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   OLG Zweibrücken, 14.05.1998 - 3 W 40/98   

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OLG Zweibrücken, 14.05.1998 - 3 W 40/98 (https://dejure.org/1998,7021)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14.05.1998 - 3 W 40/98 (https://dejure.org/1998,7021)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14. Mai 1998 - 3 W 40/98 (https://dejure.org/1998,7021)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschlussfähigkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Erfordernis der Stimmberechtigung der erschienenen und vertretenen Eigentümer; Teilnahme des Verwalters als Vertreter trotz persönlichen Stimmrechtsausschlusses; Zulässigkeit einer Unterbevollmächtigung; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 671
  • FGPrax 1998, 141
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Zweibrücken, 08.11.1990 - 3 W 109/90

    Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.1998 - 3 W 40/98
    Der hinsichtlich derselben Wohnungseigentumsanlage ergangene Senatsbeschluß vom 8. November 1990 - 3 W 109/90 (= Wohnungseigentum 1991, 357) stehe dem nicht entgegen.

    Im einzelnen ist dies bereits im Senatsbeschluß vom 8. November 1990 - 3 W 109/90 (Wohnungseigentum 1991 a.a.O. m.w.N.) dargelegt, der den Beteiligten bekannt ist.

    Den Vorinstanzen ist zuzugeben, daß der Senatsbeschluß vom 8. November 1990 (aaO) im Ergebnis keine abschließende Entscheidung über die Frage der Zulässigkeit einer Unterbevollmächtigung enthält.

    Dies setzt aber voraus, daß der Verwalter die von ihm erteilten Untervollmachten mit bestimmten Weisungen für die Abstimmung verbunden hat (vgl. dazu BGH NJW 1975 a.a.O. S. 1119; Senatsbeschluß vom 8. November 1990 aaO).

    Damit kommt es - wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 8. November 1990 (aaO) dargelegt hat - letztlich allein darauf an, ob die von dem Beteiligten zu I) vorgenommene Unterbevollmächtigung dem Willen der Hauptvollmachtgeber entsprochen hat und ob dies im Hinblick auf § 13 Nr. 4 Satz 2 der Teilungserklärung vom 25. Februar 1980 in den schriftlich erteilten Vollmachten entsprechend zum Ausdruck gekommen ist.

  • BayObLG, 15.10.1992 - 2Z BR 75/92

    Wirkung des Ausschlusses des Stimmrechts gemäß § 25 Abs. 5 WEG für den Ehegatten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.1998 - 3 W 40/98
    Dabei kann offenbleiben, ob in einem solchen Fall der Stimmrechtsausschluß, der in der Person eines Miteigentümers - hier des Beteiligten zu I) - besteht, zugleich auch das Stimmrecht der übrigen Mitberechtigten am Teileigentum entfallen ließe (so wohl BayObLG NJW-RR 1993, 206 für das hälftige Miteigentum zwischen Ehegatten; differenzierend demgegenüber Soergel/Stürner BGB 12. Aufl. § 25 WEG Rdn. 10; RGRK zum BGB/Augustin, 12. Aufl. § 25 WEG Rdn. 12; Ziege NJW 1973, 2185, 2188).
  • BGH, 08.12.1988 - V ZB 3/88

    Ermittlung der Mehrheit in der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.1998 - 3 W 40/98
    Maßgebend ist dabei die Mehrheit der von den stimmberechtigten erschienenen Wohnungseigentümern abgegebenen Stimmen, d.h. es kommt allein darauf an, ob die Anzahl der gültig abgegebenen Ja-Stimmen die der Nein-Stimmen übersteigt (vgl. BGHZ 106, 179, 183; Weitnauer a.a.O. Rdn. 3; Niedenführ/Schulze aaO; Bärmann/Pick/Merle a.a.O. § 25 Rdn. 89; Deckert, Die Eigentumswohnung Gruppe 5/32 h).
  • BGH, 24.09.1990 - II ZR 167/89

    Selbstkontrahierungsverbot bei Ermächtigung durch die Mitgesellschafter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.1998 - 3 W 40/98
    Die Erteilung einer Untervollmacht mag dann ausgeschlossen sein, wenn sie dem Ziel dient, den Stimmrechtsausschluß des Verwalters zu umgehen und ihm über den Umweg der Unterbevollmächtigung eine Erweiterung seiner eigenen Vertretungsmacht zu ermöglichen (vgl. dazu BGH NJW 1975, 1117, 1118 und NJW 1991, 691, 692, jeweils zu § 181 BGB).
  • BGH, 29.01.1976 - II ZR 19/75

    Treuhänderische Übertragung von GmbH-Anteilen zur Umgehung des Stimmverbots um

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.1998 - 3 W 40/98
    Zum anderen trägt sie dem allgemeinen Grundsatz Rechnung, daß kein Betroffener gleichsam als Richter in eigener Sache tätig werden soll, weil er dadurch Gefahr liefe, sich bei der Beschlußfassung von seinen privaten Sonderinteressen leiten zu lassen und die mitgliedschaftlichen Interessen nicht zu berücksichtigen (vgl. KG NJW-RR 1989, 144; Bärmann/Pick/Merle a.a.O. § 25 Rdn. 99; zum GmbH-Recht auch BGH NJW 1976, 713, 714; Scholz/Karsten Schmidt a.a.O. § 47 Rdn. 100, 102, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86

    Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.1998 - 3 W 40/98
    Eine solche Beschränkung der Vertretung in der Gemeinschaftsordnung ist grundsätzlich zulässig (vgl. BGHZ 99, 90, 94 f. und 121, 236, 238; Bärmann/Pick/Merle a.a.O. § 25 Rdn. 59, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 06.03.1975 - II ZR 80/73

    Ermächtigung eines Gesamtvertreters zum alleinigen Handeln für die Gesellschaft

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.1998 - 3 W 40/98
    Die Erteilung einer Untervollmacht mag dann ausgeschlossen sein, wenn sie dem Ziel dient, den Stimmrechtsausschluß des Verwalters zu umgehen und ihm über den Umweg der Unterbevollmächtigung eine Erweiterung seiner eigenen Vertretungsmacht zu ermöglichen (vgl. dazu BGH NJW 1975, 1117, 1118 und NJW 1991, 691, 692, jeweils zu § 181 BGB).
  • KG, 12.09.1988 - 24 W 5887/87

    Verwalter kann sich nicht selber entlasten, auch nicht in Vertretung der ihm

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.1998 - 3 W 40/98
    Zum anderen trägt sie dem allgemeinen Grundsatz Rechnung, daß kein Betroffener gleichsam als Richter in eigener Sache tätig werden soll, weil er dadurch Gefahr liefe, sich bei der Beschlußfassung von seinen privaten Sonderinteressen leiten zu lassen und die mitgliedschaftlichen Interessen nicht zu berücksichtigen (vgl. KG NJW-RR 1989, 144; Bärmann/Pick/Merle a.a.O. § 25 Rdn. 99; zum GmbH-Recht auch BGH NJW 1976, 713, 714; Scholz/Karsten Schmidt a.a.O. § 47 Rdn. 100, 102, jeweils m.w.N.).
  • RG, 02.02.1923 - II 147/22

    Aktienrechtliche Anfechtungsklage

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.1998 - 3 W 40/98
    Zwar wird in der von den Vorinstanzen herangezogenen Literatur zum Stimmrechtsausschluß gemäß § 47 Abs. 4 GmbHG bzw. § 136 Abs. 1 AktG die Ansicht vertreten, der vom Stimmverbot betroffene Vertreter könne auch keinen Untervertreter mit der Stimmabgabe betrauen (vgl. etwa Scholz/Karsten Schmidt, GmbHG 8. Aufl. § 47 Rdn. 155; Baumbach/Hueck, GmbHG 16. Aufl. § 47 Rdn. 63; Hachenburg/Hüffer, GmbHG 8. Aufl. § 47 Rdn. 128; Hüffer, AktG 3. Aufl. § 136 Rdn. 6; für § 34 BGB auch MüKo zum BGB/Reuter a.a.O. § 34 Rdn. 7; a.A. RGZ 106, 258, 263).
  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.1998 - 3 W 40/98
    Eine solche Beschränkung der Vertretung in der Gemeinschaftsordnung ist grundsätzlich zulässig (vgl. BGHZ 99, 90, 94 f. und 121, 236, 238; Bärmann/Pick/Merle a.a.O. § 25 Rdn. 59, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Die umstrittene Frage, ob der von einem Stimmverbot nach § 25 Abs. 5 WEG betroffene Wohnungseigentümer bei der Abstimmung auch von der Vertretung anderer Wohnungseigentümer ausgeschlossen ist (so etwa BayObLG, ZfIR 2002, 296, 298; KG, NJW-RR 1989, 144; OLG Zweibrücken, NZM 1998, 671; OLG Düsseldorf, NZM 1999, 285; NJW-RR 2001, 1668; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 25 Rdn. 121; Weitnauer/Lüke, aaO, § 25 Rdn. 19; Staudinger/Bub, aaO, § 25 WEG Rdn. 282 f; gegen ein Stimmverbot als Vertreter: MünchKomm-BGB/Röll, aaO, § 25 WEG Rdn. 32; Bärmann/Seuß, aaO, Teil B Rdn. 189; F. Schmidt, WE 1989, 2, 3; gegen ein Stimmverbot bei gebundener Vollmacht: Kahlen, WEG, § 25 WEG Rdn. 121 - 128; Drabek, in: Deckert, Die Eigentumswohnung [Stand: Dezember 2001], Gruppe 5, Rdn. 153), bedarf daher keiner Entscheidung.
  • OLG Frankfurt, 24.08.2006 - 20 W 214/06

    Wohnungseigentumsversammlung: Abweichende Regelung der Beschlussfähigkeit der

    Nach einhelliger Rechtsprechung macht diese Regelung im Gegensatz zur gesetzlichen Vorschrift die Beschlussfähigkeit allein davon abhängig, dass mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten ist (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 1998, 141; KG NJW-RR 1994, 659; BayObLG WE 1989, 64; vgl. auch Staudinger/Bub, a.a.O., § 25 WEG Rz. 60, mit vielfältigen w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 27.05.2002 - 14 Wx 91/01

    Wohnungseigentum: Abstimmung über die Entlastung des Verwalters in der

    Zutreffend ist allerdings die Auffassung der Vorinstanzen, die Stimmabgabe des Unterbevollmächtigten für die 7 Hauptvollmachtgeber sei unwirksam gewesen: Zwar wäre - entgegen der Auffassung der Beschwerdeführer; die von ihnen herangezogene Entscheidung des OLG Hamburg ZMR 2001, S. 997 ff. = WuM 2002, S. 109 ff. besagt nichts anderes - der Verwalter gehindert gewesen, als Vertreter stimmberechtigter Wohnungseigentümer an der Abstimmung über seine eigene Entlastung teilzunehmen (allgemeine Meinung in Rechtsprechung und Literatur; vgl. etwa OLG Zweibrücken, FGPrax 1998, S. 141 f., 142; Merle, in: Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl. 2000, Rn. 121 zu § 25 und Rn. 115 zu § 28, jeweils m. w. N.).
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