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   BayObLG, 21.04.1998 - 2Z BR 43/98, 2Z BR 36/98   

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BayObLG, 21.04.1998 - 2Z BR 43/98, 2Z BR 36/98 (https://dejure.org/1998,5806)
BayObLG, Entscheidung vom 21.04.1998 - 2Z BR 43/98, 2Z BR 36/98 (https://dejure.org/1998,5806)
BayObLG, Entscheidung vom 21. April 1998 - 2Z BR 43/98, 2Z BR 36/98 (https://dejure.org/1998,5806)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geschäftswert; Anfechtung; Eigentümerbeschluß; Verwalter; Vollmacht; Untervollmacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 25, § 48 Abs. 3
    Erteilung einer Untervollmacht durch einen für eine Eigentümerversammlung bevollmächtigten Verwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - UR II 312/95
  • LG München I - 1 T 13947/97
  • BayObLG, 21.04.1998 - 2Z BR 43/98, 2Z BR 36/98

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 668
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 18.04.1996 - 2Z BR 26/96

    Beschwerdewert bei Antrag auf Ungültigerklärung einer Verwalterbestellung

    Auszug aus BayObLG, 21.04.1998 - 2Z BR 36/98
    Soll ein Eigentümerbeschluß, durch den ein Verwalter bestellt wurde, für ungültig erklärt werden, ist als Geschäftswert gemäß § 48 Abs. 3 Satz 1 WEG grundsätzlich der Betrag anzunehmen, der der Vergütung des Verwalters für den Zeitraum entspricht, für den er bestellt wurde (BayObLG WuM 1996, 505 und 663, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 15.10.1992 - 2Z BR 75/92

    Wirkung des Ausschlusses des Stimmrechts gemäß § 25 Abs. 5 WEG für den Ehegatten

    Auszug aus BayObLG, 21.04.1998 - 2Z BR 36/98
    Dabei darf die Stimme eines bei der Beschlußfassung gemäß § 25 Abs. 5 WEG von der Abstimmung ausgeschlossenen Wohnungseigentümers nicht mitgezählt werden (BayObLG NJW-RR 1993, 206 ).
  • BayObLG, 11.09.1986 - BReg. 2 Z 35/86

    Verwalter; Wohnungseigentümer; Stimmrecht; Beschlußfassung; Abberufung;

    Auszug aus BayObLG, 21.04.1998 - 2Z BR 36/98
    a) Es kann dahinstehen, ob der Verwalter, der selbst Wohnungseigentümer ist, von der Beschlußfassung ausgeschlossen ist, wenn in einem einheitlichen Vorgang über seine wohnungseigentumsrechtliche Bestellung und zugleich über die Bedingungen des mit ihm zu schließenden Verwaltervertrags abgestimmt wird (s. dazu BayObLG NJW-RR 1987, 78 f., aber auch Bärmann/Merle WEG 7. Aufl. § 25 Rn. 105).
  • BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92

    Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses aufgrund eines

    Auszug aus BayObLG, 21.04.1998 - 2Z BR 36/98
    Für einen Eigentümerbeschluß über den mit dem neuen oder wiederbestellten Verwalter abzuschließenden Vertrag genügt grundsätzlich die schlagwortartige Bezeichnung "Verwaltervertrag" in der Einladung (BayObLGZ 1992, 79/85).
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Soweit ersichtlich, hat das Bayerische Oberste Landesgericht auch in anderen Beschlüssen keine Entscheidung getroffen, für die die Beantwortung dieser Rechtsfrage erheblich geworden ist (vgl. etwa NZM 1998, 668; ZfIR 2002, 296, 298).
  • OLG Hamm, 20.07.2006 - 15 W 142/05

    Zur Stellung des Wohnungseigentümerverwalters als Stellvertreter

    2 Z 81/85">NJW-RR 1987, 595; NZM 1998, 668; KG NJW-RR 1989, 144; OLG Düsseldorf NZM 1999, 285; NJW-RR 2001, 1668; OLG Zweibrücken WE 1991, 357; FGPrax 2002, 109).
  • OLG Düsseldorf, 16.09.1998 - 3 Wx 366/98

    Voraussetzungen für den Stimmrechtsausschluß des WEG -Verwalters

    Wird über die Abberufung gleichzeitig mit der Kündigung beschlossen, überlagert die Kündigung den Abberufungsvorgang., Folglich greift § 25 Abs. 5 WEG ein mit der Folge, daß der Verwalter von der Abstimmung ausgeschlossen ist (vgl. BayObLG aaO; siehe auch BayObLG NZM 1998, 668 ).

    Unterlag sie aber einem Stimmverbot, war sie auch nicht aufgrund der ihr erteilten Vollmachten zur Vertretung berechtigt (vgl. Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 25 Rn 120 f.; BayObLG WE 1991, 226, 227; s.a. BayObLG NZM 1998, 668, 669; OLG Zweibrücken WE 1991, 357; OLG Frankfurt, OLGZ 1983, 175, 176).

    Durfte die Verwalterin nicht an der Abstimmung teilnehmen, bleiben die von ihr als Vertreterin abgegebenen Stimmen unberücksichtigt (vgl. BayObLG NZM 1998, 668, 669; NJW-RR 1993, 206 ; WE 1991, 226, 227).

  • OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 20 W 370/03

    Wohnungseigentumssache: Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung;

    Die von der weiteren Beschwerde zitierten Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. WuM 1990, 321; NZM 1998, 668; vgl. darüber hinaus auch FGPrax 2003, 67) äußern sich zu dieser formellen Frage allerdings nicht ausdrücklich.
  • OLG Karlsruhe, 27.05.2002 - 14 Wx 91/01

    Wohnungseigentum: Abstimmung über die Entlastung des Verwalters in der

    Mangels anderweitiger Bestimmung in der Gemeinschaftsordnung konnte er aber im Rahmen der ihm erteilten Vollmachten unter der Voraussetzung Untervollmacht erteilen, daß diese nicht mit der Umgehung seines Stimmrechtsausschlusses dienenden Weisungen verbunden waren (hierzu OLG Zweibrücken, a.a.O.; BayObLG WuM 1999, S. 58 f., 59).
  • BayObLG, 23.12.2003 - 2Z BR 189/03

    Verwaltervergütung - Gültigkeit von Jahresabrechnung oder Wirtschaftsplan trotz

    Für die Anfechtung der Verwalterbestellung (TOP 2) setzt der Senat entsprechend seiner Rechtsprechung (BayObLG NZM 1998, 668) als Wert die Vergütung für den maßgeblichen Zeitraum an (11.760 EUR).
  • BayObLG, 23.12.2002 - 2Z BR 89/02

    Eigentümerbeschluss zur Haftungsbeschränkung zugunsten des Verwalters

    Im allgemeinen reicht eine schlagwortartige Bezeichnung des Beschlussgegenstands aus; übertriebene Anforderungen dürfen nicht gestellt werden (BayObLG NZM 1998, 668; 2000, 1239).
  • LG Mainz, 15.08.2011 - 306 T 129/08

    Ungültiger Beschluss wegen unzulässiger Majorisierung?

    Die aus einem so hohen Geschäftswert errechneten Kosten stünden in keinem angemessenen Verhältnis zu dem Interesse sowohl der Antragstellerin als auch der Antragsgegner an der Ungültigkeit Erklärung bzw. der Aufrechterhaltung der zu Ziffer 4.a und b der Tagesordnung gefassten Beschlüsse, weswegen eine Herabsetzung des Geschäftswerts nach § 48 Abs. 3 Satz 2 WEG geboten erscheint (siehe die bereits vom Amtsgericht angeführte Entscheidung BayObLG WuM 1999, 58, Rdnr. 14, zitiert nach Juris ).
  • OLG Frankfurt, 22.11.2002 - 20 W 216/02

    Wohnungseigentum

    Der vorliegende Sachverhalt ist nicht vergleichbar mit den Größenverhältnissen, wie sie den Beschlüssen des BayObLG vom 21.04.1998 (WuM 1999, 58) und vom 12.10.2000 (NZM 2001, 246) zu Grunde lagen und zu einer Reduzierung gemäß § 48 Abs. 3 Satz 2 WEG führten.
  • BayObLG, 30.07.2003 - 2Z BR 117/03

    Geschäftswert bei Ungültigerklärung eines die Bestellung des Hausmeisters

    Nach § 48 Abs. 3 Satz 2 WEG ist der Geschäftswert niedriger festzusetzen, wenn die Kosten nicht in einem angemessenen Verhältnis zu dem Interesse der Beteiligten stehen, wie das bei einer großen Wohnanlage und der Bestellung des Hausmeisters für einen längeren Zeitraum gegeben sein kann (vgl. BayObLG NZM 1998, 668 f.; Staudinger/Wenzel WEG § 48 Rn. 22 m. w. N.).
  • BayObLG, 22.11.2001 - 2Z BR 149/01

    Keine Abänderung vorinstanzlicher Geschäftswertfestsetzung bei unzulässigem

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