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   BayObLG, 09.07.1998 - 2Z BR 70/98   

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https://dejure.org/1998,2857
BayObLG, 09.07.1998 - 2Z BR 70/98 (https://dejure.org/1998,2857)
BayObLG, Entscheidung vom 09.07.1998 - 2Z BR 70/98 (https://dejure.org/1998,2857)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Juli 1998 - 2Z BR 70/98 (https://dejure.org/1998,2857)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmungspflichtigkeit einer über eine ordnungsmäßige Instandsetzung oder Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehenden Baumaßnahme; Vorliegen einer baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums bei der Herstellung eines Geräteraums in dem ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ordnungsgemäße Instandsetzung; ordnungsgemäße Instandhaltung; bauliche Veränderung; Nachteil; Gemeinschaftsordnung; Auslegung; Rechtsbeschwerdegericht; Beweiswürdigung; Tatrichter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; WEG § 22; ZPO § 561
    Erfordernis der Zustimmung eines anderen Wohnungseigentümers bei einer baulichen Veränderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 775
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 25.10.1995 - 2Z BR 63/95

    Einschränkung baulicher Veränderungen ohne Zustimmung aller übrigen

    Auszug aus BayObLG, 09.07.1998 - 2Z BR 70/98
    Ein Nachteil kann auch in einer Änderung des optischen Gesamteindrucks bestehen (allg. M., BayObLG WuM 1996, 487 ).

    Diese kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler nachgeprüft werden (vgl. § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG , § 561 Abs. 2 ZPO ; BayObLG WuM 1996, 487 ).

  • BayObLG, 10.05.1990 - BReg. 2 Z 26/90

    Anspruch auf Unterlassung baulicher Veränderungen wie der Errichtung eines

    Auszug aus BayObLG, 09.07.1998 - 2Z BR 70/98
    Unter einem Nachteil im Sinn des § 14 Nr. 1 WEG ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen (allg. M., z.B. BayObLGZ 1990, 120/123).
  • BayObLG, 03.08.2000 - 2Z BR 184/99

    Glas als Gemeinschaftseigentum oder Wohnungseigentum

    Die Bestimmungen der im Grundbuch als Inhalt des Sondereigentums eingetragenen Gemeinschaftsordnung kann der Senat selbst auslegen; dabei ist auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Leser als nächstliegende Bedeutung ergibt (allgemeine Meinung und st.Respr. des Senate, z.B. BayObLG NZM 1998, 775/776).
  • BayObLG, 03.04.2003 - 2Z BR 38/03

    Begriff der Veränderung bei Wohnungseigentum - Anbringen eines Katzennetzes an

    Unter einem Nachteil im Sinn des § 14 Nr. 1 WEG ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen; diese kann auch in der nachteiligen Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage liegen (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. z.B. BayObLG NZM 1998, 775).
  • OLG München, 27.03.2017 - 34 Wx 114/14

    Anspruch auf Löschung eines Amtswiderspruchs

    Was der Verfasser der Teilungserklärung gewollt hat, ist dagegen ohne ausschlaggebende Bedeutung (allgemeine Meinung; BGHZ 130, 159/166; BayObLG Rpfleger 1987, 16; WE 1996, 235; NZM 1998, 775; Demharter GBO 29. Aufl. § 19 Rn. 28).
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2004 - 3 Wx 318/03

    Eintragung eines Widerspruchs gegen Richtigkeit des Grundbuchs - Sondereigentum

    2 Z 121/85">Rpfleger 1987, 16; WE 1996, 235; NZM 1998, 775; Demharter GBO 24. Aufl. § 19 Rdz. 28 und § 78 Rdz. 15 ff., jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 75/99

    Nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage

    Unter einem Nachteil in diesem Sinne ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen; diese kann auch in der nachteiligen Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage liegen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt BayObLG NZM 1998, 775 m.w.N.).

    Diese kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler nachgeprüft werden (vgl. BGHZ 116, 392 /396; BayObLG NZM 1998, 775 f~.; 1998, 980 f.).

  • BayObLG, 21.05.1999 - 2Z BR 188/98

    Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung

    Das Landgericht hat eine Beeinträchtigung i.S. von § 14 Nr. 1 WEG bejaht, weil der optische Gesamteindruck der Anlage wesentlich verändert worden ist, und ist deswegen zu Recht von der Zustimmungsbedürftigkeit der Maßnahme ausgegangen (allg. Meinung, vgl. BayObLG NZM 1998, 775/776 m.w.N.).
  • BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 86/99

    Auslegung einer Teilungserklärung

    Was der Verfasser der Teilungserklärung gewollt hat, ist danach ohne ausschlaggebende Bedeutung (allgemeine Meinung; BGHZ 130, 159/166; BayObLG Rpfleger 1987, 16; WE 1996, 235; NZM 1998, 775; Demharter GBO 22. Aufl. § 19 Rn. 28 und § 78 Rn. 15 ff., jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BayObLG, 02.07.1999 - 2Z BR 30/99

    Beseitigungsverlangen gegen einen ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer

    Unter einem Nachteil im Sinn des § 14 Nr. 1 WEG ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen; eine Beeinträchtigung kann auch in einer nachteiligen Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Anlage bestehen (vgl. BayObLG, WuM 1996, 487 und NZM 1998, 775, 776).
  • BayObLG, 07.05.1999 - 2Z BR 178/98

    Schwimmbecken in zur Sondernutzung überlassener Gartenfläche

    Unter einem Nachteil im Sinn des § 14 Nr. 1 WEG ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen; ein Nachteil kann auch in einer Änderung des optischen Gesamteindrucks bestehen (allg. M., vgl. BayObLG WuM 1996, 487 ; BayObLG NZM 1998, 775/776).
  • BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 13/00

    Unzumutbare Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer durch Veränderung

    (1) Eine Beeinträchtigung im Sinn von § 14 Nr. 1 WEG kann auch in einer nachteiligen Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Anlage bestehen (vgl. BayObLG WuM 1996, 487 und NZM 1998, 775/776).
  • BayObLG, 02.07.1999 - 2Z BR 56/99

    Auslegung einer Teilungserklärung

  • BayObLG, 18.05.1999 - 2Z BR 1/99

    Zur Zustellung an den persönlich oder als Eigentümer an einem

  • BayObLG, 12.08.1999 - 2Z BR 39/99

    Nachteilige Auswirkungen baulicher Maßnahmen

  • BayObLG, 29.01.1999 - 2Z BR 135/98

    Anspruch auf Anbringung einer Parabolantenne als Ausfluss des Grundrechts der

  • BayObLG, 22.04.2004 - 2Z BR 38/04

    Verwalterpflichten bei Mängel der Wohnanlage

  • BayObLG, 20.09.2001 - 2Z BR 118/01

    Nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage

  • BayObLG, 22.07.1999 - 2Z BR 159/98

    Nachholung der unterlassenen Beteiligung durch das Rechtsbeschwerdegericht

  • AG Kamen, 22.07.2003 - 3 C 159/03
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