Weitere Entscheidungen unten: BGH, 16.06.2000 | AG Görlitz, 12.08.2000

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 24.10.2000 - 23 U 1660/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3003
OLG Dresden, 24.10.2000 - 23 U 1660/00 (https://dejure.org/2000,3003)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.10.2000 - 23 U 1660/00 (https://dejure.org/2000,3003)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. Oktober 2000 - 23 U 1660/00 (https://dejure.org/2000,3003)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mietvertrag; Mietminderung; Vermieter; Aufklärungspflicht; Supermarkt; Einkaufszentrum; Umbau; Ladenlokal

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sachmangel; Mietminderung; Minderung; Kundenströme; Mangel; Umwelteinfluß; Einkaufszentrum; Umbauarbeiten; Kundenverhalten, Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • Judicialis

    BGB §§ 537 ff.; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 537 ff. § 242
    Aufklärungspflicht des Vermieters hinsichtlich geplanter Umbaumaßnahmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 727
  • NZM 2001, 336
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Auszug aus OLG Dresden, 24.10.2000 - 23 U 1660/00
    Dabei scheiden jedoch Umstände aus, die die Eignung der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch nur mittelbar berühren; es muss eine unmittelbare Einwirkung auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache vorliegen (BGH NJW 2000, 1714, 1715).

    Es ist nicht ersichtlich, dass die Klägerin im Mietvertrag eine Übernahme dieses Risikos erklärt hätte; das folgt insbesondere nicht aus den von der Beklagten herangezogenen Vertragsbestimmungen (Sortimentsbeschränkung, Betriebspflicht, Werbegemeinschaft u.a.m.; vgl. hierzu BGH NJW 2000, 1714, 1717).

    a) Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2000, 1714, 1718) kommt allerdings ein solcher Anspruch des Mieters grundsätzlich in Betracht, wenn der Vermieter gegenüber dem Mieter unter Verletzung einer vorvertraglichen Aufklärungspflicht schuldhaft unzutreffende Informationen in Bezug auf das Mietobjekt erteilt hat, die keine zusicherungsfähige Eigenschaften i.S.v. § 537 Abs. 2 BGB betreffen.

    Zum anderen bestünde eine darartige Verpflichtung des Vermieters nur im Hinblick auf diejenigen Umstände mit Bezug auf die Mietsache, die für den Vermieter erkennbar von besonderer Bedeutung für den Entschluss des Mieters zur Eingehung des Vertrages sind (BGH, NJW 2000, 1714, 1718).

  • BFH, 01.09.1998 - VIII R 3/97

    Wohnungsüberlassung an Arbeitnehmer

    Auszug aus OLG Dresden, 24.10.2000 - 23 U 1660/00
    Nach der Rechtsprechung des BGH (a.a.O.) und des Oberlandesgerichts Dresden (NZM 1999, 137) können allerdings auch äußere Einflüsse Fehler der Mietsache begründen, beispielsweise die Behinderung des beschwerdefreien Zugangs zu dem gemieteten Laden und die dadurch hervorgerufene Einwirkung auf das Verhalten der Käufer.
  • BGH, 24.06.1998 - XII ZR 126/96

    Ersatz des positiven Interesses bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Dresden, 24.10.2000 - 23 U 1660/00
    Der Mieter kann unter besonderen Umständen sogar verlangen, dass der Vermieter die Miete reduziert (BGH NJW 1998, 2900).
  • LG Duisburg, 16.03.2010 - 6 O 121/09

    Parkgarage eines "leergezogenen" Einkaufzentrums = Mietmangel?

    Keine Gewährleistungsrechte bestehen, wenn der Vermieter Umbauarbeiten in einem Einkaufszentrum durchführt, die zu einer Änderung des Kundenverhaltens führen( vgl. OLG Dresden NZM 2001, 336).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.06.2000 - LwZR 18/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4658
BGH, 16.06.2000 - LwZR 18/99 (https://dejure.org/2000,4658)
BGH, Entscheidung vom 16.06.2000 - LwZR 18/99 (https://dejure.org/2000,4658)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 2000 - LwZR 18/99 (https://dejure.org/2000,4658)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 194
  • NZM 2001, 336 (Ls.)
  • WM 2000, 1970
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.04.1997 - LwZR 4/96

    Anspruch des Pächters auf Auskehrung einer von dem Verpächter erlangten

    Auszug aus BGH, 16.06.2000 - LwZR 18/99
    Der Anspruch des Verpächters auf Auskehr der sog. Milchaufgabevergütung (BGHZ 135, 284 ff) verjährt in sechs Monaten ab Rückgabe der Pachtsache ohne Rücksicht darauf, daß der Verpächter den Bescheid über die Festsetzung der Vergütung im Verwaltungsverfahren angefochten hat.

    Der Anspruch der Klägerin auf Auskehr der sog. Milchaufgabevergütung verjährt - was auch das Berufungsgericht im Ansatz nicht (mehr) bezweifelt - nach § 591 b BGB (BGHZ 135, 284, 289 ff).

    Der Anspruch auf Auskehr der Milchaufgabevergütung richtet sich gegen den Pächter und beruht darauf, daß dieser seiner Rückgabeverpflichtung unter Erhaltung der Referenzmenge nicht nachkommt, was wiederum nur von der Bestandskraft des entsprechenden Bescheids nicht aber von dessen Rechtswidrigkeit oder Rechtmäßigkeit abhängt (BGHZ 135, 284, 286 ff).

    Diese Frage mag umstritten gewesen sein (vgl. auch Senatsurt. BGHZ 135, 284, 286), hat aber nichts mit der Klagebefugnis der Klägerin gegen den Bescheid vom 4. Oktober 1991 zu tun.

  • BGH, 06.05.1993 - III ZR 2/92

    Drittschutz bei Erteilung positiver Bauvorbescheide - Verjährung des

    Auszug aus BGH, 16.06.2000 - LwZR 18/99
    Die zu § 852 Abs. 1 BGB in Fällen einer Amtshaftung entwickelten Grundsätze (vgl. BGH, Urt. v. 6. Mai 1993, III ZR 2/92, NJW 1993, 2303, 2304 f) sind nicht entsprechend anwendbar.

    Sie habe aber entsprechend den vom Bundesgerichtshof zur Verjährung von Amtshaftungsansprüchen entwickelten Grundsätzen (NJW 1993, 2303 ff) erst mit Aufklärung der Klägerin über die "geänderte" Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts am 4. Februar 1998 zu laufen begonnen, weil ihr bis dahin eine zivilrechtliche Klage nicht zumutbar gewesen sei.

    Soweit das Berufungsgericht einen späteren Verjährungsbeginn annehmen und dazu die zu § 852 Abs. 1 BGB entwickelten Grundsätze aus der Rechtsprechung des III. Zivilsenats (Urt. v. 6. Mai 1993, III ZR 2/92, NJW 1993, 2303, 2304 ff) auf den vorliegenden Fall analog anwenden will, fehlt es dazu an allen Voraussetzungen.

  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 33.96

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Einwilligung des Verpächters zur

    Auszug aus BGH, 16.06.2000 - LwZR 18/99
    Die Anfechtungsklage der Klägerin war aber von Anfang an aussichtslos, weil sie als Verpächterin im Milchaufgabevergütungsverfahren an dem Rechtsverhältnis zwischen der Pächterin und dem Bundesamt nicht beteiligt ist, insoweit bei laufendem Pachtvertrag in bezug auf die Referenzmenge keine Rechtsposition innehat und deshalb auch nicht widerspruchsbefugt ist (BVerwGE 104, 289, 292; 105, 354, 361).

    Auch bei einer notwendigen Einwilligung des Verpächters zum Antrag auf eine Milchaufgabevergütung (im Falle der Betriebspacht) verneint nämlich das Bundesverwaltungsgericht eine Widerspruch- und damit eine Klagebefugnis des Verpächters gegen den ohne seine Einwilligung ergangenen Vergütungsbescheid (BVerwGE 105, 354).

  • BVerwG, 18.04.1997 - 3 C 3.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Beschwer eines Beigeladenen

    Auszug aus BGH, 16.06.2000 - LwZR 18/99
    Die Anfechtungsklage der Klägerin war aber von Anfang an aussichtslos, weil sie als Verpächterin im Milchaufgabevergütungsverfahren an dem Rechtsverhältnis zwischen der Pächterin und dem Bundesamt nicht beteiligt ist, insoweit bei laufendem Pachtvertrag in bezug auf die Referenzmenge keine Rechtsposition innehat und deshalb auch nicht widerspruchsbefugt ist (BVerwGE 104, 289, 292; 105, 354, 361).
  • BGH, 26.04.2002 - LwZR 10/01

    Entschädigung für Aufgabe einer Milchreferenzmenge durch den früheren Pächter

    Der Anspruch darauf, daß der Pächter seiner Verpflichtung zur Rückgabe der Pachtgrundstücke in dem Zustand, der einer bis zur Rückgabe fortgesetzten ordnungsgemäßen Bewirtschaftung entspricht (§§ 586 Abs. 1 Satz 3, 596 Abs. 1 BGB), nicht nachkommt (Senat, BGHZ aaO, 287; Senatsurteil vom 16. Juni 2000, LwZR 18/99, WM 2000, 1970, 1971 f).
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Rechtsprechung
   AG Görlitz, 12.08.2000 - 1 C 528/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,25436
AG Görlitz, 12.08.2000 - 1 C 528/99 (https://dejure.org/2000,25436)
AG Görlitz, Entscheidung vom 12.08.2000 - 1 C 528/99 (https://dejure.org/2000,25436)
AG Görlitz, Entscheidung vom 12. August 2000 - 1 C 528/99 (https://dejure.org/2000,25436)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 336
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 22.09.2003 - 12 U 15/02

    Gewerberaummiete: Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen funktionsunfähiger

    Für sämtliche streitgegenständlichen, auf Seite 15 der Klageschrift aufgeführten Monate hat die Beklagte Teilleistungen erbracht, die zunächst auf die Nebenkosten und erst danach auf die geschuldete Miete zu verrechnen waren (OLG Rostock, OLGR 2001, 440; LG Berlin, GE 2000, 205; vgl. auch OLG Düsseldorf, NZM 2001, 1125; AG Görlitz, NZM 2001, 336) und von dem Kläger auch so verrechnet worden sind, wie seine Erklärung in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht am 27. September 2001 zeigt.
  • KG, 24.03.2003 - 12 U 23/01

    Prospekthaftung: Haftung des Prospektherausgebers für einen Immobilienfonds aus

    Entgegen der Ansicht des Beklagten sind die Abschläge auf die Betriebskosten (BK) und Heizkosten (HK) sowie die Mehrwertsteuer hier zu berücksichtigen, da die Zahlungen der Mieter zu Recht zunächst auf diese Positionen und erst danach auf die geschuldete Miete zu verrechnen waren (OLG Rostock, OLGR 2001, 440; LG Berlin, GE 2000, 205; vgl. auch OLG Düsseldorf, NZM 2001, 1125; AG Görlitz, NZM 2001, 336).
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