Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 07.10.1998

Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.12.1998 - 16 Wx 187/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2057
OLG Köln, 30.12.1998 - 16 Wx 187/98 (https://dejure.org/1998,2057)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.12.1998 - 16 Wx 187/98 (https://dejure.org/1998,2057)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Dezember 1998 - 16 Wx 187/98 (https://dejure.org/1998,2057)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zulässigkeit der Eventualeinladung zu einer Eigentümerversammlung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    WEG § 25
    Zulässigkeit der Eventualeinladung zu einer Eigentümerversammlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit einer Regelung der Gemeinschaftsordnung bzgl. einer Eventualeinladung zu einer Eigentümerversammlung mit dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eventualeinladung; Eigentümerversammlung; Beschlußunfähigkeit; Wirtschaftsplan; Beschlußfassung, Gesamtwirtschaftsplan

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 25
    Zulässigkeit der Eventualeinladung zu einer Eigentümerversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 799
  • NZM 1999, 378 (Ls.)
  • ZMR 1999, 282
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 23.08.1989 - 16 Wx 79/89

    Erklärung eines Beschlusses einer Eigentümerversammlung für ungültig durch

    Auszug aus OLG Köln, 30.12.1998 - 16 Wx 187/98
    Den Beschwerdeführern ist zwar darin zuzustimmen, daß eine vorsorgliche Einberufung einer Ersatzversammlung bereits am 30.10.1996 noch vor dem Scheitern der Erstversammlung in Anbetracht allein des § 25 Abs. 4 WEG unzulässig wäre, weil dieser vorsieht, daß eine Wiederholungsversammlung erst einberufen werden darf, wenn die Beschlußunfähigkeit der Erstversammlung festgestellt ist (vgl. Weitnauer/Lüke, WEG, 8.Aufl., § 25 Rz., 6; Senat v. 23.8.1989, NJW-RR 90, 26 ).

    Eine derartige abweichende Regelung ist nach überwiegender Meinung, der sich der Senat anschließt, jedenfalls dann zulässig, wenn diese Bestimmung zugleich vorsieht, daß die Wohnungseigentümer bei der (Eventual-) Einberufung darauf hingewiesen werden, daß die Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen und die Größe der vertretenen Anteile beschlußfähig ist (vgl. Weitnauer/Lüke, aaO.; die Entscheidung des Senats v. 23.8.1989 läßt ebenfalls die Möglichkeit einer von § 25 WEG abweichenden Regelung in der Teilungserklärung/GemO zu, NJW-RR 90, 26 a.E.).

  • OLG Köln, 04.06.1997 - 16 Wx 87/97

    Einsichtnahme der Wohnungseigentümer in die mit der Gesamtabrechnung erstellten

    Auszug aus OLG Köln, 30.12.1998 - 16 Wx 187/98
    Ob hierzu eine so weitgehende Kontrolle der Einzelabrechnungen gefordert werden muß, wie es der Senat bei der Überprüfung der Jahresgesamt- und Einzelabrechnungen bisher für unerläßlich gehalten hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29.3.1995 - FGPrax 95, 142; v. 24.9.1996 ,WE 97, 232; v. 4.6.1997 - 16 Wx 87/97 sowie Schuschke NZM 98, 432 m.w.N. ), kann dahin stehen.
  • BayObLG, 09.08.1990 - BReg. 2 Z 79/90

    Anforderungen an die Jahresabrechung

    Auszug aus OLG Köln, 30.12.1998 - 16 Wx 187/98
    Des weiteren ist hier zwischen den beiden Versammlung ausdrücklich unterschieden und der Übergang in die zweite Versammlung förmlich festgestellt worden (vgl. BayObLG, WuM 90, 459).
  • OLG Köln, 24.11.2008 - 2 Wx 43/08

    Zulässigkeit der Eventualeinberufung einer Wiederholungsversammlung; Wirksamkeit

    Eine solche Verschlechterung der Rechtsstellung der Vereinsmitglieder bedarf daher einer eindeutigen Regelung in der Satzung (BayObLG FGPrax 2002, 266; so auch OLG Köln [16. Zivilsenat], OLGR 1999, 120 für die Wohnungseigentümerversammlung).
  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 148/02

    Eventualeinberufung der Wiederholungsversammlung aufgrund Vereinssatzung -

    Dies entspricht im übrigen auch der Auffassung, die für vergleichbare Fallgestaltungen bei anderen Gemeinschaften für die Zulässigkeit einer Eventualladung vertreten wird (vgl. z.B. im Rahmen des § 25 Abs. 3 und 4 WEG für die Wohnungseigentümergemeinschaft OLG Köln MDR 1999, 799).
  • OLG Köln, 05.09.2002 - 14 WF 126/02

    PKH-Bewilligung im Familienrechtsverfahren: Abzug einer Kaltmiete vom Einkommen,

    Das ist auch dann nicht der Fall, wenn die Ratenanordnung zwar nicht mit einem Rechtsbehelf angegriffen worden ist, sie aber objektiv die Leistungsfähigkeit des Betroffenen übersteigt (OLG Koblenz OLG-Report 1999, 120; a.A. Zimmermann, Prozesskostenhilfe in Familiensachen, 2. Aufl. (2000) Rn. 488) .
  • LG München I, 24.11.2022 - 36 S 10793/21

    Zulässigkeit der Zweitversammlung

    Dies wird, wie auch in der zitierten Entscheidung des BGH ausgeführt, regelmäßig bei Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen anzunehmen sein (so auch LG Landau, ZMR 2022, 323 ff.; LG Itzehoe, a.a.0.; LG Frankfurt, ZWE 2020, 432, 433; OLG Köln, ZMR 1999, 282, 283; AG Köln, Beschluss vom 18.5.2021, Az.: 215 C 6/21; zu korrigierten Zweitabrechnungen AG Suhl, ZMR 2021, 693 ff.; ebenfalls keine generelle Übersendungspflicht annehmend LG Hamburg, ZWE 2021, 45 ff. vgl. dazu auch LG Düsseldorf, BeckRS 2016, 19717, welches bei einer Mehrhausanlage eine Übersendung sämtlicher Sanierungsangebote zu allen Häusern an jeden Miteigentümer für nicht zumutbar hält).
  • OLG Köln, 05.09.2002 - 14 WF 127/02
    Das ist auch dann nicht der Fall, wenn die Ratenanordnung zwar nicht mit einem Rechtsbehelf angegriffen worden ist, sie aber objektiv die Leistungsfähigkeit des Betroffenen übersteigt (OLG Koblenz OLG-Report 1999, 120; a.A. Zimmermann, Prozesskostenhilfe in Familiensachen, 2. Aufl. (2000) Rn. 488) .
  • OLG Köln, 05.09.2002 - 14 WF 128/02
    Das ist auch dann nicht der Fall, wenn die Ratenanordnung zwar nicht mit einem Rechtsbehelf angegriffen worden ist, sie aber objektiv die Leistungsfähigkeit des Betroffenen übersteigt (OLG Koblenz OLG-Report 1999, 120; a.A. Zimmermann, Prozesskostenhilfe in Familiensachen, 2. Aufl. (2000) Rn. 488) .
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.10.1998 - 3 Wx 310/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4369
OLG Düsseldorf, 07.10.1998 - 3 Wx 310/98 (https://dejure.org/1998,4369)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.10.1998 - 3 Wx 310/98 (https://dejure.org/1998,4369)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Oktober 1998 - 3 Wx 310/98 (https://dejure.org/1998,4369)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de

    Mehrheitsbeschluß; Kellernutzung; Kernbereich; Sondernutzungsrecht; Teilungserklärung; Abweichung

  • rechtsportal.de

    WEG § 10 Abs. 2 § 15 § 23 Abs. 4 § 43 Abs. 1 Nr. 4
    Verbindlichkeit einer Ersatzvereinbarung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • AG Düsseldorf - 291 11 101/97
  • LG Düsseldorf - 27 T 302/98
  • OLG Düsseldorf, 07.10.1998 - 3 Wx 310/98

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 378
  • FGPrax 1999, 13
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70

    Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.1998 - 3 Wx 310/98
    Wird er nicht angefochten und deshalb bestandskräftig, so ist er als "Ersatzvereinbarung" für alle Beteiligten verbindlich, selbst wenn an sich Allstimmigkeit notwendig gewesen wäre (im Anschluss an BGHZ 54, 65, 69 und BayObLG WE 1993, 342 gegen OLG Köln DWE 1991, 155 und OLG Karlsruhe WE 1991, 110).«.

    Nichtig und damit ohne Bindungswirkung sind solche Beschlussfassungen nur, soweit sie gegen unverzichtbare Rechtsvorschriften verstoßen (vgl. BGHZ 54, 65, 69; WE 1995, 183, 184; NJW 1995, 2036 ; BayObLG NJW-RR 1993, 149, 150; WE 1993, 341, 342) oder in den dinglichen Kernbereich des Wohnungseigentums eingreifen (BGH NJW 1995, 2036 ; BayOblG NJW-RR 1987, 329; Senat MittRhNotK 1996, 261), insbesondere auf Änderung der Eigentumsverhältnisse gerichtet sind (Senatsbeschluss vom 29.10.1997 - 3 Wx 389/97).

    Die Voraussetzungen für eine Vorlage an den BGH sind nicht gegeben, weil der Senat sich wie bereits das BayObLG (WE 1993, 342) in Einklang mit dessen Rechtsprechung sieht (BGHZ 15, 151, 153) Ist der in Rede stehende, die Gemeinschaftsordnung ändernde Beschluss der Eigentümergemeinschaft somit nicht nichtig, so ist er - da nicht in der Frist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG angefochten - für alle Beteiligten verbindlich, selbst wenn an sich Allstimmigkeit - also eine Vereinbarung - notwendig gewesen wäre (BGH NJW 1995, 2036 ; WE 1995, 183, BGHZ 54, 65 ff.; BayObLG WE 1997, 266 f.; Senat- MittRhNotK 1996, 261; vgl. auch Schuschke, NZM 1998, 737, 738).

  • BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95

    Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.1998 - 3 Wx 310/98
    Nichtig und damit ohne Bindungswirkung sind solche Beschlussfassungen nur, soweit sie gegen unverzichtbare Rechtsvorschriften verstoßen (vgl. BGHZ 54, 65, 69; WE 1995, 183, 184; NJW 1995, 2036 ; BayObLG NJW-RR 1993, 149, 150; WE 1993, 341, 342) oder in den dinglichen Kernbereich des Wohnungseigentums eingreifen (BGH NJW 1995, 2036 ; BayOblG NJW-RR 1987, 329; Senat MittRhNotK 1996, 261), insbesondere auf Änderung der Eigentumsverhältnisse gerichtet sind (Senatsbeschluss vom 29.10.1997 - 3 Wx 389/97).

    Die Voraussetzungen für eine Vorlage an den BGH sind nicht gegeben, weil der Senat sich wie bereits das BayObLG (WE 1993, 342) in Einklang mit dessen Rechtsprechung sieht (BGHZ 15, 151, 153) Ist der in Rede stehende, die Gemeinschaftsordnung ändernde Beschluss der Eigentümergemeinschaft somit nicht nichtig, so ist er - da nicht in der Frist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG angefochten - für alle Beteiligten verbindlich, selbst wenn an sich Allstimmigkeit - also eine Vereinbarung - notwendig gewesen wäre (BGH NJW 1995, 2036 ; WE 1995, 183, BGHZ 54, 65 ff.; BayObLG WE 1997, 266 f.; Senat- MittRhNotK 1996, 261; vgl. auch Schuschke, NZM 1998, 737, 738).

  • BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 83/92

    Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.1998 - 3 Wx 310/98
    Nichtig und damit ohne Bindungswirkung sind solche Beschlussfassungen nur, soweit sie gegen unverzichtbare Rechtsvorschriften verstoßen (vgl. BGHZ 54, 65, 69; WE 1995, 183, 184; NJW 1995, 2036 ; BayObLG NJW-RR 1993, 149, 150; WE 1993, 341, 342) oder in den dinglichen Kernbereich des Wohnungseigentums eingreifen (BGH NJW 1995, 2036 ; BayOblG NJW-RR 1987, 329; Senat MittRhNotK 1996, 261), insbesondere auf Änderung der Eigentumsverhältnisse gerichtet sind (Senatsbeschluss vom 29.10.1997 - 3 Wx 389/97).
  • BGH, 28.10.1954 - IV ZB 56/54

    Vorlagepflicht nach § 28 FGG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.1998 - 3 Wx 310/98
    Die Voraussetzungen für eine Vorlage an den BGH sind nicht gegeben, weil der Senat sich wie bereits das BayObLG (WE 1993, 342) in Einklang mit dessen Rechtsprechung sieht (BGHZ 15, 151, 153) Ist der in Rede stehende, die Gemeinschaftsordnung ändernde Beschluss der Eigentümergemeinschaft somit nicht nichtig, so ist er - da nicht in der Frist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG angefochten - für alle Beteiligten verbindlich, selbst wenn an sich Allstimmigkeit - also eine Vereinbarung - notwendig gewesen wäre (BGH NJW 1995, 2036 ; WE 1995, 183, BGHZ 54, 65 ff.; BayObLG WE 1997, 266 f.; Senat- MittRhNotK 1996, 261; vgl. auch Schuschke, NZM 1998, 737, 738).
  • OLG Düsseldorf, 07.03.1994 - 3 Wx 502/93

    Grundsatz der mündlichen Verhandlung im Wohnungseigentumsbeschwerdeverfahren -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.1998 - 3 Wx 310/98
    Soweit er die Teilungserklärung ändert, ist festzuhalten, dass diese in der Regel nur durch Vereinbarung aufgehoben oder geändert werden kann (§ 10 Abs. 2 WEG ), die Zustimmung aller Wohnungseigentümer hierfür also erforderlich ist und die Beschlussfassung der in der Versammlung anwesenden Wohnungseigentümer nicht ausreicht (vgl. Senatsbeschlüsse Vom 29.10.1997 - 3 Wx 389/97 - und 7.3.1994 NJW-RR 1994, 1426 ).
  • BGH, 11.07.1991 - V ZB 24/90

    Erhebung von Zinsen auf rückständige Beiträge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.1998 - 3 Wx 310/98
    Hieraus folgt indes allenfalls die Rechtswidrigkeit des auf Änderung der Teilungserklärung abzielenden Beschlusses zu TOP 7 c (vgl. BGH DNotZ 1992, 226), nicht aber schon, dass dieser Beschluss wegen Überschreitung der Regelungskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft nichtig ist (vgl. Staudinger-Bub, WEG 1997 § 28 Rdz. 74).
  • BayObLG, 31.10.1986 - BReg. 2 Z 83/86

    Eigentümerversammlung; Beschlußfassung; Änderung; Aufteilung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.1998 - 3 Wx 310/98
    Nichtig und damit ohne Bindungswirkung sind solche Beschlussfassungen nur, soweit sie gegen unverzichtbare Rechtsvorschriften verstoßen (vgl. BGHZ 54, 65, 69; WE 1995, 183, 184; NJW 1995, 2036 ; BayObLG NJW-RR 1993, 149, 150; WE 1993, 341, 342) oder in den dinglichen Kernbereich des Wohnungseigentums eingreifen (BGH NJW 1995, 2036 ; BayOblG NJW-RR 1987, 329; Senat MittRhNotK 1996, 261), insbesondere auf Änderung der Eigentumsverhältnisse gerichtet sind (Senatsbeschluss vom 29.10.1997 - 3 Wx 389/97).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Es sieht sich hieran jedoch durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 7. Oktober 1998 (NZM 1999, 378) gehindert und hat deshalb die Sache mit Beschluß vom 15. Dezember 1999 (NZM 2000, 137 = FGPrax 2000, 16) dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    Demgegenüber hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (NZM 1999, 378) in einer auf weitere Beschwerde ergangenen Entscheidung unter Bezugnahme auf die in BGHZ 54, 65 veröffentlichte Entscheidung des VII. Zivilsenats vom 21. Mai 1970 die Auffassung vertreten, ein die Nutzung von Gemeinschaftseigentum zugunsten eines Wohnungseigentümers in Abweichung der Teilungserklärung regelnder bestandskräftiger Eigentümerbeschluß sei als "Ersatzvereinbarung" für alle Beteiligten verbindlich, auch wenn er der Allstimmigkeit bedurft hätte.

    2 Z 33/91">1992, 81, 83; 1993, 85, 86; OLG Düsseldorf NZM 1999, 378; OLG Frankfurt OLGZ 1986, 38, 39; OLG Hamm, WE 1997, 384, 385; OLG Köln, NZM 1998, 979, 980; Deckert, WE 1999, 2, 5; Demharter, MittBayNot 1996, 417; Hauger, WE 1993, 231, 233; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 3. Aufl., Rdn. 167, 180; Münstermann-Schlichtmann, DWE 1991, 55, 56; Schuschke, NZM 1999, 241, 243; Palandt/Bassenge, BGB, 59. Aufl., § 10 WEG Rdn. 19; verneinend KG NJW-RR 1987, 653, 654; OLG Karlsruhe, ZMR 1991, 33, 34; OLG Köln, NJW-RR 1992, 598; WE 1998, 193, 194 m. Anm. Ott S. 200; Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., § 10 WEG Rdn. 10 c; Staudinger/Kreuzer, BGB, 12. Aufl., WEG § 10 Rdn. 59; Weitnauer/Lüke, WEG, 8. Aufl., § 15 Rdn. 23 ff; Belz, DWE 1991, 130, 136; DWE 1996, 140, 143; WE 1997, 293, 296; ders. Handbuch des Wohnungseigentums, 3. Aufl., Rdn. 84; Bielefeld, DWE 1993, 92, 98; Fisch, MittRhNotK 1999, 213, 224; Kreuzer, MittBayNot 1996, 339, 341; WE 1997, 362, 364; ders. Festschrift Merle (2000), 203, 209; Lüke, DNotZ 1997, 960, 962; Röll, ZWE 2000, 13, 14; Wenzel, ZWE 2000, 2, 5; differenzierend nach Inhalt und Ausmaß Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 23 Rdn. 113 a).

  • LG Düsseldorf, 26.01.2022 - 25 S 57/212
    Beschlüsse, die in ein dingliches Sondernutzungsrecht eingreifen, sind nichtig, da dies einen unzulässigen Eingriff in den Kernbereich des Wohnungseigentums darstellt (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 7. Oktober 1998, - 3 Wx 310/98, NZM 1999, 378; Landgericht Hamburg, Urteil vom 29. Juli 2009, - 318 S 138/08; Bärmann-Merle, WEG, 14. Aufl., § 23 Rn. 140).

    Insofern ist festzuhalten, dass den Wohnungseigentümern sowohl die Beschlusskompetenz fehlt, Sondernutzungsrechte zu begründen, wie sie aufzuheben oder einzuschränken (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20. September 2000, - V ZB 58/99; Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 7. Oktober 1998, - 3 Wx 310/98; Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 10. Dezember 1997, - 16 Wx 250/97; Landgericht Berlin, Urteil vom 23. September 2014, - 55 S 89/13 WEG; Jennißen-Abramenko, WEG, 7. Aufl., § 10 Rn. 30; Münchener Kommentar zum BGB-Burgmair, 8. Aufl., § 10 WEG Rn. 24).

  • KG, 15.12.1999 - 24 W 6209/99

    Begründung eines Sondernutzungsrechts

    Er sieht sich an der Zurückweisung der sofortigen weiteren Beschwerde aber durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 7. Oktober 1998 (NZM 1999, 378 = WE 1998, 193) gehindert.

    Diese Rechtsfrage hat das Oberlandesgericht Düsseldorf, NZM 1999, 378 , bejaht und von einer Vorlage an den Bundesgerichtshof abgesehen, weil es sich im Einklang mit diesem sah.

    Nach der abzulehnenden Rechtsauffassung des OLG Düsseldorf (NZM 1999, 378 ) würde daraus, dass nicht alle Wohnungseigentümer den Eigentümerbeschlüssen vom 18. April 1989 und 28. April 1998 zugestimmt haben, allenfalls die Rechtswidrigkeit der auf Änderung der Teilungserklärung abzielenden Beschlüsse (Einräumung bzw. Bestätigung eines Sondernutzungsrechtes), nicht aber schon folgen, dass diese Beschlüsse wegen Überschreitung der Regelungskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft nichtig sind.

  • OLG Düsseldorf, 16.03.2001 - 3 Wx 51/01

    Nichtiger Mehrheitsbeschluss über Verteilung der Bewirtschaftungskosten -

    Während die frühere Rechtsprechung einen nicht angefochtenen und damit bestandskräftigen (Mehrheits-)Beschluss auch dann für wirksam hielt, wenn er - wie hier - nur als (allstimmige) Vereinbarung hätte getroffen werden können ( vgl. z.B. Senat NZM 1999, 378), spricht die neuere höchstrichterliche Rechtsprechung der Wohnungseigentümergemeinschaft von vorneherein die erforderliche Beschlusskompetenz für solche Angelegenheiten ab, die die Gemeinschaftsgrundordnung betreffen ( vgl. BGH, Beschl. v. 20.09.2000, NJW, 2000, 3500 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 02.06.2003 - 3 Wx 94/03

    Zur Wirksamkeit einer durch die Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossenen

    Während die frühere Rechtsprechung einen nicht angefochtenen und damit bestandskräftigen (Mehrheits-) Beschluss auch dann für wirksam hielt, wenn er - wie hier - nur als (allstimmige) Vereinbarung hätte getroffen werden können (vgl. z.B. Senat NZM 1999, 378), spricht die neuere höchstrichterliche Rechtsprechung der Wohnungseigentümergemeinschaft von vornherein die erforderliche Beschlusskompetenz für solche Angelegenheiten ab, die die Gemeinschaftsgrundordnung betreffen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2000, NJW 2000, 3500 ff.).
  • LG Hamburg, 29.07.2009 - 318 S 138/08

    Wohnungseigentum: Bestimmtheitserfordernis für Entstehen eines

    Zwar sind Beschlüsse nichtig, die in ein dingliches Sondernutzungsrecht eingreifen, da dies einen unzulässigen Eingriff in den Kernbereich des Wohnungseigentums darstellt (OLG Düsseldorf, NZM 1999, 378; Bärmann-Merle, § 23 Rdnr. 127).
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