Rechtsprechung
BayObLG, 12.08.1999 - 2Z BR 80/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 242; WEG §16 Abs. 2
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Kostenverteilung; Anspruch auf Änderung der Kostenverteilungsschlüssel; Festlegung von Miteigentumsanteilen und Änderung nur bei grober Unbilligkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242; WEG § 16 Abs. 2
Anspruch auf Abänderung der Miteigentumsanteile oder des Kostenverteilungsschlüssels nach den Grundsätzen von Treu und Glauben - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Notare Bayern , S. 43 (Leitsatz und Auszüge)
BGB § 242; WEG §16 Abs. 2
Anspruch auf Änderung der Miteigentumsanteile bei Wohnungseigentum
Verfahrensgang
- AG Kempten - 5 UR II 30/92
- LG Kempten - 4 T 914/97
- BayObLG, 12.08.1999 - 2Z BR 80/99
Papierfundstellen
- NZM 2000, 301
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (6)
- BayObLG, 10.11.1994 - 2Z BR 100/94
Anspruch auf Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels einer …
Auszug aus BayObLG, 12.08.1999 - 2Z BR 80/99
2 Z 124/91">1991, 396/398; BayObLG NJW-RR 1995, 529 ; WE 1997, 158/160, jeweils m.w.N.).Bei der Prüfung, ob die Voraussetzung für eine Änderung der Miteigentumsanteile oder nur des Kostenverteilungsschlüssels vorliegen, ist nach der Rechtsprechung jeweils ein strenger Maßstab anzulegen, weil die Regelung über die Kostenverteilung im Gesetz oder in der Gemeinschaftsordnung grundsätzlich für die Abrechnung bindend ist und jeder Wohnungseigentümer sich darauf verlassen können muß, daß einmal Vereinbartes Geltung hat und die Beteiligten bindet,(BayObLG NJW-RR 1995, 529/530; BayObLGZ 1998, 199/204 f.).
- BayObLG, 18.11.1991 - BReg. 2 Z 124/91
Abweichung vom gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssel
Auszug aus BayObLG, 12.08.1999 - 2Z BR 80/99
Die Miteigentumsanteile können bei Begründung von Wohnungseigentum grundsätzlich frei und ohne Bindung an die Größe oder den Wert des einzelnen Wohnungs- oder- Teileigentums festgelegt werden, wenn eine grundsätzliche Übereinstimmung auch wünschenswert und in der Regel der Fall sein wird (allg. M. und ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. BayObLGZ 1991, 396/398; BayObLG WE 1997, 158/160; zuletzt Beschluß vom 22.4.1999, 2Z BR 154/98).Da der Gesetzgeber nicht verlangt, daß die Miteigentumsanteile nach dem Wert oder der Größe des Wohnungs- oder Teileigentums festgelegt werden, und durch eine Änderung der Miteigentumsanteile in den Kernbereich des Wohnungseigentums eingegriffen würde, ist eine Änderung der Miteigentumsanteile dann nicht gerechtfertigt, wenn sich die unmittelbare Änderung des Kostenverteilungsschlüssels anbietet (BayObLGZ 1991, 396/399).
- BayObLG, 27.08.1998 - 2Z BR 35/98
Anspruch auf eine Abänderung der Miteigentumsanteile nach dem Inhalt einer …
Auszug aus BayObLG, 12.08.1999 - 2Z BR 80/99
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzung für eine Änderung der Miteigentumsanteile oder nur des Kostenverteilungsschlüssels vorliegen, ist nach der Rechtsprechung jeweils ein strenger Maßstab anzulegen, weil die Regelung über die Kostenverteilung im Gesetz oder in der Gemeinschaftsordnung grundsätzlich für die Abrechnung bindend ist und jeder Wohnungseigentümer sich darauf verlassen können muß, daß einmal Vereinbartes Geltung hat und die Beteiligten bindet,(BayObLG NJW-RR 1995, 529/530; BayObLGZ 1998, 199/204 f.).Dieser Prozentsatz übersteigt keinesfalls die Grenze der nicht mehr hinzunehmenden Benachteiligung, die eine Abänderung rechtfertigen könnte (vgl. dazu BayObLGZ 1998, 199/204 f.).
- BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84
Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers
Auszug aus BayObLG, 12.08.1999 - 2Z BR 80/99
Führt eine nicht sachgerechte Festlegung der Miteigentumsanteile zu grob unbilligen Ergebnissen bei der Kostenverteilung und sieht die Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung keine Änderungsmöglichkeit vor, so hat der einzelne Wohnungseigentümer entsprechend den Grundsätzen des § 242 BGB dann einen Anspruch auf Abänderung der Miteigentumsanteile, wenn wegen außergewöhnlicher Umstände ein Festhalten an der geltenden Regelung grob unbillig wäre und damit gegen Treu und Glauben verstieße (BGHZ 95, 137/141 ff.; BayObLGZ 1985, - 47/50; … - BayObLG, 07.03.1996 - 2Z BR 136/95
Berücksichtigung von Balkonen, Loggien und Dachterrassen bei der Umlegung von …
Auszug aus BayObLG, 12.08.1999 - 2Z BR 80/99
Im Rechtsbeschwerdeverfahren können aber keine neuen Anträge gestellt werden; solche Anträge sind unzulässig (BayObLGZ 1996, 58/62 und 188/192). - BayObLG, 22.04.1999 - 2Z BR 154/98
Auszug aus BayObLG, 12.08.1999 - 2Z BR 80/99
Die Miteigentumsanteile können bei Begründung von Wohnungseigentum grundsätzlich frei und ohne Bindung an die Größe oder den Wert des einzelnen Wohnungs- oder- Teileigentums festgelegt werden, wenn eine grundsätzliche Übereinstimmung auch wünschenswert und in der Regel der Fall sein wird (allg. M. und ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. BayObLGZ 1991, 396/398; BayObLG WE 1997, 158/160; zuletzt Beschluß vom 22.4.1999, 2Z BR 154/98).
- BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04
Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
Verneint worden ist eine grobe Unbilligkeit bei einer Kostenmehrbelastung von 12 % (BayObLG, NZM 2000, 301, 302), von 17 % (BayObLGZ 1985, 47, 50; OLG Frankfurt, Beschl. v. 3. April 2003, 20 W 132/01, juris), von 19 % (BayObLG, WE 1998, 394, 395), von 22 % (BayObLG, NJW-RR 1995, 529, 530; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1547, 1548), von 27 % (OLG Düsseldorf, ZMR 2001, 378, 379), von 30 % (OLG Köln, ZMR 2002, 153, 154), von 42 % (OLG Hamm, ZMR 2003, 286, 287), von 50 % (BayObLG, ZWE 2001, 320; BayObLGZ 1998, 199, 205 f.; OLG Köln, ZMR 2002, 780, 781) und von 59 % (OLG Frankfurt, NZM 2001, 140). - OLG München, 24.04.2008 - 32 Wx 165/07
Berichtigung von Miteigentumsquoten nach Übergangsrecht
Da mit einer Änderung der Miteigentumsanteile in den Kernbereich des Wohnungseigentums eingegriffen wird, ist ein Anspruch auf Abänderung der Miteigentumsanteile allerdings dann nicht gerechtfertigt, wenn sich, wie hier, nach Aktenlage die Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels anbietet und bereits dadurch die Unbilligkeit behoben werden kann (vgl. BayObLG ZWE 2000, 171, 172;… Riecke/ Schmid-Elzer, aaO., Rn. 11 zu § 8). - OLG Köln, 23.11.2001 - 16 Wx 202/01
Wohnungsrecht: Änderung des in der Teilungserklärung vorgesehenen …
Umgekehrt sollen die durch den Schlüssel möglicherweise begünstigten Eigentümer sich - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - darauf verlassen können, dass das einmal Vereinbarte gilt und nicht ständig unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Änderung aus Billigkeitsgesichtspunkten steht ( vgl. z. B. BGHZ 95, 137 = ZMR 1986, 19; BGHZ 130, 304 = NJW 1995, 2791 = MDR 1995, 1112; BayObLG NZM 2001, 290 = ZMR 2001, 473; BayObLG NZM 2000, 301; BayObLGR 1997, 10; OLG Frankfurt, NZM 2001, 140; KG NZM 1999, 257; OLG Düsseldorf, NZM 98, 867; Senatsbeschlüsse vom 5.7.2001, 16 Wx 27/01; WE 1995, 155 = OLGR 1995, 194 u. NZM 1998, 484 = ZMR 1998, 799 ).
- BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 106/99
Geschäftsführung ohne Auftrag zwischen Wohnungseigentümern
Das Ausmaß des Vorteils der Antragstellerin gibt keinen Anlaß, die derzeitige Verteilung als grob unbillig anzusehen (vgl. BayObLGZ 1985, 47/51; 1998, 199/205 f.; Beschluß des Senats vom 12.8.1999, 2Z BR 80/99). - BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 136/00
Anspruch auf Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen, ist ein strenger Maßstab anzulegen, zumal dem benachteiligten Wohnungseigentümer in aller Regel der Kostenverteilungsschlüssel bei Erwerb seines Wohnungseigentums bekannt war (BayObLGZ 1991, 396/398, BayObLG NZM 2000, 301, jeweils m. w. N.). - BayObLG, 23.08.2001 - 2Z BR 114/01
Freistellung einzelner Räume von verbrauchsabhängigen Kosten
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Änderung vorliegen, ist ein strenger Maßstab anzulegen, weil die Regelung über die Kostenverteilung im Gesetz oder in der Gemeinschaftsordnung für die Abrechnung bindend ist und jeder Wohnungseigentümer sich darauf verlassen können muss, dass einmal Vereinbartes Geltung hat und die Wohnungseigentümer bindet (allg. Meinung; vgl. BayObLG NZM 2000, 301 f. m.w.N.). - OLG München, 24.04.2008 - 32 Wx 165/07.1
Wohnungseigentumsverfahren auf Änderung der Teilungserklärung: Anzuwendendes …
Da mit einer Änderung der Miteigentumsanteile in den Kernbereich des Wohnungseigentums eingegriffen wird, ist ein Anspruch auf Abänderung der Miteigentumsanteile allerdings dann nicht gerechtfertigt, wenn sich, wie hier, nach Aktenlage die Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels anbietet und bereits dadurch die Unbilligkeit behoben werden kann (vgl. BayObLG ZWE 2000, 171, 172;… Riecke/Schmid-Elzer, aaO., Rn. 11 zu § 8).