Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.01.2000 - 16 Wx 193/99   

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https://dejure.org/2000,4281
OLG Köln, 10.01.2000 - 16 Wx 193/99 (https://dejure.org/2000,4281)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.01.2000 - 16 Wx 193/99 (https://dejure.org/2000,4281)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Januar 2000 - 16 Wx 193/99 (https://dejure.org/2000,4281)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Tatbestand in der WEG-Entscheidung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    WEG § 43; FGG § 12
    Tatbestand in der WEG-Entscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderung an die inhaltliche Gestaltung des Tatbestandes einer Entscheidung im Zivilprozess in Abgrenzung zu Entscheidungen im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 969
  • NZM 2000, 686
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • KG, 10.12.1993 - 24 W 6967/93
    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2000 - 16 Wx 193/99
    Fehlt hingegen ein Sachverhalt überhaupt, ist dieser insbesondere nicht oder nur so undeutlich der Entscheidung zu entnehmen, dass die Richtigkeit des gefundenen Ergebnisses vom Rechtsbeschwerdegericht nicht überprüft werden kann, ist regelmäßig ein sogenannter absoluter Revisionsgrund gegeben, der zur Aufhebung und Zurückverweisung einer Sache nötigt (vgl. z. B. BayObLG NJW-RR 1998, 1014; KG NJW-RR 1994, 599; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1174; OLG Köln - 2. ZS - NJW-RR 1987, 223, 224 u. ZIP 1989, 572, 575; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 45 Rd. 66).
  • OLG Köln, 02.02.1998 - 16 Wx 337/97

    Antragauslegung bei der Anfechtung von Beschlüssen der

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2000 - 16 Wx 193/99
    Im WEG-Verfahren ist das Gericht - abgesehen von dem hier nicht vorliegenden Fall eines Beschlussanfechtungsantrags nach § 23 Abs. 4 WEG - grundsätzlich nicht an die Anträge der Beteiligten gebunden, sondern hat - sofern möglich - den wirklichen Willen der Antragsteller zu erforschen und diesen zu bescheiden (vgl. BayObLG NZM 1999, 1148 = ZMR 1999, 847; Senat OLGR Köln 1998, 242 = NZM 1998, 970 = ZMR 1999, 727 m. Anm. Rau; Merle a.a.O. § 44 Rd. 34).
  • OLG Köln, 11.09.1986 - 2 Wx 19/86

    Verfahrensmangel; Beschwerdeentscheidung; Zurückverweisung

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2000 - 16 Wx 193/99
    Fehlt hingegen ein Sachverhalt überhaupt, ist dieser insbesondere nicht oder nur so undeutlich der Entscheidung zu entnehmen, dass die Richtigkeit des gefundenen Ergebnisses vom Rechtsbeschwerdegericht nicht überprüft werden kann, ist regelmäßig ein sogenannter absoluter Revisionsgrund gegeben, der zur Aufhebung und Zurückverweisung einer Sache nötigt (vgl. z. B. BayObLG NJW-RR 1998, 1014; KG NJW-RR 1994, 599; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1174; OLG Köln - 2. ZS - NJW-RR 1987, 223, 224 u. ZIP 1989, 572, 575; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 45 Rd. 66).
  • OLG Zweibrücken, 14.01.1999 - 3 W 253/98

    Grundbuchberichtigung infolge GbR-Eintritts

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2000 - 16 Wx 193/99
    Fehlt hingegen ein Sachverhalt überhaupt, ist dieser insbesondere nicht oder nur so undeutlich der Entscheidung zu entnehmen, dass die Richtigkeit des gefundenen Ergebnisses vom Rechtsbeschwerdegericht nicht überprüft werden kann, ist regelmäßig ein sogenannter absoluter Revisionsgrund gegeben, der zur Aufhebung und Zurückverweisung einer Sache nötigt (vgl. z. B. BayObLG NJW-RR 1998, 1014; KG NJW-RR 1994, 599; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1174; OLG Köln - 2. ZS - NJW-RR 1987, 223, 224 u. ZIP 1989, 572, 575; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 45 Rd. 66).
  • BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 9/92

    Anspruch auf Verbesserung des Schallschutzes

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2000 - 16 Wx 193/99
    Dies hat der Senat - auch soweit es um die Feststellung von Verfahrensvoraussetzungen geht - grundsätzlich hinzunehmen, da die Entscheidung über den Umfang der nach § 12 FGG anzustellenden Ermittlungen Sache des Tatrichters ist (vgl. BayObLG NJW-NJW-RR 1992, 974 = WuM 1992, 324 = DWE 1992, 78; Merle a.a.O. § 44 Rd. 4) und nur auf Rechtsfehler überprüft werden kann.
  • BayObLG, 05.11.1998 - 2Z BR 92/98

    Vermögen eines Wohnungseigentümers im Konkursverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2000 - 16 Wx 193/99
    Anlass für das Gericht sein, auf eine Vervollständigung hinzuwirken, die gegebenenfalls eine Beweiserhebung möglich macht (vgl. BayObLG NZI 1999, 27; Senat OLGR Köln 1995, 187).
  • BayObLG, 26.08.1999 - 2Z BR 53/99

    Darlegungslast bezüglich der Erforderlichkeit von Ausgaben im Rahmen der

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2000 - 16 Wx 193/99
    Im WEG-Verfahren ist das Gericht - abgesehen von dem hier nicht vorliegenden Fall eines Beschlussanfechtungsantrags nach § 23 Abs. 4 WEG - grundsätzlich nicht an die Anträge der Beteiligten gebunden, sondern hat - sofern möglich - den wirklichen Willen der Antragsteller zu erforschen und diesen zu bescheiden (vgl. BayObLG NZM 1999, 1148 = ZMR 1999, 847; Senat OLGR Köln 1998, 242 = NZM 1998, 970 = ZMR 1999, 727 m. Anm. Rau; Merle a.a.O. § 44 Rd. 34).
  • OLG Köln, 12.10.1988 - 2 Wx 27/88
    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2000 - 16 Wx 193/99
    Fehlt hingegen ein Sachverhalt überhaupt, ist dieser insbesondere nicht oder nur so undeutlich der Entscheidung zu entnehmen, dass die Richtigkeit des gefundenen Ergebnisses vom Rechtsbeschwerdegericht nicht überprüft werden kann, ist regelmäßig ein sogenannter absoluter Revisionsgrund gegeben, der zur Aufhebung und Zurückverweisung einer Sache nötigt (vgl. z. B. BayObLG NJW-RR 1998, 1014; KG NJW-RR 1994, 599; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1174; OLG Köln - 2. ZS - NJW-RR 1987, 223, 224 u. ZIP 1989, 572, 575; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 45 Rd. 66).
  • BayObLG, 05.02.1998 - 3Z BR 486/97

    Begründung einer Beschwerdeentscheidung

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2000 - 16 Wx 193/99
    Fehlt hingegen ein Sachverhalt überhaupt, ist dieser insbesondere nicht oder nur so undeutlich der Entscheidung zu entnehmen, dass die Richtigkeit des gefundenen Ergebnisses vom Rechtsbeschwerdegericht nicht überprüft werden kann, ist regelmäßig ein sogenannter absoluter Revisionsgrund gegeben, der zur Aufhebung und Zurückverweisung einer Sache nötigt (vgl. z. B. BayObLG NJW-RR 1998, 1014; KG NJW-RR 1994, 599; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1174; OLG Köln - 2. ZS - NJW-RR 1987, 223, 224 u. ZIP 1989, 572, 575; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 45 Rd. 66).
  • BGH, 10.10.1985 - IX ZR 73/85

    psychotischer Bürge - §§ 51, 52 ZPO, Zweifel an der Prozeßfähigkeit, § 56 BGB, §

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2000 - 16 Wx 193/99
    - wenn es darauf ankommt - dem Beschwerdegericht unter Aufhebung der angefochtenen Entscheidung die zur Klärung der Verfahrensfähigkeit eines Beteiligten erforderlichen Feststellungen übertragen kann (vgl. BGH NJW-NJW-RR 1986, 157; Vollkommer a.a.O.).
  • OLG Köln, 06.03.1995 - 7 W 7/95
  • OLG Köln, 11.08.2008 - 2 Wx 26/08

    Unwirksamer Kostenfestsetzungsbeschluss bei Änderung der Kostengrundentscheidung

    Enthält die Beschwerdeentscheidung keine Darstellung des Sachverhalts oder ist diese so undeutlich oder unvollständig, daß die Richtigkeit des gefundenen Ergebnisses von dem Rechtsbeschwerdegericht nicht überprüft werden kann, so muß allein aus diesem Grunde die angefochtene Entscheidung aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen werden (vgl. Senat, NJW-RR 1987, 223 [224]; Senat, ZIP 1989, 572 [575]; Senat, Beschluß vom 18. März 2008 - 2 Wx 11/08 - OLG Köln [16. Zivilsenat], NJW-RR 2000, 969 [970]; BayObLG NJW-RR 1998, 1014; OLG Schleswig, FGPrax 2007, 283 [284]; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1999, 1174; Demharter, a.a.O., § 77, Rdn. 38; Jansen/Briesemeister, FGG, 3. Aufl. 2006, § 25, Rdn. 30, 31; Sternal in Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 25, Rdn. 28).
  • OLG Köln, 11.02.2000 - 16 Wx 9/00

    Errichtung eines Außenkamins als bauliche Veränderung

    Fehlt hingegen ein Sachverhalt überhaupt, ist dieser insbesondere nicht oder nur so undeutlich der Entscheidung zu entnehmen, dass die Richtigkeit des gefundenen Ergebnisses vom Rechtsbeschwerdegericht nicht überprüft werden kann, ist regelmäßig ein sogenannter absoluter Revisionsgrund gegeben, der zur Aufhebung und Zurückverweisung einer Sache nötigt (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1174; BayObLG NJW-RR 1998, 1014; KG NJW-RR 1994, 599; Beschluss des Senates vom 10. Januar 2000 - 16 Wx 193/99).
  • LG Mainz, 29.06.2004 - 3 T 180/03

    Erhöhung der Vergütung des Wohnungseigentumsverwalters

    Der Sach- und Streitstand hat sich im Beschwerdeverfahren nicht geändert (OLG Köln, NJW-RR 2000, 969 ).
  • OLG Köln, 24.01.2000 - 16 Wx 185/99

    Bauliche Veränderung bei Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes

    Fehlt hingegen ein Sachverhalt überhaupt, ist dieser insbesondere nicht oder nur so undeutlich der Entscheidung zu entnehmen, dass die Richtigkeit des gefundenen Ergebnisses vom Rechtsbeschwerdegericht nicht überprüft werden kann, ist regelmäßig ein sogenannter absoluter Revisionsgrund gegeben, der zur Aufhebung und Zurückverweisung einer Sache nötigt (vgl. z. B. BayObLG NJW-RR 1998, 1014; KG NJW-RR 1994, 599; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1174; OLG Köln - 2. ZS - NJW-RR 1987, 223, 224 u. ZIP 1989, 572, 575; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 45 Rd. 66; Senatsbeschluss vom 10.01.2000 - 16 Wx 193/99 - ).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.02.2000 - 16 WX 15/2000   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6020
OLG Köln, 09.02.2000 - 16 WX 15/2000 (https://dejure.org/2000,6020)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.02.2000 - 16 WX 15/2000 (https://dejure.org/2000,6020)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Februar 2000 - 16 WX 15/2000 (https://dejure.org/2000,6020)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 686 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 26.01.1998 - 4 W 228/97

    Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung wegen grober Unbilligkeit

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2000 - 16 Wx 15/00
    Es war den Antragstellern bereits aus früheren Verfahren bekannt, dass es eine feststehende Rechtsprechung auch des Bundesgerichtshofs gibt, wonach der Vortrag, einem Wirtschaftsplan bzw. einer Jahresabrechnung lägen unzutreffende Miteigentumsanteile zugrunde, einem Anfechtungsantrag nicht zum Erfolg verhelfen kann, weil eine etwaige Änderung nur für die Zukunft wirkt, und ein Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung nur ganz ausnahmsweise in Betracht kommen kann, wenn die Versagung der Zustimmung wegen außergewöhnlicher Umstände grob unbillig wäre und damit ein Festhalten an der Vereinbarung gegen Treu und Glauben verstieße (vgl. z. B. BGHZ 95, 137 = ZMR 1986, 19; BGHZ 130, 304 = NJW 1995, 2791; Senatsbeschlüsse WE 1995, 155 = OLGR 1995 u. NZM 1998, 577).
  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94

    Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2000 - 16 Wx 15/00
    Es war den Antragstellern bereits aus früheren Verfahren bekannt, dass es eine feststehende Rechtsprechung auch des Bundesgerichtshofs gibt, wonach der Vortrag, einem Wirtschaftsplan bzw. einer Jahresabrechnung lägen unzutreffende Miteigentumsanteile zugrunde, einem Anfechtungsantrag nicht zum Erfolg verhelfen kann, weil eine etwaige Änderung nur für die Zukunft wirkt, und ein Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung nur ganz ausnahmsweise in Betracht kommen kann, wenn die Versagung der Zustimmung wegen außergewöhnlicher Umstände grob unbillig wäre und damit ein Festhalten an der Vereinbarung gegen Treu und Glauben verstieße (vgl. z. B. BGHZ 95, 137 = ZMR 1986, 19; BGHZ 130, 304 = NJW 1995, 2791; Senatsbeschlüsse WE 1995, 155 = OLGR 1995 u. NZM 1998, 577).
  • BayObLG, 25.05.1998 - 2Z BR 22/98

    Wirksamkeit bestandskräftig gewordener Eigentümerbeschlüsse bei Verstoß gegen

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2000 - 16 Wx 15/00
    Diese war daher - wozu ein Rechtsmittelgericht, bei dem die Sache anhängig ist, befugt ist (vgl. BayObLG WE 1999, 35, 36 = NZM 1999, 34) - zu Gunsten der Antragstellers dahingehend zu korrigieren, dass sie und die Antragsgegner die Kosten jeweils zur Hälfte zu tragen haben.
  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2000 - 16 Wx 15/00
    Es erhöht sich insbesondere nicht dadurch, daß die Entscheidung für die anderen Beteiligten bindend ist und der Geschäftswert gem. § 48 Abs. 3 WEG auch nach deren Interesse an der Entscheidung festzusetzen ist (vgl. BGHZ 119, 216, 218 = NJW 1992, 713 = WE 1993, 49; BayObLG WE 1998, 75 u. 114; Staudinger/Wenzel, WEG § 45 Rdn. 8 f.; Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Auflage, § 45 Rd. 27 mit umfangreichen weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte).
  • OLG Düsseldorf, 04.10.1995 - 3 Wx 133/95

    Anfechtbarkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses betreffend die Erstellung der

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2000 - 16 Wx 15/00
    Jedenfalls in dem hier gegebenen Fall, in dem diese Auswirkungen exakt feststehen, ist auch für eine Kombination verschiedener Gesichtspunkte, etwa der Auswirkungen auf den Antragsteller zuzüglich eines Bruchteils des Gesamtvolumens (vgl. OLG Düsseldorf DWE 1995, 165, 166) kein Raum.
  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2000 - 16 Wx 15/00
    Es war den Antragstellern bereits aus früheren Verfahren bekannt, dass es eine feststehende Rechtsprechung auch des Bundesgerichtshofs gibt, wonach der Vortrag, einem Wirtschaftsplan bzw. einer Jahresabrechnung lägen unzutreffende Miteigentumsanteile zugrunde, einem Anfechtungsantrag nicht zum Erfolg verhelfen kann, weil eine etwaige Änderung nur für die Zukunft wirkt, und ein Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung nur ganz ausnahmsweise in Betracht kommen kann, wenn die Versagung der Zustimmung wegen außergewöhnlicher Umstände grob unbillig wäre und damit ein Festhalten an der Vereinbarung gegen Treu und Glauben verstieße (vgl. z. B. BGHZ 95, 137 = ZMR 1986, 19; BGHZ 130, 304 = NJW 1995, 2791; Senatsbeschlüsse WE 1995, 155 = OLGR 1995 u. NZM 1998, 577).
  • OLG Köln, 21.10.1997 - 16 Wx 255/97

    Beschluß der Wohnungseigentümerversammlung über Nutzungsentschädigungsverlanngen

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2000 - 16 Wx 15/00
    Die Beschwer der Antragsteller, die an den auf sie entfallenden Kostenanteilen zu bemessen ist (vgl. BayObLG ZMR 1998, 248 = NZM 1998, 980 ##blob##lt;LS##blob##gt), ist in diesem Punkt ebenfalls deutlich niedriger und liegt schon im Batatellbereich.
  • OLG Köln, 07.04.2000 - 16 Wx 35/00

    Genehmigung baulicher Veränderungen durch Mehrheitsbeschluss

    So kann eine Ausnahme dann in Betracht kommen, wenn die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung mutwillig, d. h. die Aussichtslosigkeit für den betreffenden Beteiligten von vornherein erkennbar war und es deswegen unbillig wäre, den Verfahrensgegner mit den erwachsenen außergerichtlichen Kosten zu belasten (vgl. Senatsbeschluss vom 09.02.2000 - 16 Wx 15/00; Staudinger/Wenzel, WEG, § 47 Rd. 19 mit Nachweisen).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 15.02.2000 - 3 W 6/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6592
OLG Zweibrücken, 15.02.2000 - 3 W 6/00 (https://dejure.org/2000,6592)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15.02.2000 - 3 W 6/00 (https://dejure.org/2000,6592)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15. Februar 2000 - 3 W 6/00 (https://dejure.org/2000,6592)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Wohnungseigentumsverfahren; Wohnungseigentümer; Vollstreckungsbescheid; Einspruchsfrist; Einspruch; Zulässigkeit; Rechtsbehelf; Sofortige Beschwerde; Sofortige weitere Beschwerde; Niederlegung; Schriftstück; Zustellung; Benachrichtigung; Mitteilung; Abhan

  • Judicialis

    ZPO § 568 Abs. 2; ; ZPO § 341; ; ZPO § 339 Abs. 1; ; ZPO § 233 ff.; ; WEG § 46 a Abs. 3 Satz 2; ; WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 22 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Versäumung der Einspruchsfrist gegen Vollstreckungsbescheid im Wohnungseigentumsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Koblenz - 2 T 649/99
  • OLG Zweibrücken, 15.02.2000 - 3 W 6/00

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 686 (Ls.)
  • ZMR 2000, 404
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Köln, 19.07.1994 - 10 Ta 122/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Zustellungsadressaten; Verschulden;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.02.2000 - 3 W 6/00
    Soweit die Beteiligte zu 1) in Erwägung zieht, sie habe den Benachrichtigungsschein möglicherweise zusammen mit Werbesendungen weggeworfen, spricht gerade dies für mangelnde Sorgfalt beim Durchsehen und Sortieren ihrer Post (vgl. dazu auch BayObLG FamRZ 1990, 428, 429; OLG München MDR 1994, 410; LAG Köln MDR 1994, 1245).
  • BGH, 15.06.1994 - IV ZB 6/94

    Sorgfaltspflichten des Zustellungsempfängers bei Niederlegung eines Schriftstücks

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.02.2000 - 3 W 6/00
    Zwar indiziert allein die Unaufklärbarkeit des Abhandenkommens der Mitteilung über eine Niederlegung noch keine mangelnde Sorgfalt des Empfängers (vgl. BGH NJW 1994, 2898).
  • OLG München, 29.04.1993 - 25 W 1365/93

    Keine Wiedereinsetzung bei Übersehen der Zustellungsnachricht im Briefkasten bei

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.02.2000 - 3 W 6/00
    Soweit die Beteiligte zu 1) in Erwägung zieht, sie habe den Benachrichtigungsschein möglicherweise zusammen mit Werbesendungen weggeworfen, spricht gerade dies für mangelnde Sorgfalt beim Durchsehen und Sortieren ihrer Post (vgl. dazu auch BayObLG FamRZ 1990, 428, 429; OLG München MDR 1994, 410; LAG Köln MDR 1994, 1245).
  • BayObLG, 09.11.1989 - BReg. 1a Z 35/89

    Sofortige Beschwerde gegen Beschluss des Nachlassgerichts über die Entlassung als

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.02.2000 - 3 W 6/00
    Soweit die Beteiligte zu 1) in Erwägung zieht, sie habe den Benachrichtigungsschein möglicherweise zusammen mit Werbesendungen weggeworfen, spricht gerade dies für mangelnde Sorgfalt beim Durchsehen und Sortieren ihrer Post (vgl. dazu auch BayObLG FamRZ 1990, 428, 429; OLG München MDR 1994, 410; LAG Köln MDR 1994, 1245).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 02.03.2000 - 2Z BR 152/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10933
BayObLG, 02.03.2000 - 2Z BR 152/99 (https://dejure.org/2000,10933)
BayObLG, Entscheidung vom 02.03.2000 - 2Z BR 152/99 (https://dejure.org/2000,10933)
BayObLG, Entscheidung vom 02. März 2000 - 2Z BR 152/99 (https://dejure.org/2000,10933)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 1004 Abs. 1; FGG § 20a; WEG § 22 Abs. 1
    Zur Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde nach Erledigung der Hauptsache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Kempten - 5 UR II 35/96
  • LG Kempten - 4 T 719/97
  • BayObLG, 02.03.2000 - 2Z BR 152/99

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 686 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 15.10.2003 - 16 Wx 97/03

    WEG -Verfahren: Erfordernis der Verwalterzustimmung bei baulichen Veränderungen

    Die Rechtsprechung und die h. M. gehen davon aus, das dies im Regelfall nicht der Fall ist, sondern dass es sich bei der Verwalterzustimmung lediglich um ein Vorschalterfordernis handele, das eigenmächtiges Handeln eines Wohnungseigentümers, der meint, dass niemand beeinträchtigt sei, verhindern soll (vgl. BayObLG WE 1992, 195 u. ZWE 2000, 217; OLG Düsseldorf NJW-NJW-RR 1997, 1103; KG NZM 1998, 771 = ZMR 1998, 657; OLG Zweibrücken NJW 1992, 2899-2900; Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG 9. Auflage, § 22 Rdn. 283 mit weiteren Nachweisen; Staudinger/Bassenge, BGB 62. Auflage, § 22 WEG Rdn. 26; a. A. Bub WE 1998, 16 [19]; Staudinger/Bub, WEG, § 22 Rdn. 25; differenzierend Schuschke OLGReport Köln 2000, K 9 [12] u. ZWE 2000, 146 [149]).
  • OLG Frankfurt, 28.11.2005 - 20 W 138/03

    Streit zwischen Wohnungseigentümern um eine Dachgeschossnutzung zu Wohnzwecken

    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Rechtsmittelführer das Rechtsmittel auf die Kosten beschränkt (vgl. Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 44 Rz. 98; BayObLG WE 1989, 58, WE 1991, 55, WuM 1992, 644; WuM 1994, 573; NZM 1999, 320; NZM 2000, 686; OLG Düsseldorf WE 1997, 311).
  • BayObLG, 09.02.2005 - 2Z BR 227/04

    Vorrang der Gemeinschaftsordnung bei Widerspruch zwischen Benutzungsregelung und

    d) Die Kostenentscheidung richtet sich auch bei übereinstimmender Erledigterklärung nach § 47 WEG (z.B. BayObLG Beschluss vom 2.3.2000, 2Z BR 152/99 = NZM 2000, 686 - Leitsatz).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 17.02.2000 - 2Z BR 113/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11024
BayObLG, 17.02.2000 - 2Z BR 113/99 (https://dejure.org/2000,11024)
BayObLG, Entscheidung vom 17.02.2000 - 2Z BR 113/99 (https://dejure.org/2000,11024)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Februar 2000 - 2Z BR 113/99 (https://dejure.org/2000,11024)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • AG München - 482 UR II 573/96
  • LG München I - 1 T 3692/99
  • BayObLG, 17.02.2000 - 2Z BR 113/99

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 686 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus BayObLG, 17.02.2000 - 2Z BR 113/99
    Wird der Beschluß über die Jahresabrechnung mit der Begründung angefochten, es sei ein falscher Kostenverteilungsschlüssel angewandt worden oder einzelne Posten hätten nicht als Ausgaben in die Jahresabrechnung eingestellt werden dürfen, so bemißt sich die Beschwer des Rechtsmittelführers nach der anteiligen Belastung, die ihm bei der nach seiner Ansicht richtigen Abrechnung erspart geblieben wäre (vgl. BGHZ 119, 216/218 ff.; BayObLG ZMR 1998, 796 m.w.N.).

    Da allein das vermögenswerte Interesse des Beschwerdeführers an einer Änderung der angefochtenen Entscheidung maßgebend ist, bleiben die Interessen der übrigen Eigentümer und die Bedeutung der Sache für die Gemeinschaft insgesamt unberücksichtigt (BGHZ 119, 216/219; BayObLG ZMR 1999, 348 ; OLG Düsseldorf ZMR 1998, 450 f.).

    Dies hat der Gesetzgeber aber gesehen und in Kauf genommen (BGHZ 119, 216/219 f.).

  • BayObLG, 14.11.1990 - BReg. 2 Z 109/90
    Auszug aus BayObLG, 17.02.2000 - 2Z BR 113/99
    Die Belastung des erfolglosen Rechtsmittelführers mit Verfahrenskosten hat dabei außer Betracht zu bleiben (Bay-ObLGZ 1990, 141/144; BayObLG WuM 1991, 226 ; 1994, 573 f.).
  • BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 101/00

    Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan

    Insbesondere übersteigt der Beschwerdewert 750 Euro, mag auch die hinsichtlich der Anfechtung von Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan vorhandene Beschwer des Antragstellers nur entsprechend der begehrten Änderungen (siehe zur Berechnung etwa BayObLG Beschluss vom 17.2.2000, 2Z BR 113/99 = NZM 2000, 686 - Leitsatz) geringfügig sein.
  • BayObLG, 15.06.2000 - 2Z BR 1/00

    Geschäftswert und Beschwerdewert

    Wird der Beschluß über die Jahresabrechnung mit der Begründung angefochten, es sei ein falscher Kostenverteilungsschlüssel angewandt worden oder einzelne Posten hätten nicht als Ausgaben in die Jahresabrechnung eingestellt werden dürfen, so bemißt sich die Beschwer des Rechtsmittelführers nach der anteiligen Belastung, die ihm bei der nach seiner Ansicht richtigen Abrechnung erspart geblieben wäre (vgl. BGHZ 119, 216/218 ff.; BayObLG ZMR 1998, 796 m.w.N.; Senatsbeschluß vom 17.2.2000, 2Z BR 113/99).
  • BayObLG, 06.03.2000 - 2Z BR 154/99

    Beschwer bei Anfechtung einer Jahresabrechnung durch den Wohnungseigentümer

    Aufgrund dieser Eigentümerbeschlüsse kann für die Antragstellerin nur einmal eine Vermögenseinbuße eintreten, daher ist sie auch nur einmal beschwert (vgl. Senatsbeschluß vom 17.2.2000 - 2Z BR 113/99).
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