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   OLG Düsseldorf, 20.05.1998 - 3 Wx 96/98   

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https://dejure.org/1998,12951
OLG Düsseldorf, 20.05.1998 - 3 Wx 96/98 (https://dejure.org/1998,12951)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.05.1998 - 3 Wx 96/98 (https://dejure.org/1998,12951)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Mai 1998 - 3 Wx 96/98 (https://dejure.org/1998,12951)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kostenverteilungsschlüssel; Verteilungsschlüssel; Teilungserklärung; Änderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 81
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • KG, 14.06.2004 - 24 W 32/04

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels bei

    Ausgeschlossen wird die Änderung des Verteilungsschlüssels, wenn die Kostenmehrbelastung in den Risikobereich des benachteiligten Eigentümers fällt, etwa wenn sich der beabsichtigte Ausbau verzögert (KG FGPrax 2004, 7 = ZfIR 2003, 867; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 1547 = NZM 1998, 867; NZM 1999, 81 = FGPrax 1998, 212).
  • KG, 01.09.2003 - 24 W 285/02

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels wegen

    Errichtet ein Miteigentümer die Teilungserklärung selbst und bestimmt er dabei die Größe der Miteigentumsanteile sowie die Kostenverteilung in Kenntnis des Umstandes, dass zur Nutzung seines Sondereigentums noch weitere Maßnahmen nötig sind, so kann er nicht die Unbilligkeit der Kostenverteilung geltend machen, wenn er die zur Nutzung erforderlichen Arbeiten dann mangels entsprechendem Nutzungswillen nicht durchführen lässt (OLG Düsseldorf NZM 1998, 867, 868; NZM 1999, 81, 82).

    Jeder Wohnungseigentümer soll sich beim Erwerb seines Wohnungseigentums über den in der Teilungserklärung festgelegten Kostenverteilungsschlüssel informieren und sich hierauf verlassen können (OLG Düsseldorf NZM 1998, 867, 868; NZM 1999, 81, 82; BayObLGZ 2000, 301, 302).

  • OLG München, 26.09.2005 - 34 Wx 74/05

    Berücksichtigung schriftsätzlichen Vorbringens nach mündlicher Verhandlung im

    Die Anspruchsvoraussetzungen sind wegen des Vertrauens der Wohnungseigentümer in den Bestand der Vereinbarung aber regelmäßig eng auszulegen (OLG Düsseldorf NZM 1999, 81/82).
  • BayObLG, 11.04.2001 - 2Z BR 121/00

    Änderung der Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    e) Ein Anspruch auf Abänderung der Teilungserklärung lässt sich jedoch in Ausnahmefällen aus dem Sonderverhältnis der Wohnungseigentümer (§ 10 Abs. 1 WEG) herleiten, welches Schutz-, Treue- und Mitwirkungspflichten nach § 242 BGB begründet (BayObLG-RR 1987, 714/715; ZMR 1995, 495/497; NZM 1999, 81/82; LG Wuppertal NJW-RR 1986, 1074; Müller Rn. 35).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 3 Wx 126/99

    Begriff der baulichen Veränderung

    Ein Anspruch eines Miteigentümers gegenüber den übrigen Mitgliedern der Gemeinschaft auf Abänderung des vereinbarten Verteilungsschlüssels kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn eine nicht sachgerechte Festlegung der Miteigentumsanteile zu grob unbilligen Ergebnissen bei der Kostenverteilung führt und wegen außergewöhnlicher Umstände ein Festhalten an der geltenden Regelung grob unbillig wäre und damit gegen Treu und Glauben verstieße (vgl. BayObLG WE 1997, 119, 120; 158, 160; Senatsbeschluß v. 20.5.1998 - 3 Wx 96/98 m.w.N.).
  • KG, 07.03.2001 - 24 W 6265/00

    Voraussetzungen für die Aufhebung eines angefochtenen Beschlusses; Umfang der

    Ist danach die Beschlussfassung zu TOP 2 vom 12. Juni 1999 mit Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung nicht zu vereinbaren, war auch dieser Eigentümerbeschluss auf die Rechtsbeschwerde der Antragsteller unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und unter teilweiser Änderung des Beschlusses des Amtsgerichts für ungültig zu erklären, ohne dass es auf die Frage ankommt, ob die Wohnungseigentümer, die einen ursprünglich vorgesehenen Ausbau von Wohnungen aus finanziellen Gründen unterlassen, überhaupt einen Anspruch gegen die übrigen Mitglieder der Gemeinschaft auf Abänderung des vereinbarten Verteilungsschlüssels haben (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1547 = ZMR 1998, 651 ; NZM 1999, 81).
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