, also für die dritte Instanz mit der sofortigen weiteren Beschwerde anfechtbar ist, sofern der Wert der Beschwer 1.500,00 DM übersteigt(vgl. BayObLG NZM 1998, 488; OLG Hamm, FGPrax 1999, 48; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 44 Rd. 100).

    Ein Teil der Rechtsprechung und Literatur meint, dass abweichend von zivilprozessualen Grundsätzen die Erledigung der Hauptsache bereits dann festzustellen sei, wenn infolge eines nach Anhängigkeit eingetretenen Ereignisses ein Rechtsschutzbegehren gegenstandslos wird, wobei die Frage der ursprünglichen Zulässigkeit und Begründetheit des Begehrens nur im Rahmen der flexiblen Kostenentscheidung nach § 47 WEG von Bedeutung sein könne (vg. BayObLG NZM 1998, 488; BayObLG WE 1995, 63; BayObLG WE 1997, 153 = WuM 1996, 722; OLG Hamm, FGPrax 1999, 48; Merle a.a.O. § 44 Rd. 99).

  • OLG Hamm, 05.12.1998 - 15 W 364/98

    Bemessung der Rechtsmittelbeschwer in einem Verfahren nach dem

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  • OLG Hamm, 03.12.2002 - 15 W 340/02

    Zum Begriff des werdenden Wohnungseigentümers

    Sie führt dazu, daß die Feststellung der Erledigung der Hauptsache insbesondere nicht voraussetzt, daß der Antrag bei Anhängigkeit zulässig und begründet war (BayObLG WuM 1992, 568, 569; WE 1994, 153; NJWE-MietR 1997, 15; NZM 1998, 488, 489).
  • OLG Hamburg, 21.10.2002 - 2 Wx 71/02

    Rechtsschutzinteresse des Alteigentümers

    Da keine weiteren Ermittlungen erforderlich sind, kann der Senat selbst diese Entscheidung treffen; eine Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an das Landgericht ist nicht erforderlich (vgl. BayObLG WuM 1998, 512, 513; Kahl in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Aufl., § 27 Rn. 65).
  • OLG Hamm, 13.03.2006 - 15 W 469/05

    Ausschluss der Anfechtung der als Nebenentscheidung ergangenen Kostenentscheidung

    Um eine Entscheidung in der Hauptsache im Sinne des § 20 a Abs. 1 S. 1 FGG handelt es sich nach gefestigter Auffassung, wenn das Gericht nach einseitiger Erledigungserklärung des Antragstellers über die Feststellung der Erledigung der Hauptsache entscheidet (vgl. BayObLGZ 1979, 117, 120; NJWE- Mietrecht 1997, 14; NZM 1998, 488; ZMR 2002, 949; OLG Stuttgart OLGZ 1985, 395; Senat FGPrax 1999, 48, 49).
  • OLG Frankfurt, 14.03.2006 - 20 W 45/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Eintritt der Erledigung der Hauptsache; Prüfung der

    Diese Frage spielt nur noch eine Rolle für die nach Billigkeit zu treffende Kostenentscheidung (BayObLG WuM 1998, 512, 513; OLG Hamm FG-Prax 1999, 48, 49; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 44, Rdnr. 102; Palandt/Bassenge: WEG, 64. Aufl., § 43, Rdnr. 20; Demharter ZMR 1987, 201, 202; a. A. OLG Zweibrücken WE 1995, 24; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., Vor §§ 43 ff., Rdnr. 219; Staudinger/Wenzel: WEG, 2005, § 44, Rdnr. 46, Jennissen NZM 2002, 594, 598).
  • OLG Hamm, 15.11.1999 - 15 W 325/99

    Bindungswirkung der Verweisung eines Zivilprozesses in

    Diese Begriffsbildung, die im übrigen auch für echte Streitsachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt, setzt insbesondere nicht voraus, daß der Antrag bei Anhängigkeit zulässig und begründet war (BayObLG WuM 1992, 568, 569; NJWE-Mietrecht, 1997, 15; NZM 1998, 488, 489; Senat FGPrax 1999, 48) Abgesehen davon, daß im Verfahren nach § 54 BeurkG ohnehin keine der materiellen Rechtskraft fähige Entscheidung ergehen kann, ist.- auch für echte Streitsachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit - eine Entscheidung über die Zulässigkeit und Begründetheit des gestellten Antrags zum Zeitpunkt des Eintritts des erledigenden Ereignisses nicht zu treffen.
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