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   BayObLG, 18.11.1999 - 2Z BR 77/99   

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BayObLG, 18.11.1999 - 2Z BR 77/99 (https://dejure.org/1999,1784)
BayObLG, Entscheidung vom 18.11.1999 - 2Z BR 77/99 (https://dejure.org/1999,1784)
BayObLG, Entscheidung vom 18. November 1999 - 2Z BR 77/99 (https://dejure.org/1999,1784)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Verminderung von Geräuschentwicklung bei Betätigung einer Toilettenspülung sowie des Wassereinlaufs in der Badewanne durch geeignete Maßnahmen; Beseitigung von Geräuschbeeinträchtigungen durch die Benutzung von Badinstallationen und ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Geräuschbelästigung; Unterlassungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 14 Nr. 1
    Hinzunehmende Geräuschbeeinträchtigungen durch Bad und Toilette

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohneigentum: Kein Anspruch auf Unterlassung aufgrund Geräuschentwicklung bei geringfügiger Überschreitung der DIN-Norm - Lärmbelästigung durch Toilettenspülung und Wassereinlauf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 747
  • NZM 2000, 504
  • FGPrax 2000, 15
  • ZMR 2000, 311
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 04.02.1993 - 2Z BR 111/92

    DIN-Normen sind keine Rechtsvorschriften

    Auszug aus BayObLG, 18.11.1999 - 2Z BR 77/99
    Unmittelbar verbindlich sind diese jedoch nicht, weil es sich bei ihnen nicht um Rechtsvorschriften handelt (BayObLG WuM 1993, 287).
  • BayObLG, 07.03.1996 - 2Z BR 136/95

    Berücksichtigung von Balkonen, Loggien und Dachterrassen bei der Umlegung von

    Auszug aus BayObLG, 18.11.1999 - 2Z BR 77/99
    Dem erstmals in der Rechtsbeschwerdeinstanz gestellten Antrag, dem Antragsgegner zur Durchsetzung der ausgesprochenen Verpflichtung ein Zwangsgeld anzudrohen, kann nicht entsprochen werden, weil es sich um einen neuen und damit in der Rechtsbeschwerdeinstanz unzulässigen Antrag handelt (BayObLGZ 1996, 58/62 und 188/192).
  • BGH, 01.06.2012 - V ZR 195/11

    Klage eines Wohnungseigentümers gegen den Eigentümer der darüber liegenden

    Ein Verstoß gegen die in § 14 Nr. 1 WEG geregelten Pflichten, bei dessen Vorliegen der nachteilig betroffene Wohnungseigentümer sowohl nach § 15 Abs. 3 WEG als auch nach § 1004 Abs. 1 BGB die Unterlassung oder Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen kann (vgl. BayObLG, NJW-RR 2000, 747, 748; Klein in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 14 Rn. 42 sowie § 15 Rn. 43), ist indes nicht gegeben.

    Der DIN 4109 kommt gleichwohl ein erhebliches Gewicht zu, soweit es um die Bestimmung dessen geht, was die Wohnungseigentümer an Beeinträchtigungen durch Luft- und Trittschall zu dulden haben (vgl. BayObLG, NZM 2000, 504, 505; OLG München, ZMR 2007, 809, 810; OLG Frankfurt, NZM 2005, 68, 69; Hogenschurz in Köhler/Bassenge, Anwalts-Handbuch Wohnungseigentumsrecht, 2. Aufl., Teil 9 Rn. 320).

  • OLG Frankfurt, 28.06.2004 - 20 W 95/01

    Wohnungseigentum: Maßgebliche DIN-Normen bei Veränderungen des Oberbodenbelags

    Dies wird regelmäßig bei Einhaltung der DIN 4109 nicht der Fall sein (BayObLG -Beschluss vom 16.12.1993- 2Z BR 113/93 - in NJW-RR 1994, 598 und Beschluss vom 18.11.1999 -2 Z BR 77/99- in ZWE 2000, 174; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 13 Rdnr. 75; Hogenschurz MDR 2004, 201, 202).

    Bei einer wie hier Jahrzehnte nach der Errichtung des Gebäudes durch den Sondereigentümer vorgenommenen Änderung des Oberbodenaufbaus ist jedoch die dann geltende DIN-Norm maßgebend (BayObLG ZWE 2000, 174; Hogenschurz, aaO.).

  • AG München, 28.06.2018 - 484 C 14424/16

    Schlagzeugstudiosus - Zeitlich limitiertes Üben ist hier zulässig

    Ein Verstoß gegen die in § 14 Nr. 1 WEG geregelten Pflichten, bei dessen Vorliegen der nachteilig betroffene Wohnungseigentümer sowohl nach § 15 III WEG als auch nach § 1004 I BGB die Unterlassung oder Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen kann (vgl. BayObLG, NJW-RR 2000, 747 = NZM 2000, 504; Klein, in: Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 14 Rdnr. 42 sowie § 15 Rdnr. 43), ist hier grundsätzlich unter Einschränkungen gegeben.

    Der DIN 4109 kommt gleichwohl ein erhebliches Gewicht zu, soweit es um die Bestimmung dessen geht, was die Wohnungseigentümer an Beeinträchtigungen durch Luft- und Trittschall zu dulden haben (vgl. BayObLG, NJW-RR 2000, 747 = NZM 2000, 504 [505]; OLG München, ZMR 2007, 809 [810] = BeckRS 2007, 31557; OLG Frankfurt a. M., NZM 2005, 68 [69]).

  • LG Berlin, 25.09.2013 - 85 S 57/12

    Welche Beeinträchtigungen sind hinzunehmen?

    Geräusche, die unter den dort genannten Grenzwerten liegen, sind vorliegend von den Klägerinnen hinzunehmen, da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass Beeinträchtigungen, die sich im Rahmen der DIN-Normen bewegen, das Maß des § 14 Nr. 1 WEG nicht überschreiten (Bay- ObLG, Beschluss vom 18.11.1999 zu 2 Z BR 77/99, BGH, a.a.O.).

    Zwar hat das Bayerische Oberste Landesgericht in seiner Entscheidung vom 18.11.1999 zu 2Z BR 77/99 ausgeführt, dass nach einer Erneuerung eines Bades und der Toilette Jahrzehnte nach Errichtung des Bauwerks lediglich Installationsgeräusche hinzunehmen sind, die unter den DIN-Werten liegen, die bei Vornahme der Umbauarbeiten gelten.

    Soweit die Klägerinnen auf die Entscheidung des BayObLG vom 18.11.1999 zu 2Z BR 77/99 Bezug nehmen, führt dies nicht zu einer anderen Beurteilung.

  • OLG Köln, 30.08.2000 - 16 Wx 115/00

    Einbau eines Elektromotors zum Betrieb der Rolläden

    Zum einen sind für die Erheblichkeit einer Lärmbelästigung die - vom Landgericht rechtsfehlerfrei gewürdigten - Umstände des Einzelfalles maßgebend, wobei einschlägigen DIN-Normen, also privaten technischen Regeln mit Empfehlungscharakter (vgl. BGH MDR 1998, 1026) nur erhebliches Gewicht mit einer Art Indizwirkung zukommt (vgl. BayObLG NZM 2000, 504 = ZMR 2000, 311 = ZWE 2000, 174; Senat NZM 1998, 673 = WuM 1998, 238 zum Trittschall für den Fall eines nach der Gemeinschaftsordnung vorgegebenen höheren Standards; Palandt/Bassenge, BGB 59. Auflage, § 906 Rdn. 17 m. w. Nachw.).
  • OLG München, 09.01.2008 - 34 Wx 114/07

    Wohnungseigentum: Erforderliche Trittschalldämmung bei nachteiliger Veränderung

    Dann sind die DIN-Werte heranzuziehen, die im Zeitpunkt des Umbaus gelten (OLG Frankfurt NZM 2005, 68/69; BayObLG NZM 2000, 504/505; auch OLG Schleswig vom 8.8.2007, 2 W 33/07 = WuM 2007, 591 - Ls - ferner Hogenschurz MDR 2003, 201/202).
  • AG Köln, 08.07.2010 - 202 C 140/07

    Pflichten der Wohnungseigentümer bzgl. der Trittschalldämmung

    Bei einer wie hier Jahrzehnte nach der Errichtung des Gebäudes durch den Wohnungseigentümer vorgenommenen Änderung des Oberbodenaufbaus ist die dann geltende DIN-Norm maßgebend (siehe auch OLG Frankfurt, a.a.O.; BayObLG ZMR 2000, 311, Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 14 Rdn. 10).
  • OLG Frankfurt, 27.03.2006 - 20 W 204/03

    Wohnungseigentum: Beeinträchtigung durch eine bauliche Veränderung bei Einhaltung

    Dies wird regelmäßig bei Einhaltung der DIN 4109 nicht der Fall sein (Senat, Beschluss vom 28.06.2004 -20 W 95/01-; BayObLG NJW-RR 1994, 598 und ZWE 2000, 174; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 13, Rdnr. 75; Hogenschurz MDR 2004, 201, 202).
  • AG Aachen, 10.10.2002 - 12 UR II 124/01

    Zulässigkeit der rückwirkenden Verwalterbestellung durch eine

    Die für den Bereich der Wärmeisolierung aufgestellten DIN-Normen sind keine Rechtsvorschriften und deshalb nicht unmittelbar verbindlich (herrschende Meinung, vgl. BayObLG in ZMR 2000, 311; OLG Schleswig, WuM 1999, 180; jeweils für den Bereich der DIN- Normen betreffend den Schallschutz).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 23.11.1999 - 2Z BR 142/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7367
BayObLG, 23.11.1999 - 2Z BR 142/99 (https://dejure.org/1999,7367)
BayObLG, Entscheidung vom 23.11.1999 - 2Z BR 142/99 (https://dejure.org/1999,7367)
BayObLG, Entscheidung vom 23. November 1999 - 2Z BR 142/99 (https://dejure.org/1999,7367)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • AG Augsburg - 3 UR II 162/98
  • LG Augsburg - 7 T 5213/98
  • BayObLG, 23.11.1999 - 2Z BR 142/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 970 (Ls.)
  • NZM 2000, 504
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Bonn, 01.04.2022 - 210 C 44/21

    Genehmigung der Erweiterung einer Dachterrasse muss genehmigte Maßnahmen konkret

    Diese Nutzung soll ihnen nicht entzogen werden, sie kann aber durch die vorgesehene zusätzlich Nutzung als Dachterrasse beeinträchtig werden (OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.11.1986, 8 W 581/85, Rn.12; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 23.11.1999, 2Z BR 142/99, Rn. 12, juris).
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