Weitere Entscheidungen unten: OLG Düsseldorf, 05.06.2000 | OLG Schleswig, 02.08.1999

Rechtsprechung
   BGH, 19.07.2000 - XII ZR 252/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5002
BGH, 19.07.2000 - XII ZR 252/98 (https://dejure.org/2000,5002)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2000 - XII ZR 252/98 (https://dejure.org/2000,5002)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2000 - XII ZR 252/98 (https://dejure.org/2000,5002)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,5002) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 1008 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Auszug aus BGH, 19.07.2000 - XII ZR 252/98
    Zur Begründung wird insoweit zunächst auf das Senatsurteil vom 16. Februar 2000 (XII ZR 279/97 = WM 2000, 1012 ff. = NJW 2000, 1714 ff. m. Anm. Eckert, EWiR 2000, 469 f.) verwiesen, das ebenfalls ein Ladengeschäft in dem C. in H. betrifft, und dem ein inhaltsgleicher Mietvertrag wie im vorliegenden Fall zugrunde liegt.

    Sollte diese Behauptung zutreffen, dann kann den Beklagten unter Umständen ein Anspruch wegen Verschuldens der Klägerin beim Vertragsschluß zustehen, der - je nach den tatsächlichen Verhältnissen trotz des Zeitablaufs - eine fristlose Kündigung unter Heranziehung des § 554a BGB rechtfertigen könnte (vgl. Senatsurteil vom 16. Februar 2000 aaO WM S. 1017 = NJW S. 1718).

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 19.07.2000 - XII ZR 252/98
    A: Da die Beklagten und Revisionsbeklagten in der mündlichen Verhandlung trotz rechtzeitiger Bekanntmachung des Termins nicht vertreten waren, ist über die Revision antragsgemäß durch Versäumnisurteil zu entscheiden, §§ 557, 331 ZPO (vgl. BGHZ 37, 79, 81 ff.).
  • BGH, 13.07.2022 - XII ZR 75/21

    Gewerberaummietrecht, Betriebsbeschränkung durch COVID-19-Pandemie

    Denn hierbei handelt es sich um Regelungen, die für Gewerberaummietverträge nicht ungewöhnlich sind, und die für sich genommen nicht zu einer Verlagerung des Verwendungsrisikos des Mieters auf den Vermieter führen (vgl. Senatsurteil vom 19. Juli 2000 - XII ZR 252/98 - juris Rn. 24).
  • BGH, 03.03.2010 - XII ZR 131/08

    Gewerberaummiete: Wirksamkeit einer formularmäßigen Betriebs- und

    Das umfasst bei der Anmietung eines Ladenlokals in einem erst noch zu errichtenden Einkaufszentrum neben der Chance, in einem später florierenden Zentrum erhöhte Gewinne zu erzielen, auch das Risiko eines Scheiterns des Gesamtobjekts mit entsprechenden negativen Folgen für das gemietete Einzelgeschäft (Senatsurteile vom 16. Februar 2000 - XII ZR 279/97 - NJW 2000, 1714 Tz. 45 ff. und vom 19. Juli 2000 - XII ZR 252/98 - juris Tz. 17 ff.).

    Ob das der Fall ist, ist durch Auslegung der getroffenen Vereinbarungen zu ermitteln (Senatsurteile vom 16. Februar 2000 - XII ZR 279/97 - NJW 2000, 1714 Tz. 46 und vom 19. Juli 2000 - XII ZR 252/98 - juris Tz. 22 ff.).

  • BGH, 12.07.2006 - XII ZR 39/04

    Formularmäßiger Beitritt des Mieters von Geschäftsräumen in einem Einkaufszentrum

    Vielmehr ist es nicht ungewöhnlich, dass es den Mietern in Einkaufszentren vertraglich zur Pflicht gemacht wird, einer Werbegemeinschaft beizutreten, die von allen Mietern und vom Betreiber des Einkaufszentrums gebildet wird (vgl. Senatsurteile vom 16. Februar 2000 - XII ZR 279/97 - NJW 2000, 1714, 1717 und vom 19. Juli 2000 - XII ZR 252/98 - veröffentlicht bei Juris; Bub in Bub/Treier Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 3. Aufl. Kap. II Rdn. 501 a; Wolf/Eckert/Ball Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts 9. Aufl. Rdn. 181, 665; Fritz Gewerberaummietrecht 4. Aufl. Rdn. 127 c; Eggersberger in Lindner-Figura/Oprée/Stellmann Geschäftsraummiete Kap. 23 Rdn. 78; Lindner-Figura NZM 1999, 738, 739 je m.w.N.).
  • KG, 05.03.2009 - 8 U 177/08

    Gewerbemietvertrag: Wirksamkeit einer die Betriebspflicht betreffenden Klausel

    Das gilt selbst dann, wenn das Betreiben des Geschäfts unrentabel ist, da die Rentabilität eines in gemieteten Räumen betriebenen Geschäftes bzw. Unternehmens grundsätzlich in die wirtschaftliche Risikosphäre des Mieters fällt und die formularmäßige Vereinbarung einer Betriebspflicht insoweit im Regelfall nicht als unangemessene Benachteiligung des Mieters zu werten ist (Schmidt/ Futterer/ Eisenschmidt, Mietrecht, 9. Auflage, § 535, Rdnr.222; Hamann, Die Betriebspflicht des Mieters bei Geschäftsraummietverhältnissen, ZMR, 2001, 581; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Auflage, Rdnr.609; Bub/Treier, Kramer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, III.A, Rdnr.938; Lindner-Figura/Oprée/Stellmann, Geschäftsraummiete, 2. Auflage, Kap.23, Rdnr.17; Gather, Konkurrenzschutz und Betriebspflicht bei der Geschäftsraummiete, DWW 2007, 94; BGH, Urteil vom 19.7.2000, XII ZR 252/98; BGH, NJW-RR 1992, 1032; KG KGR 2003, 315).
  • KG, 28.01.2013 - 8 W 5/13

    Zweck der Vereinbarung einer Betriebspflicht

    Denn die fehlende Rentabilität fällt stets in den Risikobereich des Unternehmers und ist demgemäß unbeachtlich (BGH, Urteil vom 19.Juli 2000 - XII ZR 252/98 -).
  • OLG Brandenburg, 31.08.2005 - 3 U 106/02

    Anpassung des Pachtzinses für ein Alten- und Pflegeheim wegen Änderung der

    Deshalb wird etwa der Mieter eines Ladenlokals in einem Einkaufszentrum regelmäßig nicht mit dem Einwand gehört, er könne kein oder nur noch ein geringeres Nutzungsentgelt entrichten, weil sein Geschäft schlecht laufe und kein Gewinn zu erwirtschaften sei (vgl. BGH, Urt. v. 01.07.1981 - VIII ZR 192/80, WM 1981, 1113 = NJW 1981, 2405; Urt. v. 16.02.2000 - XII ZR 279/97, NJW 2000, 1714 = WM 2000, 1012; Urt. v. 19.07.2000 - XII ZR 176/98, NZM 2000, 1005 = ZMR 2000, 814; Urt. v. 19.07.2000 - XII ZR 252/98, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.06.2000 - 3 Wx 118/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5258
OLG Düsseldorf, 05.06.2000 - 3 Wx 118/00 (https://dejure.org/2000,5258)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.06.2000 - 3 Wx 118/00 (https://dejure.org/2000,5258)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Juni 2000 - 3 Wx 118/00 (https://dejure.org/2000,5258)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,5258) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilungserklärung; Wohnungseigentümergemeinschaft; Lager; Nutzungszweck; Gewerbefläche

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufteilungsplan; Teilungserklärung; Widerspruch; Zweckbestimmung; Lager

  • Judicialis

    WEG § 1 Abs. 3; ; WEG § 5 Abs. 4; ; WEG § 8 Abs. 2 Satz 1; ; WEG § 10 Abs. 1 Satz 2; ; WEG § 15 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Rechtswirkungen der Bezeichnung einer Fläche als "Lager" im Aufteilungsplan; Rechte des Teileigentümers

  • rechtsportal.de

    Rechtswirkungen der Bezeichnung einer Fläche als "Lager" im Aufteilungsplan; Rechte des Teileigentümers

  • ibr-online

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1400
  • NZM 2000, 1008
  • FGPrax 2000, 186
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 17.11.1999 - 24 W 3094/99
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2000 - 3 Wx 118/00
    Dabei ist auf den Wortlaut und den Sinn abzustellen, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen oder in Bezug Genommenen ergibt (BGH NJW 1972, 1464; KG NZM 2000, 387, 388; Senat ZMR 1998, 186).
  • BayObLG, 23.11.1995 - 2Z BR 116/95

    Anspruch auf Unterlassung einer bestimmten Nutzung eines Sondereigentums aufgrund

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2000 - 3 Wx 118/00
    Die hieran orientierte Auslegung der Teilungserklärung führt dazu, dass der Bezeichnung als "Lager", die nur im Aufteilungsplan, nicht aber in der Teilungserklärung, vorkommt, nicht die Bedeutung einer die Nutzung des Teileigentums einschränkenden Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter nach §§ 1 Abs. 3, 5 Abs. 4, 8 Abs. 2 Satz 1, 10 Abs. 1 Satz 2, 15 Abs. 1 WEG beizumessen ist (BayObLG NJW-RR 1996, 463; 464; WuM 1999, 178, NZM 2000, 44; Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Auflage 2000 § 13 Rdz. 51), die das Vertrauen begründet, dass jedenfalls keine Nutzung zulässig ist, die mehr stört oder beeinträchtigt als die angegebene.
  • BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70

    Erbbaurecht für Werkstattgebäude

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2000 - 3 Wx 118/00
    Dabei ist auf den Wortlaut und den Sinn abzustellen, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen oder in Bezug Genommenen ergibt (BGH NJW 1972, 1464; KG NZM 2000, 387, 388; Senat ZMR 1998, 186).
  • BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 94/99

    Teilungserklärung mit Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2000 - 3 Wx 118/00
    Die hieran orientierte Auslegung der Teilungserklärung führt dazu, dass der Bezeichnung als "Lager", die nur im Aufteilungsplan, nicht aber in der Teilungserklärung, vorkommt, nicht die Bedeutung einer die Nutzung des Teileigentums einschränkenden Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter nach §§ 1 Abs. 3, 5 Abs. 4, 8 Abs. 2 Satz 1, 10 Abs. 1 Satz 2, 15 Abs. 1 WEG beizumessen ist (BayObLG NJW-RR 1996, 463; 464; WuM 1999, 178, NZM 2000, 44; Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Auflage 2000 § 13 Rdz. 51), die das Vertrauen begründet, dass jedenfalls keine Nutzung zulässig ist, die mehr stört oder beeinträchtigt als die angegebene.
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 40/09

    Wohnungseigentum: Eintragungen des planenden Architekten in den

    a) Werden Genehmigungspläne als Grundlage der Darstellung der Aufteilung des Gebäudes benutzt, kommt Eintragungen des planenden Architekten in diese Pläne daher grundsätzlich nicht die Bedeutung einer Nutzungsbeschränkung zu (st. Rechtspr., vgl. OLG Schleswig NZM 1999, 79, 80; BayObLG ZfIR 2000, 554, 555; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 1400, 1401; OLG Hamburg ZMR 2003, 446; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2005, 1540; OLG Hamm NZM 2007, 294, 295).
  • AG Berlin-Tiergarten, 25.03.2010 - 10 C 168/09

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit des Betriebs einer Speisegaststätte in einer

    a) Werden Genehmigungspläne als Grundlage der Darstellung der Aufteilung des Gebäudes benutzt, kommt Eintragungen des planenden Architekten in diese Pläne daher grundsätzlich nicht die Bedeutung einer Nutzungsbeschränkung zu (st. Rechtspr., BGH, V ZR 40/09, zitiert nach juris; vgl. auch OLG Schleswig NZM 1999, 79, 80; BayObLG ZfIR 2000, 554, 555; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 1400, 1401; OLG Hamburg ZMR 2003, 446; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2005, 1540; OLG Hamm NZM 2007, 294, 295).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 02.08.1999 - 4 W 24/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,16204
OLG Schleswig, 02.08.1999 - 4 W 24/99 (https://dejure.org/1999,16204)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02.08.1999 - 4 W 24/99 (https://dejure.org/1999,16204)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02. August 1999 - 4 W 24/99 (https://dejure.org/1999,16204)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,16204) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 1008
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 03.03.2010 - XII ZR 131/08

    Gewerberaummiete: Wirksamkeit einer formularmäßigen Betriebs- und

    Soweit - wie in der Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig (NZM 2000, 1008 und juris Tz. 4) - hypothetisch unterstellt werde, dass ein Vermieter von Gewerbeflächen in einem Einkaufszentrum eine unmittelbare Konkurrenz zu dem Gewerbebetrieb eines Mieters aktiv fördere, zugleich aber auf der Einhaltung der Betriebspflicht und der Sortimentsbindung dieses Mieters bestehe, handele es sich um eine Ausnahmesituation, der mit § 242 BGB begegnet werden könne.

    Unterschiedlich beantwortet wird hingegen die Frage, ob in einem Formularvertrag die Vereinbarung einer Betriebspflicht des Mieters - wie nach Auffassung der Revision auch im vorliegenden Fall geschehen - mit einer Sortimentsbindung kombiniert und zusätzlich mit einem Ausschluss von Konkurrenz- und Sortimentsschutz wirksam verbunden werden kann (gegen eine Kumulierungsmöglichkeit OLG Schleswig NZM 2000, 1008 und juris Tz. 3 im Anschluss an Sternel Mietrecht 3. Aufl. 1988 II Rdn. 273 f. A.A. etwa Wolf/Eckert/Ball Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts 10. Aufl. Rdn. 695, Bub/Treier Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 3. Aufl. II Rdn. 511; Neuhaus Handbuch der Geschäftsraummiete 3. Aufl. Rdn. 426; Lindner-Figura/Oprée/Stellmann Geschäftsraummiete 2. Aufl. Rdn. 168; jeweils m.w.N.).

  • KG, 11.04.2019 - 8 U 147/17

    Gewerberaummietvertrag: Wahrung der Schriftform bei Unterzeichnung durch einen

    Der formularmäßige Ausschluss von Konkurrenzschutz-, Sortiments- und Branchenschutz in einem Einkaufszentrum stellt trotz Betriebspflicht und Sortimentsbindung keine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB dar (im Anschluss an OLG Naumburg, 15. Juli 2008, 9 U 18/08 (Hs), NZM 2008, 772; a.A. OLG Schleswig, 2. August 1999, 4 W 24/99, NZM 2000, 1008).(Rn.83).

    Der vom OLG Schleswig im Beschluss vom 02.08.1999 (Az. 4 W 24/99) im Anschluss an Sternel (Mietrecht, 3. Aufl., Rn. II 274) vertretenen gegenteiligen Auffassung vermag der Senat nicht zu folgen.

    Der Senat schließt sich diesen Ausführungen, die sich auch in zutreffender Weise mit der abweichenden Auffassung des OLG Schleswig im Beschluss vom 02.08.1999 - 4 W 24/99, NZM 2000, 1008 auseinandergesetzt haben, für die im vorliegenden Fall in einem sogenannten Food- Court angemietete Fläche an.

  • OLG Naumburg, 15.07.2008 - 9 U 18/08

    Wirksamkeit der formularmäßigen Festlegung einer Betriebspflicht bei

    Die formularmäßige Festlegung einer Betriebspflicht in einem Mietvertrag über die Nutzung von Gewerberäumen in einem Einkaufszentrum durch einen Lebensmittel-Discounter ist nicht deshalb nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, weil dem Mieter zugleich eine Sortimentsbindung auferlegt wird und Konkurrenzschutz ausgeschlossen ist (abweichend von OLG Schleswig, Beschluss vom 02.08.1999, Az. 4 W 24/99; im Anschluss an: OLG Hamburg, Urteil vom 03.04.2002, Az. 4 U 236/01; OLG Rostock, Urteil vom 08.03.2004, Az. 3 U 118/03; KG, Urteil vom 18.10.2004, Az. 8 U 92/04).

    Der vom OLG Schleswig im Beschluss vom 02.08.1999 (Az. 4 W 24/99) im Anschluss an Sternel (Mietrecht, 3. Aufl., Rn. II 274) vertretenen gegenteiligen Auffassung vermag der Senat nicht zu folgen.

    Sie wird von den Obergerichten, wie der Beschluss des OLG Schleswig vom 02.08.1999 (Az. 4 W 24/99) einerseits und die Urteile des OLG Hamburg (Urteil vom 03.04.2002, Az. 4 U 236/01), OLG Rostock (Urteil vom 08.03.2004, Az. 3 U 118/03) und KG Berlin (Urteil vom 18.10.2004, Az. 8 U 92/04) andererseits zeigen, unterschiedlich beantwortet (offengelassen: KG Berlin, Urteil vom 17.07.2003, Az. 22 U 149/03).

  • OLG Hamm, 09.08.2017 - 30 U 53/17

    Betriebspflicht; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Einkaufscenter; Klausel;

    Denn hierdurch werde dem Mieter, der ohnehin das Rentabilitätsrisiko zu tragen habe, trotz Verweigerung jeglichen Konkurrenzschutzes auch noch die Möglichkeit des Ausweichens in eine andere Geschäftsausrichtung genommen und eine (gegebenenfalls kostensparende) Geschäftsaufgabe schlechthin versagt (OLG Schleswig, Beschluss vom 02.08.1999 - 4 W 24/99 - Rn. 3).
  • OLG Hamburg, 03.04.2002 - 4 U 236/01

    Mietvertrag über Gaststättenlokal; Unwirksamkeit nach § 9 Gesetz über Allgemeine

    Zwar hat das OLG Schleswig im Anschluss an Sternel (a.a.O. II Rdn. 274) die Kumulation dieser Bestimmungen als unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 9 Abs. 1 AGBG a.F. bewertet (NZM 2000, 1008), anders dagegen mit unterschiedlicher Begründung die ganz herrschende Meinung, die nur im Einzelfall eine Berufung des Vermieters auf die Betriebspflicht im Falle der Ertragsminderung durch einen Konkurrenz betrieb für rechtsmissbräuchlich hält (Bub/Treier II Rdn. 511; Hamann ZMR 2001, 581 f., 584; Jendrek NZM 2000, 529; von Westphalen/Drettmann, Vertragsrecht und AG B-Klauselwerke, Abschnitt "Geschäftsraummiete" Rdn. 92).
  • KG, 18.10.2004 - 8 U 92/04

    Gewerberaummietvertrag: Einstweilige Verfügung wegen drohender

    a) Zwar ist in Übereinstimmung mit dem Landgericht davon auszugehen, dass die formularmäßige Vereinbarung der Betriebspflicht in Ziff. 10.1 des Mietvertrages trotz des in Ziff. 2.2 (ebenfalls formularmäßig) vereinbarten Ausschlusses des Konkurrenz- und Sortimentsschutzes wirksam war (so zuletzt OLG Rostock, Urt. v. 8.3. 2004, 3 U 118/03, MietRB 2004, 227 = OLG Report Rostock 2004, 268; vgl. auch OLG Hamburg, Urt. v. 3.4.2002, 4 U 236/01, OLG Report Hamburg 2003, 201 = ZMR 2003, 254 m. w. N; KG, Urt. v. 17.7.2003, 22 U 149/03, KG Report Berlin 2003, 315; a. A.: Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., II Rn. 274; OLG Schleswig, Beschl. v. 2.8.1999, 4 W 24/99, OLG Report Schleswig 1999, 385).
  • KG, 17.07.2003 - 22 U 149/03

    Geschäftsraummiete: Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Durchsetzung einer

    Soweit die Verfügungsbeklagte sich auf die Entscheidung des OLG Schleswig vom 02. August 1999 - 4 W 24/99 - beruft, nach der eine in einem Formularmietvertrag vereinbarte Betriebspflicht eine unangemessene Benachteiligung darstellen soll, wenn dem Mieter zugleich eine Sortimentsbindung auferlegt und ihm jeglicher Konkurrenzschutz versagt wird (so auch Sternel, Mietrecht, 2. Aufl., Rdn. II 274), kann dahinstehen, ob diese Ansicht zutrifft.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht