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   BGH, 09.11.1998 - XII ZR 185/98   

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https://dejure.org/1998,4518
BGH, 09.11.1998 - XII ZR 185/98 (https://dejure.org/1998,4518)
BGH, Entscheidung vom 09.11.1998 - XII ZR 185/98 (https://dejure.org/1998,4518)
BGH, Entscheidung vom 09. November 1998 - XII ZR 185/98 (https://dejure.org/1998,4518)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Darlegung und Glaubhaftmachung eines drohenden, nicht zu ersetzenden Nachteils

  • Judicialis

    ZPO § 719 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 712

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 719 Abs. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 665
  • NZM 1999, 23
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.02.1993 - IV ZR 229/92

    Zurückweisung eines Antrags auf einstweilige Einstellung einer

    Auszug aus BGH, 09.11.1998 - XII ZR 185/98
    Daß das Prozeßergebnis durch die Vollstreckung vorweggenommen würde, entspricht dem Sinn und Zweck der vorläufigen Vollstreckbarkeit und stellt für sich allein keinen Nachteil im Sinne dieser Vorschrift dar (BGH, Beschluß vom 3. Februar 1993 - IV ZR 229/92 - BGHR ZPO § 719 Abs. 2 Satz 1 Nachteil 3 m.w.N.).
  • BGH, 04.09.2012 - II ZR 207/12

    Vollstreckungsschutz gegen die Verurteilung der Treuhandkommandistin eines

    Dies wäre jedoch erforderlich, da der Umstand allein, dass die Vollstreckung das Prozessergebnis vorwegnimmt, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Sinn und Zweck der vorläufigen Vollstreckbarkeit entspricht und für sich allein keinen unersetzlichen Nachteil darstellt (siehe nur BGH, Beschluss vom 4. August 2008 - EnZR 15/08, juris Rn. 9; Beschluss vom 9. November 1998 - XII ZR 185/98, NZM 1999, 23, 24; Beschluss vom 9. November 1995 - I ZR 220/95, GRUR 1996, 78 - Umgehungsprogramm, jew. m. w. N.).
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