Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 07.05.1999

Rechtsprechung
   BGH, 28.10.1999 - VII ZR 284/98   

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https://dejure.org/1999,1149
BGH, 28.10.1999 - VII ZR 284/98 (https://dejure.org/1999,1149)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1999 - VII ZR 284/98 (https://dejure.org/1999,1149)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1999 - VII ZR 284/98 (https://dejure.org/1999,1149)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Wohnungseigentum - Wohnungseigentümer - Auslegung - Prozeß - Mangel - Ermächtigung - Minderung - Schadensersatz

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gemeinschaftseigentum; Mängelhaftung; Ermächtigung einzelner Wohnungseigentümer zur Anspruchsverfolgung

  • Judicialis

    WEG § 21; ; BGB § 634

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 634; WEG § 21
    Geltendmachung von Mängeln an Gemeinschaftseigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geltendmachung von Mängeln an Gemeinschaftseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Rechte hat einzelner Wohnungseigentümer bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum? (IBR 2000, 75)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 304
  • MDR 2000, 204
  • NZM 2000, 95
  • ZMR 2000, 183
  • WM 2000, 587
  • BauR 2000, 285
  • ZfBR 2000, 117
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.06.1991 - VII ZR 372/89

    Verjährung von werkvertraglichen Gewährleistungsansprüchen eines

    Auszug aus BGH, 28.10.1999 - VII ZR 284/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 6. Juni 1991 - VII ZR 372/89, BGHZ 114, 383) kann Minderung sowie der nach den Mängelbeseitigungskosten berechnete Schadensersatz wegen eines behebbaren Mangels grundsätzlich nur mit dem Antrag auf Zahlung an die Gemeinschaft durchgesetzt werden.

    Ein Wohnungseigentümer kann jedoch den Schadensersatz an sich verlangen, wenn er von der Gemeinschaft dazu ermächtigt wird (Urteil vom 6. Juni 1991 - VII ZR 372/89 aaO).

  • BGH, 15.02.1990 - VII ZR 269/88

    Geltendmachung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum durch einen

    Auszug aus BGH, 28.10.1999 - VII ZR 284/98
    Die im Laufe des Prozesses erteilte Ermächtigung vom 11. Juli 1997 räumt den Klägern ein die übrigen Wohnungseigentümer bindendes Wahlrecht ein (vgl. BGH, Urteil vom 15. Februar 1990 - VII ZR 269/88, BGHZ 110, 258, 261).
  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 257/03

    Gewährleistungsansprüche beim Erwerb eines sanierten Altbaus

    Jedoch kann ein Erwerber den Schadensersatz an sich verlangen, wenn er von der Erwerbergemeinschaft dazu ermächtigt wird (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1999 - VII ZR 284/98, BauR 2000, 285 = ZfBR 2000, 117, 118).
  • OLG Stuttgart, 21.05.2007 - 5 U 201/06

    Bauträgervertrag: Nachbesserungsanspruch wegen Schallschutzmängeln

    Es ist allgemein anerkannt, dass nur die Wohnungseigentümergemeinschaft die Wahl zwischen Minderung und Schadensersatz treffen kann, weil bei den Gewährleistungsrechten der Minderung und des kleinen Schadensersatzes nur einheitlich vorgegangen werden kann (BGH BauR 2000, 285; BGHZ 74, 258).
  • OLG Nürnberg, 23.09.2010 - 13 U 194/08

    Bauvertrag: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Einhaltung der allgemein anerkannten

    Dies kann auch die rechtsgestaltende Ausübung des Wahlrechts zwischen verschiedenen, sich wechselseitig ausschließenden Rechten wie beispielsweise kleinem Schadensersatz statt Nachbesserung (BGH NJW-RR 2000, 304) umfassen.
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2015 - 21 U 160/10

    Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses in einem notariellen Kaufvertrag über

    Sekundäre Gewährleistungsansprüche, wie zum Beispiel die Minderung und der kleine Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 634 Nr. 4, 280 Abs. 3, 281 BGB stellen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gemeinschaftsbezogene Rechte dar, so dass die Entscheidung darüber, ob diese Ansprüche auch von einem einzelnen Wohnungseigentümer geltend gemacht werden können, der Gemeinschaft zusteht (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1999, VII ZR 284/98 = BauR 2000, 285; Urteil vom 04.11.1982 - VII ZR 53/82, NJW 1983, 453).
  • OLG Hamburg, 16.05.2019 - 8 U 42/18

    Baumängel am Gemeinschaftseigentum: Kostenvorschussanspruch zur Mängelbeseitigung

    (2) Nur ausnahmsweise kann der einzelne Eigentümer Zahlung an sich selbst verlangen, wenn er hierzu von der WEG ermächtigt wurde (OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2005 - I-22 U 71/05 - Rn. 21 - 23, zit. nach juris; BGH, Urteil vom 16.12.2004 - VII ZR 257/03 - Rn. 47, zit. nach juris BGH, Urteil vom 28.10.1999 - VII ZR 284/98, BauR 2000, 285 = ZfBR 2000, 117, 118).
  • LG Karlsruhe, 28.10.2005 - 2 O 321/05

    Wohnungseigentumserwerb mit Altbausanierung: Unzureichender Trittschallschutz als

    Zwar kann grundsätzlich Minderung sowie der nach den Mängelbeseitigungskosten berechnete Schadensersatzanspruch wegen eines behebbaren Mangels am Gemeinschaftseigentum nur gemeinschaftlich mit dem Antrag auf Zahlung an die Gemeinschaft durchgesetzt werden (BGH, Urteil vom 6. Juni 1991 - VII ZR 372/89, BGHZ 114, 383, 387; BGH, Urteil vom 07. Juni 2001 - VII ZR 420/00, BGHZ 148, 85, 88) oder an sich, wenn er von der Erwerbergemeinschaft dazu ermächtigt wird (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1999 - VII ZR 284/98, BauR 2000, 285 = ZfBR 2000, 117, 118).
  • OLG Hamm, 25.11.2008 - 19 U 66/08

    Notwendigkeit der Ausübung des Wahlrechts zwischen Minderung und kleinen

    Das kann etwa der Fall sein, wenn die Teilungserklärung jeden Sondereigentümer so stellt, wie wenn das gemeinschaftliche Grundstück vermessen und jeder Sondereigentümer Alleineigentümer seines Reihenhauses wäre und als Gebrauchsregelung bestimmt ist, dass sämtliche Räume des Reihenhauses, die nicht Sondereigentum sind, und sämtliche Gebäudeteile, auch soweit sie im gemeinschaftlichen Eigentum sind, vom Sondereigentümer allein und unter Ausschluss der anderen Sondereigentümer zu nutzen und zu verwalten sind und die Wohnungseigentümer sich wechselseitig ermächtigen, sämtliche denkbaren Gewährleistungsansprüche hinsichtlich ihres Sondereigentums und der für die einzelnen Häuser abgrenzbaren Gemeinschaftseigentums geltend zu machen (BGH BauR 2000, 285).
  • OLG Koblenz, 08.11.2004 - 12 U 1228/03

    Werkvertrag: Anspruch auf Kostenerstattung als Teil des Erfüllungsanspruchs;

    Anders wäre es bei Ansprüchen auf Minderung oder Schadensersatz, welche nur mit ausdrücklicher Ermächtigung der Gemeinschaft von den Wohnungseigentümern im eigenen Namen ausgewählt und geltend gemacht werden könnten (vgl. BGH, NJW-RR 2000, 304, 305).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 07.05.1999 - 5 W 16/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9836
OLG Stuttgart, 07.05.1999 - 5 W 16/99 (https://dejure.org/1999,9836)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.05.1999 - 5 W 16/99 (https://dejure.org/1999,9836)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Mai 1999 - 5 W 16/99 (https://dejure.org/1999,9836)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Träger der Kosten einer Räumungsklage; Interesse des Vermieters an den Räumungsabsichten des Mieters

  • grundeigentum-verlag.de

    Kostentragung bei Räumungsklage wegen Nichterklärung über Räumungsabsicht Räumungsklage; Kündigung; Räumungsabsicht; Anerkenntnis; Gewerberaummiete

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 1189
  • NZM 2000, 95
  • ZMR 1999, 553
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 10.06.1983 - 9 REMiet 1/83

    Räumungsklage; Widerspruchsfrist; Zulässigkeit der Räumungsklage; Erleichterte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.05.1999 - 5 W 16/99
    Außerdem soll die Kündigung dem Mieter als Dispositionsspielraum dafür dienen, sich zu entscheiden, ob er sich anderweitig Ersatzraum beschaffen oder gegen die Kündigung zur Wehr setzen will (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1984, 2953; AG Köln WuM 1986, 94; AG Charlottenburg WuM 1989, 427).
  • LG Zwickau, 22.01.1997 - 6 T 112/96
    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.05.1999 - 5 W 16/99
    Der dem Beschluß zugrundeliegende Sachverhalt ist mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar (wie hier Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 57. Aufl., § 93 Rn. 52 mit Hinweis auf die - allerdings nur bedingt einschlägigen - Entscheidungen LG Frankenthal/Pfalz WuM 1990, 527, AG Hannover WuM 1993, 547 und LG Zwickau WuM 1997, 335).
  • BGH, 28.06.2023 - XII ZB 537/22

    Zur Frage, ob ein gewerblicher Mieter gehalten ist, auf Verlangen des Vermieters

    aa) Richtig hat das Oberlandesgericht zunächst angenommen, dass der Schuldner im Allgemeinen vor Fälligkeit des Anspruchs grundsätzlich nicht verpflichtet oder zur Vermeidung eigener Kostennachteile gehalten ist, sich zu seiner Leistungsbereitschaft zu erklären (vgl. OLG Hamm ZMR 1996, 449; OLG Stuttgart WuM 1999, 414; MünchKommZPO/Becker-Eberhard 6. Aufl. § 257 Rn. 19; Zöller/Greger ZPO 34. Aufl. § 257 Rn. 6; Wieczorek/Schütze/Assmann ZPO 5. Aufl. § 257 Rn. 30 mwN; BeckOK ZPO/Jaspersen [Stand: 1. März 2023] § 93 Rn. 33a; BeckOGK/Zehelein [Stand: 1. April 2023] BGB § 546 Rn. 202 mwN; Saenger/Saenger ZPO 9. Aufl. § 257 Rn. 7; Stein/Jonas/Roth ZPO 23. Aufl. § 257 Rn. 14 mwN).

    (1) Teilweise wird insoweit allerdings in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten, der Mieter gebe jedenfalls bei erkennbar begründeter Kündigung Veranlassung zur Klage, wenn er seine Bereitschaft, das Mietobjekt bei Ablauf der Mietzeit geräumt an den Vermieter herauszugeben, auf Aufforderung des Vermieters nicht erkläre (vgl. OLG Nürnberg MietRB 2004, 203 f. mit Anm. von Bieber mwN; OLG Stuttgart WuM 1999, 414; Guhling/Günter/Geldmacher Gewerberaummiete 2. Aufl. 16. Teil Kap. 3 Rn. 27 mwN; Lützenkirchen/Lützenkirchen Mietrecht 3. Aufl. § 546 BGB Rn. 24a und b mwN [zu § 259 ZPO]; Saenger/Gierl ZPO 9. Aufl. § 93 Rn. 15).

    Zur Begründung wird angeführt, der Vermieter habe ein berechtigtes Interesse, frühzeitig zu wissen, ob die Mieträume sofort nach Ende der Mietzeit für eine Weitervermietung oder Bau- oder Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung stünden (vgl. z.B. OLG Stuttgart WuM 1999, 414; Henssler NJW 1989, 138, 142; Lützenkirchen/Lützenkirchen Mietrecht 3. Aufl. § 546 BGB Rn. 24a mwN).

  • BGH, 11.09.2003 - XII ZB 188/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

    Allerdings hat der Einzelrichter die Zulassung der Rechtsbeschwerde nur mit dem Hinweis auf seine von einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (NZM 2000, 95) abweichende Rechtsauffassung begründet und dabei auf § 574 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 ZPO (Fälle der Rechtsfortbildung und der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung), nicht dagegen auf § 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO (Fälle der grundsätzlichen Bedeutung) verwiesen.

    Daß im übrigen auch der Einzelrichter dem vorliegenden Fall eine grundsätzliche Bedeutung beigemessen hat, ergibt sich aus den Gründen seiner Entscheidung, in der er sich mit der in Literatur und Rechtsprechung (zum unterschiedlichen Meinungsstand vgl. OLG Stuttgart NZM 2000, 95 und Baumbach/ Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 61. Aufl. § 93 Rdn. 52 jeweils m.Nachw. auch zur Rechtsprechung) kontrovers diskutierten Frage der Erklärungspflicht des Mieters gegenüber dem Vermieter auseinandergesetzt hat.

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2022 - 24 W 39/22

    Ein (gewerblicher) Mieter gibt seinem Vermieter noch keine Klageveranlassung iSv

    Einer Auffassung nach kann der Vermieter diesem Risiko dadurch entgehen, dass er den Mieter zur Erklärung über seine Räumungsbereitschaft zum bevorstehenden Termin auffordert: Verweigere der Mieter bei erkennbar begründeter Kündigung eine solche Erklärung oder reagiere er auf das Auskunftsverlangen des Vermieters nicht in angemessener Frist, habe er Veranlassung zur Klage gegeben (OLG Nürnberg MietRB 2004, 203 m. zust. Anm. Bieber ; OLG Stuttgart NZM 2000, 95; vgl. LG Bonn BeckRS 2014, 8073; Geldmacher, in: Guhling/Günter, Gewerberaummiete, 2. A. 2019, 16. Teil, Prozessrecht, Kap. 3 Rn 27 mwN; Lützenkirchen, in: GE 2017, 1384.).
  • LG Berlin, 25.01.2018 - 67 T 9/18

    Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis: Veranlassung zur Klageerhebung

    Dem ist jedoch nicht zu folgen, wobei dahinstehen kann, ob der Mieter materiell-rechtlich zur Abgabe einer solchen - im Regelungsgefüge der §§ 555b ff. BGB nicht vorgesehenen - Erklärung über seine Erfüllungsbereitschaft überhaupt verpflichtet ist (vgl. verneinend OLG Hamm, Beschl. v. 17. Mai 1996 - 33 W 13/96, ZMR 1996, 499, LG Berlin, Urt. v. 1. Februar 2010 - 12 O 509/09, GuT 2010, 247, juris Tz. 11; a.A. OLG Stuttgart, Beschl. v. 7. Mai 1999 - 5 W 16/99, NZM 2000, 95, juris Tz. 3 (jeweils zur unterlassenen Erklärung über die künftige Räumungsbereitschaft)).
  • LG Berlin, 01.02.2010 - 12 O 509/09

    Schweigen auf Räumungsverlangen = Klageanlass?

    Der von der Klägerin unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Stuttgart (Beschluss vom 7. Mai 1999, 5 W 16/99 = NZM 2000, 95) vertretenen Auffassung, der Mieter, der es unterlasse, sich auf Aufforderung des Vermieters zu seiner Räumungsverpflichtung zu erklären, gebe Anlass zur Klage, überzeugt nicht.
  • LG Nürnberg-Fürth, 25.06.2008 - 7 O 4785/08

    Gewerberaummiete: Kostenentscheidung nach sofortigem Anerkenntnis bei Klage auf

    Dies dürfte der aus § 242 BGB folgenden Obliegenheit des Mieters, sich zu erklären (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. v. 12.01.2004, 8 W 2530/02; OLG Stuttgart, Beschl. v. 07.05.1999, Az. 5 W 16/99, NZM 2000, 95), nicht genügen, da es gerade darum geht, Klarheit zu schaffen.
  • LG Duisburg, 26.08.2022 - 3 O 191/22
    Die Kammer teilt nicht die Rechtsansicht des Landgerichts Berlin (LG Berlin, Anerkenntnisurteil vom 1.2.2010 - 12 O 509/09, BeckRS 2010, 6788, beck-online), sondern die Rechtsansicht des Oberlandesgerichts Stuttgart (Beschluss vom 7.5. 1999 - 5 W 16/99, NZM 2000, 95, beck-online), das im genannten Beschluss im Wesentlichen Folgendes ausgeführt hat:.
  • LG Köln, 09.11.2011 - 4 O 133/11

    Kostentragung nach gemeinsamer Erledigungserklärung im Zusammenhang mit einer

    Im vorliegenden Fall lag es aufgrund der üblichen Verfahrensdauer für den Kläger auf der Hand, dass er im gerichtlichen Wege einen Räumungstitel erst zu einem Zeitpunkt hätte erlangen können, zu dem die Räumung bereits erfolgt gewesen wäre (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 21.12.2005, Az. 2 W 84/05, BeckRS 2006, 12477; OLG Stuttgart, Beschl. v. 07.05.1999, Az. 5 W 16/99).
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