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   KG, 17.12.1997 - 24 W 3797/97   

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https://dejure.org/1997,2133
KG, 17.12.1997 - 24 W 3797/97 (https://dejure.org/1997,2133)
KG, Entscheidung vom 17.12.1997 - 24 W 3797/97 (https://dejure.org/1997,2133)
KG, Entscheidung vom 17. Dezember 1997 - 24 W 3797/97 (https://dejure.org/1997,2133)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 4 Abs. 1, 2, § 10 Abs. 1, 2
    Keine Umw andlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum durch Vereinbarung; Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für Umwandlungen von Sondereigentum; Entstehung von Sondereigentum durch Erlaubnis der anderen Eigentümer

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum durch Vereinbarung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 581
  • FGPrax 1998, 94
  • ZMR 1998, 368
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 12.12.1985 - 8 W 344/84

    Änderung der Vereinbarung über den Inhalt des Sondereigentums durch

    Auszug aus KG, 17.12.1997 - 24 W 3797/97
    Auch eine »Änderung der Miteigentumsquoten" ist einer Vereinbarung im Sinne von § 10 I 2 und 11 WEG nicht zugänglich (OLG Stuttgart, BWNotZ 1986, 61; Belz, Handbuch des Wohnungseigentums, 3. Aufl., Rn. 39).
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus KG, 17.12.1997 - 24 W 3797/97
    Wenn der BGH schon Streitigkeiten über den Gegenstand, den Inhalt und den Umfang des Sondereigentums den Prozeßgerichten zuweist, weil sie die sachenrechtlichen Grundlagen der Wohnungseigentümergemeinschaft - betreffen (BGH, NJW 1995, 2851), so gilt dies erst recht, wenn auf Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum geklagt wird.
  • BayObLG, 10.11.1987 - BReg. 2 Z 75/86

    Rechtsfolgen einer nichtigen Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus KG, 17.12.1997 - 24 W 3797/97
    Zu einer derartigen Umwandlung bedarf es vielmehr gemäß § 4 I und II WEG der Einigung aller Wohnungs- und Teileigentümer in der Form der Auflassung (§ 925 I BGB) und der Eintragung in das Grundbuch (BayObLGZ 1987, 390).
  • BayObLG, 31.10.1986 - BReg. 2 Z 83/86

    Eigentümerversammlung; Beschlußfassung; Änderung; Aufteilung;

    Auszug aus KG, 17.12.1997 - 24 W 3797/97
    Die Änderung der Aufteilung von gemeinschaftlichem Eigentum und Sondereigentum betrifft das Grundverhältnis der Mitglieder der Gemeinschaft und die sachenrechtliche Zuordnung der Flächen, Gebäudeteile und Räume (BayObLGZ 1986, 444).
  • BGH, 18.06.1976 - V ZR 156/75

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages - Ausrichtung

    Auszug aus KG, 17.12.1997 - 24 W 3797/97
    Zur Klarstellung und Abgrenzung sei jedoch darauf hingewiesen, daß Wohnungseigentümer untereinander und auch der Inhaber mehrerer Wohneinheiten ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer die ihnen zustehenden Miteigentumsquoten intern verändern dürfen (BGH, NJW 1976, 1976), jedenfalls wenn dies ohne Einwirkung auf die Beitragspflichten und die Stimmrechte bleibt (vgl. Palandt/Bassenge, BGB 56. Aufl., WEG § 12 Rn. 3).
  • BGH, 04.04.2003 - V ZR 322/02

    Wirkung von Vereinbarungen der Wohnungseigentümer gegenüber dem Sondernachfolger

    Aus diesem Grund hat sich in der Rechtsprechung die zutreffende Auffassung durchgesetzt, daß Vereinbarungen, durch die ein Wohnungseigentümer ermächtigt oder bevollmächtigt wird, Gemeinschafts- in Sondereigentum umzuwandeln, oder nach denen die vorweggenommene Zustimmung zu einer solchen Umwandlung erteilt ist, nicht § 10 Abs. 2 WEG unterfallen, also nicht auf diesem Weg gegen Sondernachfolger wirken können (BayObLGZ 1997, 233, 238; 2000, 1, 2 f; 2001, 279, 283; BayObLG, ZfIR 2000, 970, 972; KG, NZM 1998, 581, 582; ZfIR 1999, 127, 128).
  • BayObLG, 23.03.2000 - 2Z BR 167/99

    Erfordniss der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer bei Zusammenlegung,

    (2) Zwei Wohnungseigentümer können ihre Miteigentumsanteile untereinander verändern, also den Miteigentumsanteil eines Wohnungseigentums zugunsten des Miteigentumsanteils eines anderen Wohnungseigentums verringern (BGH NJW 1976, 1976; KG FGPRax 1998, 94; Demharter Anhang zu § 3 Rn. 64).
  • KG, 22.12.2006 - 24 W 126/05

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Auslegung der Zweckbestimmung "Teileigentum";

    Die mit dem Beschluss zu TOP 3a der Eigentümerversammlung vom 09.05.1996 beabsichtigte Umwandlung von Gemeinschafts- in Sondereigentum erfordert gemäß § 4 Abs. 1 und 2 WEG nicht nur eine - nicht vorliegende - Einigung aller Wohnungs- und Teileigentümer in der Form der Auflassung, § 925 Abs. 1 BGB, sondern die - ebenfalls nicht vorliegende - Eintragung im Grundbuch (KG NZM 1998, 581, 582).
  • OLG Celle, 05.08.2003 - 4 W 111/03

    Anspruch auf Eintragung ins Grundbuch; Änderung der Aufteilung des Eigentums;

    Eine in der Miteigentümerordnung erteilte Vollmacht/Ermächtigung zur Schaffung neuen Wohnungseigentums durch Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum kann nicht mit einer die Sondernachfolger bindenden Weise vereinbart werden (vgl. BayObLG ZMR 2002, 283 (284); ZMR 2000, 779 (780); ZMR 2000, 316 (317); WuM 1997, 512 (513 f); KG NZM 1998, 581 (582); Häublein DNotZ 2000, 442 (449)).

    Rechtsgeschäfte, die Änderungen an Gemeinschafts und Sondereigentum betreffen, können somit nicht im Wege einer Vereinbarung, Ermächtigung oder der vorweggenommenen Zustimmung gemäß § 10 Abs. 2 WEG zum Inhalt des Sondereigentums gemacht werden (vgl. BayObLG ZMR 2000, 779, (780); ZMR 2000, 316 (317); WuM 1997, 512 (513 f); KG NZM 1998, 581 (582); Häublein DNotZ 2000, 442 (449)).

  • OLG Stuttgart, 13.03.2001 - 8 W 70/00

    Nutzung nicht genehmigter Dachwohnungen

    Auch wenn die erforderliche Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum nicht im Wege einer Vereinbarung nach § 10 Abs. 2 WEG "bewältigt" werden kann, weil das "sachenrechtliche Grundverhältnis" betroffen ist (vgl. BGHZ 130, 159 = NJW 1995, 2851; BayObLGZ 1997, 233, 238 = WuM 1997, 512, 513; KG FGPrax 1998, 94 = NZM 1998, 581 = WuM 1998, 366 = ZMR 1998, 368), sondern eine Neufassung der Teilungserklärung unter Mitwirkung aller Miteigentümer erforderlich ist (§§ 3, 4 WEG), ist die Möglichkeit eines solchen Rechtsanspruchs auf eine derartige Mitwirkung keineswegs rechtlich ausgeschlossen, ... die zitierten Passagen aus der Entscheidung des KG beziehen sich allein auf den dortigen Fall.
  • OLG Stuttgart, 12.01.2000 - 9 U 155/99

    Voraussetzungen eines Realkredits gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG; Vollmacht zum

    Dieser Ansicht haben sich das Kammergericht ( FGPrax 1998, 94 ; ZMR 1999, 204 f.) für den Heft Nr. 5 âEUR¢ MittRhNotK âEUR¢ Mai 2000.
  • BayObLG, 06.12.2000 - 2Z BR 89/00

    Umwandlung eines Teileigentums in ein Wohnungseigentum oder umgekehrt

    Sie erfordert materiell deren Zustimmung und grundbuchrechtlich deren Bewilligung sowie die Eintragung im Grundbuch (ständige Rechtsprechung; BayObLGZ 1974, 217/219; 1989, 28/30; 1997, 233/236; BayObLG WuM 1998, 112; ebenso OLG KÖln ZMR 1997, 376/377; KG WuM 1998, 366; Demharter GBO 23. Aufl. Anhang zu § 3 Rn. 67).
  • OLG Saarbrücken, 28.09.2004 - 5 W 173/04

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Eigentümers auf Umwandlung von

    Für Streitigkeiten, die auf eine Veränderung der sachenrechtlichen Grundlagen der Gemeinschaft gerichtet sind, sind jedoch die Prozessgerichte zuständig (vgl. KG, Beschl. v. 17.12.1997 - 24 W 3797/97, m.w.N.; Münchener-Kommentar-Engelhardt, BGB, 4. Aufl., § 43 WEG, Rdnr. 4 b, m.w.N.; Bärmann-Pick-Merle, WEG, 9. Aufl., § 43, Rdnr. 26, m.w.N.; siehe auch Weitnauer, WEG, 7. Aufl., § 43, Rdnr. 4 d, m.w.N.; anders BayObLG, BayObLGZ 1998, S. 111 ff).
  • KG, 12.01.2007 - 11 W 15/06

    Klage eines Wohnungseigentümers gegen einen anderen auf Zustimmung zur

    2 Z 63/84">BayObLGZ 1985, 47 ff.; a.A. in den aber nicht tragenden Gründen OLG Saarbrücken v. 28.09.2004 - 5 W 173/04-56, OLGReport Saarbrücken 2005, 282 [283]; KG v. 17.12.1997 - 24 W 3797/97, ZMR 1998, 368 [369]; siehe ferner Hügel, MietRB 2005, 151 [152]).
  • OLG Schleswig, 27.12.2005 - 2 W 6/05

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Genehmigung der Änderung einer Teilungserklärung

    Soweit sachenrechtliche Änderungen betroffen sind - Überführung des auf Gemeinschaftseigentums errichteten Anbaus und der Garage in Sondereigentum sowie Tausch der Kellerräume - ist dies nur nach §§ 873 Abs. 1, 925 BGB, 4 Abs. 1 und 2 WEG durch Einigung und Eintragung möglich (BGH NJW 2003, 2165, 2166; KG FGPrax 1998, 94; BayObLG NJW-RR 1987, 329, 330; Weitnauer/Briesemeister, WEG, 9. Aufl., § 4 Rn. 2 ff.).
  • BayObLG, 05.01.2000 - 2Z BR 163/99

    Zur Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum

  • KG, 17.02.2015 - 1 W 370/14

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Voraussetzungen des Vollzugs einer Umwandlung von

  • KG, 16.09.1998 - 24 W 8886/97

    Sondernutzungsrecht aufgrund WE-Versammlungsbeschluss

  • KG, 30.03.1998 - 24 W 9038/97

    Zum Aufhebungsanspruch eines vereinbarungsersetzenden Mehrheitsbeschlusses

  • KG, 17.02.2015 - 1 W 379/14

    Umwandlung Gemeinschafts- in Sondereigentum: Vormerkungsinhaber muss zustimmen

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