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   OLG Düsseldorf, 26.04.2000 - 3 Wx 81/00   

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https://dejure.org/2000,6652
OLG Düsseldorf, 26.04.2000 - 3 Wx 81/00 (https://dejure.org/2000,6652)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.04.2000 - 3 Wx 81/00 (https://dejure.org/2000,6652)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. April 2000 - 3 Wx 81/00 (https://dejure.org/2000,6652)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fassade; Sanierung; Wärmedämmung; Ermessen; modernisierende Instandsetzung; Mehrheitsbeschluß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22 Abs. 1
    Entscheidung der Eigentümergemeinschaft über die Sanierung einer durchfeuchteten Fassade

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 1067
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 03.05.1999 - 3 Wx 76/99

    Abgrenzung zwischen baulicher Veränderung und Instandhaltungs- bzw.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2000 - 3 Wx 81/00
    Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung ( vgl. Senatsbeschluss vom 3.5.1999 3 Wx 76/99; OLG Köln ZMR 1998, 49 ; KG OLGZ 1989, 171, 172; Bärmann/Pick/Merle WEG 7. Aufl., Rn. 34 zu § 21).
  • BayObLG, 28.07.1999 - 3Z BR 190/99

    Geschäftswert für einen Unterlassungsantrag eines Wohnungseigentümers gegen den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2000 - 3 Wx 81/00
    Es handelt sich daher nicht um eine weitere Beschwerde, sondern um eine zulässige Erstbeschwerde ( so auch Bay ObLG ZWE 2000, 170, 171; KG ZWE 2000, 189 VROLG).
  • KG, 21.12.1988 - 24 W 5369/88

    Beschluß; Reparatur; Wohnungseigentum; Aufwendig; Vernünftig; Mehrheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2000 - 3 Wx 81/00
    Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung ( vgl. Senatsbeschluss vom 3.5.1999 3 Wx 76/99; OLG Köln ZMR 1998, 49 ; KG OLGZ 1989, 171, 172; Bärmann/Pick/Merle WEG 7. Aufl., Rn. 34 zu § 21).
  • KG, 16.06.1999 - 24 W 7352/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2000 - 3 Wx 81/00
    Es handelt sich daher nicht um eine weitere Beschwerde, sondern um eine zulässige Erstbeschwerde ( so auch Bay ObLG ZWE 2000, 170, 171; KG ZWE 2000, 189 VROLG).
  • OLG Hamm, 18.09.2006 - 15 W 88/06

    Modernisierende Instandsetzung

    Nach diesen Grundsätzen ist auch die Erneuerung einer Fassadenverkleidung unter Anbringung eines zusätzlichen Wärmeschutzes zu beurteilen (BayObLG NZM 2002, 75 = ZMR 2002, 209; OLG Düsseldorf NZM 2000, 1067 = ZWE 2001, 37; FGPrax 2002, 110 =ZMR 2002, 854; MünchKom/Engelhardt, BGB, 4. Aufl., § 21 Rn. 10).
  • OLG München, 18.02.2009 - 32 Wx 120/08

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers

    Auch die am 28.3.2003 beschlossene, kostengünstigere eingeschränkte Sanierung nach dem Ergebnis des Gutachtens hält sich im Rahmen des den Wohnungseigentümern bei der Sanierung von Gemeinschaftseigentum zustehenden Ermessensspielraums (vgl. OLG Düsseldorf NZM 2000, 1067).
  • OLG Düsseldorf, 27.05.2002 - 3 Wx 40/02

    Anforderungen an eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 WEG

    Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (vgl. Senat, OLGR 2000, 442; OLGR 2000, 82; OLG Köln ZMR 1998, 49; Beschluss vom 15. März 2002 - 3 Wx 13/02 KG WuM 1996, 300; WE 1994, 335, 336; BayObLG NZM 1998, 338; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 21 Rz. 134).
  • OLG Schleswig, 08.12.2006 - 2 W 111/06

    Voraussetzungen und Kostentragung bei der Instandsetzung von Wohnungseigentum

    Voraussetzung bleibt jedoch stets ein schwerwiegender Mangel des Gemeinschaftseigentums, der dessen Reparatur von einem gewissen Gewicht oder dessen Erneuerung erforderlich macht (Gottschalg a.a.O. Seite 732 und 733; hinsichtlich einer Fassadenrenovierung: HansOLG WuM 1999, 55; OLG Düsseldorf NZM 2000, 1067, 1068; NZM 2002, 704; NZM 2003, 28; BayOblG …
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2002 - 3 Wx 13/02

    Zustimmungsbedürftigkeit aller Wohnungseigentümer bei baulichen Veränderungen im

    Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (vgl. Senat, OLGR 2000, 442; OLGR 2000, 82; OLG Köln ZMR 1998, 49; KG WuM 1996, 300; WE 1994, 335, 336; BayObLG NZM 1998, 338; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 21 Rz. 134).
  • OLG Hamm, 18.11.2008 - 15 Wx 139/08

    Wirksamkeit der Beschlussfassung der Eigentümerversammlung über die Sanierung von

    Auch die Erneuerung einer Fassadenverkleidung unter Anbringung eines zusätzlichen Wärmeschutzes war nach diesen Grundsätzen zu beurteilen (Senat FGPrax 2007, 69 = ZMR 2007, 131; BayObLG NZM, 2002, 75 = ZMR 2002, 209; KG FGPrax 1996, 95; OLG Düsseldorf NZM 2000, 1067; MünchKommBGB/Engelhardt, 4. Aufl., § 21 WEG Rn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2002 - 3 Wx 258/02

    Wohnungseigentumsgesetz : Zuordnung der Erträge aus der Fremdnutzung einer

    Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (vgl. Senat, OLGR 2000, 442; OLGR 2000, 82; Senatsbeschluss - 3 Wx 13/02 - vom 15. März 2002; OLG Köln ZMR 1998, 49; KG WuM 1996, 300; WE 1994, 335, 336; BayObLG NZM 1998, 338; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 21 Rz. 134).
  • BayObLG, 27.11.2003 - 2Z BR 176/03

    Auslegung von Eigentümerbeschlüssen - Beurteilung einer modernisierenden

    2 Z 104/89">1990, 28/31; KG WuM 1996, 300 f.; OLG Düsseldorf ZWE 2001, 37 f.; Merle in Bärmann/Pick/Merle § 23 Rn. 139).
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2003 - 3 Wx 397/02

    Keine modernisierende Instandsetzung bei Abkoppelung einer Wohnung von der

    Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinaus gehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (vgl. Senat NZM 2000, 1067; NZM 2002, 704; BayObLG NZM 1998, 338; OLG Köln, ZMR 1998, 49).
  • BayObLG, 25.09.2001 - 2Z BR 95/01

    Erneuerung einer Eternit-Fassade in Eigentumswohnanlage

    Auch die Erneuerung einer Fassadenverkleidung unter Anbringung eines zusätzlichen Wärmeschutzes ist nach diesen Grundsätzen zu beurteilen (OLG Düsseldorf NZM 2000, 1067/1068).
  • LG Berlin, 16.06.2017 - 55 S 76/15

    Fassadendämmung: Modernisierung oder Instandsetzung?

  • OLG Frankfurt, 07.06.2006 - 20 W 494/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Materielle Rechtskraft einer Sachentscheidung;

  • LG Koblenz, 26.05.2009 - 2 S 52/08

    Modernisierende Instandsetzung

  • LG Düsseldorf, 19.04.2023 - 25 S 34/22

    Rückwirkende Änderung des Verteilerschlüssels zulässig?

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2002 - 3 Wx 40/02

    Fassadenrissesanierung mittels Wärmeverbundsystem

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