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   OLG Hamm, 28.05.1998 - 15 W 4/98   

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https://dejure.org/1998,11734
OLG Hamm, 28.05.1998 - 15 W 4/98 (https://dejure.org/1998,11734)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.05.1998 - 15 W 4/98 (https://dejure.org/1998,11734)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Mai 1998 - 15 W 4/98 (https://dejure.org/1998,11734)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Sondernutzungsrechts und eines Aufteilungsplanes; Aufteilungsplan für einen Spitzboden; Nutzung von niicht zu Wohnzwecken bestimmten Räumlichkeiten zu Wohnzwecken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 873
  • FGPrax 1998, 175
  • ZMR 1998, 718
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.05.2014 - V ZR 131/13

    Wohnungseigentum: Unterlassungsanspruch gegen den Wohnungseigentümer wegen

    Denn die Wohnanlage erfährt jedenfalls bei einer Vergrößerung um eine weitere Wohneinheit typischerweise eine intensivere Nutzung, mit der eine erhöhte Aus- und Abnutzung verbunden ist (vgl. BayObLG, ZMR 2004, 925 f.; OLG Hamm, NZM 1998, 873; OLGR Köln 1995, 163, 164, jeweils mwN).
  • OLG Frankfurt, 10.10.2005 - 20 W 258/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Unterlassungs- und Rückbauanspruch bei Nutzung eines

    Diese Grundsätze gelten auch für die Frage, ob das dem Antragsgegner zu 1) eingeräumte Sondernutzungsrecht am Dachboden dessen Nutzung als Aufenthaltsraum im oben beschriebenen Sinn beinhaltet (vgl. OLG Hamm FGPrax 1998, 175; BayObLG WE 1990, 70; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentumsrechts, 4. Aufl., Rz. 108; Köhler/Bassenge/Häublein, Anwaltshandbuch Wohnungseigentumsrecht, Teil 12 Rz. 95; vgl. auch Senat OLGZ 1991, 185).

    Die Räume dürfen damit nur in einem dieser Beschaffenheit entsprechenden Rahmen genutzt werden, also nicht zu Wohnzwecken (vgl. OLG Hamm FGPrax 1998, 175 zum Spitzboden; vgl. auch Senat OLGZ 1991, 185).

    Der Umstand, dass innerhalb einer Wohnungseigentumsanlage Räumlichkeiten, die nach der Teilungserklärung nicht zu Wohnzwecken bestimmt sind, als Wohnraum genutzt werden, stellt regelmäßig für die an dieser Nutzung nicht partizipierenden Mitglieder der Wohnungseigentumsgemeinschaft einen Nachteil dar, da hierdurch eine erhöhte Aus- und damit auch Abnutzung der Gesamtwohnungseigentumsanlage verbunden ist (vgl. OLG Hamm FGPrax 1998, 175 unter Hinweis auf OLG Köln ZMR 1995, 263).

    Es entspricht daher ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm FGPrax 1998, 175 unter Hinweis auf BayObLG NJW-RR 1994, 1169; WuM 1994, 222; BayObLGR 1994, 42, jeweils mit weiteren Nachweisen), dass die Nutzung von Dach- und Speicherräumen zu Wohnzwecken wegen der mit der wesentlich intensiveren Nutzung einhergehenden Beeinträchtigungen der anderen Wohnungseigentümer von diesen nach dem Maßstab des § 14 WEG nicht hinzunehmen ist.

    Zum einen wäre bereits fraglich, ob sich allein hieraus eine allenfalls konkludent zustande gekommene (Abänderungs-)Vereinbarung im Sinne eines Kollektivvertrages (vgl. dazu OLG Hamm FGPrax 1998, 175 unter Hinweis auf OLG Hamm ZMR 1997, 34) herleiten ließe.

  • OLG München, 22.12.2017 - 34 Wx 139/17

    Antrag auf Eintragung eines aufschiebend bedingten Sondernutzungsrechts in das

    c) Ist ein schuldrechtliches Sondernutzungsrecht für eine Sondereigentumseinheit entstanden, so führt die Übertragung des Sondereigentums grundsätzlich - ohne dass die Abtretung im Vertrag ausdrücklich verlautbart sein müsste (vgl. OLG Hamm FGPrax 1998, 175; OLG Schleswig FGPrax 1996, 56; Hügel/Kral GBO 2. Aufl. Wohnungseigentum Rn. 140) - gemäß § 746 BGB auch zum Übergang des Sondernutzungsrechts (a. A. Bärmann/Klein § 13 Rn. 12; Hügel/Kral GBO 3. Aufl. WEG Rn. 209).
  • BayObLG, 07.06.2001 - 2Z BR 60/01

    Konkludente Änderung der Zweckbestimmung eines Teileigentums

    Eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer über ihr Verhältnis untereinander im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG bedarf grundsätzlich keiner besonderen Form; sie kann auch durch konkludentes Verhalten zustande kommen (BayObLG WuM 1993, 751; 1994, 222 f.; OLG Hamm NZM 1998, 873 f.; Weitnauer WEG 8. Aufl. § 10 Rn. 29; Bärmann/Pick WEG 8. Aufl. § 10 Rn. 57).

    Ob danach eine konkludent getroffene, abändernde Vereinbarung zustande gekommen ist, hat zwar grundsätzlich der Tatrichter festzustellen (OLG Hamm NZM 1998, 873 f.).

  • OLG München, 11.05.2012 - 34 Wx 137/12

    Wohnungseigentum: Nachträgliche Eintragung eines "schuldrechtlichen"

    b) Die (Weiter-) Veräußerung führt auch grundsätzlich - ohne dass die Abtretung im Kaufvertrag ausdrücklich verlautbart sein müsste (OLG Hamm FGPrax 1998, 175; OLG Schleswig FGPrax 1996, 56; Hügel/Kral GBO 2. Aufl. Wohnungseigentum Rn. 140) - zum Übergang des schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts nach § 746 BGB (a.A. Bärmann/Klein § 13 Rn.122).
  • BayObLG, 10.01.2002 - 2Z BR 180/01

    Vereinbarungen der Wohnungseigentümer ohne Grundbucheintragung - Wirkung

    Soweit eine nicht eingetragene Vereinbarung für den Sondernachfolger von Vorteil ist, kann er sich jedoch auf die Vereinbarung berufen (allgemeine Meinung; z. B. OLG Hamm FGPrax 1998, 175/176).
  • OLG Zweibrücken, 11.06.2001 - 3 W 218/00

    Zu den notwendigen Feststellungen bei der Verurteilung einzelner

    b) Von einer solchen dinglichen Rechtsposition zu unterscheiden ist jedoch die Frage, ob die Beteiligten zu 2) und 3) gleichwohl schuldrechtlich verpflichtet sind, die von ihren Rechtsvorgängern zunächst in einem schuldrechtlich wirkenden Kollektivvertrag (vgl. Senat aaO; OLG Hamm NZM 1998, 873 f.) vergleichsweise eingeräumte und sodann jahrelang akzeptierte Nutzung der Tordurchfahrt für den Betrieb der Klimageräte zu dulden.
  • OLG Köln, 28.12.2000 - 16 Wx 163/00

    WEG : Unzulässiger Ausbau eines Spitzbodens

    Es entspricht gefestigter obergerichtlicher und vom Senat geteilter Rechtsprechung, dass ein Nachteil i.S. des § 14 Nr. 1 WEG für die übrigen nicht an der Nutzung partizipierenden Wohnungseigentümer regelmäßig anzunehmen ist, wenn durch den Ausbau von Dachbodenräumen zu Wohnzwecken eine intensivere Nutzungsmöglichkeit geschaffen wird (vgl. Senatsbeschluss in ZMR 95, 263; OLG Hamm NZM 98, 873; OLG Hamburg MDR 97, 816; BayObLG WuM 99, 178, WE 97, 111, MDR 93, 1200, NJW-RR 93, 336 und 94, 82, …
  • OLG Frankfurt, 15.03.2005 - 20 W 471/02

    Wohnungseigentum: Zustimmungsbedürftigkeit jeglicher Veränderungen im

    Soweit nämlich eine nicht eingetragene Vereinbarung für den Sondernachfolger von Vorteil ist, kann er sich grundsätzlich auf die Vereinbarung berufen (vgl. BayObLG ZWE 2002, 268 unter Hinweis auf OLG Hamm FGPrax 1998, 175; vgl. auch Meikel/Morvilius, Grundbuchrecht, 9. Aufl., Einleitung Rz. C 101).
  • OLG München, 27.05.2014 - 34 Wx 149/14

    Wohnungsgrundbuchsache: Mitwirkung aller Wohnungseigentümer bei nachträglicher

    Die Weiterveräußerung des Sondereigentums führt auch grundsätzlich - ohne dass die Abtretung im Kaufvertrag ausdrücklich verlautbart sein müsste (vgl. OLG Hamm FGPrax 1998, 175; OLG Schleswig FGPrax 1996, 56; Hügel/Kral GBO 2. Aufl. Wohnungseigentum Rn. 140) - zum Übergang des schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts nach § 746 BGB (a.A. Bärmann/Klein § 13 Rn. 122).
  • OLG München, 30.03.2007 - 34 Wx 132/06

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Verpflichtungsantrag bei einzig möglicher

  • OLG München, 31.07.2007 - 34 Wx 59/07

    Zusätzliche Begründung eines Sondernutzungsrechts aufgrund Bauträgervollmacht zur

  • OLG Schleswig, 26.09.2016 - 2 Wx 56/16

    Liegenschaftsrecht - Zur Zuweisung von Sondernutzungsrechten durch den teilenden

  • OLG München, 07.07.2014 - 34 Wx 153/14

    Grundbucheintragung des Sondernutzungsrechts an einem Stellplatz in einer

  • OLG München, 11.06.2014 - 34 Wx 172/14

    Grundbuchverfahren: Erfordernis der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer bei

  • OLG München, 04.07.2014 - 34 Wx 153/14

    Zurückweisung nicht eingetragenen Sondernutzungsrechts

  • LG Dortmund, 13.12.2019 - 17 S 96/19

    Jedwede Angaben zu den Gesamteinnahmen Fehlen in der Jahresabrechnung

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