Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 15.10.1998

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 03.11.1998 - 3 W 224/98   

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https://dejure.org/1998,4229
OLG Zweibrücken, 03.11.1998 - 3 W 224/98 (https://dejure.org/1998,4229)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03.11.1998 - 3 W 224/98 (https://dejure.org/1998,4229)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03. November 1998 - 3 W 224/98 (https://dejure.org/1998,4229)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses einer Eigentümerversammlung zur Rechnungsabgrenzung in zeitlicher Hinsicht; Jahresabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft als handelsrechtliche Bilanz und Gewinnrechnung oder Verlustrechnung; Jahresabrechnung einer ...

  • bohei-rae.de

    § 28 WEG
    Zulässigkeit von Rechnungsabgrenzungen in der Jahresabrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 276
  • ZMR 1999, 66
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 23.04.1993 - 2Z BR 113/92

    Wohnungseigentum; Form der Jahresabrechnung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.11.1998 - 3 W 224/98
    Ein Mehrheitsbeschluss genügt dafür grds. nicht (BayObLGZ 1993, 185, 191; Merle a.a.O. Rdnr. 68).
  • OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 322/06

    WEG : Zur Rechtmäßigkeit von Gemeinschaftsbeschlüssen - Auslegung der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats und anderer Oberlandesgerichte (vgl. etwa BayObLG NJW-RR 1993, 1166; KG NJW-RR 1994, 1105; Senat ZMR 1997, 251; ZMR 2001, 1001; OLG Zweibrücken OLG-Report 1999, 97; OLG Düsseldorf ZMR 2006, 217 = OLGR Düsseldorf 2006, 526) muss die Jahresabrechnung eine geordnete und übersichtliche, inhaltlich zutreffende Aufstellung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben in dem betreffenden Kalenderjahr enthalten.
  • BayObLG, 13.06.2000 - 2Z BR 175/99

    Zur Jahresabrechnung durch den Hausverwalter

    Ein Mehrheitsbeschluß genügt dafür nicht (BayObLGZ 1993, 185/191; OLG Zweibrücken NZM 1999, 276; Bärmann/Merle § 28 Rn. 68).
  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 278/03

    Wohnungseigentumsrecht: Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen über eine

    Folgt man denn den obigen Ausführungen, so bedarf es mit der herrschenden Meinung (vgl. OLG Zweibrücken NZM 1999, 276; BayObLG WuM 1993, 485 = NJW-RR 1993, 1166; NZM 2000, 873; OLG Celle OLG-Report 2000, 137; Palandt/Bassenge, a.a.0., § 28 WEG Rz. 20; Bärmann/Pick/Merle, a.a.0., § 28 Rz. 72; Hügel/Scheel, a.a.O., Rz. 671; Weitnauer/Gottschalg, a.a.O., § 28 Rz. 24; Niedenführ/Schulze, a.a.0., § 28 Rz. 43; Bärmann/Seuß, a.a.O., B 497; Armbrüster ZWE 2005, 267; Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 56, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung), der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. die Beschlüsse vom 07.04.2003 und vom 03.03.2003, ZMR 2003, 594 und WuM 2003, 647), jedenfalls einer Vereinbarung, wenn die Wohnungseigentümer eine Jahresabrechnung wünschen, die offene Forderungen und Verbindlichkeiten berücksichtigt; ein Mehrheitsbeschluss wäre nicht ausreichend.
  • LG Konstanz, 09.01.2008 - 62 T 134/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Örtlich zuständiges Beschwerdegericht in

    Die Jahresabrechnung ist keine Gewinn- und Verlustrechnung, sondern eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung, welche die tatsächlichen Beträge einander gegenüberstellt (OLG Frankfurt 20 W 231/01 - 08.02 2005; BayObLG WE 1990, 133; WE 1991, 225; 231; NJW-RR 1993, 1166; OLG Hamm ZMR 1997, 251, 252; OLG Düsseldorf WuM 1999, 357; OLG Zweibrücken ZMR 1999, 66).
  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 178/03

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Form der

    Folgt man denn den obigen Ausführungen, so bedarf es mit der herrschenden Meinung (vgl. OLG Zweibrücken NZM 1999, 276; BayObLG WuM 1993, 485 = NJW-RR 1993, 1166; NZM 2000, 873; OLG Celle OLG-Report 2000, 137; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 28 WEG Rz. 20; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rz. 72; Hügel/Scheel, a.a.O., Rz. 671; Weitnauer/Gottschalg, a.a.O., § 28 Rz. 24; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 43; Bärmann/Seuß, a.a.O., B 497; Armbrüster ZWE 2005, 267; Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 56, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung), der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. die Beschlüsse vom 07.04.2003 und vom 03.03.2003, ZMR 2003, 594 und WuM 2003, 647), jedenfalls einer Vereinbarung, wenn die Wohnungseigentümer eine Jahresabrechnung wünschen, die offene Forderungen und Verbindlichkeiten berücksichtigt; ein Mehrheitsbeschluss wäre nicht ausreichend.
  • OLG Frankfurt, 07.04.2003 - 20 W 209/01

    Wohnungseigentum: Formalien der Jahresabrechnung; Verwalterentlastung

    Für alles, was darüber hinaus geht, ist eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG erforderlich, wie z. B., wenn die Wohnungseigentümer eine Jahresabrechung wünschen, die einer Bestands- und Erfolgsrechung im Sinne des HGB entspricht und dementsprechend offene Forderungen und Verbindlichkeiten berücksichtigt, Rechungsabgrenzungen vornimmt und einen Vermögensstatus angibt (OLG Zweibrücken NZM 1999, 276; BayObLG NJW-RR 1993, 1166 und NZM 2000, 873, 875; Niedenführ/Schulze, aaO., § 28, Rdnr. 43).
  • OLG Köln, 27.09.2002 - 16 Wx 121/02

    Inhaltliche Grenzen eines Vergleichs mit dem WEG -Verwalter über die Billigung

    Damit befindet sich das Landgericht in Einklang mit der ganz herrschenden Meinung, insbesondere einheitlicher obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. nur BayObLG NZM 2002, 455 = ZMR 2002, 684; OLG Hamm ZMR 2001, 1001; OLG Zweibrücken NZM 1999, 276 jeweils mit Nachweisen zum Meinungsstand).
  • OLG Frankfurt, 03.03.2003 - 20 W 261/01

    Wohnungseigentum: Jahresabrechnung am Maßstab der II. BVO; Geschäftswert der

    Für alles was darüber hinaus geht, ist eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG erforderlich, wie z. B., wenn die Wohnungseigentümer eine Jahresabrechung wünschen, die einer Bestands- und Erfolgsrechnung im Sinne des HGB entspricht und dementsprechend offene Forderungen und Verbindlichkeiten berücksichtigt, Rechungsabgrenzungen vornimmt und einen Vermögensstatus angibt (OLG Zweibrücken NZM 1999, 276; BayObLG NJW-RR 1993, 1166 und NZM 2000, 873, 875; Niedenführ/Schulze, aaO., § 28, Rdnr. 43).
  • LG Konstanz, 01.02.2007 - 62 T 139/05

    WEG: Beschwer bei Jahresabrechnung

    Die Jahresabrechnung ist keine Gewinn- und Verlustrechnung, sondern eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung, welche die tatsächlichen Beträge einander gegenüberstellt (OLG Frankfurt 20 W 231/01 - 08.02 2005; BayObLG WE 1990, 133; WE 1991, 225; 231; NJW-RR 1993, 1166; OLG Hamm ZMR 1997, 251, 252; OLG Düsseldorf WuM 1999, 357; OLG Zweibrücken ZMR 1999, 66).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 15.10.1998 - 2Z BR 126/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9323
BayObLG, 15.10.1998 - 2Z BR 126/98 (https://dejure.org/1998,9323)
BayObLG, Entscheidung vom 15.10.1998 - 2Z BR 126/98 (https://dejure.org/1998,9323)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Oktober 1998 - 2Z BR 126/98 (https://dejure.org/1998,9323)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • AG Garmisch-Partenkirchen - UR II 245/97
  • LG München II - 6 T 3068/98
  • BayObLG, 15.10.1998 - 2Z BR 126/98

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 276 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 13.02.1997 - 2Z BR 115/96

    Zustimmung aller Wohnungseigentümer zum Umbau einer Waschküche in

    Auszug aus BayObLG, 15.10.1998 - 2Z BR 126/98
    Können dagegen nach den Umständen des Einzelfalles für alle Beteiligten keine Zweifel daran bestehen, daß der Antrag wegen Nichterreichens der erforderlichen Stimmenzahl abgelehnt wurde und ein Beschluß mithin nicht zustande gekommen ist, bedarf es nicht der Anfechtung nach § 23 Abs. 4 , § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG (BayObLG WuM 1997, 344 m.w.N.; BayObLG ZMR 1998, 643).
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