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   BayObLG, 21.05.1999 - 2Z BR 188/98   

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https://dejure.org/1999,6369
BayObLG, 21.05.1999 - 2Z BR 188/98 (https://dejure.org/1999,6369)
BayObLG, Entscheidung vom 21.05.1999 - 2Z BR 188/98 (https://dejure.org/1999,6369)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Mai 1999 - 2Z BR 188/98 (https://dejure.org/1999,6369)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Überprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung - Gartenhaus auf Sondernutzungsfläche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 1 T 7911/98
  • BayObLG, 21.05.1999 - 2Z BR 188/98

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 809
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 21.04.1992 - 2Z BR 20/92

    Anfechtung der Genehmigung der Nutzung einer Sondernutzungsfläche durch

    Auszug aus BayObLG, 21.05.1999 - 2Z BR 188/98
    a) Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß die Errichtung eines Gartenhauses auf der Sondernutzungsfläche der Antragsgegnerinnen eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums i.S. von § 22 Abs. 1 WEG darstellt (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 591 und 1992, 975/976) und dazu die Zustimmung der Antragstellerin erforderlich war, wenn deren Rechte über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt wurden.
  • BayObLG, 07.09.1994 - 2Z BR 65/94

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eine Beteiligten oder Zeugen durch das

    Auszug aus BayObLG, 21.05.1999 - 2Z BR 188/98
    Der Senat kann demnach nur überprüfen, ob das Landgericht den Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG ) und bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (§ 25 FGG ), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt worden sind (BayObLG NJW-RR 1995, 653/654 m.w.N. und st.Rspr.).
  • BayObLG, 09.07.1998 - 2Z BR 70/98

    Erfordernis der Zustimmung eines anderen Wohnungseigentümers bei einer baulichen

    Auszug aus BayObLG, 21.05.1999 - 2Z BR 188/98
    Das Landgericht hat eine Beeinträchtigung i.S. von § 14 Nr. 1 WEG bejaht, weil der optische Gesamteindruck der Anlage wesentlich verändert worden ist, und ist deswegen zu Recht von der Zustimmungsbedürftigkeit der Maßnahme ausgegangen (allg. Meinung, vgl. BayObLG NZM 1998, 775/776 m.w.N.).
  • BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 2 Z 84/87

    Umfang der Zustimmungsbedürftigkeit der Errichtung eines Gartenhäuschens als

    Auszug aus BayObLG, 21.05.1999 - 2Z BR 188/98
    a) Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß die Errichtung eines Gartenhauses auf der Sondernutzungsfläche der Antragsgegnerinnen eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums i.S. von § 22 Abs. 1 WEG darstellt (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 591 und 1992, 975/976) und dazu die Zustimmung der Antragstellerin erforderlich war, wenn deren Rechte über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt wurden.
  • BayObLG, 10.07.2003 - 2Z BR 56/03

    Schadensersatzanspruch bei Vereitelung des Verkaufs einer Eigentumswohnung durch

    Ohne Erfolg versucht der Antragsgegner, die Beweiswürdigung des Landgerichts durch seine eigene zu ersetzen (BayObLG NZM 1999, 809f.).
  • BayObLG, 26.04.2001 - 2Z BR 4/01

    Bindungswirkung der rechtsfehlerfreien Beweiswürdigung für das

    Der Senat als Rechtsbeschwerdegericht kann die Beweiswürdigung der Vorinstanzen nur beschränkt, nämlich nur auf Rechtsfehler, überprüfen (§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, § 561 Abs. 2 ZPO; BayObLG WuM 1996, 487; NZM 1999, 809/810).

    Damit kann sie im Rechtsbeschwerdeverfahren keinen Erfolg haben (BayObLG WE 1997, 275/276; NZM 1999, 809/810).

  • OLG Hamm, 18.11.2003 - 15 W 395/03

    Zustandekommen einer vertraglichen Einigung über die Genehmigung einer baulichen

    Die Feststellung, ob die Beteiligten zu 3) ihre nach § 22 Abs. 1 WEG erforderliche Zustimmung zu einer baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums erteilt haben, ist eine Frage der Auslegung einer rechtsgeschäftlichen Willenserklärung, die dem Tatrichter obliegt (BayObLG NZM 1999, 809).
  • OLG Köln, 24.10.2003 - 16 Wx 196/03

    Zustimmung zu baulichen Veränderungen im WEG -Verfahren

    Das Gericht der weiteren Beschwerde darf daher nur überprüfen, ob die Tatsacheninstanzen den Sachverhalt ausreichend erforscht haben, § 12 FGG, ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, und schließlich, ob die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt worden sind ( st. Rspr., vgl. BayObLG vom 21.5.1999, NZM 1999, 809 f. mit weit. Nachw.).
  • BayObLG, 22.04.2004 - 2Z BR 38/04

    Verwalterpflichten bei Mängel der Wohnanlage

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Beweiswürdigung der Vorinstanz nur beschränkt, nämlich nur auf Rechtsfehler überprüfen (§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, § 559 Abs. 2 ZPO; BayObLG NZM 1998, 775; 1999, 809 f.).
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