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   BayObLG, 12.10.2000 - 3Z BR 218/00   

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BayObLG, 12.10.2000 - 3Z BR 218/00 (https://dejure.org/2000,2822)
BayObLG, Entscheidung vom 12.10.2000 - 3Z BR 218/00 (https://dejure.org/2000,2822)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Oktober 2000 - 3Z BR 218/00 (https://dejure.org/2000,2822)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Festsetzung des Geschäftswerts; Verfahrenskosten; Beteiligteninteresse; Anfechtung eines Sanierungsbeschlusses; Anfechtung einer Verwalterbestellung

  • Judicialis

    WEG § 48 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 48 Abs. 3
    Geschäftswert in Wohnungseigentumssachen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 482 UR II 11/99
  • LG München I - 1 T 6143/00
  • BayObLG, 12.10.2000 - 3Z BR 218/00

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 246
  • ZMR 2001, 127
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 11.03.1993 - 3Z BR 180/92

    Anordnung der Zwangsverwaltung einer Wohnung in einer Wohnanlage; Möglichkeit

    Auszug aus BayObLG, 12.10.2000 - 3Z BR 218/00
    Gegen die Geschäftswertfestsetzung im Beschwerdeverfahren findet gemäß § 31 Abs. 3 Satz 1, § 14 Abs. 3 Satz 1 KostO die unbefristete Erstbeschwerde statt (BayObLGZ 1993, 119/121).

    aa) Wird ein Eigentümerbeschluß über eine konkrete Sanierungsmaßnahme angefochten, so ist deren Wert grundsätzlich in voller Höhe anzusetzen (vgl. BayObLGZ 1993, 119/121 m.w.N.).

  • BayObLG, 22.06.1995 - 2Z BR 48/95

    Aufgaben des Verwaltungsbeirats

    Auszug aus BayObLG, 12.10.2000 - 3Z BR 218/00
    Auch bei Anfechtung von Verwalterbestellungsbeschlüssen ist aber eine Herabsetzung des Geschäftswerts gemäß § 48 Abs. 3 Satz 2 WEG möglich (Bärmann/Pick/Merle § 48 Rn. 45; BayObLG, Beschluß vom 22.6.1995 - 2Z BR 48/95).
  • BayObLG, 10.06.1981 - BReg. 2 Z 32/81

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Teilungserklärung; Zustimmung; Verwalter;

    Auszug aus BayObLG, 12.10.2000 - 3Z BR 218/00
    a) Maßgebend für den Wert des Beschwerdeverfahrens ist gemäß § 48 Abs. 3 WEG das Interesse der Beteiligten an der angefochtenen Entscheidung, wobei es bei der Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer wegen der Rechtskraftwirkung der angestrebten Entscheidung für und gegen alle Beteiligten (§ 45 Abs. 2 Satz 2 WEG) auf die Interessen aller Beteiligten ankommt (§ 43 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 Nr. 2 WEG; BayObLGZ 1981 202/203).
  • BayObLG, 16.08.1991 - BReg. 2 Z 106/91
    Auszug aus BayObLG, 12.10.2000 - 3Z BR 218/00
    bb) Für die Anfechtung eines Beschlusses, mit dem ein Verwalter bestellt oder dessen Amtszeit verlängert wird, ist als Geschäftswert der Betrag anzusetzen, den der Verwalter für die Zeit seiner Bestellung als Vergütung bezieht (BayObLG Wum 1991, 633/634).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Eine Festsetzung in voller Höhe von 146.465 DM scheidet aber aus, da dies das Interesse der Antragsteller an einer Teilungültigerklärung des angegriffenen Beschlusses wirtschaftlich weit überstiege, so daß der Zugang zu Gericht in unzumutbarer Weise erschwert worden wäre (BVerfG NJW 1992, 1673, 1674; OLG Hamm ZWE 2000, 482, 484 f.; BayObLG ZMR 2001, 127, 128; 2003, 50).
  • OLG Frankfurt, 07.04.2003 - 20 W 209/01

    Wohnungseigentum: Formalien der Jahresabrechnung; Verwalterentlastung

    Die gemäß §§ 31 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 KostO statthafte, zulassungsfreie und unbefristete Beschwerde des Antragstellers (KG WoM 1996, 306; OLG Stuttgart Die Justiz 1997, 130; OLG Zweibrücken NZM 2001, 245; BayObLG NZM 2001, 246; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 8. Aufl., § 48, Rdnr. 61; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 48 Rdnr. 23) gegen die Geschäftswertfestsetzung, die das in zweiter Instanz mit der Hauptsache befasste Landgericht getroffen hat, ist nur zum Teil begründet.

    Für die beantragte Ungültigerklärung der (wiederholten) Verwalterbestellung hat das Landgericht zu Recht auf die Gesamtvergütung für die gesamte vorgesehene Amtszeit von 5 Jahren abgestellt (BayObLG ZMR 99, 780 und NZM 2001, 246; Niedenführ/Schulze, aaO., § 48 Rdnr. 45; Palandt/Bassenge, aaO. § 48 Rdnr. 13).

  • LG Karlsruhe, 28.05.2010 - 11 T 213/10

    Einzelinteresse bei Anfechtung der Verwalterbestellung

    Für die Anfechtung eines Beschlusses über die (Wieder-)Wahl eines Verwalters ist danach auf die Vergütung, die der Verwalter für die Zeit seiner Bestellung bezieht, abzustellen (OLG München, ZMR 2010, 138; BayObLG WuM 1991, 633, 634; ZMR 2001, 127, 128; Niedenführ, a.a.O., Anhang zu § 50 Rn. 25; Abramenko, a.a.O., Anhang zu § 50 Rn. 4; Suilmann, a.a.O., § 49 a GKG Rn. 19; ebenso bei Verwalterabberufung auf die Restlaufzeit abstellend BGH NJW 2002, 3704, 3708).

    So hat das Bayerische Oberste Landesgericht in seiner Entscheidung vom 12.10.2000 - 3 Z BR 218/00 - (ZMR 2001, 127) gemäß § 48 Abs. 3 Satz 2 WEG a.F. einen Anteil des Antragstellers von knapp 9 % an der Verwaltervergütung zugrundegelegt.

  • OLG Frankfurt, 22.11.2002 - 20 W 216/02

    Wohnungseigentum

    Die gemäß §§ 31 Abs. 3 Satz , 14 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 6 KostO n.F. statthafte, zulassungsfreie und unbefristete Beschwerde (KG WoM 1996, 306; OLG Stuttgart Die Justiz 1997, 130; OLG Zweibrücken NZM 2001, 245; BayObLG NZM 2001, 246; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 8. Aufl., § 48, Rdnr. 61; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 48 Rdnr. 23) gegen die Geschäftswertfestsetzung, die das in zweiter Instanz mit der Hauptsache befasste Landgericht getroffen hat, ist nicht begründet.

    Der vorliegende Sachverhalt ist nicht vergleichbar mit den Größenverhältnissen, wie sie den Beschlüssen des BayObLG vom 21.04.1998 (WuM 1999, 58) und vom 12.10.2000 (NZM 2001, 246) zu Grunde lagen und zu einer Reduzierung gemäß § 48 Abs. 3 Satz 2 WEG führten.

  • BayObLG, 17.08.2005 - 2Z BR 229/04

    Voraussetzungen und Gegenstand eines ordnungsmäßigen Eigentümerbeschlusses über

    Die Bewertung von Beschlussanfechtungen über Sanierungsmaßnahmen bemisst sich in der Regel nach dem vorgesehenen Kostenaufwand (BayObLG NZM 2001, 246 ; NZM 2002, 623/624; Niedenführ/Schulze § 48 Rn. 43).
  • OLG Frankfurt, 15.03.2005 - 20 W 153/03

    Wohnungseigentum: Nichtiger Eigentümerbeschluss über Zusatzvergütung des

    Dies gilt auch bei der Anfechtung von Bestellungsbeschlüssen (vgl. BayObLG ZWE 2001, 107, m. w. N.; Palandt/Bassenge, a.a.O.; § 48 WEG Rz. 14).
  • OLG Frankfurt, 03.03.2003 - 20 W 261/01

    Wohnungseigentum: Jahresabrechnung am Maßstab der II. BVO; Geschäftswert der

    Die gemäß §§ 31 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 KostO statthafte, zulassungsfreie und unbefristete Beschwerde des Antragstellers (KG WoM 1996, 306; OLG Stuttgart Die Justiz 1997, 130; OLG Zweibrücken NZM 2001, 245; BayObLG NZM 2001, 246; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 8. Aufl., § 48, Rdnr. 61; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 48 Rdnr. 23) gegen die Geschäftswertfestsetzung, die das in zweiter Instanz mit der Hauptsache befasste Landgericht getroffen hat, ist nur zum Teil begründet.
  • OLG Frankfurt, 09.12.2002 - 20 W 189/02

    Geschäftswertfestsetzung für die Beschwerdeinstanz eines

    Die gemäß §§ 31 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 KostO a.F. statthafte, zulassungsfreie und unbefristete Beschwerde (KG WoM 1996, 306; OLG Stuttgart Die Justiz 1997, 130; OLG Zweibrücken NZM 2001, 245; BayObLG NZM 2001, 246; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 8. Aufl., § 48, Rdnr. 61; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 48 Rdnr. 23) gegen die Geschäftswertfestsetzung, die das in zweiter Instanz mit der Hauptsache befasste Landgericht getroffen hat, ist nur zum Teil begründet.
  • OLG Frankfurt, 25.05.2005 - 20 W 461/04

    Geschäftswert: Anfechtung eines Genehmigungsbeschlusses der

    Die gemäß §§ 31 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 4 KostO statthafte, zulassungsfreie und unbefristete Beschwerde (KG WoM 1996, 306; OLG Stuttgart Die Justiz 1997, 130; OLG Zweibrücken NZM 2001, 245; BayObLG NZM 2001, 246; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 48, Rdnr. 62; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 48, Rdnr. 23; Weitnauer/Mansel: WEG, 9. Aufl., § 48, Rdnr. 5) gegen die Geschäftswertfestsetzung, die das in zweiter Instanz mit der Hauptsache befasste Landgericht getroffen hat, ist nicht begründet.
  • OLG Frankfurt, 08.04.2002 - 20 W 61/02

    Geschäftswertfestsetzung in Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittel gegen die

    Die gemäß §§ 31 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 und 4 KostO a.F. statthafte, zulassungsfreie und unbefristete Beschwerde (KG WoM 1996, 306; OLG Stuttgart Die Justiz 1997, 130; OLG Zweibrücken NZM 2001, 245; BayObLG NZM 2001, 246; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 8. Aufl., § 48, Rdnr. 61; Niedenführ/Schulze: WEG, 5. Aufl., § 48 Rdnr. 18) gegen die Geschäftswertfestsetzung, die das in zweiter Instanz mit der Hauptsache befasste Landgericht getroffen hat, ist nicht begründet.
  • BayObLG, 15.12.2004 - 2Z BR 163/04

    Einberufungsfrist für Eigentümerversammlung in dringenden Fällen

  • BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 61/02

    Geschäftswert im Beschwerdeverfahren in Wohnungseigentumssachen - Beschränkung

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