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   KG, 01.10.1998 - 20 W 6592/98   

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KG, 01.10.1998 - 20 W 6592/98 (https://dejure.org/1998,9260)
KG, Entscheidung vom 01.10.1998 - 20 W 6592/98 (https://dejure.org/1998,9260)
KG, Entscheidung vom 01. Oktober 1998 - 20 W 6592/98 (https://dejure.org/1998,9260)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang eines Zurückbehaltungsrechts wegen eines Anspruchs auf sichere Anlage einer gezahlten Kaution; Sicherungsinteresse des Pächters

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Treuhänderische Aufbewahrung der Kaution im Gewerbemietverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang eines Zurückbehaltungsrechts wegen eines Anspruchs auf sichere Anlage einer gezahlten Kaution; Sicherungsinteresse des Pächters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 738
  • NZM 1999, 376
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.09.1994 - XII ZR 77/93

    Verzinsung einer Mietkaution

    Auszug aus KG, 01.10.1998 - 20 W 6592/98
    Mangels näherer Regelung würden §§ 232 ff. BGB anzuwenden sein, was vorliegend mit Rücksicht auf die tatsächliche Handhabung (Barauszahlung) jedoch nicht in Betracht kommt, so daß die hinsichtlich der Verwendung des Kautionsbetrages gegebene Lücke der vertraglichen Regelung durch ergänzende Auslegung zu schließen ist (§§ 133, 157 BGB ; vgl. BGH NJW 1994, 3287 ).

    Schon der Begriff der Kaution (Mietsicherheit) und ihr Zweck legen die Erwartung fest, daß es sich nicht um einen Betrag handelt, der dem Verpächter zur freien Verfügung steht, sondern um einen treuhänderisch gebundenen Betrag (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1991, 1416 [1417]), der nur Sicherungszwecken dient, nicht Teil des Vermögens des Verpächters wird und wirtschaftlich weiterhin dem Pächter zuzuordnen ist (vgl. BGHZ 84, 345 ff. = NJW 1982, 2186 = DRspr I (133) 230 a-c; BGH NJW 1994, 3287 f., jeweils zur Verzinsung).

    Der Umstand, daß der Gesetzgeber für die Wohnraummiete in § 550b BGB diesen Interessen durch eine zwingende Regelung Rechnung getragen hat, spricht eher für als gegen eine entsprechende interessengerechte Lückenfüllung, führt jedoch nicht dazu, daß eine solche Auslegung nicht möglich wäre (vgl. auch BGH NJW 1994, 3287 [3288]).

  • OLG Frankfurt, 29.05.1991 - 17 U 110/90

    Erwerbers eines Mietobjektes; Auszahlungsanspruch; Barkaution; Treuhänderische

    Auszug aus KG, 01.10.1998 - 20 W 6592/98
    Schon der Begriff der Kaution (Mietsicherheit) und ihr Zweck legen die Erwartung fest, daß es sich nicht um einen Betrag handelt, der dem Verpächter zur freien Verfügung steht, sondern um einen treuhänderisch gebundenen Betrag (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1991, 1416 [1417]), der nur Sicherungszwecken dient, nicht Teil des Vermögens des Verpächters wird und wirtschaftlich weiterhin dem Pächter zuzuordnen ist (vgl. BGHZ 84, 345 ff. = NJW 1982, 2186 = DRspr I (133) 230 a-c; BGH NJW 1994, 3287 f., jeweils zur Verzinsung).
  • BGH, 08.07.1982 - VIII ARZ 3/82

    Verzinsung der Barkaution

    Auszug aus KG, 01.10.1998 - 20 W 6592/98
    Schon der Begriff der Kaution (Mietsicherheit) und ihr Zweck legen die Erwartung fest, daß es sich nicht um einen Betrag handelt, der dem Verpächter zur freien Verfügung steht, sondern um einen treuhänderisch gebundenen Betrag (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1991, 1416 [1417]), der nur Sicherungszwecken dient, nicht Teil des Vermögens des Verpächters wird und wirtschaftlich weiterhin dem Pächter zuzuordnen ist (vgl. BGHZ 84, 345 ff. = NJW 1982, 2186 = DRspr I (133) 230 a-c; BGH NJW 1994, 3287 f., jeweils zur Verzinsung).
  • BGH, 12.01.1981 - VIII ZR 332/79

    Voraussetzungen für die vorzeitige Beendigung eines Pachtvertrages - Anspruch auf

    Auszug aus KG, 01.10.1998 - 20 W 6592/98
    Ebensowenig wie der Anspruch des Verpächters auf Stellung bzw. Auffüllung der Kaution durch die Beendigung des Pachtverhältnisses erlischt (vgl. BGH NJW 1981, 976; Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 7. Aufl., Rn. 765, 1223; Sternel, Mietrecht aktuell, 3. Aufl., Rn. 1334), ist es dem Pächter verwehrt, sich weiterhin gegenüber dem Anspruch auf sein Sicherungsinteresse und das daraus folgende Zurückbehaltungsrecht zu berufen.
  • OLG Nürnberg, 23.02.2006 - 13 U 2489/05

    Verpflichtung des Vermieters von Gewerberäumen, die Barkaution getrennt von

    Begründet wird dies mit einer ergänzenden Vertragsauslegung (Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Leasing-, Miet- und Pachtrechts, 9. Aufl., Rn. 703; Emmerich, in: Staudinger, 3GB (2003), § 551 Rn. 19, 35; Schmidt/Futterer, Mietrecht, 8. Aufl., § 551 Rn. 85; KG NJW-RR 1999, 738; anderer Ansicht: Bub/Treier, Handbuch der Geschäftsraummiete, 3. Aufl., Rn. 790, die aber ebenfalls die Möglichkeit einer derartigen ergänzenden Auslegung sehen; LG Stuttgart, ZMR 1997, 432; LG Bonn NJW-RR 1997, 1099; offengelassen von: KG DWW 2 004, 85).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2014 - 24 U 164/13

    Rechte des Mieters bei vertragswidrigem Zustand vermieteter Gewerberäume

    Vielmehr war er gehalten, die Mietsicherheit gemäß § 7 Nr. 2 (GA 10) des Mietvertrages auf einem gesondert geführten Konto anzulegen (vgl. hierzu auch KG NJW-RR 1999, 738, Rz. 4; OLG Nürnberg MDR 2006, 1100, Rz. 32; Palandt/Weidenkaff, a.a.O., Einf v § 535 Rn. 122), was er indes nicht getan hat.
  • LG Aurich, 21.12.2012 - 2 O 493/12

    Gewerbliches Mietverhältnis: Verpflichtung des Vermieters zu getrennter Anlage

    14 Die Kammer vertritt mit einem Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Frankfurt/Main, WuM 1989, 138 f. = ZMR 1990, 342 f.; KG, NZM 1999, 376 f. = NJW-RR 1999, 738; OLG Nürnberg, MDR 2006, 1100 f.) und Vertretern der Kommentarliteratur (Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Leasing-, Miet- und Pachtrechts, 9. Auflage, Rn. 703; Staudinger/Emmerich, BGB (2006), § 551 Rn. 19 und Rn. 35; Schmidt/Futterer, Mietrecht, 8. Auflage, § 551 Rn. 85) die Ansicht, dass eine treuhänderische Anlage der Barkaution nach den Grundsätzen ergänzender Vertragsauslegung und insbesondere unter Berücksichtigung des Kautionszwecks für den Vermieter zum Schutz der Kaution gegen eine Vermieterinsolvenz verpflichtend ist.
  • LG Berlin, 14.08.2012 - 29 O 297/11

    Gewerberaummiete- formularmäßige Beschränkung der Aufrechnung zulässig?

    Rechtsfolge der nicht vertragsgerechten Anlage ist ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB (KG NJW-RR 1999, 738).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2005 - 24 U 122/05

    Schadensersatzpflicht des Pkw-Vermieters wegen Verlust der hinterlegten Kaution

    Überwiegend wird deshalb vertreten, aufgrund der ergänzend auszulegenden Kautionsabrede sei der Vermieter zu einer getrennten Anlage des ihm treuhänderisch überlassenen Betrages verpflichtet (OLG Frankfurt ZMR 1991, 340; KG NZM 1999, 376; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl., Rn. 703 m.w.N.).
  • KG, 04.12.2003 - 8 U 121/03

    Gewerberaummiete: Pflicht zur Anlage der Mietkaution auf einem Treuhandkonto;

    Die Rechtsprechung kommt wie der BGH in der zur Kautionsverzinsung zitierten Entscheidung zu diesem Ergebnis durch ergänzende Vertragsauslegung (KG Beschluss vom 01.10.98 - 20 W 6592/98 -, NJW-RR 1999, 738 = NZM 1999, 376; ähnlich OLG Frankfurt NJW-RR 1991, 1416; bejahend auch Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet,- Pacht- und Leasingrechts, 8. Auflage, Rdnr.765; Schmidt/Futterer, Mietrecht, 8. Auflage, § 551 BGB, Rdnr. 85; Emmerich/Sonnenschein, Miete, Handkommentar, 8. Auflage, § 551 BGB, Rdnr. 26).
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