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OLG Düsseldorf, 10.12.1998 - 10 U 57/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGBG § 9; BGB §§ 535 ff § 554a BGB
Mietvertragsrecht: Akzeptierung des beigebrachten Nachmieters durch den Vermieter - Fristlose Kündigung durch den Mieter - Haftung für Schlußrenovierung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZM 1999, 970
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.04.1992 - XII ZR 221/90
Anforderungen an die Zulässigkeit der Berufung; Voraussetzungen für das Vorliegen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.12.1998 - 10 U 57/98
Eine Ausnahme von dem vorstehend gekennzeichneten Grundsatz gilt allerdings dann, wenn das Zahlungsbegehren des Verpächters im Anschluß an die Ablehnung des angebotenen Nachpächters den Vorwurf unzulässiger Rechtsausübung unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB ) begründet (vgl. z.B. BGH-NJW-RR 1992, 1032 und Senat MDR 1994, 1008 = WuM 1994, 469). - OLG Düsseldorf, 14.07.1994 - 10 U 174/93
Mietzahlungspflicht bei Auszug vor Beendigung des Mietverhältnisses
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.12.1998 - 10 U 57/98
Eine Ausnahme von dem vorstehend gekennzeichneten Grundsatz gilt allerdings dann, wenn das Zahlungsbegehren des Verpächters im Anschluß an die Ablehnung des angebotenen Nachpächters den Vorwurf unzulässiger Rechtsausübung unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB ) begründet (vgl. z.B. BGH-NJW-RR 1992, 1032 und Senat MDR 1994, 1008 = WuM 1994, 469).
- AG Brandenburg, 23.03.2018 - 34 C 93/15
Mitmieter zieht aus: Wann haftet er weiter und wann ist er aus dem Mietverhältnis …
Die Bewertung einer Erklärung als Angebot zum Abschluss eines Mietaufhebungsvertrags ist in der Regel zwar nur dann gerechtfertigt, wenn durch die betreffende Erklärung mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck kommt, dass sich der Erklärende hierdurch binden will ( BVerfG , Beschluss vom 19.08.1996, Az.: 2 BvR 2488/94, u.a. in: WuM 1997, Seite 27; OLG Koblenz , Urteil vom 14.02.2002, Az.: 5 U 990/01, u.a. in: WuM 2002, Seiten 552 ff. OLG Düsseldorf , Urteil vom 10.12.1998, Az.: 10 U 57/98, u.a. in: NZM 1999, Seiten 970 f.; OLG Naumburg , Urteil vom 25.11.1997, Az.: 11 U 940/97, u.a. in: WuM 1998, Seiten 283 f.; LG Köln , NJW-RR 1993, Seite 1096; LG München , WuM 1990, Seiten 335 f.; AG Nordhorn , Urteil vom 19.11.1996, Az.: 8 3 C 1497/96, u.a. in: WuM 1997, Seiten 36 f. ), jedoch geht das erkennende Gericht in der hiesigen Sache davon aus, dass die damalige Vermieterin sich hinsichtlich eines derartigen Mietaufhebungsvertrages mit der nunmehrigen Beklagten zu 2.) binden wollte, wie noch ausgeführt werden wird. - OLG Düsseldorf, 27.05.2010 - 10 U 147/09
Abgrenzung von Miete und Pacht bei der Überlassung eines vom Vermieter …
Zwar können grundsätzlich auch längere Zeit zurückliegende Vorfälle zur Rechtfertigung einer fristlosen Kündigung unter dem Gesichtspunkt einer schuldhaft schweren Pflichtverletzung herangezogen werden, wenn neuerliche Verstöße gegen die pachtvertraglichen Verpflichtungen hinzutreten (Senat, Urt. v. 10.12.1998, ZMR 1999, 243 JMBl NW 1999, 117 = NZM 1999, 970 = OLGR 1999, 135 - 10 U 57/98). - OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 105/01
Nicht genehmigte Untervermietung; Zeitnahe Kündigungserklärung
Macht nämlich der Betroffene erst längere Zeit nach einer Vertragsverletzung von seinem daraus sich ergebenden Recht zur fristlosen Kündigung Gebrauch, gibt er damit zu erkennen, dass er diese Vertragsverletzung nicht als so schwerwiegend empfunden hat, dass ihm die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden könnte (vgl. z.B. BGH WuM 1983, 661 und NJW-RR 1988, 77, 78 sowie OLG München ZMR 1996, 487, OLG Celle ZMR 1995, 298, OLG Düsseldorf NZM 1999, 970 und OLG Saarbrücken MDR 1999, 86). - OLG Celle, 07.05.2003 - 2 U 200/02
Fiktive Reparaturkosten nach Maßgabe eines Kostenvoranschlages; Formularmäßige …
So hätten es auch die Obergerichte bei gewerblichen Mietverhältnissen gesehen (vgl. KG Grundeigentum 1995, 1011; OLG Frankfurt ZMR 1997, 522; OLG Düsseldorf NZM 1999, 970).