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   BayObLG, 30.04.1998 - 2Z BR 23/98   

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https://dejure.org/1998,3638
BayObLG, 30.04.1998 - 2Z BR 23/98 (https://dejure.org/1998,3638)
BayObLG, Entscheidung vom 30.04.1998 - 2Z BR 23/98 (https://dejure.org/1998,3638)
BayObLG, Entscheidung vom 30. April 1998 - 2Z BR 23/98 (https://dejure.org/1998,3638)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Umwandlung von Kfz-Stellplätzen in Müllbehälterstellplätze durch Mehrheitsbeschluß

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gültigkeit eines Eigentümerbeschlusses im Falle unzureichender Bezeichnung des Gegenstandes bei Einberufung einer Eigentümerversammlung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einladung; Beschlußgegenstand; Kfz- Stellplatz; Ankauf durch Gemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 3, § 23 Abs. 2
    Zulässigkeit von Beschlussfassungen unter dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 978
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 218/91

    Mangel bei der Einberufung einer Eigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1998 - 2Z BR 23/98
    Unter dem im Einladungsschreiben als "Verschiedenes" bezeichneten Tagesordnungspunkt können grundsätzlich nur Eigentümerbeschlüsse von ganz untergeordneter Bedeutung gefaßt werden (BayObLG NJW-RR 1990, 784 ; OLG Hamm NJW-RR 1993, 468 f.; OLG Köln WuM 1998, 240; Bärmann/Pick/Merle WEG 7. Aufl. § 23 Rn. 72).
  • BayObLG, 08.08.1995 - 2Z BR 56/95

    Nutzung von Räumen, die in der Teilungserklärung als "Partyraum, Werkraum,

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1998 - 2Z BR 23/98
    Die Bezeichnung der Kfz-Stellplätze als solche in § 17 Abs. 4 der Gemeinschaftsordnung enthält eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter im Sinne von § 15 Abs. 1 WEG (allg. Meinung; vgl. z.B. BayObLG NJW-RR 1996, 464 m.w.N.).
  • OLG Köln, 03.11.1997 - 16 Wx 267/97

    Zum öffentlichen Recht

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1998 - 2Z BR 23/98
    Unter dem im Einladungsschreiben als "Verschiedenes" bezeichneten Tagesordnungspunkt können grundsätzlich nur Eigentümerbeschlüsse von ganz untergeordneter Bedeutung gefaßt werden (BayObLG NJW-RR 1990, 784 ; OLG Hamm NJW-RR 1993, 468 f.; OLG Köln WuM 1998, 240; Bärmann/Pick/Merle WEG 7. Aufl. § 23 Rn. 72).
  • BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92

    Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses aufgrund eines

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1998 - 2Z BR 23/98
    Ausreichend ist in der Regel eine schlagwortartige Bezeichnung (BayObLGZ 1992, 79/84 f.).
  • BayObLG, 05.04.1990 - BReg. 2 Z 14/90
    Auszug aus BayObLG, 30.04.1998 - 2Z BR 23/98
    Unter dem im Einladungsschreiben als "Verschiedenes" bezeichneten Tagesordnungspunkt können grundsätzlich nur Eigentümerbeschlüsse von ganz untergeordneter Bedeutung gefaßt werden (BayObLG NJW-RR 1990, 784 ; OLG Hamm NJW-RR 1993, 468 f.; OLG Köln WuM 1998, 240; Bärmann/Pick/Merle WEG 7. Aufl. § 23 Rn. 72).
  • KG, 16.04.2009 - 24 W 93/08

    Wohnungseigentümerbeschluss: Zusatzvergütung für den Verwalter für die Erstellung

    An die Bezeichnung dürfen keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden; in der Regel genügt eine schlagwortartige Bezeichnung (BayObLG WuM 1999, 231; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 83; OLG Celle ZWE 2002, 474 (475)).
  • OLG Hamm, 09.05.2000 - 15 W 342/99

    Freihalten eines Kraftfahrzeug-Stellplatzes zum Aufstellen von Müllcontainern

    Durch die Teilungserklärung vom 12.06.1996 ist insoweit eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter im Sinne der §§ 10, 15 Abs. 1 WEG getroffen worden, nach der diese Fläche als KFZ-Stellplatz zu nutzen ist (BayObLG NZM 1998, 978), die dem Eigentümer der Wohnung Nr. 6 zur ausschließlichen Nutzung zugewiesen worden ist.
  • BayObLG, 04.06.1998 - 2Z BR 170/97

    Abgrenzung einzelner Sondernutzungsrechte auf einer gemeinschaftlichen

    Etwas anderes gilt aber, wenn unter diesem Tagesordnungspunkt einzelne Beschlußgegenstände in einer Weise bezeichnet sind, die den Anforderungen des § 23 Abs. 2 WEG entspricht (vgl. Senatsbeschluß vom 30.4.1998, 2Z BR 23/98).
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