Rechtsprechung
BayObLG, 07.10.1999 - 2Z AR 4/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verweisung eines Verfahrens durch das Wohnungseigentumsgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kelheim - 1 UR II 17/98
- LG Regensburg - 6 O 1135/99
- BayObLG, 07.10.1999 - 2Z AR 4/99
Papierfundstellen
- NZM 2000, 388
- ZMR 2000, 184
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 18.12.1998 - 2Z AR 121/98
Verweisung eines Verfahrens durch das Wohnungseigentumsgericht an das …
Auszug aus BayObLG, 07.10.1999 - 2Z AR 4/99
Das Bayerische Oberste Landesgericht ist als das gemeinsame obere Gericht in entsprechender Anwendung von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zur Entscheidung über den Zuständigkeitsstreit zwischen Wohnungseigentumsgericht und Prozeßgericht berufen (BayObLG WuM 1999, 231/232 m.w.N.).Die Bindungswirkung entfällt nur dann, wenn der Abgabebeschluß offensichtlich unrichtig ist, also jeder Rechtsgrundlage entbehrt, und damit auf Willkür beruht (BayObLG WuM 1999, 231/232 und WE 1997, 432 m.w.N.).
- BGH, 30.06.1972 - V ZR 118/70
Rücktritt vom Verkauf eines noch nicht eingetragenen Wohnungseigentums
Auszug aus BayObLG, 07.10.1999 - 2Z AR 4/99
Diese Zuständigkeit ist jedoch keine ausschließliche; abweichende Vereinbarungen der Prozeßbeteiligten sind möglich (BGHZ 59, 104/107;… Staudinger/Kreuzer WEG Rn.4 m.w.N., Bärmann/Merle WEG 7.Aufl. Rn. 2, jeweils zu § 51). - BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94
Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts; …
Auszug aus BayObLG, 07.10.1999 - 2Z AR 4/99
Gegen die Entscheidung des Landgerichts, mit der es die Übernahme des Verfahrens abgelehnt hat, war entsprechend § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG , § 577 Abs. 2 Satz 1 ZPO die sofortige Beschwerde zulässig (BGHZ 130, 159/162 f.; BayObLG WE 1997, 432 m.w.N.); auch dieser Beschluß ist nicht angefochten worden. - BayObLG, 12.03.1998 - 2Z BR 150/97
Verweisung eines Verfahrens vom Wohnungseigentumsgericht an das Streitgericht
Auszug aus BayObLG, 07.10.1999 - 2Z AR 4/99
Der Beschluß des Amtsgerichts als Wohnungseigentumsgericht, mit dem es sich für unzuständig erklärt hat, kann nach der Rechtsprechung des Senats gemäß § 45 Abs. 1 WEG mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden (BayObLG NZM 1998, 515/516 m.w.N.); ein Rechtsmittel ist aber nicht eingelegt worden.
- BayObLG, 23.10.2003 - 2Z AR 3/03
Berücksichtigung der Bindungswirkung eines Abgabebeschlusses - Bindung, …
Das Bayerische Oberste Landesgericht ist in entsprechender Anwendung von § 36 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2 ZPO zur Entscheidung über den Zuständigkeitsstreit zwischen dem Streitgericht und dem Wohnungseigentumsgericht berufen (BayObLG WE 1997, 432; NZM 1998, 975; 2000, 388).Die Bindungswirkung entfällt nur dann, wenn der Abgabebeschluss offensichtlich unrichtig ist, also jeder Rechtsgrundlage entbehrt und damit objektiv auf Willkür beruht (ständige Rechtsprechung, z.B. BayObLG NZM 2000, 388 f.).
- OLG Frankfurt, 13.12.2005 - 20 W 535/05
Wohnungseigentum: Zuständigkeitsbestimmung bei negativem Kompetenzkonflikt …
Ob der Vorlagebeschluss, gegen den analog § 17 a Abs. 4 Satz 3 GVG die sofortige Beschwerde zulässig wäre (BayObLG NZM 2000, 388), angefochten worden ist, kann aber dahinstehen. - BayObLG, 01.10.2001 - 2Z AR 1/01
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in Wohnungseigentumssachen - …
Das Bayerische Oberste Landesgericht ist als das gemeinsame obere Gericht in entsprechender Anwendung von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zur Entscheidung über den Zuständigkeitsstreit zwischen Prozessgericht und Wohnungseigentumsgericht berufen (BayObLG WE 1997, 432; NZM 1998, 975; 2000, 388). - BayObLG, 31.07.2003 - 2Z AR 2/03
Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses des Wohnungseigentumsgerichts
- BayObLG, 17.04.2003 - 2Z AR 1/03
Bindungswirkung eines formell rechtskräftigen Verweisungsbeschluss des …