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   AG Köln, 03.02.1999 - 207 C 366/98   

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https://dejure.org/1999,18188
AG Köln, 03.02.1999 - 207 C 366/98 (https://dejure.org/1999,18188)
AG Köln, Entscheidung vom 03.02.1999 - 207 C 366/98 (https://dejure.org/1999,18188)
AG Köln, Entscheidung vom 03. Februar 1999 - 207 C 366/98 (https://dejure.org/1999,18188)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristlose Kündigung auf Grund unentschuldigtem Zahlungsrückstands des Mieters; Einstandspflicht für ein Verschulden des Wohnungsamts; Höhe der Gebühren eines Rechtsanwalts für einen sehr einfachen Fall der fristlosen Kündigung wegen Mietzinsrückstand; Honoraranspruch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 380
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.10.2009 - VIII ZR 64/09

    Unzulässige fristlose Kündigung des Vermieters nach unpünktlichen Mietzahlungen

    aa) In der Rechtsprechung der Instanzgerichte und in der Literatur wird allerdings überwiegend vertreten, dass sich der Mieter das Verschulden einer staatlichen Stelle, derer er sich zur Erfüllung seiner Mietzahlungspflicht bedient, nach § 278 BGB zurechnen lassen müsse (LG Mönchengladbach, ZMR 1993, 571; LG Karlsruhe, WuM 1989, 629; LG Berlin (64. ZK), GE 1991, 95 und (63. ZK), MM 1993, 394; AG Köln, NZM 2000, 380; Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 9. Aufl., § 543 BGB Rdnr. 95; Palandt/Weidenkaff, BGB, 68. Aufl., § 543 Rdnr. 26; Bamberger/Roth/Ehlert, BGB, 2. Aufl., § 543 Rdnr. 27a; offen gelassen in KG, NJW 1998, 2455, 2456; aA LG Mainz, WuM 2003, 629; Franke in: Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender, Wohnungsbaurecht, Stand Juni 2009, § 543 BGB Anm. 7.3); teilweise wird eine fristlose Kündigung des Vermieters in derartigen Fällen gleichwohl als unwirksam erachtet, weil ihr der Einwand rechtsmissbräuchlichen Verhaltens entgegenstehe (BerlVerfGH, GE 2003, 385, 386; LG Mönchengladbach, aaO; Schmidt-Futterer/Blank, aaO, Rdnr. 127).
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