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   OLG Hamm, 11.03.1998 - 33 U 89/97   

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https://dejure.org/1998,4649
OLG Hamm, 11.03.1998 - 33 U 89/97 (https://dejure.org/1998,4649)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.03.1998 - 33 U 89/97 (https://dejure.org/1998,4649)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. März 1998 - 33 U 89/97 (https://dejure.org/1998,4649)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schriftform; Gesellschaft; Gesellschafterverband; Vermieter; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; GbR; KG; Gesellschafterwechsel; Skizze; befristeter Mietvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 566 S. 1
    Schriftform bei Mietvertrag - Auslegung des Formularmietvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Auslegung des Mietvertrages

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 232
  • NZM 1998, 720
  • ZMR 1998, 622
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.09.1997 - XII ZR 234/95

    Nach § 566 BGB erforderliche Schriftform auch ohne körperlich feste Verbindung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.1998 - 33 U 89/97
    Schließlich geht der Senat noch auf die Kriterien ein, die nach der neueren Rechtsprechung des BGH (NJW 1998, 58 [= DRsp I (133) 636 c-d = I (111) 238 a]) im Falle der Beifügung von Anlagen zum Mietvertrag für die Einhaltung der Schriftform maßgebend sind.
  • BGH, 30.06.1999 - XII ZR 55/97

    Anforderungen der Schriftform des § 566 BGB an die Urkundeneinheit zwischen

    Ihnen ist kein rechtsgeschäftlicher Erklärungswert zu entnehmen, der sich nicht ohnehin schon aus dem Vertragswortlaut selbst ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 1997 aaO; OLG Hamm ZMR 1998, 622, 624 = NJW-RR 1999, 232, 233).
  • OLG Hamm, 27.06.2005 - 18 U 170/04

    Kündigung eines Zeitmietvertrages aus dem Jahr 1990 wegen Nichteinhaltung der

    Zwar ist die nach § 550 S. 1 BGB n.F vorgeschriebenen Schriftform auch dann gewahrt, wenn sich der notwendige Mindestinhalt des Mietvertrages erst aus den in der Vertragsurkunde in Bezug genommene Anlagen ergibt (OLG Hamm NJW-RR 1999, 232), also in eine schriftliche Anlage ausgelagert worden ist (vgl. BGH NJW 2003, 1248 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2005 - 10 U 172/04

    Zum Anspruch auf rückständige Miete aus einem Mietvertrag

    Damit hat die Beklagte für den redlichen Geschäftsverkehr zum Ausdruck gebracht, dass sie ein etwaiges vollmachtloses Vertreterhandeln ihres Geschäftsführers O. genehmigt (OLG Hamm, NZM 1998, 720; KG Urt. v. 10.5.1999, 8 U 7114/98).
  • KG, 28.10.2002 - 8 U 213/01

    Wirksamkeit der Kündigung eines Mietverhältnisses über Büroräume einer

    Ebenso ist die Schriftform nicht für solche Erklärungen erforderlich, denen kein rechtsgeschäftlicher Erklärungswert zu entnehmen ist, der sich ohnehin schon aus dem Vertragswortlaut selbst ergibt (OLG Hamm, ZMR 1998, 622 = NJW-RR 1992, 233).
  • OLG Brandenburg, 29.09.1999 - 3 U 9/99
    Einer namentlichen Benennung aller Gesellschafter bedarf es insbesondere bei Massen- oder Publikumsgesellschaften, bei der die Einschränkung der Selbstorganschaft und die Übertragung der Geschäftsführungsaufgaben auf einen Dritten die Regel ist, nicht, zumal auch nach dem Vorbringen der Beklagten im Hinblick auf die Rechtsidentität der Vermieter keine Verwechselungsgefahr bestand (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1999, 232).
  • KG, 02.09.2002 - 7 U 146/01

    Anforderungen an die Aufklärung vor einem ärztlichen Heileingriff

    Als Maßstab für die Beurteilung, ob eine bestimmte Raumtemperatur allgemein noch als vertretbar angesehen werden kann, ist in Übereinstimmung mit der von den Oberlandesgerichten Düsseldorf, Hamm, Köln und Rostock vertretenen Auffassung (ZMR 1998, 622 ; NJW-RR 1995, 143; NJW-RR 1993, 466; OLGR 2001, 281) auf § 6 Abs. 1 Satz 1 ArbStättV abzustellen.
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