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   BayObLG, 21.05.1999 - 2Z BR 36/99   

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https://dejure.org/1999,9518
BayObLG, 21.05.1999 - 2Z BR 36/99 (https://dejure.org/1999,9518)
BayObLG, Entscheidung vom 21.05.1999 - 2Z BR 36/99 (https://dejure.org/1999,9518)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Mai 1999 - 2Z BR 36/99 (https://dejure.org/1999,9518)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 387; WEG § 16, § 28
    Herabsetzung der Mindestanforderung an den Inhalt eines Wirtschaftsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 1058
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 10.03.1999 - 2Z BR 11/99

    Unzulässige Aufrechnung gegen Wohngeldforderungen

    Auszug aus BayObLG, 21.05.1999 - 2Z BR 36/99
    Abgesehen davon sind auch nicht bestrittene Forderungen anerkannten Forderungen rechtlich nicht gleichzustellen (Senatsbeschluß vom 10.3.1999 - 2Z BR 11/99).
  • OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 20 W 189/05

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Klarstellende Berichtigung des Aktivrubrums im

    Hintergrund der beschränkten Aufrechenbarkeit mit Wohngeldforderungen, wie sie von der Rechtsprechung entwickelt worden ist und in der vorliegenden Gemeinschaftsordnung ihr besonderes Gepräge gefunden hat, ist der Umstand, dass diese ihrer Natur nach im Interesse einer geordneten Verwaltung und zur Vermeidung von Unzuträglichkeiten und Schäden einer raschen Verwirklichung bedürfen (vgl. hierzu etwa BayObLGZ 1977, 67; NZM 1999, 1058; vgl. auch Staudinger/Bub, BGB, Stand Juli 2005, § 28 WEG Rz. 228).
  • BayObLG, 17.08.2005 - 2Z BR 229/04

    Voraussetzungen und Gegenstand eines ordnungsmäßigen Eigentümerbeschlusses über

    (1) Die Vorschriften über die Aufstellung von Wirtschaftsplänen (§ 28 Abs. 1 und 5 WEG ) und deren inhaltliche Mindestanforderungen sind abdingbar (vgl. BayObLG NZM 1999, 1058 ; Niedenführ/Schulze § 28 Rn. 19; Weitnauer/Gottschalg § 28 Rn. 12).
  • BayObLG, 29.12.2004 - 2Z BR 112/04

    Nichtiger Eigentümerbeschluss zur künftigen Freistellung des Verwalters von

    Zwar ist § 28 WEG insgesamt abänderbar, so dass durch Vereinbarung die Mindestanforderungen an den Inhalt des Wirtschaftsplans herabgesetzt werden können (siehe BayObLG NZM 1999, 1058; Weitnauer/Gottschalg WEG 9. Aufl. § 28 Rn. 12).
  • BayObLG, 12.12.2002 - 2Z BR 117/02

    Vorschusspflicht des Wohnungseigentümers nur aufgrund Beschlusses über

    Desgleichen kann dahingestellt bleiben, ob im Einzelfall durch nicht angefochtenen Mehrheitsbeschluss die Mindestanforderungen an den Inhalt eines Wirtschaftsplans so herabgesetzt werden können, dass er nur den von den einzelnen Wohnungseigentümern monatlich zu entrichtenden Wohngeldvorschuss für Heizung, Nebenkosten und Rücklage nennt (vgl. dazu BayObLG NZM 1999, 1058).
  • BayObLG, 11.06.2001 - 2Z BR 128/00

    Verfahrensstandschaft des Verwalters, der zugleich Wohnungseigentümer ist, für

    Da die Wohnungseigentümer auf pünktliche Zahlungen der Beiträge zur Sicherung ihrer Zahlungsfähigkeit angewiesen sind und diese deshalb nicht durch eine Auseinandersetzung mit Gegenansprüchen gefährdet werden darf, ist die Aufrechnung eines Wohnungseigentümers gegen Wohngeldforderungen nach gefestigter Rechtsprechung (BayObLG FGPrax 1999, 176/177 m.w.N.; vgl. die Zusammenstellung bei Staudinger/Bub WEG § 28 Rn. 228) grundsätzlich ausgeschlossen und nur in Ausnahmefällen zulässig.
  • BayObLG, 18.03.2004 - 2Z BR 14/04

    Begriff der Einnahmen - Grenzen der Verwalterbefugnisse - Ausweisung des

    Hinzu kommt, dass gegen Wohngeldansprüche der Gemeinschaft nur mit rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Forderungen aufgerechnet werden darf, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche aus Notgeschäftsführung (allgemeine Meinung, z.B. BayObLG FGPrax 1999, 176 f.).
  • BayObLG, 06.09.2001 - 2Z BR 107/01

    Ermächtigung des Hausverwalters zur Aberkennung von Forderungen gegen

    b) Auch die Ausführungen des Landgerichts zum Verbot einer Aufrechnung gemäß § 398 BGB mit Ansprüchen, die weder anerkannt noch rechtskräftig festgestellt sind oder aus einer Notgeschäftsführung herrühren, entspricht allgemeiner Meinung und der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BayObLG NZM 1998, 918 f.; FGPrax 1999, 176 f.).
  • BayObLG, 31.10.2002 - 2Z BR 94/02

    Aufrechnung des Wohnungseigentümers gegenüber Wohngeldansprüchen -

    Gegenüber solchen Forderungen kann nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen oder mit Ansprüchen aus Notgeschäftsführung aufgerechnet werden (BayObLG NZM 1998, 918 und 973; FGPrax 1999, 176 f.; Merle in Bärmann-Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 28 Rn. 132).
  • BayObLG, 28.08.2001 - 2Z BR 50/01

    Aufrechnung von Wohngeldansprüche mit Ansprüchen aus Notgeschäftsführung

    b) Die Aufrechnung eines Wohnungseigentümers gegen Wohngeldforderungen ist nach gefestigter Rechtsprechung (BayObLG FGPrax 1999, 176/177 m.w.N.; vgl. die Zusammenstellung bei Staudinger/Bub WEG § 28 Rn. 228) grundsätzlich ausgeschlossen und nur in Ausnahmefällen zulässig.
  • BayObLG, 27.06.2001 - 2Z BR 24/01

    Ausschluss eines Zurückbehaltungsrechts eines Wohnungseigentümers gegen

    Einer der Ausnahmefälle, in denen die Rechtsprechung dennoch eine Aufrechnung oder eine Zurückbehaltung zulässt (vgl. BayObLG FGPrax 1999, 176/177 m.w.N.), ist offensichtlich nicht gegeben.
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