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   BayObLG, 12.08.1999 - 2Z BR 39/99   

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https://dejure.org/1999,7066
BayObLG, 12.08.1999 - 2Z BR 39/99 (https://dejure.org/1999,7066)
BayObLG, Entscheidung vom 12.08.1999 - 2Z BR 39/99 (https://dejure.org/1999,7066)
BayObLG, Entscheidung vom 12. August 1999 - 2Z BR 39/99 (https://dejure.org/1999,7066)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung zum Aufstellen einer Funkantenne auf dem Dach einer gemeinschaftlich genutzten Wohnanlage; Bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums; Über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehender Nachteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 12; WEG § 14 Nr. 1, § 22 Abs. 1; ZPO § 286
    Nachteilige Auswirkungen baulicher Maßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 1146
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92

    Nachträgliche Balkonverglasung - zustimmungspflichtig?

    Auszug aus BayObLG, 12.08.1999 - 2Z BR 39/99
    Weiter führt das Landgericht im Ansatz richtig aus, daß eine gemäß § 14 Nr. 1 WEG nicht hinzunehmende Beeinträchtigung auch in der nachteiligen Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage liegen kann (vgl. im einzelnen z.B. BayObLG WuM 1992, 563 f.).

    Dabei ist unter einem Nachteil im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen (allg.M., z.B. BayObLGZ 1990, 12.0/123; BayObLG Wum 1992, 563 f.; BayObLG NZM 1998, 775 ).

  • KG, 31.08.1967 - 1 W 973/67
    Auszug aus BayObLG, 12.08.1999 - 2Z BR 39/99
    Ein solches Rechtsverhältnis kann Gegenstand eines Feststellungsantrags sein (vgl. BayObLG WE 19951 159 f.; KG OLGZ 1967, 479/482).
  • BayObLG, 09.07.1998 - 2Z BR 70/98

    Erfordernis der Zustimmung eines anderen Wohnungseigentümers bei einer baulichen

    Auszug aus BayObLG, 12.08.1999 - 2Z BR 39/99
    Dabei ist unter einem Nachteil im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen (allg.M., z.B. BayObLGZ 1990, 12.0/123; BayObLG Wum 1992, 563 f.; BayObLG NZM 1998, 775 ).
  • BayObLG, 29.01.1999 - 2Z BR 135/98

    Anspruch auf Anbringung einer Parabolantenne als Ausfluss des Grundrechts der

    Auszug aus BayObLG, 12.08.1999 - 2Z BR 39/99
    Der Senat hat es zwar in einem Fall, in dem es um die Anbringung einer Parabolantenne (Satellitenanlage) auf dem Balkon einer Eigentumswohnung ging (Senatsbeschluß vom 29.1.1999, NZM 1999, 423 f.), als einen ganz wesentlichen, in die Abwägung zwischen den Interessen des einzelnen Wohnungseigentümers an möglichst umfassender Information und den Interessen der übrigen Wohnungseigentümer einzubeziehenden Nachteil für diese angesehen, daß es nicht nur um die von dem einzelnen Wohnungseigentümer angebrachte Parabolantenne geht, daß vielmehr dann, wenn diese für zulässig gehalten wird, keinem der übrigen Wohnungseigentümer das gleiche Recht versagt werden könnte.
  • BayObLG, 24.06.1999 - 2Z BR 48/99

    Nachteilhafte bauliche Veränderung

    Auszug aus BayObLG, 12.08.1999 - 2Z BR 39/99
    Auf die nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks kann dabei nur abgestellt werden, wenn sie von außen, also von der Straße, vom Hof oder Garten oder auch von der Wohnung eines anderen Eigentümers aus sichtbar ist (vgl. BayObLG ZMR 1999, 118 m.w.N.; Senatsbeschluß vom 24.6.1999, 2Z BR 48/99).
  • BayObLG, 22.01.1990 - BReg. 3 Z 117/89
    Auszug aus BayObLG, 12.08.1999 - 2Z BR 39/99
    Dabei ist unter einem Nachteil im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen (allg.M., z.B. BayObLGZ 1990, 12.0/123; BayObLG Wum 1992, 563 f.; BayObLG NZM 1998, 775 ).
  • BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 21/01

    Mehrheit bei der Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung

    Die Gefahr der Nachahmung (dazu BayObLG NZM 1999, 1146) kann vernachlässigt werden, weil die einzelnen Trittsteine den Charakter der Gemeinschaftsfläche als Rasen nur unerheblich beeinflussen und im übrigen bereits vor vier der insgesamt sieben Erdgeschosswohnungen Rasensteine eingebracht sind.
  • OLG München, 04.07.2005 - 32 Wx 43/05

    Anbringung eines Lüftungsgitters für Dunstabzugshaube in Eigentumswohnanlage

    Die Gefahr der Nachahmung ist jedenfalls ein Zusatzargument für die Unzulässigkeit der Maßnahme nach § 14 Nr. 1 WEG (vgl. BayObLG NZM 1999, 1146/1147).
  • LG Karlsruhe, 09.01.2012 - 11 S 61/09

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über eine Aufforderung zum Rückbau einer

    d) Hinzu kommt - worauf das Amtsgericht in der angefochtenen Entscheidung ebenfalls richtigerweise verweist - der zumindest ergänzend zu berücksichtigende (vgl. BayObLG NZM 1999, 1146) - zu befürchtende Nachahmungseffekt (vgl. OLG Köln WuM 1996, 292; Niedenführ NZM 2001, 1105, 1108).
  • LG Karlsruhe, 09.01.2012 - 11 S 69/09

    Bau eines Kamins in einer Eigentümergemeinschaft ist eine zustimmungspflichtige

    Hinzu kommt der zumindest ergänzend zu berücksichtigende (vgl. BayObLG NZM 1999, 1146) - zu befürchtende Nachahmungseffekt (vgl. OLG Köln WuM 1996, 292).

    d) Hinzu kommt - worauf das Amtsgericht in der angefochtenen Entscheidung ebenfalls richtigerweise verweist - der zumindest ergänzend zu berücksichtigende (vgl. BayObLG NZM 1999, 1146) - zu befürchtende Nachahmungseffekt (vgl. OLG Köln WuM 1996, 292; Niedenführ NZM 2001, 1105, 1108).

  • OLG Hamm, 15.07.2004 - 15 W 212/04

    Einzelner Wohnungseigentümer kann keine Ansprüche gegen den Verwalter geltend

    Soweit in diesem Zusammenhang eine wertende Beurteilung hinsichtlich der Erheblichkeit der Beeinträchtigung der Interessen der übrigen Wohnungseigentümer vorzunehmen ist, kann ergänzend zu berücksichtigen sein, zu welchen Auswirkungen es führt, wenn andere Wohnungseigentümer von ihrem Recht auf Durchführung einer gleichartigen baulichen Veränderung Gebrauch machen (BayObLG NZM 1999, 1146, 1147; Senatbeschlussvom 18.12.200'1 - 15W345/01 - Staudinger/Bub, BGB, 12. Bearbeitung, § 22, Rdnr. 92; MK/BGB-Engelhardt, 4. Aufl., § 22, Rdnr. 11).
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