Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 11.06.2001

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.12.2000 - 20 W 414/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2555
OLG Frankfurt, 04.12.2000 - 20 W 414/99 (https://dejure.org/2000,2555)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.12.2000 - 20 W 414/99 (https://dejure.org/2000,2555)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Dezember 2000 - 20 W 414/99 (https://dejure.org/2000,2555)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerdefrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Sondereigentum ; Vereinbarungen; Mehrheitsbeschluss

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Waschverbot durch WEG-Beschluss

  • Judicialis

    FGG § 22 Abs. 1; ; BSHG § 21 Abs. 1 a Nr. 6; ; WEG § 15 Abs. 1; ; WEG § 10 Abs. 1 Satz 2; ; WEG § 13 Abs. 1; ; WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 47; ; WEG § 48 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Mehrheitsentscheidung im WEG -Verfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    In Eigentumswohnung keine Wäsche waschen oder trocknen?

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Wäsche waschen und trocknen in Eigentumswohnung

Verfahrensgang

  • AG Offenbach - 41 II 30/98
  • LG Darmstadt - 19 T 256/98
  • OLG Frankfurt, 04.12.2000 - 20 W 414/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 82
  • NZM 2001, 1136
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 22.08.1984 - 20 W 148/84

    Gebrauchsregelung; Richterliche Entscheidung; Miteigentum; Spieldauer für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2000 - 20 W 414/99
    Ebenso wie ein völliges Musizierverbot nicht durch Stimmenmehrheit beschlossen werden kann (OLG Frankfurt OLGZ 1984, 407 = NJW 1985, 2138 = WuM 1984, 303 = WE 1985, 30 ; OLG Hamm NJW 1981, 465 = DWE 1981, 128 = Rpfleger 1981, 149 = MDR 1986, 501; Bay ObLGZ 1985, 105 = ZMR 1985, 208; weitergehend noch Staudinger/Bub WEG 12. Auflage § 21 Rn 130) kann auch ein völliges Bade- und Duschverbot ausgesprochen werden (hingegen kann die Hausordnung ein Bade- und Duschverbot für bestimmte Zeiten, etwa die Nachtzeiten aussprechen: BayObLG WE 1992, 60).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2000 - 20 W 414/99
    Die Mehrheitsherrschaft bedarf damit der Legitimation durch Kompetenzzuweisung (BGH DWE 2000, 113/115 = NJW 2000, 3500 = ZMR 2000, 771 = WuM 2000, 620).
  • OLG Hamm, 10.11.1980 - 15 W 122/80

    Sittenwidrigkeit eines Musikausübungsverbots durch einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2000 - 20 W 414/99
    Ebenso wie ein völliges Musizierverbot nicht durch Stimmenmehrheit beschlossen werden kann (OLG Frankfurt OLGZ 1984, 407 = NJW 1985, 2138 = WuM 1984, 303 = WE 1985, 30 ; OLG Hamm NJW 1981, 465 = DWE 1981, 128 = Rpfleger 1981, 149 = MDR 1986, 501; Bay ObLGZ 1985, 105 = ZMR 1985, 208; weitergehend noch Staudinger/Bub WEG 12. Auflage § 21 Rn 130) kann auch ein völliges Bade- und Duschverbot ausgesprochen werden (hingegen kann die Hausordnung ein Bade- und Duschverbot für bestimmte Zeiten, etwa die Nachtzeiten aussprechen: BayObLG WE 1992, 60).
  • BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95

    Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2000 - 20 W 414/99
    Wird dieser Beschluss nicht angefochten, bindet er die Wohnungseigentümer wie eine Vereinbarung (BGH NJW 1995, 2036 mwN), wenn er weder sittenwidrig ist noch in den dinglichen Kernbereich des Wohnungseigentums eingreift (BGH aaO).
  • LG Koblenz, 22.08.2016 - 2 S 15/16

    Wohnungseigentumssache: Wirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses betreffend die

    Ein solcher vollständiger Gebrauchsentzug eines Gegenstandes des gemeinschaftlichen Eigentums ist einem Mehrheitsbeschluss nicht zugänglich; der Beschluss ist daher nichtig (vgl. OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2002, 82f; BayObLG WuM 2002, 381ff).
  • AG Eschweiler, 05.04.2013 - 26 C 268/12

    Wohnraummiete: Waschmaschine in der Wohnung als zulässiger Mietgebrauch

    Eine Waschmaschine, die gegen Wasserauslaufen gesichert ist, gehört nach - soweit ersichtlich - ganz überwiegender Auffassung zu diesen üblichen Haushaltsgegenständen (vgl. LG B, Urt. v. 10.03.2004, 7 T 46/03 = NJW 2004, 1807 - z. n. beckonline; Mummenhoff, Anm. zu OLG Oldenburg, Urt. v. 05.05.204, 3 U 6/04, v. 26.10.2004, in: jursPR-MietR 10/2004, Anm. 3 - z. n. juris; AG Köln, Urt. v. 11.01.2001, 207 D3 221/00 = WuM 2001, 276 f. - z. n. juris; ähnlich auch OLG Frankfurt, Beschl. v. 04.12.2000, 20 W 414/99, Rn 8 mwN = NZM 2001, 1136 f. - z. n. juris; AG Hameln, Urt. v. 17.12.1993, 23 D3 380/93 = WuM 1994, 426 - z. n. juris; Eisenschmid, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 10. Auflage 2011, § 535 Rn 323, i. E. wohl auch Weidenkaff, in: Palandt, BGB, 72. Auflage 2013, § 535 Rn 22 iVm Ellenberger, aaO, § 138 Rn 92 mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 11.06.2001 - 3 W 218/00   

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OLG Zweibrücken, 11.06.2001 - 3 W 218/00 (https://dejure.org/2001,1642)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11.06.2001 - 3 W 218/00 (https://dejure.org/2001,1642)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11. Juni 2001 - 3 W 218/00 (https://dejure.org/2001,1642)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Sondernachfolger; Vergleich; Mauerdurchbruch; Öffnung; Brandwand; Unerlaubte Handlung; Duldungspflicht; Eigentümerbeschluss

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 830; ; LBauO Rheinland-Pfalz § 30 Abs. 8 Satz 1; ; GVG § 17 a Abs. 5; ; WEG § 10 Abs. 1 Satz 2; ; WEG § 10 Abs. 2; ; WEG § 10 Abs. 3; ; WEG § 15; ; WEG § 23

  • rechtsportal.de

    Zu den notwendigen Feststellungen bei der Verurteilung einzelner Wohnungseigentümer zur Beseitigung eines Mauerdurchbruchs; Bindung der Sondernachfolger an einen von den früheren Wohnungseigentümern geschlossenen gerichtlichen Vergleich

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 1136 (Ls.)
  • FGPrax 2001, 183
  • ZMR 2001, 734
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (48)

  • BayObLG, 29.01.1990 - BReg. 1b Z 4/89

    Anspruch auf Unterlassung des Betriebs einer Spielhalle; Auslegung der Bezeichung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.06.2001 - 3 W 218/00
    Der gerichtliche Vergleich in Wohnungseigentumssachen bewirkt nämlich keine Rechtskraft und wird einer gerichtlichen Entscheidung nur in einzelnen Beziehungen (vgl. §§ 19 Abs. 3, 45 Abs. 4 WEG) gleichgestellt (BayObLGZ 1990, 15, 18; Staudinger/Kreuzer aaO § 10 WEG Rdnr. 150).

    In der Rechtsprechung ist es daher gerade für den hier in Betracht kommenden Fall einer Gebrauchsregelung i.S. des § 15 Abs. 2 WEG als möglich erachtet worden, dass ein Vergleich in einem Wohnungseigentumsverfahren als Eigentümerbeschluss nach § 10 Abs. 3 WEG zu behandeln ist (vgl. BayObLGZ 1990, 15, 19).

    Denn eine in Nr. 4 des gerichtlichen Vergleichs enthaltene Vereinbarung i. S. der §§ 10 Abs. 1 Satz 2, 15 Abs. 1 WEG hat jedenfalls die am Vergleichsabschluss Beteiligten - und damit alle damaligen Wohnungseigentümer - gebunden (vgl. Senat, Beschluss vom 5. April 2001 3 W 41/01 - BayObLGZ 1990, 15, 18; Staudinger/Kreuzer aaO § 10 WEG Rdnr. 150).

  • BGH, 29.04.1977 - V ZR 71/75

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.06.2001 - 3 W 218/00
    Sie kann als Nachbarwand (§ 3 NachbG) auf der Grenze (zu den Eigentumsverhältnissen vgl. BGHZ 27, 197, 201; 36, 46, 48; 57, 245, 246) oder als Grenzwand (§ 13 NachbG) an der Grenze (zur Eigentumslage vgl. BGHZ 41, 177, 179 f.; BGH NJW 1977, 1447) errichtet werden (Stich/Gabelmann/Porger, LBauO Rheinland-Pfalz § 30 Rdnr. 21).

    Für solche besonders gelagerten Ausnahmefälle ist es in der Rechtsprechung selbst bei einem "einfachen", nicht durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft besonders intensivierten nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis anerkannt, dass die hieraus folgende Pflicht zur Rücksichtnahme nicht nur die Ausübung eines an sich bestehenden Rechts ausschließen, sondern sich zu einem Handlungs- öder Unterlassungsanspruch verdichten kann (vgl. BGHZ 28, 110, 114; 58, 149, 159; BGH NJW 1977, 1447, 1448; 1991, 1671, 1672; 1995, 2633, 2635; OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 464; Dury in: LambertLang/Tropf/Frenz, Handbuch der Grundstückspraxis Teil 13 Rdnr. 50, 88, 108).

    Dies gilt insbesondere für den vorliegenden Fall einer Duldungspflicht (vgl. BGHZ 28, 225, 230; 58, 149, 159; 68, 350, 354; 101, 290, 293 f.; BGH NJW 1995, 2826, 2827; OLG Celle NJW-RR 1986, 821) und hier um so mehr, als die Klimageräte seit vielen Jahren für die Zwecke der nunmehr von der Beteiligten zu 1) betriebenen Arztpraxis tatsächlich genutzt worden sind.

  • BayObLG, 05.02.1998 - 2Z BR 110/97

    Zustimmung zum Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnzwecken durch die betroffenen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.06.2001 - 3 W 218/00
    Hinzu kommt, dass der Erwerber üblicherweise nach dem Erwerbsvertrag das Wohnungseigentum übernimmt, wie es in einer bestimmten Wohnanlage steht und liegt (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 1041; OLGe Stuttgart und Düsseldorf sowie KG, jew. aaO; vgl. auch BayObLG NJW-RR 1998, 947; OLG Hamm aaO und NJW-RR 1991, 910, 911, jeweils zu § 22 Abs. 1 WEG).

    In der Rechtsprechung ist aber eine solche Gleichsetzung wiederholt ohne nähere Begründung angenommen worden (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 947; ZMR 1999, 270, 271; OLGe Stuttgart und Köln, jeweils aaO).

  • BGH, 08.02.1972 - VI ZR 155/70

    Beeinträchtigung durch Nachbargrundstück

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.06.2001 - 3 W 218/00
    Für solche besonders gelagerten Ausnahmefälle ist es in der Rechtsprechung selbst bei einem "einfachen", nicht durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft besonders intensivierten nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis anerkannt, dass die hieraus folgende Pflicht zur Rücksichtnahme nicht nur die Ausübung eines an sich bestehenden Rechts ausschließen, sondern sich zu einem Handlungs- öder Unterlassungsanspruch verdichten kann (vgl. BGHZ 28, 110, 114; 58, 149, 159; BGH NJW 1977, 1447, 1448; 1991, 1671, 1672; 1995, 2633, 2635; OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 464; Dury in: LambertLang/Tropf/Frenz, Handbuch der Grundstückspraxis Teil 13 Rdnr. 50, 88, 108).

    Dies gilt insbesondere für den vorliegenden Fall einer Duldungspflicht (vgl. BGHZ 28, 225, 230; 58, 149, 159; 68, 350, 354; 101, 290, 293 f.; BGH NJW 1995, 2826, 2827; OLG Celle NJW-RR 1986, 821) und hier um so mehr, als die Klimageräte seit vielen Jahren für die Zwecke der nunmehr von der Beteiligten zu 1) betriebenen Arztpraxis tatsächlich genutzt worden sind.

  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.06.2001 - 3 W 218/00
    Der Umstand, dass sie nach Auffassung des Landgerichts einen Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB geltend macht, steht dem nicht entgegen (vgl. BGH FGPrax 2001, 65, 66; BayObLG WE 1995, 195; BayMittNot 1997, 369, 370; Staudinger/Kreuzer, BGB 12. Aufl. § 15 WEG Rdnr. 139 und Staudinger/Wenzel aaO § 43 WEG Rdnr. 19).

    Das Landgericht hat insoweit auch seine Aufklärungspflicht nicht verletzt; denn es durfte in dem hier gegebenen echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit davon ausgehen, dass jeder Beteiligte die für ihn vorteilhaften Umstände von sich aus vorbringt (vgl. BGH FGPrax 2001, 65, 68).

  • BGH, 22.02.1991 - V ZR 308/89

    Haftung des Grundstückseigentümers für Folgen der Bildung eines Kaltluftsees

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.06.2001 - 3 W 218/00
    Für solche besonders gelagerten Ausnahmefälle ist es in der Rechtsprechung selbst bei einem "einfachen", nicht durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft besonders intensivierten nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis anerkannt, dass die hieraus folgende Pflicht zur Rücksichtnahme nicht nur die Ausübung eines an sich bestehenden Rechts ausschließen, sondern sich zu einem Handlungs- öder Unterlassungsanspruch verdichten kann (vgl. BGHZ 28, 110, 114; 58, 149, 159; BGH NJW 1977, 1447, 1448; 1991, 1671, 1672; 1995, 2633, 2635; OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 464; Dury in: LambertLang/Tropf/Frenz, Handbuch der Grundstückspraxis Teil 13 Rdnr. 50, 88, 108).
  • OLG Hamm, 28.05.1998 - 15 W 4/98

    Auslegung eines Sondernutzungsrechts und eines Aufteilungsplanes; Aufteilungsplan

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.06.2001 - 3 W 218/00
    b) Von einer solchen dinglichen Rechtsposition zu unterscheiden ist jedoch die Frage, ob die Beteiligten zu 2) und 3) gleichwohl schuldrechtlich verpflichtet sind, die von ihren Rechtsvorgängern zunächst in einem schuldrechtlich wirkenden Kollektivvertrag (vgl. Senat aaO; OLG Hamm NZM 1998, 873 f.) vergleichsweise eingeräumte und sodann jahrelang akzeptierte Nutzung der Tordurchfahrt für den Betrieb der Klimageräte zu dulden.
  • BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93

    Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.06.2001 - 3 W 218/00
    a) Allerdings wirkt eine solche Vereinbarung nach §§ 5 Abs. 4, 10 Abs. 2 WEG gegen den Sondernachfolger eines Wohnungseigentümers nur, wenn sie als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen ist (vgl. BGHZ 73, 145, 148; 127, 99, 104; Senat, WE 1997, 234).
  • BayObLG, 19.07.1990 - BReg. 2 Z 61/90

    Anspruch auf Unterlassen der Nutzung eines Speichers als Wohnung, obwohl das

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.06.2001 - 3 W 218/00
    Hinzu kommt, dass der Erwerber üblicherweise nach dem Erwerbsvertrag das Wohnungseigentum übernimmt, wie es in einer bestimmten Wohnanlage steht und liegt (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 1041; OLGe Stuttgart und Düsseldorf sowie KG, jew. aaO; vgl. auch BayObLG NJW-RR 1998, 947; OLG Hamm aaO und NJW-RR 1991, 910, 911, jeweils zu § 22 Abs. 1 WEG).
  • BGH, 19.12.1975 - V ZR 38/74

    Duldung von Niederspannungsleitungen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.06.2001 - 3 W 218/00
    Mit einer solchen Nutzung ihres - ihnen in dem Vergleich eingeräumten - Sondereigentums durch die Rechtsvorgänger der Beteiligten zu 1) haben sich die vielmehr einverstanden erklärt; diese Gestattung schloss ihren Eigentumsabwehranspruch gegen eine sich im Rahmen des Vergleichs haltende Verwendung der Klimageräte aus (vgl. BGHZ 66, 37, 39; BayObLG MittBayNot 1994, 438, 439; OLG Hamm FGPrax 1996, 92, 94).
  • OLG Köln, 06.02.1998 - 16 Wx 333/97

    Verwirkung des Anspruchs auf Beendigung der gegen die teilungserklärung

  • BGH, 25.01.1973 - III ZR 61/70

    Hochspannungsleitung - §§ 1004, 906 BGB, "bürgerlich-rechtlicher

  • OLG Celle, 27.03.1986 - 4 U 64/85

    Unterlassung des Freilaufs von Katzen ; Betreten eines Grundstücks durch eine

  • OLG Köln, 27.09.1991 - 16 Wx 60/91

    Nachträgliche Einräumung eines Sondernutzungsrechtes nur durch Vereinbarung gem.

  • OLG Hamm, 12.03.1991 - 15 W 41/90

    Streit zwischen den Beteiligten einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Beseitigung

  • BGH, 10.07.1987 - V ZR 285/85

    Grundstücksvertiefung: Haftung des Architekten

  • BGH, 07.07.1995 - V ZR 213/94

    Eindringen von Ungeziefer vom Baum eines Nachbarn

  • KG, 08.09.1993 - 24 W 5753/93

    Beseitigungsanspruch des Eigentümers gegen Gemeinschaft nach Duldung durch

  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 11/77

    Zur Übertragung von Sondernutzungsrechten von Kfz-Abstellplätzen

  • BayObLG, 10.09.1992 - 2Z BR 74/92

    Überlassung einer Terrasse zum alleinigen Gebrauch eines Wohnungseigentümers

  • OLG Stuttgart, 11.04.1991 - 8 W 422/90

    Mängelbeiseitigung in einer Wohnungeigentumsanlage auf Kosten der Eigentümer nach

  • OLG Köln, 04.04.1997 - 16 Wx 35/97
  • BGH, 09.07.1958 - V ZR 202/57

    Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis

  • BayObLG, 20.02.1997 - 2Z BR 136/96

    Beschränkte Nachprüfbarkeit tatrichterlicher Feststellungen zum Zustandekommen

  • OLG Hamm, 09.01.1996 - 15 W 340/95

    Rechtsfolgen einer formlosen Zustimmung der Miteigentümer zu einer baulichen

  • BGH, 08.10.1958 - V ZR 54/56

    Schäden durch Sprengungen im Steinbruch

  • OLG Frankfurt, 27.10.1988 - 16 U 117/87
  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

  • KG, 13.07.1987 - 24 W 1752/87

    Anspruch auf Beseitigung einer Hängebuche; Verhältnis von Wohnungseigentumsrecht

  • OLG Düsseldorf, 08.03.1978 - 9 U 131/77
  • KG, 17.05.1989 - 24 W 6092/88

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

  • BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 56/94

    Eintragung der Benutzungsregelung für einer Duplex-Garage im Grundbuch

  • BGH, 30.04.1958 - V ZR 178/56

    Gemeinsame Giebelmauer

  • BGH, 12.03.1984 - II ZR 198/82

    Einwand des Rechtsmißbrauchs bei Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

  • BGH, 30.04.1976 - V ZR 188/74

    Vorschriften über Bauwich als Schutzgesetze

  • BayObLG, 16.12.1993 - 2Z BR 82/93

    Der Begriff deswichtigen Grundes?

  • BGH, 25.10.1961 - V ZR 30/60

    Halbscheidige Giebelmauer

  • BGH, 05.05.1977 - VII ZR 36/76

    Rechtsnatur der Sachmängelansprüche des Erwerbers eines nahezu fertigen Bauwerks;

  • LG Koblenz, 31.08.2000 - 2 T 358/00

    Verfahrensvergleich und WE-Beschluss

  • BGH, 21.02.1986 - V ZR 226/84

    Rechte des Gläubigers bei rechtskräftiger Verurteilung des Schuldners zur

  • BGH, 26.02.1964 - V ZR 59/61

    Anbau an Mauer jenseits der Grenze

  • BGH, 24.04.1970 - V ZR 97/67

    Beseitigung eines Bauwerks mit unverhältnismäßigen Aufwendungen - Errichtung

  • BGH, 21.06.1974 - V ZR 164/72

    Zur Duldung eines Oberbaus

  • OLG Oldenburg, 14.01.1998 - 2 U 259/97

    Bestimmung des zu verkaufenden Grundstücks in der notariellen Urkunde sowohl

  • BGH, 19.11.1971 - V ZR 100/69

    Gemeinsame Giebelmauer; Zusammenhang behördlicher Anordnung mit fehlerhafter

  • BGH, 09.10.1974 - VIII ZR 113/72

    Anforderungen an die Auslegung eines Mietvertrages - Nachträgliche Verminderung

  • RG, 05.04.1939 - II 155/38

    1. Kann der alleinige Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

  • LG Frankenthal, 29.05.2013 - 2 S 161/12

    Verjährung des Anspruchs eines Grundstückeigentümers auf Beseitigung eines

    Eine dahingehende Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und dem Störer, die hier mangels Bestellung und Eintragung einer entsprechenden dinglichen Belastung im Grundbuch lediglich schuldrechtlicher Natur sein kann, bindet allenfalls einen Gesamtrechtsnachfolger ( §§ 1922, 1967 Abs. 1 BGB ), keineswegs aber einen Sonderrechtsnachfolger wie hier die Klägerin (Staudinger-Gursky BGB aaO. Rdn. 198; BGHZ 66, 37 ff [39]; a. A. - allerdings für den (hier nicht gegebenen) besonderen Fall eines Wohnungseigentumsverhältnisses - OLG Zweibrücken ZMR 2001, 734 ff ).

    Unerheblich ist auch, ob sich ein Sonderrechtsnachfolger eine einmal eingetretene Verwirkung eines Rechts grundsätzlich gegen sich gelten lassen muss (so, soweit ersichtlich allerdings nur in WEG-Fällen, die Rechtsprechung zahlreicher Obergerichte; vgl. hierzu: die Nachweise bei MüKo aaO. und bei Bamberger/Roth aaO. sowie etwa BayObLG NJW-RR 1991, 1041 f, OLG Zweibrücken ZMR 2001, 734 ff , OLG Köln FGPrax 2006, 12 [OLG Köln 30.09.2005 - 16 Wx 37/05] f).

  • OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 20 W 319/08

    Wohnungseigentum: Zweckwidrige Nutzung der Wohnung

    2 Z 61/90">NJW-RR 1991, 1041; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 183, 184; OLG Köln FGPrax 2006, 12, 13; OLG Celle NJW-RR 2007, 234; Senat, Beschl. v. 08.03.2010 -20 W 324/06- ; Palandt/Bassenge: BGB, 70. Aufl., § 1004, Rdnr. 46; Weitnauer-Lüke: WEG, 9. Aufl., § 15, Rdnr. 42; Spielbauer/Then, aaO., § 15, Rdnr. 28; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten: WEG, 9. Aufl., § 22, Rdnr. 189).
  • BayObLG, 10.01.2002 - 2Z BR 180/01

    Vereinbarungen der Wohnungseigentümer ohne Grundbucheintragung - Wirkung

    Über die Regelungen wurde von den Wohnungseigentümern nicht abgestimmt; vielmehr handelt es sich um einvernehmlich von allen anwesenden Wohnungseigentümern getroffene Regelungen vertraglicher Art. Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch, dass eine Abänderung der Gemeinschaftsordnung grundsätzlich durch eine Vereinbarung und nicht durch einen Mehrheitsbeschluss möglich ist (BayObLGZ 2001 73/76 = ZMR 2001, 638; OLG Düsseldorf ZMR 2001, 649; OLG Zweibrücken ZMR 2001, 734 f.; vgl. auch Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 23 Rn. 16b).
  • BayObLG, 15.01.2004 - 2Z BR 225/03

    Nachholung des rechtlichen Gehörs in der Rechtsbeschwerdeinstanz - Rechtsnatur

    Einer Ermächtigung der Antragsteller durch die übrigen Wohnungseigentümer bedarf es dazu nicht (OLG Zweibrücken ZMR 2001, 734; Palandt/Bassenge BGB 63. Aufl. § 15 WEG Rn. 22).
  • OLG Hamm, 11.11.2004 - 15 W 351/04

    Beschlusskompetenz für Gebrauchsregelung

    Im Zweifel ist die Regelung deshalb als Beschluss zu qualifizieren, wenn ihr Gegenstand einem solchen zugänglich ist; demgegenüber ist eine Vereinbarung als gewollt anzusehen, wenn ihr Gegenstand eine solche erfordert (vgl. BayObLG NJW-RR 2003, 9, 10; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 183; Senat FGPrax 1997, 15).
  • OLG Zweibrücken, 30.10.2001 - 3 W 102/01

    Übergang der Nutzung einer Garage auf den Rechtsnachfolger des

    Ebenso wie das Landgericht ist der Senat nach der in § 17 a Abs. 5 GVG getroffenen Regelung, die auf das Verhältnis zwischen ordentlicher streitiger Gerichtsbarkeit und Wohnungseigentumsgerichtsbarkeit analog anzuwenden ist (BGH NJW 1995, 2851, 2852; Senat, Beschluss vom 11. Juni 2001 - 3 W 218/00 - Zöller/Gummer, ZPO 22. Aufl. vor § 17 GVG Rdnr. 11), an einer Überprüfung des beschrittenen Rechtsweges gehindert.
  • OLG Zweibrücken, 17.09.2001 - 3 W 87/01

    Unterlassung einer zweckbestimmungswidrigen Nutzung von Teileigentum; Verwirkung

    Ist ein Unterlassungsanspruch gegen einen Wohnungseigentümer verwirkt, so wirkt dies für und gegen den Sondernachfolger (Senat, Beschluss vom 11. Juni 2001 - 3 W 218/00 -, zur Veröff. bestimmt; BayObLG WE 1994, 180, 181).
  • OLG Köln, 07.04.2003 - 16 Wx 44/03

    Bauliche Eingriffe in fremdes Sondereigentum durch den Rechtsvorgänger dessen,

    Begründet wird dies damit, dass ein Erwerber von Wohnungseigentum, wie auch der Senat wiederholt entschieden hat, als Rechtsnachfolger von dem Voreigentümer keine weitergehenden Rechte erhalten könne, als dem Voreigentümer zuletzt zustanden (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 6.2.1998 in OLGReport 98, 242 = NJW-RR 98, 1625; OLG Zweibrücken ZMR 2001, 734, 736; OLG Stuttgart ZMR 98, 803; BayObLG …
  • OLG Köln, 30.09.2005 - 16 Wx 37/05
    Einzelrechtsnachfolger können diese Ansprüche dann nicht geltend machen, weil sie nicht mehr Rechte als ihre Rechtsvorgänger erwerben können (Senat NJW-RR 1998, 1625; OLG Stuttgart ZMR 2001, 732, 733; OLG Zweibrücken ZMR 2001, 734, 736).
  • KG, 19.07.2004 - 24 W 318/02

    Wohnungseigentum: Rechtsfolgen der Gestattung der Errichtung eines Aufzugs beim

    Würde man die formlos erteilte Zustimmung auch ohne Bauausführung (oder Baubeginn) als bindend für alle Rechtsnachfolger ansehen, entstünde ein nicht hinzunehmender Wertungswiderspruch zu § 10 Abs. 2 WEG (Häublein, ZMR 2001, 734 in Anm. zu OLG Zweibrücken vom 11. Juni 2001).
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