Weitere Entscheidung unten: KG, 15.09.2000

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.01.2001 - 3 Wx 419/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4745
OLG Düsseldorf, 10.01.2001 - 3 Wx 419/00 (https://dejure.org/2001,4745)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.01.2001 - 3 Wx 419/00 (https://dejure.org/2001,4745)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Januar 2001 - 3 Wx 419/00 (https://dejure.org/2001,4745)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigentümerbeschluss; Wohnungseigentumsanlage; Sondereigentümer; Einziehung des Mietzinses; Eingriff in Sondereigentumsrechte; Fehlende Beschlusskompetenz

  • Judicialis

    WEG § 13 Abs. 1; ; WEG § 15 Abs. 2; ; WEG § 23 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 13 Abs. 1 § 15 Abs. 2 § 23 Abs. 1
    Einzugsermächtigung des Verwalters einer Eigentumswohnanlage - Abführung von Mietereinnahmen - Eingriff in Kernbereich der Sondereigentumsrechte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 877
  • NZM 2001, 238
  • ZMR 2001, 306
 
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Rechtsprechung
   KG, 15.09.2000 - 24 W 747/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7502
KG, 15.09.2000 - 24 W 747/99 (https://dejure.org/2000,7502)
KG, Entscheidung vom 15.09.2000 - 24 W 747/99 (https://dejure.org/2000,7502)
KG, Entscheidung vom 15. September 2000 - 24 W 747/99 (https://dejure.org/2000,7502)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 2029
  • NZI 2001, 95
  • NZM 2001, 238
  • FGPrax 2000, 221
  • ZMR 2001, 60
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 26.09.2002 - V ZB 24/02

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für Ansprüche gegen ausgeschiedene

    Diese stellen überdies Massekosten nach §§ 57, 58 Nr. 2 KO dar, weil sie erst nach Konkurseröffnung begründet und fällig geworden sind (vgl. Senat, BGHZ 108, 44, 49, 50; BGH, Urt. v. 12. März 1986, VIII ZR 64/85, aaO; Urt. v. 10. März 1994, IX ZR 98/93, aaO, 1867; BayObLG, ZMR 1999, 119, 120; OLG Karlsruhe, ZMR 1988, 269; KG, NJW-RR 1994, 85; ZMR 2001, 60, 61; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 16 Rdn. 103; Weitnauer/Hauger, aaO, § 16 Rdn. 43).

    Zwar hätte der Konkursverwalter bei einem Zugang der Erklärung noch vor der Zustellung des Zahlungsantrags seine Verfügungs- und Verwaltungsbefugnisse an die wieder in vollem Umfang in ihre Rechte als Eigentümerin eingetretene Gemeinschuldnerin verloren (vgl. BGH, Urt. v. 10. März 1994, IX ZR 98/93, aaO) und wäre damit einem vor Rechtshängigkeit ausgeschiedenen Wohnungseigentümer gleichzustellen (vgl. BGH, Urt. v. 10. März 1994, IX ZR 98/93 aaO; KG, ZMR 2001, 60, 61; Niedenführ/Schulze, aaO, § 43 Rdn. 25 a).

    88/85">BayObLGZ 1986, 285, 287 f; 348, 350; 1994, 60, 62 f; BayObLG, Rpfleger 1975, 245; 1979, 318; WuM 1987, 333; WE 1988, 63; OLG Hamm, OLGZ 1982, 20, 22; WE 1994, 378, 379; KG, NJW-RR 1992, 461; ZMR 2001, 60, 61; OLG Köln, WE 1996, 75, 76; NZM 1999, 319, 320) und das Schrifttum (vgl. Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 43 Rdn. 27; Bärmann/Pick, WEG, 15. Aufl., § 43 Rdn. 2; Palandt/Bassenge, BGB, 61. Aufl., § 43 WEG Rdn. 6; Soergel/Stürner, aaO, § 43 WEG Rdn. 14a; RGRK-BGB/Augustin, 12. Aufl., § 43 WEG Rdn. 20; Müller, aaO, Rdn. 611; ders., DWE 1988, 9, 13; Röll, Handbuch für Wohnungseigentümer und Verwalter, 7. Aufl., Rdn. 435; Merle/Trautmann, NJW 1973, 118, 121; Happ, DWE 1988, 2, 5; wohl auch Bärmann/Seuß, Praxis des Wohnungseigentums, 4. Aufl., E Rdn. 134; Niedenführ/Schulze, aaO, vor § 43 Rdn. 98; § 43 Rdn. 25a) weitgehend gefolgt.

  • BGH, 22.02.2001 - IX ZR 191/98

    Fertigstellung und Ablieferung eines Schiffsbauwerkes durch den Konkursverwalter

    Diese tatrichterliche Würdigung der öffentlichen Bekanntmachung des Klägers im Niedersächsischen Staatsanzeiger als Beweisanzeichen für die behauptete Masseunzulänglichkeit neben anderen Umständen ist auch gegenüber dem Bestreiten eines Massegläubigers - wie hier der Beklagten und Widerklägerin - nicht zu beanstanden (vgl. für eine Würdigung im Rahmen von § 12 FGG auch KG, ZIP 2000, 2029, 2030; zu eng Runkel/Schnurbusch, NZI 2000, 49, 51, die der öffentlichen Bekanntmachung für die Feststellung der Masseunzulänglichkeit jede Beweisfunktion absprechen).
  • AG Bernau, 30.11.2010 - 34 C 32/09

    Insolvenz eines Wohnungseigentümers: Anspruch des Insolvenzverwalters gegen die

    Die Wohnungseigentümer können die Fälligkeit der monatlichen Beitragsvorschüsse festlegen (vgl. KG Berlin 15.9.2000 Az: 24 W 747/99; Niedenführ § 16 Randnr. 152; Elzer in Riecke/Schmid, § 16 RN 235).

    In dieser Regelung liegt zugleich der vereinbarte Abruf durch den Verwalter (KG vom 15.9.2000, 24 W 747/99).

  • AG Berlin-Neukölln, 23.05.2005 - 70 II 222/04

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Wohnungseigentümers;

    Daran ändert sich grundsätzlich nichts, wenn eine Jahresabrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschlossen wird (BayObLG ZMR 1999, 119; KG ZIP 2000, 2029).

    Denn soweit er aus dem Dauerschuldverhältnis "vermietetes Wohnungseigentum" Gegenleistungen in Form der eingehenden Mieten in Anspruch genommen hat, sind die nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit im April 2004 durch den Abrechnungsbeschluss fällig gestellten Wohngelder in Höhe der Abrechungsspitze gem. § 209 Abs. 1 Nr. 2 , Abs. 2 Nr. 3 InsO Neumasseschulden und von einem Insolvenzverwalter also aus der Masse auszugleichen (KG ZIP 2000, 2029; Klose, in: Köhler/Bassenge, 1. Aufl. 2004, Teil 19 Rz. 487).

  • BayObLG, 28.06.2002 - 2Z BR 41/02

    Eigentümerbeschlüsse über Jahreabrechnung trotz fehlerhafter Kostenverteilung -

    d) Auch mit Rücksicht auf die getroffenen Fälligkeitsregelungen (dazu KG ZMR 2001, 60; Wenzel aaO; siehe auch BayObLG WuM 1995, 56) sind die angefochtenen Eigentümerbeschlüsse jedenfalls nicht nichtig.
  • BayObLG, 25.07.2005 - 2Z BR 230/04

    Fälligkeit von Wohngeldforderungen - Kostentragung bei Erledigung der Hauptsache

    Auch § 10 des Verwaltervertrags, der zugleich eine Fälligkeitsregelung im Sinn von § 28 Abs. 2 WEG beinhaltet (siehe KG FGPrax 2000, 221/222), ändert daran nichts, weil die Klausel nur Ansprüche aus dem für das jeweilige Kalenderjahr beschlossenen Wirtschaftsplan erfasst.
  • AG Mannheim, 14.07.2004 - 4 URWEG 105/04

    Freigabe eines Vermögensgegenstandes mit Wirkung der Beendigung des

    Der Insolvenzverwalter hat die nach Eröffnung fällig werdenden Hausgelder als Masseschulden zu berichtigen (BGH 108, 44, 49; BayObLG ZIP 1998, 2099; KG NZI 2001, 95; Hefermehl in: Münchener Kommentar zur InsO, § 55 Rdnr. 81, Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl., § 55 Rdnr. 38 -41; kritisch neuerdings BGH ZIP 2002, 1043, 1047 mit Anm. Beutler-Nogel, ZMR 2002, 804 f.).
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