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   BayObLG, 21.10.1999 - 2Z BR 97/99   

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BayObLG, 21.10.1999 - 2Z BR 97/99 (https://dejure.org/1999,3565)
BayObLG, Entscheidung vom 21.10.1999 - 2Z BR 97/99 (https://dejure.org/1999,3565)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Oktober 1999 - 2Z BR 97/99 (https://dejure.org/1999,3565)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abberufung; Verwalter; wichtiger Grund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 26
    Vorzeitige Abberufung des Hausverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 481 UR II 102/95
  • LG München I - 1 T 2110/99
  • BayObLG, 21.10.1999 - 2Z BR 97/99

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 510
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 27.11.1998 - 2Z BR 150/98

    Wichtiger Grund für die fristlose Kündigung eines Verwaltervertrags

    Auszug aus BayObLG, 21.10.1999 - 2Z BR 97/99
    c) Ein wichtiger Grund für eine vorzeitige Abberufung der Verwalterin (vgl. § 26 Abs. 3 WEG ) liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BayObLGZ 1998, 310/312 f. = NJW-RR 1999, 810 m.w.N.).
  • BGH, 05.05.1958 - II ZR 245/56

    Nachträgliche Geltendmachung vorhandener, dem Kündigenden aber nicht bekannter

    Auszug aus BayObLG, 21.10.1999 - 2Z BR 97/99
    Es kann deshalb offenbleiben, ob dieses Schreiben überhaupt berücksichtigt werden durfte (vgl. BGHZ 27, 220 ).
  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    a) Nach zutreffender allgemeiner Auffassung ist ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Abberufung eines Verwalters dann gegeben, wenn den Wohnungseigentümern unter Beachtung aller - nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter - Umstände nach Treu und Glauben eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zuzumuten ist, insbesondere durch diese Umstände das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (vgl. BayObLGZ 1998, 310, 312; BayObLG, NJW-RR 1999, 1390 f; ZWE 2000, 77; NJW-RR 2000, 676, 677 f; OLG Karlsruhe, NZM 1998, 768, 769; OLG Köln, NZM 1998, 960; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 163, 164; OLG Hamm, NJW-RR 1999, 522, 523; Bärmann/Pick/ Merle, aaO, § 26 Rdn. 152; Staudinger/Bub, aaO, § 26 Rdn. 392 m.w.N.; Weitnauer/Hauger, aaO, § 26 Rdn. 33).
  • OLG Düsseldorf, 30.05.2006 - 3 Wx 51/06

    WEG : Einberufung einer Eigentümerversammlung durch den Verwaltungsbeirat -

    Denn die Gerichte sollen nicht ohne zwingende Notwendigkeit in die Mehrheitsentscheidung der Eigentümer eingreifen ( BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLG NZM 2001, 754, 756; NZM 2000, 510, 511; OLG Köln NZM 1999, 128 ; Senat ZMR 2006, 144; Staudinger-Bub a.a.O. § 26 Rdz. 160; Bärmann/Pick/Merle WEG, 9. Auflage, § 26 Rdz. 166).
  • OLG Hamm, 27.09.2006 - 15 W 98/06

    Anwesenheitsrecht eines Verwaltungsbeiratsmitglieds in der Eigentümerversammlung

    Von einem zur vorzeitigen Abberufung berechtigenden wichtigen Grund kann auch dann auszugehen sein, wenn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Verwalter und dem Verwaltungsbeirat nicht mehr möglich ist (BayObLGZ 1998, 310 = FGPrax 1999, 20; NZM 2000, 510; OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, 1169).

    Hat jedoch der Verwaltungsbeirat das Zerwürfnis in vorwerfbarer Weise herbeigeführt, kann die Abberufung gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßen (BayObLG, NZM 2000, 510; Bärmann/Pick, WEG, 16. Aufl., § 26 Rn. 34 a.E.).

  • LG Düsseldorf, 18.10.2013 - 25 S 7/13

    Verwalter muss kompetent und neutral sein!

    Die Gerichte sollen nicht ohne zwingende Notwendigkeit in die Mehrheitsentscheidung der Eigentümer eingreifen (Bundesgerichtshof, NJW 2002, 3240; BayObLG, WE 1990, 68; NZM 2000, 510; NZM 2001, 754; Oberlandesgericht Köln, NZM 1999, 128; Bärmann-Merle, WEG, 11. Auflage, § 26 Rn. 41; Staudinger/Bub, BGB, 12. Auflage, § 26 WEG Rn. 160).
  • OLG Frankfurt, 07.04.2003 - 20 W 209/01

    Wohnungseigentum: Formalien der Jahresabrechnung; Verwalterentlastung

    Die Gerichte sollen nicht ohne zwingende Notwendigkeit in die Mehrheitsentscheidung der Eigentümer eingreifen (BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLG WE 90, 68, dass. NZM 2000, 510, 511 und NZM 2001, 754, 756; OLG Karlsruhe NZM 1998, 768, 769; OLG Köln NZM 1999, 128 Merle, aaO., § 26 Rdnr. 38; Niedenführ/Schulze, aaO., § 26 Rdnr. 16; Staudinger/Bub, aaO., § 26 Rdnr. 160).

    Zwar kann es grundsätzlich auch ausreichen, wenn das Vertrauensverhältnis eines Verwalters zu einer Gruppe von Wohnungseigentümern (wie dem Verwaltungsbeirat) oder zu einzelnen Wohnungseigentümern nicht mehr besteht, dies gilt aber nicht, wenn das Zerwürfnis von den Betroffenen in vorwerfbarer Weise herbeigeführt wurde (BayObLG NZM 1999, 283 und NZM 2000, 510 für den Fall der vorzeitigen Abberufung des Verwalters).

  • OLG Frankfurt, 18.08.2003 - 20 W 302/01

    Wohnungseigentumsverwaltung: Abberufung des verwaltenden Wohnungseigentümers

    Die Gerichte sollen nicht ohne zwingende Notwendigkeit in die Mehrheitsentscheidung der Eigentümer eingreifen (BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLG WE 90, 68, dass. NZM 2000, 510, 511 und NZM 2001, 754, 756; OLG Karlsruhe NZM 1998, 768, 769; OLG Köln NZM 1999, 128; Merle, aaO., § 26 Rdnr. 40; Niedenführ/Schulze, aaO., § 26 Rdnr. 16; Staudinger/Bub: WEG 12. Aufl., § 26 Rdnr. 160).

    Es kann aber auch ausreichen, wenn das Vertrauensverhältnis eines Verwalters zu einer Gruppe von Wohnungseigentümern (wie dem Verwaltungsbeirat) oder zu einzelnen Wohnungseigentümern nicht mehr besteht, es sei denn das Zerwürfnis wurde von den Betroffenen in vorwerfbarer Weise herbeigeführt (BayObLG NZM 1999, 283 und NZM 2000, 510 für den Fall der vorzeitigen Abberufung des Verwalters), wovon vorliegend aber keine Rede sein kann.

  • OLG Frankfurt, 05.01.2004 - 20 W 290/03

    Wohnungseigentum: Abberufung eines verwaltenden Wohnungseigentümers;

    Die Gerichte sollen nicht ohne zwingende Notwendigkeit in die Mehrheitsentscheidung der Eigentümer eingreifen (BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLG WE 90, 68, dass. NZM 2000, 510, 511 und NZM 2001, 754, 756; OLG Karlsruhe NZM 1998, 768, 769; OLG Köln NZM 1999, 128; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 26 Rdnr. 40 ; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 26 Rdnr. 16; Staudinger/Bub: WEG 12. Aufl., § 26 Rdnr. 160).

    Es kann aber auch ausreichen, wenn das Vertrauensverhältnis eines Verwalters zu einer Gruppe von Wohnungseigentümern (wie dem Verwaltungsbeirat) oder zu einzelnen Wohnungseigentümern nicht mehr besteht, es sei denn das Zerwürfnis wurde von den Betroffenen in vorwerfbarer Weise herbeigeführt (BayObLG NZM 1999, 283 und NZM 2000, 510 für den Fall der vorzeitigen Abberufung des Verwalters), wovon vorliegend aber keine Rede sein kann.

  • LG Hamburg, 06.11.2019 - 318 S 48/18

    Wohnungseigentumssache: Voraussetzungen für die vorzeitige Abberufung des

    Ein wichtiger Grund für eine vorzeitige Abberufung der Verwalterin (vgl. § 26 Abs. 3 WEG) liegt u.a. auch dann vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist, wobei von einem zur vorzeitigen Abberufung berechtigenden wichtigen Grund auch dann ausgegangen werden kann, wenn das Vertrauensverhältnis zu einzelnen Wohnungseigentümern oder einer Gruppe von ihnen nicht mehr besteht (BayObLG, Beschluss vom 21.10.1999 - 2Z BR 97/99, Rn. 12 ; LG Frankfurt, Urteil vom 02.10.2012, 16 S 11/12, Rn. 55; LG Köln, Urteil vom 17.03.2011, 29 S 194/10, Rn. 16, zitiert jeweils nach juris).
  • BayObLG, 17.04.2002 - 2Z BR 14/02

    Einberufung der Eigentümerversammlung durch Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats -

    Von einem zur vorzeitigen Abberufung berechtigenden wichtigen Grund kann auch dann ausgegangen werden, wenn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Verwalter und dem Verwaltungsbeirat nicht mehr möglich ist (BayObLGZ 1998, 310/312; BayObLG NZM 2000, 510 f.).
  • OLG Frankfurt, 13.10.2004 - 20 W 133/03

    Wohnungseigentum: Bestellung des Verwalters; Unwirksamkeit des

    Die Gerichte sollen nicht ohne zwingende Notwendigkeit in die Mehrheitsentscheidung der Eigentümer eingreifen (BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLG WE 90, 68, dass. NZM 2000, 510, 511 und NZM 2001, 754, 756; OLG Köln NZM 1999, 128; Senat, Beschluss vom 07.04.2003 -20 W 209/2001-; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 26 Rdnr. 166; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 26 Rdnr. 16; Staudinger/Bub, BGB, 12. Aufl., § 26 WEG, Rdnr. 160).
  • OLG Düsseldorf, 21.09.2005 - 3 Wx 123/05

    Eigentümerbeschluss über die Wiederwahl eines Verwalters bei gravierenden vom

  • OLG Frankfurt, 26.04.2005 - 20 W 279/03

    Wohnungseigentum: Voraussetzungen für die Ungültigerklärung eines Beschlusses

  • OLG Hamm, 02.07.2001 - 15 W 56/01

    Abberufung des Verwalters wegen pflichtwidriger Weigerung, eine

  • BayObLG, 15.01.2004 - 2Z BR 240/03

    Voraussetzungen für die Abberufung des Verwalters - Störung des

  • AG Mannheim, 05.07.2004 - 4 UR-WEG 193/03

    Vorzeitige Abberufung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

  • AG Hamburg, 08.06.2010 - 102d C 11/10
  • AG Köln, 30.04.2001 - 202 II 95/00
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