Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 27.04.2001

Rechtsprechung
   KG, 21.05.2001 - 24 W 6221/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14256
KG, 21.05.2001 - 24 W 6221/00 (https://dejure.org/2001,14256)
KG, Entscheidung vom 21.05.2001 - 24 W 6221/00 (https://dejure.org/2001,14256)
KG, Entscheidung vom 21. Mai 2001 - 24 W 6221/00 (https://dejure.org/2001,14256)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1109
  • NZM 2001, 1138 (Ls.)
  • ZMR 2001, 847
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 25.01.1999 - 24 W 1394/98

    Ausgleichsanspruch des Wohnungseigentümers gegenüber den anderen Miteigentümern

    Auszug aus KG, 21.05.2001 - 24 W 6221/00
    Mit seinem Beschluss vom 25. Januar 1999 - 24 W 1394/98 - hatte der Senat entschieden, dass den Antragstellern Ausgleichsansprüche wegen der dauernden Entziehung ihres Sondernutzungsrechts an der Spielplatzfläche aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung gegen die Antragsgegner zustehen und die Sache zur Entscheidung über die Höhe dieser Ansprüche an das Landgericht zurückverwiesen.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 27.04.2001 - 2Z BR 70/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3557
BayObLG, 27.04.2001 - 2Z BR 70/00 (https://dejure.org/2001,3557)
BayObLG, Entscheidung vom 27.04.2001 - 2Z BR 70/00 (https://dejure.org/2001,3557)
BayObLG, Entscheidung vom 27. April 2001 - 2Z BR 70/00 (https://dejure.org/2001,3557)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Gemeinschaftsordnung; Mehrheitsbeschluss; Äußere Gestalt eine Gebäudes

  • Judicialis

    WEG § 16, § 22 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16, § 22 Abs. 1
    Zustimmung und Kostentragung von baulichen Veränderungen durch die Wohnungseigentümer

  • ibr-online

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - UR II 103/97
  • LG München I - 1 T 3116/98
  • BayObLG, 27.04.2001 - 2Z BR 70/00

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 1138
  • ZMR 2001, 829
  • BauR 2001, 1963 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 21.11.1989 - BReg. 2 Z 123/89

    Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über bauliche Veränderungen nur

    Auszug aus BayObLG, 27.04.2001 - 2Z BR 70/00
    Die nächstliegende Bedeutung einer Regelung, wonach Änderungen an der äußeren Gestalt und der Farbe des Gebäudes eines Mehrheitsbeschlusses "bedürfen", ist, dass ein Mehrheitsbeschluss ausreicht und die Mitwirkung aller benachteiligten Wohnungseigentümer nicht erforderlich ist (BayObLGZ 1989, 437/439; BayObLG WuM 1996, 787/788, jeweils zu einer inhaltsgleichen Klausel).

    bb) Wird die an sich erforderliche Zustimmung eines Wohnungseigentümers zu einer baulichen Veränderung aufgrund einer in der Gemeinschaftsordnung getroffenen Regelung durch einen Mehrheitsbeschluss ersetzt, so ist dieser für ihn bindend und er hat sich grundsätzlich an den Kosten der baulichen Veränderung zu beteiligen; § 16 Abs. 3 Halbsatz 2 WEG ist dann nicht anwendbar (BayObLGZ 1989, 437/441; BayObLG WuM 1996, 787/789; Bärmann/Merle WEG 8. Aufl. § 22 Rn. 220a; Niedenführ/Schulze WEG 5. Aufl. § 16 Rn. 41; Demharter MDR 1988, 265/266 f.; Huff WE 1997, 282/284; a.A. Staudinger/Bub § 22 Rn. 9 und § 16 Rn. 63).

    Dies entspricht allgemeinen Grundsätzen, wenn nicht etwas anderes vereinbart ist (vgl. BayObLGZ 1989, 437/441; BayObLG NZM 2000, 1015 [LS]; Staudinger/Bub § 22 WEG Rn. 21).

  • BayObLG, 07.03.1996 - 2Z BR 136/95

    Berücksichtigung von Balkonen, Loggien und Dachterrassen bei der Umlegung von

    Auszug aus BayObLG, 27.04.2001 - 2Z BR 70/00
    Dabei ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärungen ergibt (BGHZ 121, 236/239 m.w.N.; BayObLGZ 1996, 58/61 und st. Rspr.).

    Dabei ist wie bei jeder Grundbucherklärung auf die nächstliegende Bedeutung der Bestimmung abzustellen, wie sie sich für einen unbefangenen Betrachter aus Wortlaut und Sinn ergibt (BayObLGZ 1996, 58/61 und st.Rspr.).

  • BayObLG, 22.04.1999 - 2Z BR 161/98

    Bestellung eines gemeinschaftlichen Vertreters zur einheitlichen

    Auszug aus BayObLG, 27.04.2001 - 2Z BR 70/00
    Im übrigen kann die Größe der einzelnen Miteigentumsanteile grundsätzlich unabhängig von der Größe und dem Wert des einzelnen Wohnungseigentums festgelegt werden (BayObLG NZM 1999, 859/860 m.w.N.).
  • BayObLG, 19.05.1994 - 2Z BR 135/93

    Auslegung eines Eigentümerbeschlusses durch Tatrichter und

    Auszug aus BayObLG, 27.04.2001 - 2Z BR 70/00
    (5) Eine Ersatzpflicht aller Wohnungseigentümer für die Kosten der Reparatur der Dachterrasse käme entsprechend § 14 Nr. 4 WEG in Betracht, wenn die Schäden an der Abdichtung und Wärmedämmung durch Baumaßnahmen am Gemeinschaftseigentum verursacht worden wären (vgl. BayObLGZ 1994, 140/146).
  • BayObLG, 16.03.2000 - 2Z BR 181/99

    Kostenregelung für der Gemeinschaft entstehende Kosten, die dem Sondereigentum

    Auszug aus BayObLG, 27.04.2001 - 2Z BR 70/00
    Dies entspricht allgemeinen Grundsätzen, wenn nicht etwas anderes vereinbart ist (vgl. BayObLGZ 1989, 437/441; BayObLG NZM 2000, 1015 [LS]; Staudinger/Bub § 22 WEG Rn. 21).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BayObLG, 27.04.2001 - 2Z BR 70/00
    Was im Zusammenhang mit der Beschlussfassung erörtert wurde und was die Beteiligten damit beabsichtigt oder sich vorgestellt haben, kann für die Auslegung nur herangezogen werden, wenn es in der Versammlungsniederschrift einen Niederschlag gefunden hat (BGHZ 139, 288/292; BayObLG NJW-RR 2000, 603/605 und st.Rspr.).
  • BayObLG, 01.10.1998 - 2Z BR 144/98

    Aufzählung eines Balkons bei der Beschreibung eines Sondereigentums in der

    Auszug aus BayObLG, 27.04.2001 - 2Z BR 70/00
    Dies gilt insbesondere für Bauteile, an denen ein Sondernutzungsrecht eingeräumt ist (BayObLG NZM 1999, 27/28 und Beschluss vom 2.3.2001 - 2Z BR 29/97, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus BayObLG, 27.04.2001 - 2Z BR 70/00
    Denn mit der Errichtung der Dachterrasse im Jahr 1982 haben die Eigentümer der Dachgeschosswohnungen in die bauliche Substanz des Daches eingegriffen und die äußere Gestalt des Gebäudes nachhaltig verändert (vgl. BGHZ 116, 392/395; OLG Köln WE 1997, 430).
  • BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 18/98

    Beteiligung des Eigentümers eines Sondereigentums an der Sanierung

    Auszug aus BayObLG, 27.04.2001 - 2Z BR 70/00
    (1) Das Landgericht geht zutreffend davon aus, dass die Abdichtung und Wärmedämmung der Dachterrasse, deren Instandsetzung Gegenstand des angefochtenen Eigentümerbeschlusses ist, zwingend zum Gemeinschaftseigentum gehört (BayObLG WuM 1998, 369 m.w.N.).
  • BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 60/89

    Anfertigung eines Kurzprotokolls einer Wohnungseigentümerversammlung; Pflichten

    Auszug aus BayObLG, 27.04.2001 - 2Z BR 70/00
    Dies genügt (vgl. BayObLGZ 1989, 342/345; Staudinger/Wenzel WEG Vorbem. zu §§ 43 ff. Rn. 35).
  • BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 79/99

    Aufnahme von Forderungen und Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97

    Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren

  • BayObLG, 22.07.1999 - 2Z BR 159/98

    Nachholung der unterlassenen Beteiligung durch das Rechtsbeschwerdegericht

  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

  • BayObLG, 02.03.2001 - 2Z BR 29/97
  • OLG Düsseldorf, 03.12.2004 - 3 Wx 274/04

    Zur Frage der Kostentragungs- und Verkehrssicherungsverpflichtung bei einem zu

    Sie stimmt überein mit den in der Rechtsprechung und Literatur anerkannten Auslegungsgrundsätzen, wonach auch bei der Auslegung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen gemäß § 133 BGB der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften ist; dabei ist auf den Wortlaut und den objektiven Sinn der im Grundbuch eingetragenen Erklärung abzustellen, so wie sie sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt (vgl. BGH NZM 1998, 956; BayObLG ZWE 2001, 424; OLG Saarbrücken, NZM 1999, 265; Senat NZM 1999, 277; 1998, 271; Weitnauer-Lüke a.a.O. § 10 Rdz. 44).
  • LG München I, 28.02.2011 - 1 S 19089/10

    Wohnungeigentum: Kostenfreistellungsanspruch des einer Schwimmbaderweiterung

    Anderer Ansicht nach setzt § 16 VI WEG voraus, dass ein Eigentümer der Maßnahme nach § 22 I WEG nicht zugestimmt hat und er auch nicht zustimmen brauchte, weil er nicht gemäß § 14 Nr. 1 WEG betroffen ist (BGH NJW 1979, 817, 818; OLG Frankfurt OLGZ 1981, 1981, 313; OLG Hamm ZMR 2002, 965; OLG Saarbrücken DWE 1998, 34, 35 jeweils für § 16 III a.F.; Spielbauer/Then, WEG, § 16 Rz. 16; Drabek, in: Riecke/Schmid, WEG, 3. Aufl., § 22 Rz. 96 a.E.; Demharter, MDR 1988, 265, 266; vgl. auch BayObLG NZM 2001, 1138, 1139, wonach die Kostenbefreiung nach § 16 III a.F. ausscheidet, wenn die an sich erforderliche Zustimmung durch einen Mehrheitsbeschluss ersetzt wird, der auf einer Regelung der Gemeinschaftsordnung beruht).

    Wird der Beschluss, der eine bauliche Änderung genehmigt, obwohl eine erforderliche Zustimmung fehlte, also nicht angefochten, kann der betroffene Eigentümer sich auf den Anfechtungsgrund, dass die erforderliche Zustimmung fehlte, nicht mehr berufen (Spielbauer/Then, WEG, § 22 Rz. 13); die Zustimmung wurde also durch den bestandskräftigen Genehmigungsbeschluss ersetzt (Bärmann/Merle, WEG, 11. Aufl., § 22 Rz. 139 a.E.; Drabek, in: Riecke/Schmid, WEG, 3. Aufl., § 22 Rz. 22; Demharter, MDR 1988, 265, 266 f.; BayObLG NZM 2001, 1138, 1139 für den Parallelfall, dass der Mehrheitsbeschluss auf einer Regelung in der Gemeinschaftsordnung beruht).

  • BayObLG, 18.12.2003 - 2Z BR 203/03

    Auslegungsbefugnis des Beschwerdegerichts hinsichtlich der Gemeinschaftsordnung -

    2 Z 53/90">WuM 1991, 305; NZM 2001, 1138 f.; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9.Aufl. § 45 Rn. 90).

    Dies gilt insbesondere für Bauteile, an denen ein Sondernutzungsrecht eingeräumt ist (allg. Meinung und ständige Rechtsprechung; vgl. BayObLG NZM 2001, 1138/1140).

  • OLG Karlsruhe, 17.02.2006 - 11 Wx 74/05

    Wohnungseigentum: Sondernutzung und Instandhaltung von dem Sichtschutz dienenden

    Sie kann insbesondere einem einzelnen Wohnungseigentümer für solche Bauteile auferlegt werden, an denen ihm ein Sondernutzungsrecht eingeräumt ist (BayObLG WuM 1999, 641; BayObLG NZM 2001, 1138, 1140; Staudinger/Bub, § 16 WEG Rdnr. 39, j. m. w. N.).

    Dabei ist -wie bei jeder Grundbucherklärung -auf die nächstliegende Bedeutung abzustellen, wie sie sich für einen unbefangenen Betrachter aus Wortlaut und Sinn ergibt (BayObLG NJW-RR 2004, 375; BayObLG NZM 2001, 1138, 1140).

  • BayObLG, 04.09.2003 - 2Z BR 114/03

    Instandhaltungspflicht von Sondereigentum bei Zweifel über die Zugehörigkeit zum

    Hiervon ausgehend kann auch die Bestimmung des § 7 Abs. 1 der Gemeinschaftsordnung nur so ausgelegt werden, dass die Instandhaltung und Instandsetzung lediglich hinsichtlich der sondereigentumsfähigen Teile der Balkone in zulässiger Weise (vgl. BayObLG NZM 2001, 1138/1140) auf die einzelnen Wohnungseigentümer übertragen wurde.
  • AG Aachen, 12.11.2014 - 118 C 62/13

    Glas- oder Holztür: Es macht einen Unterschied!

    Teilweise wird in der Rechtsprechung (vgl. BayObLG in NZM 2001, 1138 ff.) die Auffassung vertreten, dass bei einer derartigen Klausel ein Mehrheitsbeschluss mit der qualifizierten Mehrheit ausreiche und die Mitwirkung aller benachteiligten Wohnungseigentümern nicht erforderlich sei.
  • BayObLG, 30.01.2003 - 2Z BR 121/02

    Bauliche Veränderung in Eigentumswohnanlage - Zustimmungspflicht - Neubau einer

    Allerdings kann die Teilungserklärung in Abweichung von § 22 Abs. 1 WEG (siehe etwa BayObLGZ 2001, 41; BayObLG ZMR 2001, 829 sowie Niedenführ/Schulze § 22 R n. 30 m. w. N.) bestimmen, dass kein Wohnungseigentümer die äußere Gestalt des Bauwerks oder von in gemeinschaftlichem Eigentum stehenden Bauteilen ändern darf.
  • AG Bremen, 12.02.2010 - 29 C 74/09

    Prüfung nach Bestandskraft des Beschlusses möglich?

    Der Hinweis des Klägers auf den Beschluss des BayObLG vom 10. September 1987 (NJW-RR 1988, S. 273; vgl. auch Beschluss vom 27. April 2001, NZM 2001, S. 1138) ist im Übrigen zutreffend.
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