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   KG, 16.02.2000 - 24 W 3925/98   

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KG, 16.02.2000 - 24 W 3925/98 (https://dejure.org/2000,6517)
KG, Entscheidung vom 16.02.2000 - 24 W 3925/98 (https://dejure.org/2000,6517)
KG, Entscheidung vom 16. Februar 2000 - 24 W 3925/98 (https://dejure.org/2000,6517)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Rechte und Pflichten des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage; Anforderungen an den Beschluss im Rahmen einer Eigentümergemeinschaft; Anforderungen an die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Teileigentum; Gebrauch; Sex-Shop; Erotik-Fachgeschäft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1253
  • NZM 2000, 879
  • ZMR 2000, 402
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 19.08.1994 - 2Z BR 45/94

    Veräußerung eines Wohnungseigentums während des Wohnungseigentumsverfahrens

    Auszug aus KG, 16.02.2000 - 24 W 3925/98
    Diese Auffassung wird - soweit ersichtlich - einhellig in Schrifttum und Literatur vertreten (Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Aufl., § 13 Rdn. 49; Weitnauer/Lüke, WEG 8. Aufl., § 14 Rdn. 3; Roll in MüKomm, 3. Aufl., WEG § 13 Rdn. 4 bei Fußnote 20; Sauren, WEG 3. Aufl., § 15 Rn. 10 Stichwort "Sex-Shop/-Kino"; Staudinger/Bub, WEG § 15 Rdn. 28; BayObLG NJW-RR 1995, 467 = FGPrax 1995, 33 = MDR 1995, 144 = WuM 1994, 635 = WE 1995, 279 = GE 1994, 1389; LG Passau MDR 1983, 758; AG Wiesbaden NJW-EM 1996, 15).

    Wenn das Bayerische oberste Landesgericht (NJW-RR 1995, 467) unter eingeschränkten Bedingungen den Betrieb eines sogenannten Erotik-Shops, der sich auf den Verkauf von Waren einschließlich Filmen und Zeitschriften beschränkt, für zulässig hält, wenn er mit dem Charakter der Wohnanlage und den diesen prägenden örtlichen Verhältnissen vereinbar ist, ergibt sich umgekehrt, dass jedenfalls die Vorführung von Sexfilmen mit Einzelkabinenbetrieb, der täglich bis 24 Uhr und auch sonntags erfolgt, als unzulässig anzusehen ist.

  • BayObLG, 02.09.1993 - 2Z BR 63/93

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung von Musikveranstaltungen

    Auszug aus KG, 16.02.2000 - 24 W 3925/98
    Zur Abweisung dieses Antrags hätte es jedoch nicht der umfangreichen rechtlichen Erwägungen bedurft, weil nach gefestigter Rechtsprechung bei Unterlassungsansprüchen nach § 15 Abs. 3 WEG in Verbindung mit § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB einem Miteigentümer nicht vorgeschrieben werden kann, auf welche Weise er einen geschuldeten Erfolg, nämlich die Unterlassung der unzulässigen Nutzung, erreicht; der zur Unterlassung bestimmter Verhaltensweisen verpflichtete Miteigentümer setzt sich bei Zuwiderhandlungen gegen das Verbot der Zwangsvollstreckung nach § 890 ZPO aus; in diesem Verfahren ist dann auch zu prüfen, ob er die Zuwiderhandlung verschuldet hat, weil er als mittelbarer Störer nicht alles ihm Mögliche und Zumutbare unternommen hat, um den geschuldeten Erfolg zu erreichen (BayObLG NJW-RR 1994, 337 = WE 1994, 278; ebenso BGHZ 129, 329 = NJW 1995, 2036, 2037 unter Hinweis gerade auf die Rechtsprechung des BayObLG …

    2 Z 154/90|OLG Hamburg; 05.12.1990; 4 U 92/90">NJW-RR 1991, 658, welche in NJW-RR 1994, 337 = WE 1994, 278 bekräftigt wird).

  • KG, 17.11.1999 - 24 W 3094/99
    Auszug aus KG, 16.02.2000 - 24 W 3925/98
    Der Senat hält an seiner in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluss vom 17. November 1999 - 24 W 3094/99 - geäußerten Auffassung fest, dass bei unterschiedlichen Zweckbestimmungen in der Teilungserklärung ("Gewerbe" in der Gemeinschaftsordnung bzw. "Laden" in dem Aufteilungsplan) regelmäßig nicht festgestellt werden kann, dass die engere Bezeichnung verbindlich sein soll.
  • KG, 10.05.1991 - 24 W 6578/90

    Prozessstandschaft bei Verwalterwechsel; Nachträgliche Ermächtigung zur

    Auszug aus KG, 16.02.2000 - 24 W 3925/98
    Zutreffend hat das Landgericht angenommen, dass die Verwalterin durch den Eigentümerbeschluss vom 13. April 1997 zu TOP 13 zur Geltendmachung des Anspruchs im gerichtlichen Verfahren ermächtigt ist, dieser Beschluss selbst noch nicht konstitutiv die Verpflichtung des Antragsgegners zur Beendigung bzw. Unterlassung der konkreten Nutzung seines Teileigentums festlegt (Senat NJW-RR 1997, 1033 = ZMR 1997, 318) und die Verwalterin auch berechtigt ist, das Verfahren in Verfahrensstandschaft zu führen, weil ihr insoweit ein Wahlrecht zusteht (Senat NJW-RR 1991, 1363; BayObLG ZMR 1997, 42).
  • BGH, 29.11.1995 - XII ZR 230/94

    Kündigung des Mietvertrages wegen Unzulässigkeit der Vermietung von Teileigentum

    Auszug aus KG, 16.02.2000 - 24 W 3925/98
    Die Verpflichtung des Antragsgegners zur Beendigung des Mietverhältnisses (wie sie das Landgericht abgelehnt, das Amtsgericht hingegen bejaht hat) stößt auch insoweit auf Bedenken, als der Vermieter sich jedenfalls nicht durch Kündigung aus wichtigem Grund aus einem Mietverhältnis lösen kann, das er im Widerspruch zur Teilungserklärung eingegangen ist (BGH NJW 1996, 714), weil der Vermieter sich insoweit Schadensersatzansprüchen des Mieters nicht durch Kündigung entziehen darf.
  • BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 76/96

    Kostenschlüssel und Miteigentumsanteil

    Auszug aus KG, 16.02.2000 - 24 W 3925/98
    Zutreffend hat das Landgericht angenommen, dass die Verwalterin durch den Eigentümerbeschluss vom 13. April 1997 zu TOP 13 zur Geltendmachung des Anspruchs im gerichtlichen Verfahren ermächtigt ist, dieser Beschluss selbst noch nicht konstitutiv die Verpflichtung des Antragsgegners zur Beendigung bzw. Unterlassung der konkreten Nutzung seines Teileigentums festlegt (Senat NJW-RR 1997, 1033 = ZMR 1997, 318) und die Verwalterin auch berechtigt ist, das Verfahren in Verfahrensstandschaft zu führen, weil ihr insoweit ein Wahlrecht zusteht (Senat NJW-RR 1991, 1363; BayObLG ZMR 1997, 42).
  • BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95

    Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer

    Auszug aus KG, 16.02.2000 - 24 W 3925/98
    Zur Abweisung dieses Antrags hätte es jedoch nicht der umfangreichen rechtlichen Erwägungen bedurft, weil nach gefestigter Rechtsprechung bei Unterlassungsansprüchen nach § 15 Abs. 3 WEG in Verbindung mit § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB einem Miteigentümer nicht vorgeschrieben werden kann, auf welche Weise er einen geschuldeten Erfolg, nämlich die Unterlassung der unzulässigen Nutzung, erreicht; der zur Unterlassung bestimmter Verhaltensweisen verpflichtete Miteigentümer setzt sich bei Zuwiderhandlungen gegen das Verbot der Zwangsvollstreckung nach § 890 ZPO aus; in diesem Verfahren ist dann auch zu prüfen, ob er die Zuwiderhandlung verschuldet hat, weil er als mittelbarer Störer nicht alles ihm Mögliche und Zumutbare unternommen hat, um den geschuldeten Erfolg zu erreichen (BayObLG NJW-RR 1994, 337 = WE 1994, 278; ebenso BGHZ 129, 329 = NJW 1995, 2036, 2037 unter Hinweis gerade auf die Rechtsprechung des BayObLG …
  • KG, 08.01.1997 - 24 W 5678/96
    Auszug aus KG, 16.02.2000 - 24 W 3925/98
    Zutreffend hat das Landgericht angenommen, dass die Verwalterin durch den Eigentümerbeschluss vom 13. April 1997 zu TOP 13 zur Geltendmachung des Anspruchs im gerichtlichen Verfahren ermächtigt ist, dieser Beschluss selbst noch nicht konstitutiv die Verpflichtung des Antragsgegners zur Beendigung bzw. Unterlassung der konkreten Nutzung seines Teileigentums festlegt (Senat NJW-RR 1997, 1033 = ZMR 1997, 318) und die Verwalterin auch berechtigt ist, das Verfahren in Verfahrensstandschaft zu führen, weil ihr insoweit ein Wahlrecht zusteht (Senat NJW-RR 1991, 1363; BayObLG ZMR 1997, 42).
  • LG Passau, 11.01.1983 - 2 T 151/82

    Gebrauch des Sondereigentums durch Vereinbarung ; Verkauf von Sexartikeln ;

    Auszug aus KG, 16.02.2000 - 24 W 3925/98
    Diese Auffassung wird - soweit ersichtlich - einhellig in Schrifttum und Literatur vertreten (Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Aufl., § 13 Rdn. 49; Weitnauer/Lüke, WEG 8. Aufl., § 14 Rdn. 3; Roll in MüKomm, 3. Aufl., WEG § 13 Rdn. 4 bei Fußnote 20; Sauren, WEG 3. Aufl., § 15 Rn. 10 Stichwort "Sex-Shop/-Kino"; Staudinger/Bub, WEG § 15 Rdn. 28; BayObLG NJW-RR 1995, 467 = FGPrax 1995, 33 = MDR 1995, 144 = WuM 1994, 635 = WE 1995, 279 = GE 1994, 1389; LG Passau MDR 1983, 758; AG Wiesbaden NJW-EM 1996, 15).
  • BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 693/09

    Verfassungsbeschwerde zu Hausverbot einer Wohnungseigentümerversammlung gegen

    Dem Störer muss grundsätzlich selbst überlassen bleiben, welche Mittel er einsetzt, um den Anspruch zu erfüllen (vgl. KG, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 24 W 3925/98 -, NZM 2000, S. 879 f.; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 28. Januar 2004 - 20 W 124/03 -, NJW-RR 2004, S. 662 ; Kreuzer, a.a.O., § 15 WEG Rn. 58).
  • OLG Hamm, 12.04.2005 - 15 W 29/05

    Nutzung eines als "gewerbliche Einheit" bezeichneten Teileigentums

    (BayObLG NJW-RR 1994, 1038; NZM 2000, 871; OLG Düsseldorf FGPrax 2003, 202; KG NZM 2000, 879).
  • VerfGH Berlin, 06.12.2002 - VerfGH 188/01

    Zivilgerichtliche Untersagung der gewerblichen Vermietung zum Zwecke des Betriebs

    Auf die sofortige weitere Beschwerde der Verwalterin hob das Kammergericht durch Beschluss vom 16. Februar 2000 (NJW-RR 2000, S. 1253 ff.) den Beschluss des Landgerichts auf und verwies die Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurück.
  • OLG Frankfurt, 16.11.2004 - 20 W 219/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Bestimmtheit und Auslegungsfähigkeit von Anträgen;

    Das Gericht hat aber jedenfalls auf die Stellung sachdienlicher Anträge entsprechend § 139 ZPO hinzuwirken (vgl. OLG Zweibrücken WE 1994, 146; Kammergericht NZM 2000, 879; Bärmann/Pick/Merle, a.a.0., § 44 Rz. 34; Niedenführ/Schulze, a.a.O., Vor §§ 43 ff Rz. 42).
  • KG, 20.03.2002 - 24 W 56/01

    S/M-STUDIO in Teileigentum

    Deshalb sind bordellartige Betriebe mit der Zweckbestimmung von Wohnungs- und Teileigentum nicht zu vereinbaren (Senat NJW-RR 2000, 1253 = ZMR 2000, 402 = NZM 2000, 879 = ZWE 2000, 228 (zum Sex-Shop); BayObLG NJW-RR 2000, 1323 = ZMR 2000, 689 = NZM 2000, 871 (Swinger-Club); OLG Karlsruhe ZMR 2002, 218 (Beherbergung von Prostituierten und Rauschgifthändlern)).
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