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Rechtsprechung
   LG Berlin, 08.12.1998 - 63 S 150/98   

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https://dejure.org/1998,8924
LG Berlin, 08.12.1998 - 63 S 150/98 (https://dejure.org/1998,8924)
LG Berlin, Entscheidung vom 08.12.1998 - 63 S 150/98 (https://dejure.org/1998,8924)
LG Berlin, Entscheidung vom 08. Dezember 1998 - 63 S 150/98 (https://dejure.org/1998,8924)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Zurückbehalten der Kaution wegen nicht abgerechneter Betriebskosten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sicherungszweck einer Mietsicherheit für Betriebskosten; Zurückbehaltungsrecht wg. noch nicht abgerechneter Betriebskosten gegenüber Mietkaution

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 960
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamburg, 06.01.1988 - 4 U 36/87

    Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs des Mieters auf Rückzahlung der Kaution;

    Auszug aus LG Berlin, 08.12.1998 - 63 S 150/98
    Zwar hat das OLG Hamburg (NJW-RR 1988, 651) entschieden, daß auch offene Nebenkostenabrechnungen zur Zurückbehaltung einer Kaution berechtigen können.
  • LG Frankfurt/Main, 11.06.1985 - 11 S 24/85
    Auszug aus LG Berlin, 08.12.1998 - 63 S 150/98
    Der Deckung der entstehenden Kosten dienen vielmehr die vereinbarten Vorschüsse, die der Vermieter in Höhe der voraussichtlich entstehenden Kosten verlangen kann (vgl. LG Darmstadt, WuM 1987, 273; AG Offenbach, WuM 1986, 117; AG Aachen, ZMR 1986, 315).
  • BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 2/87

    Voraussetzungen der Vorlage einer Rechtsfrage auf dem Gebiet des

    Auszug aus LG Berlin, 08.12.1998 - 63 S 150/98
    Zwar ist dem Vermieter nach Beendigung des Mietvertrags eine angemessene Frist einzuräumen, innerhalb der er sich zu entscheiden hat, ob und in welcher Weise er die Kaution zur Abdeckung seiner Ansprüche verwenden will (BGHZ 101, 244 = NJW 1987, 2372).
  • LG Kassel, 02.02.1989 - 1 S 707/88
    Auszug aus LG Berlin, 08.12.1998 - 63 S 150/98
    Selbst wenn man aufgrund von etwaigen noch nicht fälligen Nebenkostennachforderungen grundsätzlich ein Zurückbehaltungsrecht des Vermieters an der vom Mieter geleisteten Kaution anerkennen sollte (LG Kassel, WuM 1989, 511; Kinne/Schach, MietvertragsR, § 550b BGB Rdnr. 19), ist dieses im Hinblick auf die Höhe der normalerweise zu erwartenden Nachforderung jedenfalls nicht in Höhe der gesamten Kaution gerechtfertigt.
  • AG Offenbach, 27.11.1985 - 34 C 3288/85
    Auszug aus LG Berlin, 08.12.1998 - 63 S 150/98
    Der Deckung der entstehenden Kosten dienen vielmehr die vereinbarten Vorschüsse, die der Vermieter in Höhe der voraussichtlich entstehenden Kosten verlangen kann (vgl. LG Darmstadt, WuM 1987, 273; AG Offenbach, WuM 1986, 117; AG Aachen, ZMR 1986, 315).
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Rechtsprechung
   LG Köln, 08.06.1999 - 3 O 32/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,16758
LG Köln, 08.06.1999 - 3 O 32/99 (https://dejure.org/1999,16758)
LG Köln, Entscheidung vom 08.06.1999 - 3 O 32/99 (https://dejure.org/1999,16758)
LG Köln, Entscheidung vom 08. Juni 1999 - 3 O 32/99 (https://dejure.org/1999,16758)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1171
  • NZM 1999, 960
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