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Rechtsprechung
   KG, 18.11.1998 - 24 W 4180/97   

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https://dejure.org/1998,2452
KG, 18.11.1998 - 24 W 4180/97 (https://dejure.org/1998,2452)
KG, Entscheidung vom 18.11.1998 - 24 W 4180/97 (https://dejure.org/1998,2452)
KG, Entscheidung vom 18. November 1998 - 24 W 4180/97 (https://dejure.org/1998,2452)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 8, 23 Abs. 2 und 4, 25 Abs. 2
    Stimmrecht bei Unterteilung; Kausalität des Einberufungsmangels

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kausalität des Einberufungsmangels; Stimmrecht bei Unterteilung; Wohnungseigentümerversammlung ohne Mitwirkung des Verwalters

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Stimmrecht bei Unterteilung; Kausalität des Einberufungsmangels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 8 § 23 Abs. 2, Abs. 4 § 25
    Stimmrecht bei Unterteilung; Kausalität des Einberufungsmangels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    WEG §§ 8, 23 Abs. 2 und 4, 25 Abs. 2
    Stimmrecht bei Unterteilung eines Wohnungseigentums

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 850
  • FGPrax 1999, 90
  • ZMR 1999, 426
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 17.01.1991 - BReg. 2 Z 161/90
    Auszug aus KG, 18.11.1998 - 24 W 4180/97
    Da eine Stimmrechtsvermehrung der im Zeitpunkt der Teilungserklärung vorhandenen 16 Stimmrechte durch Unterteilung von Wohnungseigentumseinheiten nicht möglich war - dadurch wäre in unzulässiger Weise der Status der übrigen Wohnungseigentümer verändert worden - (vgl. auch BayObLG, WE 1992, 55 = NJW-RR 1991, 910; OLG Köln, WE 1992, 259), waren in der Eigentümerversammlung nach der Stimmkraft weniger als die Hälfte der Wohnungseigentümer erschienen und weniger als die Hälfte aller Wohnungseigentümer vertreten.
  • OLG Düsseldorf, 24.01.1990 - 3 Wx 571/89

    Stimmrechte bei Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus KG, 18.11.1998 - 24 W 4180/97
    Werden von ursprünglich 16 Wohnungseigentumseinheiten vier so unterteilt, daß insgesamt 20 Einheiten entstehen, so haben - bei Vereinbarung des Objektprinzips - die Eigentümer der unterteilten Einheiten je eine halbe Stimme, die sie jeweils selbständig abgeben können (wie OLG Düsseldorf, OLGZ 1990, 152 = NJW-RR 1990, 521 = WE 1990, 170).
  • KG, 16.09.1988 - 24 W 3952/88
    Auszug aus KG, 18.11.1998 - 24 W 4180/97
    Der Verwalter hat regelmäßig nicht das Recht, die ordnungsgemäß einberufene und zusammengetretene Versammlung aufzulösen (vgl. Senat, OLGZ 1989, 51, 52 = NJW-RR 1989.16 = WE 1989, 26).
  • KG, 10.03.1993 - 24 W 1701/92
    Auszug aus KG, 18.11.1998 - 24 W 4180/97
    Eine solche Feststellung wird ohne weiteres dann getroffen werden können, wenn trotz des Einberufungsmangels sämtliche Wohnungseigentümer in einer sogenannten Vollversammlung bei der Beschlußfassung mitgewirkt haben (vgl. Senat, OLGZ 1994, 27 = WE 1993, 221 = WuM 1993, 303), was vorliegend aber nicht der Fall war.
  • BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01

    Stimmrecht des mit einem Nießbrauch belasteten Wohnungseigentümers

    Damit scheidet eine Ungültigerklärung dann aus, wenn feststeht, daß der angefochtene Beschluß auch bei ordnungsgemäßer Einberufung ebenso gefaßt worden wäre (BayObLG, NZM 1999, 130; KG, NJWE-Mietrecht 1997, 134; ZMR 1999, 426, 428; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 23 Rdn. 150; noch weitergehend Weitnauer/Lüke, aaO, § 24 Rdn. 7, die eine Ungültigerklärung bei Verletzung der gesetzlicher Fristverstoß generell verneinen).
  • OLG Zweibrücken, 19.12.2001 - 3 W 272/01

    Vereinsrecht: Beschwerde gegen Zurückweisung der Anregung auf Einleitung eines

    Eine solche Feststellung ist jedoch bereits dann unmöglich, wenn sich nicht ausschließen lässt, dass die ordnungsgemäße Mitteilung des Beschlussgegenstandes zu einem anderen Abstimmungsergebnis geführt hätte (vgl. OLG Frankfurt am Main aaO S. 222; Soergel/Hadding aaO § 32 Rdnr. 17; s. ferner KG FGPrax 1999, 90, 91 für die Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung).
  • LG Frankfurt/Oder, 18.09.2012 - 16 S 9/12

    Wohnungseigentumsrecht: Folgen der Nichteinhaltung der Einberufungsfrist in

    Damit scheidet eine Ungültigerklärung dann aus, wenn feststeht, das der angefochtene Beschluss auch bei ordnungsgemäßer Einberufung ebenso gefasst worden wäre (AG Hannover ZMR 2007, 404, BayObLG, NZM 1999, 130; KG, NJWE-Mietrecht 1997, 134; ZMR 1999, 426, 428).
  • KG, 14.06.2004 - 24 W 32/04

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels bei

    Wollte man das bloße Quotenstimmrecht für die "unterteilten" Wohnungseigentumsrechte aufgeben und ihnen trotz des vereinbarten Objektstimmrechts dennoch eine volle Stimme zubilligen, wäre dies eine fühlbare Beeinträchtigung der anderen Wohnungseigentümer, die in den Fällen des Objektstimmrechts entgegen BGHZ 49, 250; 73, 150 folglich eine zustimmungsfreie Unterteilung immer ausschließen würde (KG NZM 1999, 850 = FGPrax 1999, 90; OLG Düsseldorf NJW-RR 1990, 521; OLG Hamm ZWE 2002, 489).
  • OLG Hamm, 04.07.2005 - 15 W 256/04

    Vorratsteilung; Stimmrecht für nicht errichtetes Sondereigentum

    2 Z 31/90">NJW-RR 1990, 784; KG WuM 1999, 716) ist die Kammer ausgegangen.
  • OLG Köln, 17.03.2009 - 16 Wx 169/08

    Voraussetzungen der Zurückverweisung im Beschwerdeverfahren nach dem FGG

    Nach ständiger Rechtsprechung beruht eine Beschlussfassung nicht auf einem formellen Mangel, wenn feststeht, dass der angefochtene Beschluss auch bei ordnungsgemäßer Einberufung ebenso gefasst worden wäre (BGH NJW 2002, 1647, 1651; Senat v. 9.1.1996, OLGR 1996, 209; BayObLG, NJW-RR 1997, 289; KG, ZMR 1999, 426; OLG Hamm, WE 1996, 33).
  • AG München, 28.02.2018 - 481 C 793/17

    Beschlussanfechtung, Feststellungs- und Beschlussersetzungsklage hinsichtlich der

    Der in der Rechtsprechung als ausreichend angesehene Fall, in dem trotz eines Einberufungsmangels sämtliche Wohnungseigentümer in einer Vollversammlung bei der Beschlussfassung mitgewirkt haben (KG Berlin - 24 W 4180/97, FGPrax 1999, 90) ist vorliegend ebensowenig gegeben wie der Fall, dass die ganz überwiegende Zahl der Wohnungseigentümer anwesend war und für den angefochtenen Beschluss gestimmt hat (LG Köln - 29 S 121/11 = ZMR 2012, 727).
  • OLG Frankfurt, 04.07.2003 - 20 W 11/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer bei

    2 Z 103/85">NJW-RR 1986, 813; NJR-RR 1990, 784, 785; WE 1993, 169; OLG Köln WuM 1996, 246; OLG Düsseldorf WE 1997, 145, 146; WE 1998, 308; KG ZMR 1999, 426, 428; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 23 Rz. 150).
  • OLG Hamm, 25.03.2003 - 15 W 19/03

    Schaffung eines Zugangs zum gemeinschaftlichen Garten für eine durch Unterteilung

    2 Z 161/90">NJW-RR 1991, 910; KG NZM 1999, 850, 852; Senat NZM 2003, 123; Bärmann/Pick, WEG, 8. Aufl., § 8 Rdnr. 43; Staudinger/Rapp, WEG, 12. Bearb., § 6 Rdnr. 5; Streblow, MittRhNotK 1987, 141, 147).
  • OLG Hamm, 12.03.2002 - 15 W 358/01

    Stimmrecht und Unterteilung eines Wohnungseigentums

    2 Z 161/90">NJW-RR 1991, 910; KG NZM 1999, 850, 852; OLG Köln WE 1992, 259, 260; Bärmann-Merle, WEG, 8. Aufl., § 25 Rdn. 40; Bärmann-Pitt, a.a.O., § 8 Rn. 43; Staudinger/Rapp, WEG, 12. Aufl., § 6 Rn. 5; Staudinger/Bub a.a.O., § 25 Rdn. 159).
  • KG, 15.09.1999 - 24 W 9353/97

    Vermehrung von Stimmrechten bei nachträglicher Unterteilung eines

  • AG Erfurt, 13.04.2016 - 5 C (WEG) 29/12

    Wohnungseigentum: Anforderungen an eine Jahresabrechnung; Maßnahmen der

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Rechtsprechung
   BayObLG, 18.05.1999 - 2Z BR 1/99   

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https://dejure.org/1999,2951
BayObLG, 18.05.1999 - 2Z BR 1/99 (https://dejure.org/1999,2951)
BayObLG, Entscheidung vom 18.05.1999 - 2Z BR 1/99 (https://dejure.org/1999,2951)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Mai 1999 - 2Z BR 1/99 (https://dejure.org/1999,2951)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Wohnungsverwaltung; Gemeinschaftsordnung; Aufzugskosten

  • Judicialis

    GO § 6; ; GO § 6 Abs. 1; ; GO § 5 Abs. 2; ; GO § 5 Abs. 3; ; GO § 6 Abs. 5; ; FGG § 20 Abs. 2; ; FGG §... 22 Abs. 1; ; FGG § 16 Abs. 2 Satz 1; ; WEG § 27 Abs. 2 Nr. 4; ; WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 43 Abs. 1; ; WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 47 Satz 1; ; WEG § 48 Abs. 3 Satz 3; ; ZPO §§ 116 ff.; ; ZPO § 189 Abs. 1; ; ZPO § 187 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Zur Zustellung an den persönlich oder als Eigentümer an einem Wohnungseigentumsverfahren beteiligten Verwalter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Aschaffenburg - 4 UR II 20/97
  • LG Aschaffenburg - 1 T 13/98
  • BayObLG, 18.05.1999 - 2Z BR 1/99

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 850 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 28.06.1984 - VII ZB 15/83

    Kosten für einen Aufzug bei einer aus mehreren Gebäuden bestehenden

    Auszug aus BayObLG, 18.05.1999 - 2Z BR 1/99
    Nach der zitierten Bestimmung der Gemeinschaftsordnung, die der Senat selbständig auslegen kann (vgl. dazu und zu den Auslegungsgrundsätzen BGHZ 92, 18/21; 121, 236/239; BayObLG NZM 1998, 775 m.w.N.) hat diese Kosten "jeder Sondereigentümer entsprechend seinem im Grundbuch eingetragenen Miteigentumsanteil" zu tragen; die vereinbarte Regelung stimmt somit mit der gesetzlichen des § 16 Abs. 2 WEG überein.

    Sie enthält keine Lücke, die im Wege der ergänzenden Auslegung auszufüllen wäre (vgl. BGHZ 92, 18/21; BayObLG WuM 1992, 155 f.).

    Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, daß ein Wohnungseigentümer die Kosten für solche Einrichtungen nicht mitzutragen hätte, die ihm persönlich keinen Nutzen bringen (BGHZ 92, 18/23; BayObLGZ aaO; OLG Hamburg DWE 1975, 26; OLG Köln WuM 1995, 446).

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 19.10.1977 (DWE 1978, 87 ff.) ist durch den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 28.6.1984 (BGHZ 92, 18 ff.) überholt.

  • BayObLG, 12.12.1991 - BReg. 2 Z 157/91

    Beteiligung an Kosten für einen Aufzug in einer Mehrhausanlage

    Auszug aus BayObLG, 18.05.1999 - 2Z BR 1/99
    Sie enthält keine Lücke, die im Wege der ergänzenden Auslegung auszufüllen wäre (vgl. BGHZ 92, 18/21; BayObLG WuM 1992, 155 f.).
  • BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 108/96

    Änderung der Gemeinschaftsordnung durch vereinbarungsersetzenden

    Auszug aus BayObLG, 18.05.1999 - 2Z BR 1/99
    Mit der sofortigen weiteren Beschwerde wird nur noch das Ziel verfolgt, § 6 Absatz 1 der Gemeinschaftsordnung bezüglich der Aufzugskosten abzuändern, nicht aber, die Eigentümerbeschlüsse zu TOP 2 und TOP 3 der Versammlung vom 7.3.1997 für ungültig zu erklären; den Antrag zu TOP 8 lehnten die Wohnungseigentümer mehrheitlich ab, so daß es entgegen der Ansicht des Amtsgerichts hier an einem Beschluß fehlt, der für ungültig erklärt werden könnte, vielmehr ein sogenannter Nichtbeschluß vorliegt (vgl. BayObLGZ 1996, 256/257).
  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94

    Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung

    Auszug aus BayObLG, 18.05.1999 - 2Z BR 1/99
    Zwar kann ein solcher Anspruch ausnahmsweise bestehen, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der geltenden Regelung als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen; bei der Prüfung ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist ein strenger Maßstab anzulegen (BGHZ 130, 304/312 m.w.N.; BayObLGZ 1987, 66/69; BayObLG WuM 1995, 216 f.; OLG Köln NZM 1998, 484 f.; KG WuM 1999, 54 f.).
  • BayObLG, 09.07.1998 - 2Z BR 70/98

    Erfordernis der Zustimmung eines anderen Wohnungseigentümers bei einer baulichen

    Auszug aus BayObLG, 18.05.1999 - 2Z BR 1/99
    Nach der zitierten Bestimmung der Gemeinschaftsordnung, die der Senat selbständig auslegen kann (vgl. dazu und zu den Auslegungsgrundsätzen BGHZ 92, 18/21; 121, 236/239; BayObLG NZM 1998, 775 m.w.N.) hat diese Kosten "jeder Sondereigentümer entsprechend seinem im Grundbuch eingetragenen Miteigentumsanteil" zu tragen; die vereinbarte Regelung stimmt somit mit der gesetzlichen des § 16 Abs. 2 WEG überein.
  • KG, 09.10.1973 - 1 W 705/73
    Auszug aus BayObLG, 18.05.1999 - 2Z BR 1/99
    Eine Heilung des Zustellungsmangels gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 FGG, § 187 Satz 1 ZPO scheitert an der Bestimmung des § 187 Satz 2 ZPO; die Zweiwochenfrist des § 22 Abs. 1 FGG wird wie eine Notfrist im Sinne der Zivilprozeßordnung behandelt (BGH RdL 1954, 128; BayObLGZ 1958, 309/312; KG OLGZ 1974, 328/330; OLG Saarbrücken FGPrax 1995, 251 f.; Keidel/Schmidt FGG 14. Aufl. § 16 Rn. 51).
  • KG, 01.10.1990 - 24 W 184/90

    Änderung des in der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümer festgelegten

    Auszug aus BayObLG, 18.05.1999 - 2Z BR 1/99
    Der Anspruch auf Abänderung oder Ergänzung einer Regelung kommt dabei nicht nur bei einer nachträglichen wesentlichen Veränderung der für die Regelung maßgebenden Umstände in Betracht, sondern auch dann, wenn sich die Regelung (insbesondere über die Verteilung der Lasten und Kosten) als von Anfang an verfehlt erweist (BGHZ 95, 137/141; BayObLGZ 1991, 396/398; KG NJW-RR 1991, 1169 f.; OLG Hamm FGPrax 1996, 176 f.).
  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 18.05.1999 - 2Z BR 1/99
    Nach der zitierten Bestimmung der Gemeinschaftsordnung, die der Senat selbständig auslegen kann (vgl. dazu und zu den Auslegungsgrundsätzen BGHZ 92, 18/21; 121, 236/239; BayObLG NZM 1998, 775 m.w.N.) hat diese Kosten "jeder Sondereigentümer entsprechend seinem im Grundbuch eingetragenen Miteigentumsanteil" zu tragen; die vereinbarte Regelung stimmt somit mit der gesetzlichen des § 16 Abs. 2 WEG überein.
  • OLG Köln, 30.03.1998 - 16 Wx 56/98

    Änderung des Verteilungsschlüssels hinsichtlich der Wasserabrechnung

    Auszug aus BayObLG, 18.05.1999 - 2Z BR 1/99
    Zwar kann ein solcher Anspruch ausnahmsweise bestehen, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der geltenden Regelung als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen; bei der Prüfung ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist ein strenger Maßstab anzulegen (BGHZ 130, 304/312 m.w.N.; BayObLGZ 1987, 66/69; BayObLG WuM 1995, 216 f.; OLG Köln NZM 1998, 484 f.; KG WuM 1999, 54 f.).
  • BGH, 10.12.1992 - V ZB 3/92

    Beschwerdeberechtigung im Beschlußanfechtungsverfahren nach

    Auszug aus BayObLG, 18.05.1999 - 2Z BR 1/99
    Das Rechtsmittel der weiteren Rechtsbeschwerdeführer wäre auch, soweit es sich gegen die Zurückweisung der Anfechtungsanträge richten würde, wegen § 20 Abs. 2 FGG unzulässig (BGHZ 120, 396/398 f.; BayObLGZ 1992, 21/24 f.).
  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

  • BayObLG, 26.07.1994 - 2Z BR 72/94

    Zustellung an einen Verwalter, der zugleich Wohnungseigentümer ist, in seiner

  • BayObLG, 19.02.1987 - BReg. 2 Z 114/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

  • BayObLG, 18.11.1991 - BReg. 2 Z 124/91

    Abweichung vom gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssel

  • BayObLG, 31.01.1992 - BReg. 2 Z 119/91

    Formelle Beteiligung alle materiell Beteiligten am Verfahren

  • OLG Köln, 13.02.1995 - 16 Wx 6/95

    Anspruch auf Änderung der Gemeinschaftsordnung

  • BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 95.83

    Einfamilienhaus - Steuerbegünstigung - Überschreitung der Wohnflächengrenze -

  • BayObLG, 20.01.1983 - BReg. 2 Z 20/82
  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Findet die Regelung nur auf einzelne Kostenpositionen Anwendung, kann es auf das Verhältnis der hierdurch bedingten Mehrkosten zu den einen Wohnungseigentümer insgesamt treffenden Gemeinschaftskosten ankommen (BayObLG, WuM 2001, 88, 89).
  • BayObLG, 24.11.2004 - 2Z BR 156/04

    Eigentümerbeschluss zur Kostenverteilung aufgrund fehlerhaftem Kostenschlüssel -

    Es gibt nämlich keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass ein Wohnungseigentümer die Kosten für solche Einrichtungen nicht mittragen müsste, die ihm persönlich keinen Nutzen bringen (BGHZ 92, 18/23; BayObLG WuM 2001, 88; WuM 1992, 155).
  • OLG Köln, 05.07.2001 - 16 Wx 27/01

    WEG -Recht: Anspruch auf Änderung des Verteilungsschlüssels aus

    Ein derartiger Anspruch ist allerdings auf besonders gelagerte Ausnahmefälle zu beschränken, weil jeder Wohnungseigentümer bei Erwerb in der Lage war, sich beispielsweise über den geltenden Kostenverteilungsschlüssel zu informieren und sich - etwa im Rahmen einer Rentabilitätsberechnung vor dem Kauf - hierauf einstellen kann, und umgekehrt ein durch den Schlüssel begünstigter Eigentümer sich - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - darauf verlassen können muss, dass das einmal Vereinbarte gilt und nicht ständig unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Änderung aus Billigkeitsgesichtspunkten steht (vgl. z. B. BGHZ 95, 137 = ZMR 1986, 19; BGHZ 130, 304 = NJW 1995, 2791 = MDR 1995, 1112; BayObLG NZM 2001, 290 = ZMR 2001, 473; BayObLG WuM 2001, 88; BayObLGR 1997, 10; Senatsbeschlüsse WE 1995, 155 = OLGR 1995, 194 u. OLGR 1998, 174 = NZM 1998, 484 = ZMR 1998, 799).

    2 Z 124/91">MDR 1992, 673; BayObLG WuM 2001, 88; Senatsbeschluss OLGR 1998, 174 = NZM 1998, 484 = ZMR 1998, 799).

  • BayObLG, 20.01.2005 - 2Z BR 141/04

    Eigentümerbeschluss zur Abrechnung mit fehlerhaftem Kostenverteilungsschlüssel -

    Dass diese Einheit im Abrechnungszeitraum aus der Hausreinigung keinen oder nur einen geringfügigen Nutzen ziehen konnte, ist für die Kostenverteilung grundsätzlich bedeutungslos (BGHZ 92, 18/23; BayObLG WuM 2001, 88; siehe auch BayObLG Beschluss vom 24.11.2004, 2Z BR 156/04).
  • BayObLG, 15.06.2000 - 2Z BR 1/00

    Geschäftswert und Beschwerdewert

    Die Belastung mit Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums hängt auch nicht davon ab, daß ein Eigentümer eine gemeinschaftliche Einrichtung tatsächlich nutzt (vgl. z.B. zu den Aufzugskosten BGHZ 92, 18/21 f.; BayObLG WuM 1992, 155 f.; Senatsbeschluß vom 18.5.1999, 2Z BR 1/99, Leitsatz in NZM 1999, 850).
  • OLG Zweibrücken, 01.03.2000 - 3 W 270/99
    Auch ein allgemeiner Grundsatz, wonach ein Wohnungseigentümer die Kosten für solche Einrichtungen nicht mitzutragen hätte, die ihm persönlich keinen Nutzen bringen, besteht nicht (BGHZ 92, 23 m.w.N.; BayObLG Beschluss vom 18. Mai 1999 - 2 ZBR 1/99 -).
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   KG, 28.05.1999 - 24 W 1698/99   

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KG, 28.05.1999 - 24 W 1698/99 (https://dejure.org/1999,15052)
KG, Entscheidung vom 28.05.1999 - 24 W 1698/99 (https://dejure.org/1999,15052)
KG, Entscheidung vom 28. Mai 1999 - 24 W 1698/99 (https://dejure.org/1999,15052)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mindestvoraussetzungen für einen vereinbarungsersetzenden Mehrheitsbeschluss über die Änderung des Kostenverteilungsschlüssels; Feststellung im Versammlungsprotokoll, dass jeder Wohnungseigentümer für die Instandhaltung seiner Fenster selbst verantwortlich ist; ...

  • grundeigentum-verlag.de

    Änderung des Kostenverteilungsschlüssels; Anforderungen an einen vereinbarungsersetzenden Mehrheitsbeschluß; Abwälzung von Instandhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum auf Sondereigentümer

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 850 (Ls.)
  • FGPrax 1999, 177
  • ZMR 1999, 657
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 25.09.2001 - 2Z BR 65/01

    Beseitigungsanspruch des Wohnungseigentümers - Cafe-Terrasse auf

    Die von der Antragstellerin zitierte Entscheidung des Kammergerichts vom 28.5.1999 (ZMR 1999, 657) betrifft einen von der damals überwiegenden Meinung als zulässig erachteten "vereinbarungsersetzenden Mehrheitsbeschluss" und Mindestvoraussetzungen für dessen Gültigkeit auch gegenüber Rechtsnachfolgern.
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