Rechtsprechung
   BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 120/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2802
BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 120/99 (https://dejure.org/2000,2802)
BayObLG, Entscheidung vom 17.01.2000 - 2Z BR 120/99 (https://dejure.org/2000,2802)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Januar 2000 - 2Z BR 120/99 (https://dejure.org/2000,2802)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,2802) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Vewalterabberufung; Frist für fristlose Kündigung; Frist für Einberufung der Eigentümerversammlung wg. Kündigung des Verwaltervertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 24 Abs. 2, § 26 Abs. 1; BGB § 626
    Abberufung des Hausverwalters durch die Wohnungseigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG München - 482 UR II 1073/98
  • LG München I - 1 T 7751/99
  • BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 120/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 676
  • NZM 2000, 341
  • ZMR 2000, 321
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 27.11.1998 - 2Z BR 150/98

    Wichtiger Grund für die fristlose Kündigung eines Verwaltervertrags

    Auszug aus BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 120/99
    (1) Ein wichtiger Grund für die vorzeitige Abberufung des Verwalters und für die außerordentliche Kündigung des Verwaltervertrags liegt dann vor, wenn den Wohnungseigentümern oder einzelnen von ihnen unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist, (vgl. BayObLGZ 1998, 310/312 f. m.w.N.).

    Sie können deshalb aus dem Schreiben der weiteren Beteiligten, selbst wenn diese damit ihre Befugnisse überschritten haben sollte, keinen Kündigungsgrund herleiten (vgl. BayObLGZ 1998, 310/314 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 22.09.1987 - 20 W 147/87

    Fristlose Kündigung wegen verspäteter Einberufung einer Eigentümerversammlung ;

    Auszug aus BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 120/99
    Wegen der Besonderheiten der Willensbildung und Entscheidung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft müssen nach der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Meinung Abberufung und Kündigung zwar nicht innerhalb der Zweiwochenfrist, jedoch innerhalb angemessener Frist geschehen (vgl. BayObLG WEM 1980, 125 ff.; BayObLGZ 1999, 280/288 f.; BayObLG ZMR 1999, 575/577; OLG Frankfurt OLGZ 1988, 43 f.; OLG Hamm WuM 1991, 218 f.; Staudinger/Bub § 26 Rn. 399 m.w.N.).
  • BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 29/99

    Niederlegung des Verwalteramts und Kündigung des Verwaltervertrags durch den

    Auszug aus BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 120/99
    Wegen der Besonderheiten der Willensbildung und Entscheidung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft müssen nach der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Meinung Abberufung und Kündigung zwar nicht innerhalb der Zweiwochenfrist, jedoch innerhalb angemessener Frist geschehen (vgl. BayObLG WEM 1980, 125 ff.; BayObLGZ 1999, 280/288 f.; BayObLG ZMR 1999, 575/577; OLG Frankfurt OLGZ 1988, 43 f.; OLG Hamm WuM 1991, 218 f.; Staudinger/Bub § 26 Rn. 399 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 23.05.1990 - 2 W 98/89
    Auszug aus BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 120/99
    Die mit der Festsetzung des Geschäftswerts durch das Landgericht übereinstimmende Geschäftswertfestsetzung für das Rechtsbeschwerdeverfahren beruht auf § 48 Abs. 3 Satz 1 WEG (vgl. OLG Schleswig NJW-RR 1990, 1045 f.; BayObLG WuM 1996, 663 ).
  • BGH, 18.05.1989 - V ZB 4/89

    Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses; GbR als Verwalter; Berücksichtigung der

    Auszug aus BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 120/99
    (4) Da eine Gemeinschaft nicht zwei Verwalter haben kann (vgl. BGHZ 107, 268 ; BayObLGZ 1989, 1), führt die Ungültigerklärung des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 2 von selbst auch zur Ungültigerklärung des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 3.
  • BayObLG, 12.01.1989 - AR 3 Z 111/88
    Auszug aus BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 120/99
    (4) Da eine Gemeinschaft nicht zwei Verwalter haben kann (vgl. BGHZ 107, 268 ; BayObLGZ 1989, 1), führt die Ungültigerklärung des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 2 von selbst auch zur Ungültigerklärung des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 3.
  • BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 72/95

    Eigentümerversammlung, bei der nur ein Wohnungseigentümer anwesend ist

    Auszug aus BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 120/99
    Zur näheren Begründung wird insoweit auf den Senatsbeschluß vom 7.12.1995 (BayObLGZ 1995, 407/409 m.w.N.) Bezug genommen.
  • BayObLG, 18.01.1995 - 2Z BR 128/94

    Geschäftswert eines Verfahrens auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses

    Auszug aus BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 120/99
    Die mit der Festsetzung des Geschäftswerts durch das Landgericht übereinstimmende Geschäftswertfestsetzung für das Rechtsbeschwerdeverfahren beruht auf § 48 Abs. 3 Satz 1 WEG (vgl. OLG Schleswig NJW-RR 1990, 1045 f.; BayObLG WuM 1996, 663 ).
  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    a) Nach zutreffender allgemeiner Auffassung ist ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Abberufung eines Verwalters dann gegeben, wenn den Wohnungseigentümern unter Beachtung aller - nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter - Umstände nach Treu und Glauben eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zuzumuten ist, insbesondere durch diese Umstände das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (vgl. BayObLGZ 1998, 310, 312; BayObLG, NJW-RR 1999, 1390 f; ZWE 2000, 77; NJW-RR 2000, 676, 677 f; OLG Karlsruhe, NZM 1998, 768, 769; OLG Köln, NZM 1998, 960; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 163, 164; OLG Hamm, NJW-RR 1999, 522, 523; Bärmann/Pick/ Merle, aaO, § 26 Rdn. 152; Staudinger/Bub, aaO, § 26 Rdn. 392 m.w.N.; Weitnauer/Hauger, aaO, § 26 Rdn. 33).

    Insoweit gelten die gleichen Maßstäbe wie bei einer sofortigen Abberufung des Verwalters nach § 26 Abs. 1 Satz 3 WEG (vgl. BayObLG, NJW-RR 1999, 1390; 2000, 676, 677 f; OLG Düsseldorf, DWE 1981, 25, 26; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 26 Rdn. 206; Staudinger/Bub, aaO, § 26 WEG Rdn. 464).

  • BGH, 25.02.2022 - V ZR 65/21

    Wohnungseigentumssache: Klagegegner bei Beschlussersetzungsklagen in

    ff) Ob ein Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers auf Abberufung des Verwalters ausgeschlossen sein kann, wenn er diese nicht zeitnah zu dem letzten Vorfall, auf den die Forderung nach Abberufung gestützt wird, verlangt (vgl. in diese Richtung: BayObLG, NJW-RR 2000, 676, 678; LG Düsseldorf, ZWE 2011, 49, 50; MüKoBGB/Engelhardt, 8. Aufl., § 26 WEG aF Rn. 61 - jeweils zum alten Recht), kann hier offenbleiben.
  • BayObLG, 13.12.2001 - 2Z BR 93/01

    Anfechtbarkeit der Beschlüsse einer Wohnungseigentümerversammlung bei

    Die sofortige weitere Beschwerde, die vom Antragsgegner zu 1 in eigenem Namen verfasst und von einem Rechtsanwalt unterzeichnet ist, erweist sich nach § 45 Abs. 1 WEG, § 29 Abs. 1 Satz 2 FGG als zulässig (siehe Senatsbeschluss vom 17.1.2000, 2Z BR 120/99 = NJW-RR 2000, 676).

    Diese Rechtsansicht liegt auch der Senatsentscheidung vom 17.1.2000 (NJW-RR 2000, 676) zu Grunde.

  • OLG Hamm, 27.09.2006 - 15 W 98/06

    Anwesenheitsrecht eines Verwaltungsbeiratsmitglieds in der Eigentümerversammlung

    Abberufung und Kündigung müssen daher nicht innerhalb der Zweiwochenfrist, wohl aber innerhalb angemessener Frist nach Kenntnis vom Abberufungsgrund geschehen (BayObLG NZM 2000, 341; Senat, WuM 1991, 218; Beschl. v. 2.5.2006 - 15 W 348/05; Palandt/Bassenge, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 230/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Unzulässigkeit des Rechtsmittels bei

    Wegen der Besonderheiten der Willensbildung und Entscheidung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss die Abberufung zwar nicht innerhalb der Zweiwochenfrist, jedoch innerhalb angemessener Frist geschehen (vgl. BayObLG ZMR 2000, 321 m. w. N.; Bärmann/Pick/Merle, a.a.0., § 26 Rz. 168; vgl. auch Senat NJW 1975, 545).

    Für einzelne Wohnungseigentümer, die dieses Ziel verfolgen, bedeutet dies, dass sie wenn auch nicht innerhalb von zwei Wochen, so doch innerhalb einer den Umständen nach angemessenen Frist die Einberufung einer Eigentümerversammlung mit diesen Beschlussgegenständen verlangen müssen (vgl. BayObLG ZMR 2000, 321 m. w. N.; ZMR 1999, 575).

    Ein wichtiger Grund für die vorzeitige Abberufung des Verwalters liegt dann vor, wenn den Wohnungseigentümern oder einzelnen von ihnen unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (vgl. BayObLG ZMR 2000, 321 m. w. N.; WuM 1990, 464).

  • BayObLG, 29.01.2004 - 2Z BR 181/03

    Voraussetzungen für die Abberufung des Verwalters bei eigenmächtiger Beauftragung

    Zur fristlosen Kündigung nicht berechtigt ist, wer das zugrunde liegende Vorgehen selbst in vorwerfbarer Weise ausgelöst hat (BayObLG NZM 2000, 341).
  • OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 396/03

    Zur Zulässigkeit der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch

    Ein wichtiger Grund zur Abberufung des Verwalters im Sinne des § 26 Abs. 1 S. 3 WEG liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLGZ 1998, 310, 312 f. = FGPrax 1999, 20; NZM 2000, 341, 342; KG NJW-RR 1994, 402; OLG Düsseldorf NZM 1998, 517; Senat NZM 2002, 295; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 26, Rdnr. 166).
  • BayObLG, 13.06.2000 - 2Z BR 175/99

    Zur Jahresabrechnung durch den Hausverwalter

    Die Beschwerdeschrift ist zwar vom Geschäftsführer der Antragsgegnerin zu 1 selbst geschrieben, sie ist jedoch von einem Rechtsanwalt unterzeichnet, der damit die Verantwortung für das Rechtsmittel übernommen hat (BayObLG ZMR 2000, 321/322 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 03.11.2008 - 3 W 5/08

    Wohnungseigentumsverfahren: Prüfungsumfang bei Anfechtung eines

    Ihr Inhalt ist für die Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts allenfalls insoweit von Bedeutung, als sich daraus Anhaltspunkte für von Amts wegen zu beachtende Umstände ergeben (vgl. BayObLG, Beschl. v. 17.01.2000, 2 Z BR 120/99, NJW-RR 2000, 676 m.w.N.).

    Ein wichtiger Grund in diesem Sinne ist nur gegeben, wenn den Wohnungseigentümern unter Beachtung aller Umstände nach Treu und Glauben eine weitere Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zumutbar ist, insbesondere durch diese Umstände das Vertrauensverhältnis zerstört ist (vgl. BayObLG, Beschl. v. 17.01.2000, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 27.11.2001 - 15 W 326/01

    Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund; Unterschrift des Verwalters unter

    Ein wichtiger Grund zur Abberufung des Verwalters im Sinne des § 26 Abs. 1 S. 3 WEG liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BayObLGZ 1998, 310, 312 f. = FGPrax 1999, 20; NZM 2000, 341, 342; KG NJW-RR 1994, 402; OLG Düsseldorf NZM 1998, 517; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 26, Rdnr. 152).

    Für einzelne Wohnungseigentümer, die dieses Ziel verfolgen, bedeutet dies, dass sie wenn auch nicht innerhalb von zwei Wochen (so aber Staudinger/Bub, a.a.O., § 26 WEG, Rdnr. 399), so doch innerhalb einer den Umständen nach angemessenen Frist die Einberufung einer Eigentümerversammlung mit diesen Beschlussgegenständen verlangen müssen BayObLG, NZM 1999, 844 = NJW-RR 1999, 1390; NZM 2000, 341 = NJW-RR 2000, 676, 678).

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2003 - 3 Wx 217/02

    Pflichtwidriges Verhalten des Verwalters bei einem Antrag auf

  • BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 21/01

    Mehrheit bei der Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung

  • OLG München, 22.02.2006 - 34 Wx 118/05

    Abberufung des Verwalters bei fehlerhafter Information über Einlagensicherung der

  • OLG Hamm, 05.06.2007 - 15 W 239/06

    Aufrechnung durch den Verwalter; Zugriff auf die Instandhaltungsrücklage

  • OLG Köln, 15.03.2004 - 16 Wx 245/03

    Einberufung einer Eigentümerversammlung durch den Vorsitzenden des

  • OLG Zweibrücken, 16.12.2002 - 3 W 202/02

    Wohnungseigentümerbeschluss über eine Verwalterabberufung und

  • OLG Hamm, 08.04.2004 - 15 W 17/04

    Abberufung des bauträgeridentischen WEG-Verwalters aus wichtigem Grund

  • OLG Hamburg, 15.08.2005 - 2 Wx 22/99

    Abberufung des WEG -Verwalters aus wichtigem Grund wegen Kompetenzüberschreitung;

  • OLG München, 22.02.2006 - 4 Wx 118/05

    Abberufung des Verwalters

  • LG Stuttgart, 23.10.2017 - 19 S 38/17

    Wohnungseigentumssache: Vergütungsanspruch eines ehemaligen Verwalters nach

  • OLG München, 06.04.2009 - 32 Wx 3/09

    Wohnungseigentum: Anfechtbarkeit eines Eigentümerbeschlusses über die

  • OLG Hamm, 02.07.2001 - 15 W 56/01

    Abberufung des Verwalters wegen pflichtwidriger Weigerung, eine

  • LG Düsseldorf, 27.01.2010 - 16 S 45/09

    Verwalter kann nicht jederzeit abberufen werden

  • BayObLG, 29.03.2000 - 2Z BR 119/99

    Übereinstimmende Erledigterklärung

  • AG Soest, 24.08.2010 - 8a C 6/09

    Zustimmung zur Abberufung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft;

  • LG Düsseldorf, 10.03.2005 - 25 T 683/04

    Außerordentliche Kündigung des Verwaltervertrages

  • AG Mannheim, 05.07.2004 - 4 UR-WEG 193/03

    Vorzeitige Abberufung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht