Weitere Entscheidung unten: KG, 18.07.2001

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 17.11.2000 - 4 U 146/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5491
OLG Schleswig, 17.11.2000 - 4 U 146/99 (https://dejure.org/2000,5491)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17.11.2000 - 4 U 146/99 (https://dejure.org/2000,5491)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17. November 2000 - 4 U 146/99 (https://dejure.org/2000,5491)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 S. 2
    Umsatzsteuer auf die Nebenkosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Flensburg - 4 O 251/98
  • OLG Schleswig, 17.11.2000 - 4 U 146/99

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 1127 (Ls.)
  • ZMR 2001, 618
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Schleswig, 06.07.2000 - 11 U 134/97

    Zulässigkeit der nur teilweisen Stellung des Berufungsantrags

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.11.2000 - 4 U 146/99
    Der Senat folgt den Gründen der Entscheidung des 11. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 6. Juli 2000 - 11 U 134/97 (OLG-Report Schleswig 2000, 410):.

    Alle entgegenstehenden vorangegangenen Ankündigungen und Anträge treten demgegenüber hinter die zuletzt gestellten Anträge zurück (SchlHOLG Urteil vom 6.7.2000 - 11 U 134/97 a.a.o.).

  • OLG Düsseldorf, 26.10.1995 - 10 U 207/94

    Option zur Mehrwertsteuer des Vermieter vor Abschluß des Mietvertrages

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.11.2000 - 4 U 146/99
    Hat der Vermieter vor Abschluß des Mietvertrages für die Mehrwertsteuer optiert und schuldet der gewerbliche Mieter vertraglich die auf den Mietzins entfallende Mehrwertsteuer, so gilt dies im Wege ergänzender Vertragsauslegung auch für die Verpflichtung des Mieters zur Zahlung der abgerechneten Nebenkosten (OLG Düsseldorf Urteil vom 26.10.1995 - 10 U 207/94, OLGR Düsseldorf 1996, 14).
  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 48/95

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage im Werklohnprozeß

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.11.2000 - 4 U 146/99
    Die Bestimmung zielt darauf ab, es schon nicht zu einer unterschiedlichen Beurteilung bloßer Urteilselemente, die nicht in Rechtskraft erwachsen, kommen zu lassen (vgl. zu den Einzelheiten nur BGH NJW 1997, 453, 454 f. m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 19.10.2000 - 4 U 36/99
    Auszug aus OLG Schleswig, 17.11.2000 - 4 U 146/99
    Die Kostenentscheidung für den 1. Rechtszug berücksichtigt, dass die Berufung des Beklagten gegen das stattgebende Teilurteil des Landgerichts vom 5. Februar 1999 durch Versäumnisurteil des Senats vom 8. November 2000 zurückgewiesen worden ist (Aktenzeichen des Oberlandesgerichts: 4 U 36/99).
  • BGH, 12.01.1981 - VIII ZR 332/79

    Voraussetzungen für die vorzeitige Beendigung eines Pachtvertrages - Anspruch auf

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.11.2000 - 4 U 146/99
    Die in diesem Zusammenhang zur Begründung angeführte Entscheidung des BGH vom 12.1.1981 (WM 1981, 253, 255) betrifft indes einen mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbaren Sachverhalt, denn dieser hatte eine streitige Mehrwertsteuerpflicht auf eine Heizkostenvorauszahlung zum Gegenstand.
  • BGH, 30.09.2020 - XII ZR 6/20

    Leistung von umlagefähigen Nebenkosten zuzüglich Umsatzsteuer auf Grundlage eines

    Die Steuerpflicht entfällt mithin nicht anteilig insoweit, als einzelne Nebenkosten nicht mit Vorsteuern vorbelastet sind (OFD Köln DB 1985, 2227; Staudinger/Artz BGB [2018] § 556 Rn. 48a; aA OLG Schleswig ZMR 2001, 618, 619).

    Eine Vertragsauslegung des Landgerichts, die dies zum Inhalt hat, hält sich im Rahmen einer verbreiteten Rechtsauffassung (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1035; Schmidt-Futterer/Langenberg Mietrecht 14. Aufl. § 556 BGB Rn. 70, 372; Lützenkirchen Mietrecht 2. Aufl. § 556 BGB Rn. 857; Westphal ZMR 1998, 262, 264 f.; Bub/Treier Handbuch der Geschäfts- und Wohnraumiete 5. Aufl. Kap. II Rn. 1967 [Bub] und Kap. III Rn. 369 [Emmerich]; Wolf/Eckert/Ball Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts 10. Aufl. Rn. 514; Sternel Mietrecht aktuell 4. Aufl. Rn. III 26; vgl. auch OLG Schleswig, ZMR 2001, 618; Emmerich/Sonnenschein Miete 11. Aufl. § 556 BGB Rn. 27; aA OLG Düsseldorf WuM 1993, 411, 412) und verstößt jedenfalls nicht gegen geltende Auslegungsprinzipien oder gegen Denkgesetze.

  • AG Mettmann, 07.08.2019 - 22 C 100/19
    Im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung gilt zwar, dass wenn der Vermieter vor Abschluss des Mietvertrages für die Mehrwertsteuer optiert und der gewerbliche Mieter die auf den Mietzins entfallende Mehrwertsteuer schuldet, dies auch für die Zahlung der abgerechneten Nebenkosten gilt (vgl. OLG Schleswig Urt. v. 17.11.2000 - 4 U 146/99, BeckRS 2000, 30143972, beck-online).

    Hinsichtlich den Versicherungsverträgen ist die Versicherungssteuer bereits enthalten und im Übrigen handelt es sich um Steuern bzw. Abgaben, die ihrerseits nicht der Umsatzsteuer unterliegen (vgl. OLG Schleswig Urt. v. 17.11.2000 - 4 U 146/99, BeckRS 2000, 30143972, beck-online).

  • LG Wuppertal, 12.12.2019 - 9 S 156/19
    Entgegen der Auffassung des Beklagten und der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes (Urteil vom 17. November 2000 - 4 U 146/99 -, juris) kann somit auch zwischen einzelnen Nebenkosten nicht differenziert werden.
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Rechtsprechung
   KG, 18.07.2001 - 24 W 7365/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2897
KG, 18.07.2001 - 24 W 7365/00 (https://dejure.org/2001,2897)
KG, Entscheidung vom 18.07.2001 - 24 W 7365/00 (https://dejure.org/2001,2897)
KG, Entscheidung vom 18. Juli 2001 - 24 W 7365/00 (https://dejure.org/2001,2897)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Wohnungseigentümer; Sondereigentum; Teilungserklärung; Anpassung der Bauausführung; Ordnungsgemäße Erstherstellung; Duldungspflicht; Aufteilungsplan

  • grundeigentum-verlag.de

    Duldungsanspruch bei einer vom Grundbuchinhalt abweichenden tatsächlichen Bauausführung des Sondereigentums

  • Judicialis

    WEG § 4; ; WEG § 5; ; WEG § 7 IV; ; BGB § 925 (Duldungsanspruch bei einer vom Grundbuchinhalt abweichenden tatsächlichen Bauausführung des Sondereigentums)

  • rechtsportal.de

    WEG § 4, § 5, § 7 Abs. 4; BGB § 925
    Duldungsanspruch bei einer vom Grundbuchinhalt abweichenden tatsächlichen Bauausführung des Sondereigentums

  • ibr-online

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 1127
  • ZMR 2001, 849
  • BauR 2001, 1964 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Celle, 15.06.1979 - 4 U 30/79

    Anspruch auf Veränderungen in einem Kellerraum in einer Wohnungseigentumsanlage;

    Auszug aus KG, 18.07.2001 - 24 W 7365/00
    Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn die tatsächliche Bauausführung in nicht unwesentlichem Umfang vom rechtsverbindlich gewordenen Aufteilungsplan abweicht (vgl. BayObLGZ 1991, 332; BayObLG ZMR 1998, 794 = NZM 1998, 973; OLG Celle OLGZ 1981, 106 ff.).

    Im vorliegenden Fall beträgt die Abweichung zwischen der tatsächlichen Größe der Einheit Nr. 17 und ihrer ursprünglich geplanten Größe selbst bei Zugrundelegung der von den Antragsgegnern vorgetragenen geringeren Abweichung mindestens 4, 98 m², was nicht mehr als geringfügig bezeichnet werden kann (vgl. OLG Celle OLGZ 1981, 106).

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus KG, 18.07.2001 - 24 W 7365/00
    Können die Wohnungseigentümer in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum durch Zustimmung, Duldung oder auch bestandskräftigen Mehrheitsbeschluss (vgl. BGH NJW 2000, 3500 = NZM 2000, 1184 = ZMR 2000, 771 = ZWE 2000, 518) zugunsten und zu Lasten aller Wohnungseigentümer und ihrer Nachfolger Regelungen im Rahmen des § 22 Abs. 1 WEG treffen, weil dies jedenfalls noch aus dem Gemeinschaftsverhältnis (§§ 10 ff. WEG) gerechtfertigt sein kann, so ist den Wohnungseigentümern dies hinsichtlich des Sondereigentums aus Rechtsgründen schlechthin unmöglich.
  • BGH, 01.02.1994 - VI ZR 229/92

    Beseitigung eines Kabels nach Erlöschen eines Leitungsrechts infolge Einziehung

    Auszug aus KG, 18.07.2001 - 24 W 7365/00
    Der Störungsbeseitigungsanspruch nach § 1004 BGB unterliegt der 30jährigen Verjährung (BGHZ 125, 56 = NJW 1994, 999 = MDR 1994, 350).
  • BGH, 06.06.1986 - V ZR 264/84

    Erweiterung von Sondereigentum

    Auszug aus KG, 18.07.2001 - 24 W 7365/00
    Sind die Räume bei Bildung des Wohnungseigentums durch Eintragung im Grundbuch tatsächlich noch nicht oder noch nicht vollständig vorhanden, entsteht Sondereigentum schrittweise mit Herstellung der betreffenden Raumeinheiten (vgl. BGH NJW 1986, 2759).
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus KG, 18.07.2001 - 24 W 7365/00
    Das Urteil des Bundesgerichtshof vom 30. Juni 1995 (BGHZ 130, 159 = NJW 1995, 2851 = MDR 1996, 139 = ZMR 1995, 521) befasst sich lediglich mit dem Fall, dass Sondereigentum wegen fehlerhafter Abgrenzung (Widerspruch zwischen Teilungserklärung und Angaben im Aufteilungsplan) nicht entstanden ist und die Wohnungseigentümer verpflichtet sind, zur Beseitigung des entstandenen isolierten Miteigentumsanteils vertraglich an dem betroffenen Gebäudeteil Sondereigentum einzuräumen.
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2000 - 3 Wx 340/99

    Zur Frage der Verwirkung eines Unterlassungsanspruchs im Falle zweckwidriger

    Auszug aus KG, 18.07.2001 - 24 W 7365/00
    In diesem Sinne wird gerade im Wohnungseigentum vielfach angenommen, dass etwa nachträgliche bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums, die jahrelang von den Wohnungseigentümern geduldet werden, auch von einem Rechtsnachfolger hingenommen werden müssen, weil der Zustand des Gemeinschaftseigentums ohnehin Veränderungen erfahren kann und der neue Wohnungseigentümer sozusagen das Gemeinschaftseigentum in dem - sei es durch Zustimmung, sei es durch Duldung der Rechtsvorgänger - geänderten Zustand anteilig erwirbt, als sei es der ordnungsgemäße Erstzustand; aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer ist abzuleiten, dass diese sich innerhalb einer angemessenen Zeit je nach Bedeutung und Gewicht der baulichen Veränderung gegen diese Maßnahme wenden bzw. der Rückbauanspruch nach einer gewissen Zeit ausgeschlossen ist, zumal wenn sich der Verpflichtete auf die Nichtgeltendmachung einrichten durfte und eingerichtet hat (vgl. OLG Düsseldorf ZWE 2000, 230 = ZMR 2000, 329 = NZM 2000, 866 m. w. N).
  • OLG Koblenz, 06.09.1991 - 2 U 1588/89

    Entstehung von Sondereigentum

    Auszug aus KG, 18.07.2001 - 24 W 7365/00
    Zwar liegen die Urteile des OLG Koblenz vom 6. September 1991 (WuM 1991, 603 = WE 1992, 19 mit Anmerkung Merle S. 11) und des OLG Düsseldorf vom 23. Dezember 1987 (OLGZ 1988, 239 = NJW-RR 1998, 590 = MDR 1988, 410) vor, wonach an Teilen eines Raumes kein Sondereigentum begründet werden kann und das Sondereigentum entsprechend der tatsächlichen Bauausführung entstehen soll.
  • BayObLG, 26.08.1999 - 2Z BR 66/99

    Anforderungen an die Bestimmtheit von Anträgen in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus KG, 18.07.2001 - 24 W 7365/00
    Nach allgemeiner Auffassung stellt die erstmalige Herstellung eines dem Aufteilungsplan entsprechenden Zustandes noch keine bauliche Veränderung i. S. d. § 22 Abs. 1 WEG dar (BayObLG NZM 2000, 515).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.1987 - 9 U 126/87

    Abweichung der tatsächlichen Bauausführung von den Grundrissen des

    Auszug aus KG, 18.07.2001 - 24 W 7365/00
    Zwar liegen die Urteile des OLG Koblenz vom 6. September 1991 (WuM 1991, 603 = WE 1992, 19 mit Anmerkung Merle S. 11) und des OLG Düsseldorf vom 23. Dezember 1987 (OLGZ 1988, 239 = NJW-RR 1998, 590 = MDR 1988, 410) vor, wonach an Teilen eines Raumes kein Sondereigentum begründet werden kann und das Sondereigentum entsprechend der tatsächlichen Bauausführung entstehen soll.
  • BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 9/98

    Zuordnung von Sondereigentum bei Abweichung der tatsächlichen Bauausführung einer

    Auszug aus KG, 18.07.2001 - 24 W 7365/00
    Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn die tatsächliche Bauausführung in nicht unwesentlichem Umfang vom rechtsverbindlich gewordenen Aufteilungsplan abweicht (vgl. BayObLGZ 1991, 332; BayObLG ZMR 1998, 794 = NZM 1998, 973; OLG Celle OLGZ 1981, 106 ff.).
  • BGH, 20.11.2015 - V ZR 284/14

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf erstmalige plangerechte Herstellung des

    Dagegen hat der tatsächliche Besitzstand bei der Auslegung der Eintragung außer Betracht zu bleiben, weil er als Umstand außerhalb des Grundbuchs nicht für jedermann erkennbar ist (vgl. KG NZM 2001, 1127, 1128; OLG Zweibrücken, FGPrax 2006, 103, 104).

    (1) Allerdings entspricht es der ganz überwiegenden Ansicht, dass Sondereigentum ausnahmsweise in den von der tatsächlichen Bauausführung vorgegebenen Grenzen entsteht, wenn diese nur unwesentlich von dem Aufteilungsplan abweicht (BayObLG, NZM 1998, 973, 975; OLG Düsseldorf, OLGZ 1977, 467, 469; OLG Celle, OLGZ 1981, 106, 108; KG NZM 2001, 1127, 1128; OLG Frankfurt, ZMR 2012, 30, 31; OLG Zweibrücken, FGPrax 2006, 103, 104; Armbrüster in Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 2 Rn. 77; Timme/Gerono, WEG, 2. Aufl., § 3 Rn. 102, 105; Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 7 Rn. 35; Then in Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 3 Rn. 15; aA Staudinger/Rapp, BGB [2005], § 3 Rn. 78; Hügel/Elzer, WEG, § 3 Rn. 90; Röll, MittBayNot 1991, 240, 242).

  • BGH, 18.07.2008 - V ZR 97/07

    Entstehung von Sondereigentum an einem nicht tatsächlich abgegrenzten Raum

    Demgegenüber wird überwiegend angenommen, zur Entstehung von Sondereigentum reiche es hin, dass dieses gegen sonstiges Sondereigentum und gegen das Gemeinschaftseigentum eindeutig abgrenzbar ist (OLG Celle OLGZ 1981, 106, 108; BayObLG DNotZ 1999, 212, 213; KG ZfIR 2001, 745, 747; OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 103, 104; Staudinger/Rapp, BGB [2005], § 3 WEG Rdn. 76, 78a; Weitnauer/Briesemeister, WEG, 9. Aufl., § 3 Rdn. 42; Merle, WE 1989, 116, 118; ders., WE 1992, 11; Abramenko, ZMR 1998, 741, 742; Armbrüster, ZfIR 2004, 113, 114, ders., ZWE 2005, 182, 188, 190).
  • OLG Braunschweig, 08.02.2010 - 3 W 1/10

    Verjährung des Anspruchs auf erstmalige teilungserklärungsgemäße Herstellung

    Der Anspruch auf ordnungsgemäße Verwaltung i.S.d. § 21 Abs. 4 und 5 WEG , der auch den Anspruch auf erstmalige Herstellung des plangemäßen Zustands umfasst (Staudinger/Bub, WEG (2005), § 21 Rn.186 m.w.N.; KG ZMR 2001, 849 [KG Berlin 18.07.2001 - 24 W 7365/00] ), kann aber regelmäßig nicht zum Inhalt des dinglichen Rechts gerechnet werden (Schoch, ZMR 2007, 427, 429).
  • OLG Zweibrücken, 08.03.2006 - 3 W 246/05

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit einer Zwischenverfügung

    Ausgangspunkt der Aufteilung sind also nicht die tatsächlich bestehenden Raumverhältnisse, sondern der Grundbuchinhalt (KG ZfIR 2001, 745, 747).

    Auch der Eigentumserwerb durch Umschreibung richtet sich ausschließlich nach dem eingetragenen Grundbuchinhalt (vgl. zum Ganzen: KG ZfIR 2001, 745, 747; BayObLG DNotZ 1999, 213, 214, jew. m.w.N.; Staudinger/Rapp aaO, § 3 WEG Rdnrn. 78, 78 a; Weitnauer, WEG 8. Aufl., § 3 Rdnrn. 41 ff; Niedenführ/Schulze, WEG 6. Aufl., § 7 Rdnrn. 20, 23; Merle, WE 1992, 11; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums 4. Aufl., Rdnrn. 29, 30).

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2007 - 3 Wx 158/07

    Beseitigung einer der Teilungserklärung widersprechenden Nutzung von Kellerräumen

    Die Beteiligte zu 3 habe durch Entfernen der den Vorraum abgrenzenden Tür einen dem Aufteilungsplan entsprechenden Zustand erstmalig hergestellt [vgl. BayObLG ZMR 2000, 39; KG ZMR 2001, 849].
  • LG Frankfurt/Oder, 30.04.2010 - 6a S 138/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigwerden der Anfechtungsklage durch Nachreichen

    Ausreichend ist es vielmehr, dass dieses gegen sonstiges Sondereigentum und gegen das Gemeinschaftseigentum eindeutig abgrenzbar ist (BGH, Urteil vom 18.07.2008, V ZR 97/07, BGHZ 177, 338 = NJW 2008, 2982 = NZM 2008, 688, Tz 11 f mwN; BayObLG ZWE 2001, 605; 69; DNotZ 1999, 212, 213; KG ZWE 2001, 554; NZM 2006, 300; OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 103, 104; Staudinger/Rapp a.a.O. § 3 Rn. 76, 78a).
  • AG Soest, 25.09.2013 - 13 C 142/13

    Ungültigkeit eines auf die Herstellung eines Kellerraums durch einen

    Ausgangspunkt für die Aufteilung sind nicht die bestehenden Raumverhältnisse, sondern der Grundbuchinhalt (KG Berlin, Beschluss vom 18.07.2001, AZ.: 24 W 7365/00).
  • KG, 01.03.2004 - 24 W 158/02

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Anspruch gegen einen Wohnungseigentümer auf

    Durch tatsächliche Veränderungen der Wohnungsbegrenzungen tritt eine Rechtserweiterung nicht ein (vgl. KG, 18.7.2001, 24 W 7365/00, NZM 2001, 1127 = ZMR 2001, 849 = ZWE 2001, 554).
  • OLG Frankfurt, 04.04.2011 - 20 W 75/08

    Wohnungseigentum: Entstehung von Sondereigentum

    Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die tatsächliche Bauausführung in nicht unwesentlichem Umfang vom rechtsverbindlich gewordenen Aufteilungsplan abweicht (KG NZM 2001, 1127, 1128).
  • KG, 18.09.2002 - 24 W 89/01

    Verjährung des Herausgabeanspruches betreffend Sondereigentum

    Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn die tatsächliche Bauausführung in nicht unwesentlichem Umfang vom rechtsverbindlich gewordenen Aufteilungsplan abweicht (Senat ZMR 2001, 849 = NZM 2001, 1127 = ZWE 2001, 554 = WuM 2001, 452).
  • AG Köln, 10.11.2015 - 215 C 148/13

    Verpflichtung des Wohnungseigentümers zum Bereitstellen der Sondernutzungsfläche

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