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   BayObLG, 10.09.1998 - 2Z BR 86/98   

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https://dejure.org/1998,6983
BayObLG, 10.09.1998 - 2Z BR 86/98 (https://dejure.org/1998,6983)
BayObLG, Entscheidung vom 10.09.1998 - 2Z BR 86/98 (https://dejure.org/1998,6983)
BayObLG, Entscheidung vom 10. September 1998 - 2Z BR 86/98 (https://dejure.org/1998,6983)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22
    Im Aufteilungsplan vorgesehene Absperrkette zwischen den Stellplätzen auf einem Parkplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - 1 UR II 124/97
  • LG Nürnberg-Fürth - 14 T 9591/97
  • BayObLG, 10.09.1998 - 2Z BR 86/98

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 29
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 13.07.1995 - 2Z BR 15/95

    Umfang eines Anspruchs auf Beseitigung einer Beeinträchtigung durch

    Auszug aus BayObLG, 10.09.1998 - 2Z BR 86/98
    Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn die spätere Entfernung der bei Entstehen der Wohnanlage zunächst angebrachten Absperrkette als rechtmäßige bauliche Veränderung anzusehen gewesen wäre (vgl. BayObLG NJWE-MietR 1996, 83 f.).

    Dieser Grundsatz kann auch im Zusammenhang mit dem Zustand von baulichen Anlagen bedeutsam werden (BayObLG NJWE-MietR 1996, 83 f.).

  • BayObLG, 29.01.2004 - 2Z BR 181/03

    Voraussetzungen für die Abberufung des Verwalters bei eigenmächtiger Beauftragung

    Auch die Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums, wozu die Errichtung von Einrichtungen gehört, die bereits in der Teilungserklärung vorgesehen sind (BayObLG NZM 1999, 29; KG OLGZ 1982, 131; Palandt/Bassenge BGB 63. Aufl. § 22 WEG Rn. 6), ist in erster Linie Sache der Wohnungseigentümer selbst.
  • BayObLG, 26.07.2001 - 2Z BR 73/01

    Wohnungseigentümergemeinschaften haben keine eigene Rechtspersönlichkeit

    Freilich ist, falls durch zulässige Veränderungen eines Voreigentümers ein anderer rechtmäßiger Zustand geschaffen wurde, dieser zum Vergleich mit dem derzeitigen Erscheinungsbild der Anlage heranzuziehen (BayObLG NZM 1999, 29; OLG Köln ZWE 2000, 429; OLG Saarbrücken FGPrax 1997, 56/58; Palandt/Bassenge BGB 60. Aufl. § 22 WEG Rn. 4).
  • BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 141/00

    Sondereigentum an einem Tiefgaragenstellplatz

    Denn dann besteht ein dem Aufteilungsplan entsprechender Zustand (BayObLG NZM 1999, 29; 2000, 515).
  • OLG München, 25.07.2005 - 34 Wx 59/05

    Entbehrliche Zustimmung des Wohnungseigentümers bei erstmaligem Einbau eines

    Auf die Baubeschreibung, die nicht Grundbuchinhalt geworden ist, kann nicht abgestellt werden (BayObLG NZM 1999, 29; NZM 2000, 515; OLG Köln OLGZ 1982, 131; NZM 2000, 101 - Leitsatz -).
  • BayObLG, 21.02.2002 - 2Z BR 145/01

    Beseitigungsanspruch des Wohnungseigentümers - wirksame Abbedingung

    Ordnungsmäßig ist ein Zustand, der dem Aufteilungsplan und den Bauplänen entspricht (BayObLGZ 1989., 470/473; BayObLG NZM 1999, 29; 2000, 515).
  • BayObLG, 28.05.2001 - 2Z BR 62/01

    Schutz- und Treuepflichten von Wohnungseigentümern untereinander

    Dieser Grundsatz kann auch im Zusammenhang mit dem Zustand oder dem Betrieb von baulichen Anlagen oder gemeinschaftlichen Einrichtungen bedeutsam werden (BayObLG NJWE-MietR 1996, 83 f.; NZM 1999, 29 f.).
  • LG Hamburg, 07.07.2006 - 318 T 247/05

    Wohnungseigentum: Kostentragung bei Notfalleinsatz; Hauptsacheerledigung;

    Instandhaltung und Instandsetzung bedeuten dagegen grundsätzlich Erhaltung und ggf. Wiederherstellung des ursprünglichen ordnungsmäßigen Zustandes (BayObLGZ 71, 280; WuM 1999, 656).
  • BayObLG, 19.08.1999 - 2Z BR 31/99

    Entfernung von auf einer Dachterrasse aufgestellten Spieltonnen

    Ob im Hinblick darauf die Entfernung der Spieltonnen eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums im Sinn von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG darstellt (vgl. BayObLG ZMR 1998, 647; NZM 1999, 29 ; Palandt/Bassenge BGB 58. Auflage § 22 WEG Rn. 2), kann offenbleiben.
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