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   BayObLG, 04.03.1999 - 2Z BR 20/99   

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https://dejure.org/1999,4746
BayObLG, 04.03.1999 - 2Z BR 20/99 (https://dejure.org/1999,4746)
BayObLG, Entscheidung vom 04.03.1999 - 2Z BR 20/99 (https://dejure.org/1999,4746)
BayObLG, Entscheidung vom 04. März 1999 - 2Z BR 20/99 (https://dejure.org/1999,4746)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 18 Abs. 3, § 21 Abs. 4, § 22
    Eigentümerbeschluss, durch den von einem Wohnungseigentümer die Veräußerung seines Wohnungseigentums verlangt wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Dachau - 4 UR II 8/97
  • LG München II - 8 T 3225/97
  • BayObLG, 04.03.1999 - 2Z BR 20/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 887
  • NZM 1999, 578
  • BayObLGZ 1999 Nr. 18
  • BayObLGZ 1999, 66
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 13.10.1989 - 15 W 314/89
    Auszug aus BayObLG, 04.03.1999 - 2Z BR 20/99
    Wenn ein Eigentümerbeschluß gemäß § 18 Abs. 3 WEG gefaßt wird, kann dieser, wenn er wie hier angefochten ist, nur daraufhin überprüft werden, ob formelle Mängel beim Zustandekommen des Beschlusses vorliegen, ferner welchen Inhalt er hat (OLG Hamm OLGZ 1990, 57/58, 60 f.), nicht jedoch darauf, ob das Veräußerungsverlangen materiell gerechtfertigt ist (BayOLG NJW-RR 1996, 12/13 m.w.N.).

    Der Eigentümerbeschluß ist Prozeßvoraussetzung für die Klage auf Entziehung des Wohnungseigentums (OLG Hamm OLGZ 1990, 57/60).

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BayObLG, 04.03.1999 - 2Z BR 20/99
    Es braucht hier nicht entschieden zu werden, ob und inwieweit das Rechtsbeschwerdegericht die Auslegung eines Eigentümerbeschlusses durch den Tatrichter überprüfen kann (vgl. dazu BGH FGPrax 1999, 7/8).
  • BayObLG, 10.05.1990 - BReg. 2 Z 26/90

    Anspruch auf Unterlassung baulicher Veränderungen wie der Errichtung eines

    Auszug aus BayObLG, 04.03.1999 - 2Z BR 20/99
    Dazu gehört auch die erstmalige Herstellung eines nach den Plänen oder der Baubeschreibung vorgesehenen Zustands der Anlage (BayObLGZ 1990, 120/122).
  • BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95

    Zur Berücksichtigung von Hobbyräumen bei der Festlegung des Verteilungsschlüssels

    Auszug aus BayObLG, 04.03.1999 - 2Z BR 20/99
    Wenn ein Eigentümerbeschluß gemäß § 18 Abs. 3 WEG gefaßt wird, kann dieser, wenn er wie hier angefochten ist, nur daraufhin überprüft werden, ob formelle Mängel beim Zustandekommen des Beschlusses vorliegen, ferner welchen Inhalt er hat (OLG Hamm OLGZ 1990, 57/58, 60 f.), nicht jedoch darauf, ob das Veräußerungsverlangen materiell gerechtfertigt ist (BayOLG NJW-RR 1996, 12/13 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04

    Gemeinschaftsordnungsdurchbrechende Kostenverteilung im Einzelfall

    Denn eine Überprüfung der sachlichen Voraussetzungen des Veräußerungsverlangens ist dem Zivilprozess vorbehalten, in dem gem. § 51 WEG der Anspruch auf die Veräußerung geltend zu machen ist (BayObLGZ 1999, 66 = NJW-RR 1999, 887; KG NJW-RR 1994, 855; OLG Köln ZMR 1998, 376; Senat OLGZ 1990, 57).
  • OLG Hamburg, 07.04.2003 - 2 Wx 9/03

    Abmahnung eines Wohnungseigentümers und Androhung des zwangsweisen Entzugs des

    Denn der Eigentümerbeschluss nach § 18 Abs. 3 WEG soll das Entziehungsverfahren in Gang bringen und stellt lediglich eine besondere Prozessvoraussetzung für die Klage dar (BayObLG WuM 1990, 95; NZM 1999, 578, 579; OLG Düsseldorf DWE 1995, 119, 120; OLG Köln WE 1998, 382, letzteres unter Hinweis auf die Prozessökonomie; Bärmann-Pick-Merle § 43 Rz 36).
  • OLG Rostock, 03.11.2008 - 3 W 5/08

    Wohnungseigentumsverfahren: Prüfungsumfang bei Anfechtung eines

    Im Ausgangspunkt zutreffend gehen sowohl das Landgericht als auch bereits das Amtsgericht davon aus, dass ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft, mit dem - wie hier - gem. § 18 Abs. 3 WEG von einem Wohnungseigentümer die Veräußerung seines Wohnungseigentums verlangt wird, vom Gericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob formelle Mängel beim Zustandekommen des Beschlusses vorliegen, nicht jedoch, ob das Veräußerungsverlangen materiell gerechtfertigt ist (vgl. BayObLG, Beschl. v. 04.03.1999, 2 Z BR 20/99, NJW-RR 1999, 887; Beschl. v. 15.02.1995, 2 Z BR 1/95, NJW-RR 1996, 12 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 16.12.2003 - 20 W 297/01

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Erstmalige mangelfreie Erstellung von

    Zur Instandsetzung im Sinn von § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG gehört auch eine bauliche Veränderung, die der erstmaligen Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustands dient (BayObLG WuM 1996, 299, 300; dass. NZM 1999, 578; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl. § 21, Rdnr. 66 ; Palandt/Bassenge: WEG, 63. Aufl., § 21, Rdnr. 12).
  • BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 40/02

    Zur Entscheidung berufene Richter in Wohnungseigentumssachen - Verwertung von

    Diese bedarf aber, weil damit erstmals der nach dem Aufteilungsplan vorgesehene ordnungsmäßige Zustand hergestellt wurde, keiner Zustimmung gemäß § 22 WEG (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. BayObLG NZM 1999, 578).
  • OLG Braunschweig, 06.06.2006 - 3 W 16/06

    Erklärung der Unwirksamkeit eines Tagesordnungspunktes in dem Beschluss einer

    (BayObLG NZM 1999, 578 (579) mit weiteren Nachweisen; Staudinger/Kreuzer, Einl. zum WEG, §§ 1 - 25, 2005, § 18 Rn. 35).
  • BayObLG, 29.07.2004 - 2Z BR 98/04

    Nutzung bei Fehlen eines Zugangs zum Dachspitz vom Gemeinschaftseigentum

    Bauliche Veränderungen bedürfen zwar der Zustimmung nicht, wenn damit erstmals der nach der Teilungserklärung oder dem Aufteilungsplan vorgesehene ordnungsmäßige Zustand hergestellt werden soll (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. BayObLG NZM 1999, 578).
  • LG Düsseldorf, 25.08.2009 - 16 S 82/08

    Anfechtung eines Beschlusses einer außerordentlichen

    Darüber hinaus ist anerkannt, dass aus dem vorgenannten Grund auch der - zeitlich vorgelagerte - Beschluss über eine Abmahnung eines Wohnungseigentümers im Anfechtungsprozess nur einer Prüfung formeller Mängel zugänglich ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 04. März 1999, Az.: 2 Z BR 20-99, veröffentlicht u.a. in NZM 1999, 578).
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