Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.06.1998 - 16 U 92/97   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • inselbilder.de , S. 403 (Leitsatz)

    Gewerberaummiete - Vierjährige Verjährung - Mietzinsrückforderung - überhöhnte Grundfläche

    (Hinweis: Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format, 6 MB)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Köln, 21.10.1997 - 3 O 415/97
  • OLG Köln, 08.06.1998 - 16 U 92/97

Zeitschriftenfundstellen

  • NZM 1999, 73



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)  

  • BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 30/10  

    Mietrecht - Verjährung von Rückforderungsansprüchen bei überzahlter Miete

    Insoweit ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass nach altem Recht für Rückforderungsansprüche des Mieters wegen überzahlter Miete gemäß § 197 BGB aF eine Verjährungsfrist von vier Jahren galt (vgl. OLG Köln, NZM 1999, 73; OLG Düsseldorf, DWW 1995, 84; OLG Hamburg, NJW-RR 1989, 458) und deshalb die Rückforderungsansprüche des Klägers für die im Zeitraum Oktober 2000 bis Dezember 2001 bei Inkrafttreten der Neuregelung noch nicht verjährt waren.
  • OLG Köln, 30.07.2003 - 2 U 103/99  

    Feststellungsklage zur Mietminderung bei falscher Flächenberechnung

    Das kann insbesondere bei einem erheblichen Abweichen der tatsächlichen Raumgröße von der vertragsgemäßen Mietfläche der Fall sein, jedenfalls dann, wenn es sich bei der Flächenangabe um eine solche Eigenschaft der Mietsache handelt, die auch nach den Vorstellungen der Parteien die Höhe des Mietzinses beeinflusst (vgl. OLG Köln WuM 1999, 282 [283]).
  • OLG Köln, 16.03.2001 - 19 U 102/00  

    Wiedereröffnung des mündlichen Verhandlung bei Verletzung von §§ 139 Abs. 1

    Verjährungsbeginn ist allerdings der Zeitpunkt der Erteilung der Abrechnung, da die Rückzahlungsansprüche erst in diesem Moment fällig werden und die Verjährung nicht vor Fällligkeit beginnen kann (Buch/Treier Handbuch der Geschäfts-und Wohnraummiete, 3. Aufl., VI Rn. 71 i. V. m. Rn 64; OLG Düsseldorf MDR 1990, 550; WuM 1993, 441; OLG Köln OLGR 1999, 1 ff. m. w. N.).
mehr
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2009 - 24 U 77/09  

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen des Leasingnehmers auf Rückzahlung

    Die vierjährige Verjährungsfrist des § 197 BGB in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung (künftig: a.F.) gilt für periodisch fällig werdende, rechtsgrundlos geleistete Zahlungen (vgl. zum Anspruch auf Rückerstattung von Mehrwertsteuer auf Leasingraten BGH NJW 2006, 364 ff.; für Mieten und Mietnebenkosten vgl. OLG Hamburg NJW-RR 1989, 458; OLG Hamm NJW-RR 1996, 523; OLG Köln NZM 1999, 73; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Auflage, § 197 Rn. 4) und somit auch für die vom Kläger rechtsgrundlos geleisteten Leasingraten.
  • KG, 30.09.2005 - 12 U 213/04  

    Gewerberaummiete - Mangel der Mietsache bei weniger als 10% der Nutzfläche?

    a) Zwar geht die Entwicklung in der Rechtsprechung dahin, Flächenabweichungen nicht nur als zusicherungsfähige Eigenschaft, sondern zugleich nach der Verkehrsanschauung als Fehler zu verstehen und bei einer erheblichen Abweichung einen Mangel anzunehmen (vgl. OLG Köln NZM 1999, 73 = WuM 1999, 282; OLG Dresden NJW-RR 1998, 512 f. = WuM 1998, 144 = OLGR 1998, 309; Bub in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Kap. II Rn. 645; Kraemer NZM 1999, 156, 160 (3. d))), wie es dem gewandelten Verständnis zum Fehlerbegriff entspricht (vgl. Kraemer NZM 1999, 156, 159).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht