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   KG, 19.10.1998 - 24 W 6730/97   

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https://dejure.org/1998,9015
KG, 19.10.1998 - 24 W 6730/97 (https://dejure.org/1998,9015)
KG, Entscheidung vom 19.10.1998 - 24 W 6730/97 (https://dejure.org/1998,9015)
KG, Entscheidung vom 19. Oktober 1998 - 24 W 6730/97 (https://dejure.org/1998,9015)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung von Sondernutzungsflächen ohne Grundbucheintragung; Handschriftlicher Vermerk auf dem Lageplan; Differenzierung zwischen der Wirkung für oder gegen den Sonderechtsnachfolger für die Gültigkeit einer Vereinbarung; Öffentlicher Glaube an das Grundbuch zu Lasten ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 568
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 17.11.1986 - 24 W 2614/86
    Auszug aus KG, 19.10.1998 - 24 W 6730/97
    Nach § 10 Abs. 2 WEG wirkt eine Vereinbarung, durch die die Wohnungseigentümer ihr Verhältnis untereinander in Abweichung oder Ergänzung der gesetzlichen Vorschriften geregelt haben gegen einen Sondernachfolger nur dann, wenn die Vereinbarung im Grundbuch eingetragen ist (BayObLG NJW-RR 1987, 1357; Senatsbeschluß vom 17. November 1986, 24 W 2614/86 - in NJW-RR 1987, 653).
  • BayObLG, 03.06.1987 - BReg. 2 Z 34/87

    Gebäude; Beeinträchtigung; Ästhetischer Gesamteindruck; Verglasung; Balkon;

    Auszug aus KG, 19.10.1998 - 24 W 6730/97
    Nach § 10 Abs. 2 WEG wirkt eine Vereinbarung, durch die die Wohnungseigentümer ihr Verhältnis untereinander in Abweichung oder Ergänzung der gesetzlichen Vorschriften geregelt haben gegen einen Sondernachfolger nur dann, wenn die Vereinbarung im Grundbuch eingetragen ist (BayObLG NJW-RR 1987, 1357; Senatsbeschluß vom 17. November 1986, 24 W 2614/86 - in NJW-RR 1987, 653).
  • OLG München, 11.12.1954 - 2 W 1617/54
    Auszug aus KG, 19.10.1998 - 24 W 6730/97
    Lediglich die Wirkung zugunsten eines Sondernachfolgers ist nicht von der Eintragung abhängig (BayObLG WE 1992, 229; OLG München NJW 1955, 637 zu § 1010 Abs. 1 BGB).
  • KG, 09.07.2007 - 24 W 28/07

    Entstehung von Sondernutzungsrechten; sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz

    Für die Frage der Bestimmtheit der Sondernutzungsflächen ergibt sich nichts anderes aus der Entscheidung des Senats vom 19.10.1998 (NZM 1999, 568).
  • LG Berlin, 29.05.2018 - 85 S 43/16
    Denn eine nicht eingetragene Vereinbarung muss ein Sondernachfolger nicht gegen sich gelten lassen, § 10 Abs. 3 WEG (vgl. KG NZM 1999, 568-569; Abramenko in Jennißen, WEG, 5. Auflage, § 10, Rz. 63).
  • LG Itzehoe, 11.03.2016 - 11 S 3/15

    Kann der teilende Alleineigentümer Sondernutzungsrechte einräumen?

    Eine solche Vereinbarung kann zwar - wie das Kammergericht in dem von den Klägern zitierten Beschluss vom 19.10.1998 (24 W 6730/97, NZM 1999, 568) betont - mangels Eintragung im Grundbuch keine Wirkung zum Nachteil der anderen Erwerber von Wohnungseigentum entfalten.
  • AG Hamburg-Wandsbek, 17.12.2012 - 751 C 27/12

    WEG - Herausgabeanspruch Sondernutzugsberechtigter gegen Miteigentümer

    Sie ist daher mit der Änderung im Eigentümerbestand in Fortfall geraten und bindet die Kläger nicht (§ 10 III WEG), vgl. zu der Problematik KG NZM 1999, 568.
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