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   OLG Karlsruhe, 31.05.2000 - 11 Wx 96/00   

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https://dejure.org/2000,17192
OLG Karlsruhe, 31.05.2000 - 11 Wx 96/00 (https://dejure.org/2000,17192)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.05.2000 - 11 Wx 96/00 (https://dejure.org/2000,17192)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. Mai 2000 - 11 Wx 96/00 (https://dejure.org/2000,17192)
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Volltextveröffentlichung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vereinbarung; Mehrheitsbeschluß; Kostenverteilungsschlüssel; Bestandskraft; Änderung

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WEG § 10 Abs. 2, Abs. 3 § 23 Abs. 4 S. 2
    Änderung eines Beschlusses, der die Gemeinschaftsordnung ändert, durch einen weiteren Beschluss

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 869
  • ZMR 2000, 700
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 23.08.2000 - 11 Wx 12/00

    Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über Aufhebung eines einstimmigen

    Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann einen bestandskräftigen "vereinbarungsersetzenden" Eigentümerbeschluss auch dann durch Mehrheitsbeschluss aufheben und zu den Vereinbarungen der Gemeinschaft zurückkehren, wenn der "vereinbarungsersetzende" Erstbeschluss mit den Stimmen aller Wohnungseigentümer gefasst wurde (Fortführung von Senatsbeschluss vom 31.05.2000, 11 Wx 96/99 = NZM 2000, 869 = WuM 2000, 499).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wie in der Literatur ist anerkannt, dass ein bestandskräftiger Eigentümerbeschluss auch dann, wenn er "vereinbarungsersetzenden" Charakter hat, grundsätzlich durch einen erneuten Beschluss der Eigentümergemeinschaft geändert werden kann (KG ZflR 1998, 423, 424; KG WuM 1996, 647; Staudinger/Kreuzer, GBG, 12. Aufl., § 10 WEG RdNr. 60; Röll in Münchner Kommentar zum BGB, 3. Aufl., § 23 WEG RdNr. 23; Palandt/Bassenge, BGB, 59. Aufl., § 10 WEG RdNr. 19), sofern dieser nicht eine erneute Abweichung von den Vereinbarungen der Gemeinschaft beinhaltet, was bei einer Aufhebung des "vereinbarungsersetzenden" Beschlusses und einer Rückkehr zur Regelung der Teilungserklärung nicht der Fall ist (Senatsbeschluss vom 31.05.2000, NZM 2000, 869 = WuM 2000, 499).

    Selbst wenn dies der Fall gewesen sein sollte, konnte die Mehrheit der Eigentümer beschließen, den früheren Eigentümerbeschluss aufzuheben und zur Regelung der Teilungserklärung zurückzukehren; die Anerkennung der grundsätzlichen Bindungswirkung vereinbarungswidriger, aber bestandskräftiger Eigentümerbeschlüsse hat nicht zur Folge, dass ihre Aufhebung ihrerseits nur durch eine Vereinbarung aller Eigentümer möglich wäre (Senatsbeschluss vom 31.05.2000 a.a.O.).

  • OLG Hamm, 27.10.2000 - 15 W 210/00

    Auslegung einer Teilungserklärung

    Denn in der Rechtsprechung ist anerkannt, daß auch ein sog. vereinbarungsersetzender Beschluß durch einen erneuten Beschluß der Eigentümerversammlung geändert werden kann, sofern letzterer nicht eine erneute Abweichung von der Gemeinschaftsordnung enthält (KG FGPrax 1998, 137, 138; OLG Karlsruhe NZM 2000, 869; Staudinger/Kreuzer, a.a.O., § 10 WEG, Rdnr. 60; Palandt/Bassenge, BGB, 59. Aufl., § 10 WEG, Rdnr. 19).
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