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   BayObLG, 31.08.2000 - 2Z BR 39/00   

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https://dejure.org/2000,3276
BayObLG, 31.08.2000 - 2Z BR 39/00 (https://dejure.org/2000,3276)
BayObLG, Entscheidung vom 31.08.2000 - 2Z BR 39/00 (https://dejure.org/2000,3276)
BayObLG, Entscheidung vom 31. August 2000 - 2Z BR 39/00 (https://dejure.org/2000,3276)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Friseursalon; Nutzung zu Wohnzwecken; Kleine Wohnanlage; Bürobetrieb

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gemeinschaftsordnung; Friseursalon; Nutzung; Wohnung; Zustimmung; Widerruf

  • Judicialis

    BGB § 183; ; WEG § 15 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 183; WEG § 15 Abs. 3
    Nutzung einer Eigentumswohnung zur Ausübung eines Gewerbes oder Berufs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zulässigkeit des Betriebes einer Steuerberaterpraxis, eines Architekturbüros oder eines Friseursalons in einer Eigentumswohnung

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Gewerblich nutzen?

Verfahrensgang

  • LG Augsburg - 7 T 2816/97
  • BayObLG, 31.08.2000 - 2Z BR 39/00

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 138
  • ZMR 2001, 41
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 14.09.1987 - BReg. 2 Z 38/87

    Zustimmungsvorbehalt; Gebrauchsüberlassung; Wohnung; Dritte; Vereinbarung;

    Auszug aus BayObLG, 31.08.2000 - 2Z BR 39/00
    a) Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Antragstellerin ein rechtliches Interesse an der beantragten Feststellung hat (§ 256 ZPO entsprechend, vgl. BayObLGZ 1987, 291/293 f.).

    Über die Frage, welche Umstände einen wichtigen Grund zur Versagung der Nutzungsgenehmigung darstellen, kann nicht abstrakt entschieden werden; maßgebend sind vielmehr die Umstände des jeweiligen Einzelfalls (vgl. BayObLGZ 1987, 291/297; BayObLG WE 1997, 319/320).

  • BayObLG, 19.08.1994 - 2Z BR 45/94

    Veräußerung eines Wohnungseigentums während des Wohnungseigentumsverfahrens

    Auszug aus BayObLG, 31.08.2000 - 2Z BR 39/00
    Der Veräußerer führt das Verfahren in Verfahrensstandschaft für den neuen Rechtsträger fort; die rechtskräftig gewordene Entscheidung wirkt für und gegen den Erwerber (§ 45 Abs. 2 Satz 1 WEG, § 325 Abs. 1 ZPO entsprechend; vgl. BayObLGZ 1994, 237/239 m.w.N.).
  • BGH, 30.05.1956 - IV ZR 30/56

    Eventuelle Widerklage

    Auszug aus BayObLG, 31.08.2000 - 2Z BR 39/00
    Nachdem das Landgericht die Wirksamkeit des Widerrufs der Verwalterzustimmung bejahte, hätte es allerdings nicht über die nur für den Fall der Verneinung eingelegte Eventualanschlußbeschwerde entscheiden dürfen (vgl. BGHZ 21, 13/16).
  • BayObLG, 02.02.1995 - 2Z BR 120/94

    Sittenwidrigkeit eines Eigentümerbeschlusses, der das Halten von Hunden in der

    Auszug aus BayObLG, 31.08.2000 - 2Z BR 39/00
    Da dieser Wohnbereich nur insgesamt vier Wohnungen umfaßt, erscheint die vom Betrieb eines Friseursalons mit drei Beschäftigten und etwa 15 Kunden pro Tag ausgehende Beeinträchtigung für die Eigentümer und Mieter der übrigen drei Wohnungen bei der gebotenen generalisierenden Betrachtungsweise (vgl. BayObLGZ 1995, 42/46) nicht zumutbar.
  • OVG Hamburg, 25.09.1997 - Bf II 23/95
    Auszug aus BayObLG, 31.08.2000 - 2Z BR 39/00
    LG Augsburg 7 T 2816/97; AG Nördlingen -Zweigstelle Donauwörth - UR II 23/95.
  • BayObLG, 09.03.1977 - BReg. 2 Z 79/76

    Wohnungseigentum; Eigentum; Wohnanlage; Hobbyraum; Veräußerung; Zustimmung;

    Auszug aus BayObLG, 31.08.2000 - 2Z BR 39/00
    vielmehr wäre auszusprechen, dass der Pflichtige die Zustimmung zu erteilen hat (BayObLGZ 1977, 40/44).
  • OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 20 W 284/03

    Wohnungseigentum: Zustimmung zu der Nutzung eines Teiles einer Eigentumswohnung

    Für diese Betrachtung ist der Gebrauch nach seiner Art und Durchführung (hier etwa die teilweise Nutzung der Wohnung als ...praxis und die danach zu erwartende Besucher- und ggf. Personalanzahl bzw. -frequenz) zu konkretisieren und auf die örtlichen (Umfeld, Lage im Gebäude) und zeitlichen (etwa Öffnungszeiten) Verhältnisse zu beziehen (vgl. Palandt/Bassenge, a.a.O., § 15 Rz. 14; vgl. auch OLG Hamm FGPrax 2004, 12; BayObLG NZM 2001, 138; ZWE 2001, 27).
  • LG Hamburg, 22.03.2006 - 318 T 120/04

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Genehmigung einer von Wohnungsmietern betriebenen

    Aus diesem Grund stimmt die Kammer der Rechtsauffassung des Amtsgerichts zu, dass die Prüfung der Frage, ob ein wichtiger Grund für die Versagung einer solchen Tätigkeit in einer Wohnung vorliegt, auf eine Einzelfallbetrachtung abzustellen ist, nicht auf eine typisierende Betrachtungsweise (ebenso für eine Teilungserklärung mit ähnlichem Inhalt, beispielsweise BayObLGZ 1973, 1 ff. und WE 1997, 319 ff. sowie auch WUM 2000, 684 ff. und OLG Karlsruhe OLGZ 1976, 145 ff.).
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