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   BayObLG, 07.10.1999 - 2Z AR 4/99   

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https://dejure.org/1999,6411
BayObLG, 07.10.1999 - 2Z AR 4/99 (https://dejure.org/1999,6411)
BayObLG, Entscheidung vom 07.10.1999 - 2Z AR 4/99 (https://dejure.org/1999,6411)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Oktober 1999 - 2Z AR 4/99 (https://dejure.org/1999,6411)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verweisung eines Verfahrens durch das Wohnungseigentumsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Kelheim - 1 UR II 17/98
  • LG Regensburg - 6 O 1135/99
  • BayObLG, 07.10.1999 - 2Z AR 4/99

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 388
  • ZMR 2000, 184
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 18.12.1998 - 2Z AR 121/98

    Verweisung eines Verfahrens durch das Wohnungseigentumsgericht an das

    Auszug aus BayObLG, 07.10.1999 - 2Z AR 4/99
    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist als das gemeinsame obere Gericht in entsprechender Anwendung von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zur Entscheidung über den Zuständigkeitsstreit zwischen Wohnungseigentumsgericht und Prozeßgericht berufen (BayObLG WuM 1999, 231/232 m.w.N.).

    Die Bindungswirkung entfällt nur dann, wenn der Abgabebeschluß offensichtlich unrichtig ist, also jeder Rechtsgrundlage entbehrt, und damit auf Willkür beruht (BayObLG WuM 1999, 231/232 und WE 1997, 432 m.w.N.).

  • BGH, 30.06.1972 - V ZR 118/70

    Rücktritt vom Verkauf eines noch nicht eingetragenen Wohnungseigentums

    Auszug aus BayObLG, 07.10.1999 - 2Z AR 4/99
    Diese Zuständigkeit ist jedoch keine ausschließliche; abweichende Vereinbarungen der Prozeßbeteiligten sind möglich (BGHZ 59, 104/107; Staudinger/Kreuzer WEG Rn.4 m.w.N., Bärmann/Merle WEG 7.Aufl. Rn. 2, jeweils zu § 51).
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus BayObLG, 07.10.1999 - 2Z AR 4/99
    Gegen die Entscheidung des Landgerichts, mit der es die Übernahme des Verfahrens abgelehnt hat, war entsprechend § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG , § 577 Abs. 2 Satz 1 ZPO die sofortige Beschwerde zulässig (BGHZ 130, 159/162 f.; BayObLG WE 1997, 432 m.w.N.); auch dieser Beschluß ist nicht angefochten worden.
  • BayObLG, 12.03.1998 - 2Z BR 150/97

    Verweisung eines Verfahrens vom Wohnungseigentumsgericht an das Streitgericht

    Auszug aus BayObLG, 07.10.1999 - 2Z AR 4/99
    Der Beschluß des Amtsgerichts als Wohnungseigentumsgericht, mit dem es sich für unzuständig erklärt hat, kann nach der Rechtsprechung des Senats gemäß § 45 Abs. 1 WEG mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden (BayObLG NZM 1998, 515/516 m.w.N.); ein Rechtsmittel ist aber nicht eingelegt worden.
  • BayObLG, 23.10.2003 - 2Z AR 3/03

    Berücksichtigung der Bindungswirkung eines Abgabebeschlusses - Bindung,

    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist in entsprechender Anwendung von § 36 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2 ZPO zur Entscheidung über den Zuständigkeitsstreit zwischen dem Streitgericht und dem Wohnungseigentumsgericht berufen (BayObLG WE 1997, 432; NZM 1998, 975; 2000, 388).

    Die Bindungswirkung entfällt nur dann, wenn der Abgabebeschluss offensichtlich unrichtig ist, also jeder Rechtsgrundlage entbehrt und damit objektiv auf Willkür beruht (ständige Rechtsprechung, z.B. BayObLG NZM 2000, 388 f.).

  • OLG Frankfurt, 13.12.2005 - 20 W 535/05

    Wohnungseigentum: Zuständigkeitsbestimmung bei negativem Kompetenzkonflikt

    Ob der Vorlagebeschluss, gegen den analog § 17 a Abs. 4 Satz 3 GVG die sofortige Beschwerde zulässig wäre (BayObLG NZM 2000, 388), angefochten worden ist, kann aber dahinstehen.
  • BayObLG, 01.10.2001 - 2Z AR 1/01

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in Wohnungseigentumssachen -

    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist als das gemeinsame obere Gericht in entsprechender Anwendung von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zur Entscheidung über den Zuständigkeitsstreit zwischen Prozessgericht und Wohnungseigentumsgericht berufen (BayObLG WE 1997, 432; NZM 1998, 975; 2000, 388).
  • BayObLG, 31.07.2003 - 2Z AR 2/03

    Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses des Wohnungseigentumsgerichts

    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist als das gemeinsame obere Gericht in entsprechender Anwendung von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zur Entscheidung über den Zuständigkeitsstreit zwischen Prozessgericht und Wohnungseigentumsgericht berufen (BayObLG NZM 2000, 388; 2002, 461).
  • BayObLG, 17.04.2003 - 2Z AR 1/03

    Bindungswirkung eines formell rechtskräftigen Verweisungsbeschluss des

    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist als das gemeinsame obere Gericht in entsprechender Anwendung von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zur Entscheidung über den Zuständigkeitsstreit zwischen Prozessgericht und Wohnungseigentumsgericht berufen (BayObLG NZM 2000, 388; 2002, 461).
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