Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Oder, 11.06.1999

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   OLG Frankfurt, 10.05.2000 - 20 RE-Miet 2/97   

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OLG Frankfurt, 10.05.2000 - 20 RE-Miet 2/97 (https://dejure.org/2000,2352)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.05.2000 - 20 RE-Miet 2/97 (https://dejure.org/2000,2352)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Mai 2000 - 20 RE-Miet 2/97 (https://dejure.org/2000,2352)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umlage von Betriebskosten auf den Mieter durch Formularklausel; Verweisung im Formularmietvertrag auf die II. Berechnungsverordnung ; Erfordernis der Beifügung einer Betriebskostenaufstellung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wirksame Betriebskostenvereinbarung bei bloßer Bezugnahme auf § 27 II. BV

  • ista.de

    § 27 der II. BV
    Betriebskostenumlage möglich auch ohne Aufstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    II. Berechnungsverordnung § 27 Abs. 1
    Bezugnahme auf die II. Berechnungs-VO im Mietvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1464
  • MDR 2000, 948
  • NZM 2000, 757
  • ZMR 2000, 607
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 24.02.1984 - REMiet 3/84
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2000 - 20 REMiet 2/97
    Die von dieser Vorauszahlung erfassten Betriebskosten sind in der Anlage "Betriebskostenaufstellung" enthalten, welche wesentlicher Vertragsbestandteil ist." Dies gilt auch dann, wenn dem Mietvertrag entgegen der zitierten Klausel eine Betriebskostenaufstellung nicht beigefügt war und dem Mieter auch sonst der Inhalt der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der II. Berechnungsverordnung nicht mitgeteilt oder weitere Erläuterungen gegeben worden sind (Anschluss an den Rechtsentscheid des BayObLG vom 26.02.194 - RE-Miet 3/84).«.

    Es hält sich jedoch daran durch den Rechtsentscheid des BayObLG vom 26.02.1984 (RE-Miet 3/84, RES Nr. 5 zu § 4 MHG ) gehindert.

  • OLG Schleswig, 27.03.1995 - 4 REMiet 1/93

    Mietrecht: Formularmäßiger Ausschluß des § 568 BGB; Einbeziehung von AGB

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2000 - 20 REMiet 2/97
    Dieser Fall ist auch nicht vergleichbar mit dem vom Landgericht zitierten Rechtsentscheid des OLG Schleswig vom 27.3.1995 (RE-Miet 1/93, WuM 1996, 85 ).
  • OLG Hamm, 22.08.1997 - 30 REMiet 3/97

    Mietrecht; Umlage von Betriebskosten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2000 - 20 REMiet 2/97
    Der Senat schließt sich - wie zuvor schon das OLG Hamm (Rechtsentscheid vom 22.08.1997, 30 RE-Miet 3/97, WuM 1997, 542 = ZMR 1997, 592 = MDR 1997, 1016 = NZM 1998, 186 = NJW-RR 1998, 1098) - dem Rechtsentscheid des BayObLG an.
  • AG Berlin-Lichtenberg, 30.01.2003 - 10 C 281/02
    Im Rahmen der Heizungswartung ist hingegen überwiegend anerkannt, dass die Kosten kleinerer Instandhaltungsarbeiten wie der Austausch von verschleißanfälligen Kleinteilen, zu denen etwa Schmierstoffe, Dichtungen, Düsen und Filter zählen, als laufende Betriebskosten umlagefähig sind (vgl. OLG Düsseldorf in GE 2000, 888-890, Schmidt/Futterer-Lammel, 7. Aufl. 1999, Rdnr. 28 zu § 7 HeizKostV und Kinne, Heizung- und Heizkostenabrechnung, 2. Aufl. 1992, Teil A, Rdnr. 46).
  • AG Brandenburg, 28.09.2018 - 31 C 68/16

    Feststellungsklage auf Nichtbestehen einer Zahlungsverpflichtung gegenüber

    Insofern waren die Beklagten hier also grundsätzlich zunächst einmal gehalten, die in die Betriebskostenabrechnung vom 03.12.2013 eingestellten Beträge erst einmal durch Einsichtnahme in die der Abrechnung zugrundeliegenden Belege mit den dortigen Beträgen abzugleichen ( OLG Düsseldorf , Grundeigentum 2000, Seite 888; LG Berlin , Grundeigentum 2010, Seite 1743; LG Berlin , Grundeigentum 2001, Seite 1469; AG Tempelhof-Kreuzberg , MM 2005, Seite 147; AG Oldenburg , ZMR 2004, Seite 828; AG Köln , WuM 1987, Seite 275 ).
  • OLG Rostock, 29.05.2006 - 3 U 167/05

    Formularmäßige Abbedingung der Verlängerung eines Mietvertrages

    Er bestätigte damit die hierzu ergangene obergerichtliche Rechtsprechung (OLG Hamm Beschl. v. 22.8.1997 - 30 REMiet 3/97 - ZMR 1997, 592 = NJW-RR 1998, 1098; OLG Karlsruhe Beschl: v. 18.10.1985 - 3 REMiet 1/85 - WuM 1986, 9; BayObLG Beschl. v. 24.2.1984 - ReMiet 3/84 - NJW 1984, 1761; OLG Frankfurt/a.M. Beschl. v. 10.5.2000 - 20 ReMiet 2/97 - NJW-RR 2000, 1464 = NZM 2000, 757 = DWW 2000, 193), der die gleichen Bedenken entgegengehalten wurden.
  • KG, 28.11.2005 - 8 U 125/05

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnungsmiete: Umlagemaßstab bei Abweichung der

    Ob die Umlage der Betriebskosten sachlich zutreffend ist, ist demgegenüber regelmäßig eine Frage der inhaltlichen Richtigkeit der Abrechnung und nicht ihrer formellen Darstellung und betrifft allein die materielle Berechtigung des Kostenansatzes (BGH Urteil vom 19. Januar 2005 - VIII ZR 116/04 - OLG Düsseldorf GE 2003, 879; OLG Düsseldorf GE 2000, 888 = DWW 2000, 193).

    Grundsätzlich ist die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche maßgebend (Kinne/Schach/Bieber, Miet- und Mietprozessrecht, 4. Auflage; § 556 a BGB, Rdnr. 1; Staudinger/Weitemeyer, BGB, 2003, § 556 a BGB, Rdnr. 19; OLG Düsseldorf GE 2000, 888; LG Hannover WuM 1990, 228; LG Köln WuM 1993, 362).).

    Eine Ausnahme kommt aber in Betracht, wenn die Parteien im Mietvertrag ausdrücklich geregelt haben, dass es in jedem Fall bei der zugrunde gelegten Fläche sein Bewenden haben soll, um spätere Streitigkeiten ein für alle Mal auszuschließen (vgl. OLG Düsseldorf, GE 2000, 888; so auch Schmidt/Futterer/Langenberg. § 556 a BGB, a.a.O., Rdnr. 29, der eine ausdrückliche individualvertragliche Abrede für erforderlich hält; vgl. Staudinger/Weitemeyer, a.a.O., b § 556 a BGB, Rdnr. 19 für tatsächlich größere Wohnfläche).

  • LG Berlin, 29.04.2002 - 62 S 413/01
    Es stand ihm frei, Einsicht in die Abrechnungsunterlagen zu nehmen und gestützt auf die dadurch gewonnenen Erkenntnisse substantiiert vorzutragen (OLG Düsseldorf GE 2000, 888).

    Die Kosten der Erstanschaffung von Pflanzen und Gehölzen sind aber keine Kosten der Gartenpflege i.S.v. § 27 Abs. 1 Anl. 3 Nr. 10 der II. BV (OLG Düsseldorf, GE 2000, 888).

  • LG Berlin, 09.11.2007 - 63 S 100/07

    Wohnraummiete: Fälligkeit einer Heizkostennachforderung bei Fehlen der

    Zwar ist das bloße Bestreiten der Ansätze in einer Abrechnung durch den Mieter unsubstantiiert und damit rechtlich unerheblich, wenn er, wie hier, nicht zuvor die Berechnungsunterlagen des Vermieters eingesehen hat (OLG Düsseldorf GE 2000, 888).
  • LG Berlin, 14.11.2002 - 62 S 230/02
    Vielmehr ist er gehalten, die Abrechnungsunterlagen einzusehen und danach seine Bedenken gegen den Kostenansatz nachvollziehbar darzulegen (OLG Düsseldorf GE 2000, 888 ff. und GE 2001, 488 ff).
  • LG Berlin, 12.11.2010 - 63 S 150/10

    Mieter kann sich bei Klage wegen einzelner Punkte der Betriebskostenabrechnung

    Insofern gilt nichts anderes als zum Bestreiten kalter Betriebskosten, wo vom Mieter ebenfalls erwartet wird, dass er die in die Abrechnung eingestellten Beträge zunächst durch Einsichtnahme in die der Abrechnung zugrundeliegenden Belege mit den dortigen Beträgen abgleicht (vgl. LG Berlin, GE 2001, 1469; OLG Düsseldorf, GE 2000, 888; AG Tempelhof-Kreuzberg, MM 2005, 147; AG Oldenburg, ZMR 2004, 828; AG Köln, WuM 1987, 275).
  • OLG Dresden, 20.12.2002 - REMiet 2/02

    Schadensersatzanspruch des Mieters aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Die Betriebskosten sind durch die Bezugnahme auf die Anlage 3 zu § 27 der 2. Berechnungsverordnung im Mietvertrag wirksam auf die Klägerin übertragen worden (vgl. OLG Frankfurt/Main, RE vom 10.12.2000, 20 REMiet 2/97, NZM 2000, 757 sowie OLG Hamm, RE vom 22.08.1997, 30 REMiet 30/97, NZM 1998, 186).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 15.12.2004 - 5 C 400/04
    Will der Mieter die Ansätze in einer Betriebskostenabrechnung bestreiten, so muss er nach Einsichtnahme in die Rechnungsunterlagen im Einzelnen angeben, was er moniert, oder zumindest anhand konkreter Tatsachen Einwände gegen einzelne Kostenansätze plausibel machen (OLG Düsseldorf in GE 2000, Seite 888; LG Berlin in GE 2001, Seite 1469 f.).
  • AG Frankfurt/Main, 26.11.2004 - 33 C 844/04

    Zahlungsanspruch aus einem Mietverhältnis; Unklarheiten über die Frage des

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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Oder, 11.06.1999 - 6 (b) T 201/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,16771
LG Frankfurt/Oder, 11.06.1999 - 6 (b) T 201/99 (https://dejure.org/1999,16771)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 11.06.1999 - 6 (b) T 201/99 (https://dejure.org/1999,16771)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 11. Juni 1999 - 6 (b) T 201/99 (https://dejure.org/1999,16771)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de

    Gebührenstreitwert; Mängelbeseitigung; Streitwert bei Mängelbeseitigungsklage; Streitwertfestsetzung; reformatio in peius

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1459
  • NZM 2000, 757
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Flensburg, 18.11.2002 - 1 T 47/02

    Streitwert der Klage auf Mängelbeseitigung

    Dem klagenden Mieter interessiert die Höhe der aufzuwendenden Kosten jedoch nicht; ihm geht es vielmehr um die Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes der Mietsache (vgl. LG Frankfurt, NJW-RR 1999, S. 1459 (1460); LG Berlin, WuM 2000, S. 313 (313) [LG Berlin 28.04.2000 - 63 T 49/00] ).
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