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   OLG Köln, 12.01.2001 - 16 Wx 156/00   

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https://dejure.org/2001,2935
OLG Köln, 12.01.2001 - 16 Wx 156/00 (https://dejure.org/2001,2935)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.01.2001 - 16 Wx 156/00 (https://dejure.org/2001,2935)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Januar 2001 - 16 Wx 156/00 (https://dejure.org/2001,2935)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 134; ; BGB § 138; ; ZVG § 56; ; WEG § 22 I; ; WEG § 23 IV S. 1; ; WEG § 23 IV S. 2; ; WEG § 47; ; WEG § 47 S. 1; ; WEG § 48 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22 Abs. 1, § 23 Abs. 4
    WEG : Genehmigung einer baulichen Veränderung durch unangefochtenen Mehrheitsbeschluß

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1096
  • NZM 2001, 293
  • ZMR 2001, 474
  • BauR 2002, 139 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2001 - 16 Wx 156/00
    Weil mithin die Wohnungseigentümerversammlung nicht von vorneherein für die Beschlussfassung absolut unzuständig ist, sind bestandskräftige Mehrheitsbeschluss gültig, auch wenn der Regelungsgegenstand den Abschluss einer Vereinbarung oder Einstimmigkeit erfordert hätte (vgl. Beschluss des BGH vom 20.9.2000 = NJW 2000, 3500).
  • BayObLG, 09.08.1984 - BReg. 2 Z 24/84

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2001 - 16 Wx 156/00
    Richtig ist, dass die Anwendung des § 23 IV voraussetzt, dass überhaupt ein Beschluss vorliegt, der durch richterlichen Gestaltungsakt für ungültig erklärt werden kann, und an die - soweit ersichtlich - zuerst vom BayObLG formulierten Voraussetzungen für sog. Nichtbeschlüsse (BayObLGZ 1984, 213) strenge Anforderungen zu stellen sind.
  • FG Hamburg, 02.12.1999 - II 34/99

    Gründung einer Kommanditgesellschaft unter Einbringung eines Unternehmens;

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2001 - 16 Wx 156/00
    16 Wx 156/00 2 T 52/99 LG Aachen 12 UR II 34/99 AG Aachen.
  • OLG Frankfurt, 13.05.1992 - 20 W 226/91

    Wirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses; Vorliegen eines "Nichtbeschlusses";

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2001 - 16 Wx 156/00
    2 Z 24/84">MDR 85, 58; OLG Frankfurt NJW-RR 93, 86 mwN)).
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    2 Z 28/91">NJW-RR 1992, 83, 84; 1994, 658, 659; WuM 1997, 57; 344; NZM 1998, 866, 867; 917; 1999, 712; 713, 714; ZMR 2000, 115, 116; ebenso OLG Hamburg, NJW-RR 1994, 783; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 465; OLG Zweibrücken, NZM 1999, 849; OLG Düsseldorf, ZMR 2000, 118, 119; ähnlich OLG Köln, NZM 2001, 293, 294; Staudinger/Bub, aaO, § 23 WEG Rdn. 147 f; Weitnauer/Lüke, aaO, § 23 Rdn. 17; MünchKomm-BGB/Röll, aaO, § 23 WEG Rdn. 28; Niedenführ/Schulze, aaO, § 23 Rdn. 6; Sauren, aaO, § 23 Rdn. 26, 42; Deckert, Festschrift für Seuß, 1987, S. 101, 111; Patermann, ZMR 1991, 361, 362; Buck, WE 1998, 90, 92).
  • OLG Zweibrücken, 21.11.2002 - 3 W 179/02

    Wohnungseigentum: Feststellung einer nachteiligen baulichen Veränderung durch

    Hieran hat die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. September 2000 (NJW 2000, 3500) nichts geändert, weil insoweit von einer generellen Beschlusszuständigkeit der Eigentümerversammlung auszugehen ist (vgl. BayObLG ZWE 2001, 267, 268; OLG Köln NZM 2001, 293, 294).
  • OLG Köln, 15.10.2003 - 16 Wx 97/03

    WEG -Verfahren: Erfordernis der Verwalterzustimmung bei baulichen Veränderungen

    Auch wenn trotz des Zustimmungserfordernisses des § 22 Abs. 1 WEG eine Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft bestand (BGH NZM 2000, 1184), wäre der Beschluss auf den Anfechtungsantrag eines Wohnungseigentümers, der dem nicht zugestimmt hat, für ungültig zu erklären, wenn er eine bauliche Veränderung zum Gegenstand hätte, die ihn über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigte, ihm also ein Nachteil erwachsen würde, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht; denn dann verstieße der Beschluss gegen § 22 Abs. 1 WEG (vgl. Senat NZM 2001, 293 = ZMR 2001, 474 = OLGReport Köln 2001, 341; Merle a. a. O. § 22 Rdn. 246 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 02.11.2004 - 3 Wx 234/04

    Wohnungseigentumsrecht: Zur Frage der wirksamen Genehmigung einer baulichen

    Bei Instandsetzungsangelegenheiten seien bestandskräftige Mehrheitsbeschlüsse gültig, auch wenn der Regelungsgegenstand Einstimmigkeit erfordert hätte (BGH NJW 2000, 3500; OLG Köln, NZM 2001, 293).
  • AG Friedberg (Hessen), 27.11.2013 - 2 C 1676/12
    Die Wohnungseigentümerversammlung kann jedoch auch eine bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG nachträglich genehmigen (OLG Köln,  Beschl. vom 12.1.2001 - 16 Wx 156/00, NZM  2001, 293; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 2.11.2004 - 3 Wx 234/04 - NZM 2005, 791).

    Die Überschreitung der rechtlichen Grenzen durch die im Einzelfall getroffene Regelung kann deshalb nur die Anfechtbarkeit des Eigentümerbeschlusses begründen, die lediglich in einem Beschlussanfechtungsverfahren nach § 43I Nr. 4 WEG geltend gemacht werden kann (BayObLG, NZM 2001, 133; OLG Köln, NZM 2001, 293; Engelhardt in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2013, § 23 WEG Rn. 23 ff.).

  • OLG Hamm, 03.01.2002 - 15 W 287/01

    Mobilfunkantenne auf dem Dach des gemeinschaft1ichen Gebäudes

    Hierbei handelt es sich zweifelsfrei um eine bauliche Veränderung (vgl. auch OLG Schleswig NZM 2001, 1035; OLG Köln NZM 2001, 293).
  • OLG Hamm, 09.09.2004 - 15 W 281/04

    Genehmigung einer baulichen Veränderung durch Beschluß

    Die Überschreitung der rechtlichen Grenzen durch die im Einzelfall getroffene Regelung kann deshalb nur die Anfechtbarkeit des Eigentümerbeschlusses begründen, die lediglich in einem Beschlußanfechtungsverfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG geltend gemacht werden kann (BayObLG NJW-RR 2001, 1592 = NZM 2001, 133; OLG Köln NJW-RR 2001, 1096 = NZM 2001, 293; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 22, Rdnr. 244; MK/BGB-Engelhardt, 4. Aufl., § 23 WEG, Rdnr. 18).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2001 - 3 Wx 132/01

    Wohnungseigentum - Kostenverteilung - Änderung - tatsächlicher Verbrauch

    Ein Anspruch auf Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels kann danach anerkannt werden, wenn z. B. die Verteilung der Kosten nach der Grösse der Miteigentumsanteile im Hinblick darauf, dass diese von der Wohnfläche der einzelnen Wohnungen erheblich abweicht, zu sachwidrigen und unzumutbaren Ergebnissen für einzelne Wohnungseigentümer führt (vgl. Bay ObLG ZMR 2001, 474), ferner wenn eine nachträgliche bauliche Veränderung, die zu einer erheblichen Vergrösserung und Wertsteigerung eines einzelnen Wohnungseigentums oder eines Teileigentums führt, eine zunächst sachgerechte Festlegung der Miteigentumsanteile aufhebt und so zu einer grob unbilligen Kostenverteilung führt (vgl. OLG Düsseldorf, ZMR 2001, 378) oder eine behördliche Auflage oder die Nichterteilung einer baurechtlichen Genehmigung dazu führen, dass ein Miteigentum auf Dauer nicht genutzt bwz.
  • LG München I, 09.11.2022 - 1 S 3113/22

    Anspruch der Wohnungseigentümer auf Folgenbeseitigung nach Aufhebung vollzogenen

    Ein "Gestattungsbeschluss" ist im Übrigen auch nach Durchführung der Maßnahme möglich, vgl Elzer in BeckOK WEG, 49. Ed. 1.7.2022 § 20 Rn. 48; BGH NJW-RR 2020, 1022 Rn. 10; OLG Düsseldorf NZM 2005, 791; OLG Köln NZM 2001, 293; BayObLG NJW-RR 2000, 1399; LG Hamburg ZWE 2017, 277 = ZMR 2016, 800 (801); LG Köln ZWE 2017, 281; LG Itzehoe ZWE 2014, 329; LG Stuttgart ZWE 2014, 372; Abramenko, Das neue Wohnungseigentumsrecht, 2020, § 4 Rn. 9; Dötsch, MietRB 2014, 244).
  • OLG Hamm, 11.11.2008 - 15 Wx 62/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Anfechtung

    Der Eigentümerversammlung steht zwar nach der Rechtsprechung die Beschlusskompetenz zu, eine bauliche Veränderung zu genehmigen (BayObLG NJW-RR 2001, 1592 = NZM 2001, 133; OLG Köln NJW-RR 2001, 1096 = NZM 2001, 293.) Verändert werden dadurch jedoch nicht die materiellen Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer baulichen Veränderung, die § 22 Abs. 1 WEG dahin umschreibt, dass sie der Zustimmung aller derjenigen Wohnungseigentümer bedarf, die durch die Veränderung über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden.
  • OLG Frankfurt, 01.09.2003 - 20 W 20/01

    Wohnungseigentum: Einstimmigkeitserfordernis für einen Beschluss über die

  • OLG Düsseldorf, 02.06.2003 - 3 Wx 75/03

    Beschlusskompetenzen der Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich Fortgeltung

  • OLG Hamm, 18.01.2005 - 15 W 73/04

    Gelegentlich aufgestellter Fahnenmast als bauliche Veränderung? - §§ 14, 22 WEG

  • OLG Frankfurt, 24.03.2003 - 20 W 139/02

    Wohnungseigentum: Verschlechterung der Sichtverhältnisse aus einer

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