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   OLG Hamm, 25.04.1998 - 15 W 13/98   

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OLG Hamm, 25.04.1998 - 15 W 13/98 (https://dejure.org/1998,9625)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.04.1998 - 15 W 13/98 (https://dejure.org/1998,9625)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. April 1998 - 15 W 13/98 (https://dejure.org/1998,9625)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unvollständige Jahresabrechnung in der Wohnungseigentumssache; Wahrung der Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung; Billigung einer unvollständigen Jahresabrechnung, wenn die Unvollständigkeit keinen Einfluss auf das Rechenwerk hat; Anspruch auf Ergänzung der Abrechnung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 923
  • ZMR 1998, 715
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.02.2021 - V ZR 290/19

    Aufstellung einer Jahresabrechnung durch den Verwalter ggü den

    Der Verwalter ist beispielsweise verpflichtet, eine fehlerhafte Jahresabrechnung nachzubessern oder eine unbrauchbare Jahresabrechnung durch eine prüf- und beschlussfähige Jahresabrechnung zu ersetzen (vgl. BayObLG, ZMR 1999, 185 f.; OLG Hamm, NZM 1998, 923 f.; Erman/Grziwotz, BGB, 16. Aufl., § 28 WEG Rn. 4 a.E.; Jennißen in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 28 Rn. 156 f.; Staudinger/Häublein, BGB [2018], § 28 WEG Rn. 240).
  • BGH, 20.07.2012 - V ZR 231/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Passivlegitimation bei Beschlussanfechtungsklage bzw.

    Dem Kläger dürfte insoweit ein Anspruch auf Ergänzung der unvollständigen Abrechnungen (vgl. BayObLG, NJW-RR 1992, 1169; OLG Hamm, NZM 1998, 923, 924; OLG Schleswig, ZMR 2006, 665, 667) durch einen Beschluss aller Wohnungseigentümer zustehen.
  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 278/03

    Wohnungseigentumsrecht: Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen über eine

    Von den beiden Grundtypen der Rechnungslegung, nämlich der Rechnungslegung im Sinne von § 259 Abs. 1 BGB und den Sondervorschriften über die handelsrechtliche Rechnungslegung nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, entspricht am ehesten die erstere dem Gesetzeszweck (so BayObLG NJW-RR 1993, 1166, unter Hinweis auf Senat OLGZ 1984, 333; OLG Hamm OLGZ 1975, 157; vgl. auch OLG Hamm ZMR 1998, 715; Bärmann/Seuß, a.a.O., B 496, und die vielfältigen Nachweise bei Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 310).

    Auch ob die Gemeinschaft liquide ist, ob die Einnahmen des Wirtschaftsjahres zur Deckung der Ausgaben ausgereicht haben oder nicht und welche Nachzahlungen oder Rückzahlungen demnach geleistet werden müssen, lässt sich in einer einfachen Einnahmen- und Ausgabenrechnung klar und verständlich darstellen (vgl. OLG Hamm ZMR 1998, 715 unter Hinweis BayObLG WuM 1993, 485 = NJW-RR 1993, 1166; vgl. auch Münchener Kommentar/Engelhardt, a.a.O., § 28 WEG Rz. 11; Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 13, 314, 315; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rz. 71).

    Nur so kann der Zweck der Jahresabrechnung erreicht werden, verbindlich festzulegen, welche Beträge an die einzelnen Wohnungseigentümer zurückzuzahlen oder von diesen nachzuzahlen sind (vgl. OLG Hamm ZMR 1998, 715 unter Hinweis BayObLG WuM 1993, 485 = NJW-RR 1993, 1166; WuM 1994, 498).

    Wie anfänglich bereits erwähnt entspricht eine solche einfache Abrechnung von daher am ehesten der gesetzlichen Regelung, wie sie in § 28 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 WEG zu finden ist (vgl. auch OLG Hamm ZMR 1998, 715 m. w. N.; Bärmann/Seuß, a.a.O., B 496; vgl. Armbrüster ZWE 2005, 267); vor diesem Hintergrund müssen geringfügige Nachteile der einfachen Einnahmen- und Ausgabenrechnung, wie sie auch die weitere Beschwerde darstellt, hingenommen werden (so auch Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 315; BayObLG NJW-RR 1993, 1166).

  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 178/03

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Form der

    Von den beiden Grundtypen der Rechnungslegung, nämlich der Rechnungslegung im Sinne von § 259 Abs. 1 BGB und den Sondervorschriften über die handelsrechtliche Rechnungslegung nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, entspricht am ehesten die erstere dem Gesetzeszweck (so BayObLG NJW-RR 1993, 1166, unter Hinweis auf Senat OLGZ 1984, 333; OLG Hamm OLGZ 1975, 157; vgl. auch OLG Hamm ZMR 1998, 715; Bärmann/Seuß, a.a.O., B 496, und die vielfältigen Nachweise bei Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 310).

    Auch ob die Gemeinschaft liquide ist, ob die Einnahmen des Wirtschaftsjahres zur Deckung der Ausgaben ausgereicht haben oder nicht und welche Nachzahlungen oder Rückzahlungen demnach geleistet werden müssen, lässt sich in einer einfachen Einnahmen- und Ausgabenrechnung klar und verständlich darstellen (vgl. OLG Hamm ZMR 1998, 715 unter Hinweis BayObLG WuM 1993, 485 = NJW-RR 1993, 1166; vgl. auch Münchener Kommentar/Engelhardt, a.a.O., § 28 WEG Rz. 11; Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 13, 314, 315; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rz. 71).

    Nur so kann der Zweck der Jahresabrechnung erreicht werden, verbindlich festzulegen, welche Beträge an die einzelnen Wohnungseigentümer zurückzuzahlen oder von diesen nachzuzahlen sind (vgl. OLG Hamm ZMR 1998, 715 unter Hinweis BayObLG WuM 1993, 485 = NJW-RR 1993, 1166; WuM 1994, 498).

    Wie anfänglich bereits erwähnt entspricht eine solche einfache Abrechnung von daher am ehesten der gesetzlichen Regelung, wie sie in § 28 Abs. 1, Abs. 3 WEG zu finden ist (vgl. auch OLG Hamm ZMR 1998, 715 m. w. N.; Bärmann/Seuß, a.a.O., B 496; vgl. Armbrüster ZWE 2005, 267); vor diesem Hintergrund müssen geringfügige Nachteile der einfachen Einnahmen- und Ausgabenrechnung, wie sie auch die weitere Beschwerde darstellt, hingenommen werden (so auch Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 315; BayObLG NJW-RR 1993, 1166).

  • BayObLG, 13.03.2003 - 2Z BR 80/02

    Wohnungseigentum: Beschwerdebefugnis des Eigentümers - Erstellung einer

    Dies entspricht allgemeiner Meinung und lässt keinen Rechtsfehler erkennen (BayObLGZ 1989, 310/313; OLG Hamm NZM 1998, 923).
  • BayObLG, 20.03.2003 - 2Z BR 12/03

    Beschränkungsmöglichkeit für den Antrag auf Ungültigerklärung eines

    Sie ist weder eine Bilanz noch eine Gewinn- und Verlustrechnung, sondern eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung, die die tatsächlich angefallenen Beträge im Abrechnungszeitraum einander gegenüberzustellen hat (BayObLGZ 1989, 310/312; 1993, 185/188; BayObLG WE 1994, 184; OLG Hamm NZM 1998, 923).

    Die fehlenden Angaben sind vielmehr nachholbar; die Abrechnung kann ergänzt werden (BayObLGZ 1989, 310/314; BayObLG NJW-RR 1992, 1169; OLG Hamm NZM 1998, 923; Merle in Bärmann/Pick/Merle § 28 Rn. 107; zweifelnd Müller Praktische Fragen des Wohnungseigentums 3. Aufl. Rn. 283).

  • OLG München, 20.02.2008 - 34 Wx 65/07

    Wohnungseigentumssache: Maßstab für die Abgrenzung zwischen vollständiger und

    Dennoch hält der Senat trotz der namentlich in der Literatur geäußerten Bedenken an der bisherigen Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Hamm ZMR 1998, 715; KG ZWE 2001, 334), die im Wesentlichen auf Schwere und Vielzahl der Fehler abstellt, schon aus verfahrensökonomischen Gründen fest.
  • OLG Schleswig, 26.04.2007 - 2 W 216/06

    Anforderungen an die Jahresabrechnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Es ist allgemein anerkannt, dass bei formeller Unvollständigkeit der Jahresabrechnung, die auf das Rechnungswerk als solches keinen Einfluss hat, lediglich ein Anspruch der Wohnungseigentümer auf Ergänzung besteht (OLG Hamm NZM 1998, 923; KG NJW-RR 1996, 526; WE 1988, 17; BayObLG WuM 1994, 568; Weitnauer/Gottschalg a.a.O. § 28 Rn. 30a; Staudinger/Bub a.a.O. § 28 Rn. 556).
  • OLG Frankfurt, 15.11.2005 - 20 W 130/03

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung:

    Sie weisen darüber hinaus Auslassungen auf, die sich auch nicht lediglich auf die Einnahmenseite beziehen (vgl. zu letzterem auch BayObLG WE 1993, 114; WuM 2003, 413; OLG Hamm ZMR 1998, 715; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rz. 116).
  • LG Hamburg, 19.12.2014 - 318 S 5/14

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Vollständigkeit einer

    Ist die Abrechnung unvollständig, hat jeder Wohnungseigentümer nach § 43 Nr. 1 und 3 WEG einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch gegen den Verwalter auf Ergänzung der Abrechnung und gegen die übrigen Wohnungseigentümer auf Beschlussfassung über die ergänzte Abrechnung (vgl. etwa OLG Hamm, Beschluss vom 25. April 1998, 15 W 13/98, zitiert nach juris).
  • BayObLG, 17.08.2005 - 2Z BR 229/04

    Voraussetzungen und Gegenstand eines ordnungsmäßigen Eigentümerbeschlusses über

  • AG Hamburg, 07.04.2010 - 102A C 12/09

    Zu den Anforderungen der Beschlussfassung einer WEG

  • OLG Köln, 07.12.1998 - 16 Wx 177/98

    Anforderungen an die Jahresabrechnung

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